Justizanstalt Göllersdorf

Denkmalgeschütztes Objekt in Göllersdorf (11800)
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. November 2007 um 16:04 Uhr durch Plani (Diskussion | Beiträge) (Artikelbeginn zu einer der wichtigsten Justizanstalten Österreichs). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Justizanstalt Göllersdorf ist eine Sonderanstalt des österreichischen Strafvollzugswesens. Das Gefängnis liegt im Gemeindegebiet der Gemeinde Göllersdorf in Niederösterreich. Eine besondere Stellung unter den österreichischen Justizanstalten kommt der Einrichtung dadurch zu, dass sie die einzige Anstalt mit Behandlungsauftrag für nicht zurechnungsfähige, geistig abnorme Rechtsbrecher ist. In diesem Sinne wird in der Justizanstalt Göllersdorf der Maßnahmenvollzug nach § 21 StGB bzw. § 164 StVG vollzogen.

Die Anstalt verfügt derzeit über eine Belegungskapazität von 120 Haftplätzen, die wie in psychiatrischen Krankenhäusern in Bettenplätzen angegeben werden. Zu diesen 120 Maßnahmenhäftlingen kommen in der Regel bis zu 29 normale Strafgefangene, die als „Systemerhalter“ fungieren und Aufgaben wie Küchendienst und Arbeitswesen zugewiesen bekommen. Das Gefängnis wird in sechs Wohnstationen unterteilt, in denen jeweils 20 Betten zur Verfügung stehen. Des weiteren gibt es eine Intensivstation mit einer Belegsfähigkeit von 17 Betten.

Geschichte

Die Justizanstalt ist im Gebäude von Schloss Göllersdorf untergebracht, einem Renaissancebau aus dem 16. Jahrhundert, in dem allerdings noch wesentliche Elemente aus der Zeit um 1460 enthalten sind. Es befand sich bereits seit dem 14. Jahrhundert im Besitz des Adelsgeschlechts Schönborn-Puchheim. Während des 1. Weltkriegs diente das Gebäude als Internierungslager für politisch unzuverlässige Personen. Anschließend wurde es als Militär- und Zivilhaftanstalt, als Bundeserziehungsanstalt und zuletzt als Arbeitshaus genützt. Mit der Strafrechtsreform vom 11. Juli 1974 fiel diese Form der Haftunterbringung allerdings weg. Anschließend wurde das Gebäude vom Bundesministerium für Justiz erworben und in eine Sonderanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher umgewandelt. Die frisch sanierte Justizanstalt Göllersdorf wurde schließlich im Jahr 1985 ihrer heutigen Bestimmung übergeben.

Personal

Die ärztliche Aufsicht hat ein leitender Facharzt sowie dessen Vertreter, die beide Vollzeitangestellte der Justizanstalt sind. Dazu kommen noch 4,5 ärztliche Stellenplätze (9 Halbzeitkräfte), 3,5 Psychologen, 3,5 Ergotherapeuten sowie ein Musiktherapeut. Zusätzlich betreuen 4 Sozialarbeiter und 34 Pflegebedienstete die Häftlinge. Anstaltsintern sind weiters 1 Praktischer Arzt, ein Zahnarzt und ein Seelsorger mit Stundenverpflichtung angestellt.

Daneben gibt es noch den Exekutivbereich, der vom Anstaltsleiter und dessen Stellvertreter geführt und von insgesamt 55 Justizwache-Beamten umgesetzt wird. Der Anstaltsleitung stehen zudem 15 Kanzleikräfte zur Verfügung.