Flaggenrecht
Das Flaggenrecht ist ein Begriff aus dem nationalen und internationalen Recht.
Nationales Flaggenrecht
Das nationale Flaggenrecht regelt den Gebrauch der Staats-, Handels- und Kriegsflagge eines Staates.
- FlaggRG - Flaggenrechtsgesetz (Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe)
Internationales Flaggenrecht
Das internationale Flaggenrecht legt die völkerrechtlichen Rechtsvorschriften fest, die sich mit der Führung einer Flagge befassen. Danach ist zum Beispiel jedes Schiff auf hoher See zur Führung einer Flagge verpflichtet. Das Völkerrecht verlangt, dass sich die Flagge eines Staates deutlich von der anderer Staaten unterscheiden muss. Dies kann durch Beizeichen (wie zum Beispiel in den Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR) oder unterschiedliche Farbtönungen (wie zum Beispiel bei den Flaggen Luxemburgs und der Niederlande) erfolgen.
Eine Verpflichtung, seine Flagge zu zeigen, besteht nur gegenüber Kriegsschiffen.