Diskussion:Monika Harms
Amtsbezeichnung
Auch wenn das Amt von einer weiblichen Person ausgeführt wird ist die offizielle Amtsbezeichnung "Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof". Dies hat Frau Harms in einem Vortrag an der Universität Halle am 11.10.2006 bestätigt, auch wenn sie selbst briefe mit "Die Generalbundesanwältin" unterzeichnet.
"Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof" ist die offiziele Bezeichnung der Behörde der Frau Harms vorsteht. Auch auf der Website der Behörde bezeichnet sie sich selbst als Generalbundesanwältin. Würde daher vorschlagen das in diesem und einigen anderen Artikel zu ändern.
PS: Unterzeichne deine Einträge bitte mit vier Tilden (~).
Gruß,--U.m 15:15, 30. Nov. 2006 (CET)
Da sich hier niemand äußert, werde ich das im Artikel ändern. Wenn irgendjemand das anders sieht, bitte ich darum sich vor dem Zurückändern hier an der Diskussion zu beteiligen.
--U.m 17:09, 17. Dez. 2006 (CET)
Wir haben ja auch eine Frau "Bundeskanzlerin", warum nicht auch Frau "Generalbundesanwältin".
Die Aussprache wäre doch korrekt.
Philipp Mevius Eckernförde 07.09.2007
Als Frau bedanke ich mich herzlich für die Sorge um die Endung eines Amts, das aktuell mit einer Frau besetzt ist, halte solche Debatten aber für überflüssig. Korrekterweise würde ich die männliche Form benutzen und den Rest Personen überlassen, die ihre Emanzipation an ein paar Buchstaben mehr oder weniger hier und da klammern. --Jurastudentin 17:31, 7. Nov. 2007 (CET)
Beide Formen, Generalbundesanwalt und Generalbundesanwältin, sind richtig, da Generalbundesanwalt eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung ist. Ebenso ist dies beispielsweise bei Bundeskanzler der Fall. So ist das Amt des Bundeskanzlers auch nicht auf Männer beschränkt, trotzdem im Grundgesetz die rein weibliche Form Bundeskanzlerin nicht genannt ist. Heute ist es aber in der Tat üblicher, die rein weibliche Form für Frauen zu verwenden.91.65.241.235 18:01, 7. Nov. 2007 (CET)
- Für was dann diese Debatten? Schon 1949 gab es Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, der auch das Thema geschlechtsspezifische oder -neutrale Bezeichnung irrelevant machen dürfte. Dass auch Frauen diese Ämter übernehmen können, wird durch die neutrale (oder auch - wie sie andere sehen - männliche) Bezeichnung nicht bestritten. --Jurastudentin 18:16, 7. Nov. 2007 (CET)
Wird Monika Harms vorgeführt?
Wenn ich mir die Aktivitäten der Bundesanwaltschaft im Abschnitt Kritik so durchlese: kann es sein, dass Monika Harms von ihren Mitarbeiter vorgeführt werden soll? Wird die Frau als Rammbock benutzt, um Tür zu einer massiven Ausweitung von Abhörereien aufzustossen? Mir kommen diese ganzen vorgeblichen Terrorismusbekämpfereien inzwischen immer mehr als Einführung von Stasimethoden vor: Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, RA- und Journalistenabhörereien, Verdopplung von Telefonüberwachungsopferzahlen innerhalb von 5 Jahren, Briefkontrollen ganzer Stadtteile, Geruchsproben, Flut einer neuen §-129a-Razzien-Bürokratie, Fingerabdrücke in Reisepässen, Verwischung der Grenzen zwischen Polizei und Geheimdiensten, Schäuble-Katalog, etc. pp. Wenn es den Terrorismus nicht gäbe, könnte der glatt erfunden sein, um die sich anhäufende und unproduktive Behördenbürokratie bei der Bundesanwaltschaft zu rechtfertigen. Naiv finde ich die Verwendung des Begriffs Richtervorbehalt in dem Studenten-Interview, so als hätte es Plötzensee nie gegeben. Erschreckend gerade für eine Juristin ist ihre Sichtweise auf 68: als ob nicht gerade bei den Juristen jede Menge - vermutlich nur durch Richtvervorbehalt - unaufgearbeitet gebliebene Fälle gegeben hätte. Von "aufgearbeiteten" Fällen wie Schlegelberger mal zu schweigen. Wer hier vorgibt, nicht mal den Muff unter den Talaren riechen zu können, wie Frau Harms in ihrem Interview, sollte vielleicht etwas Freizeit für das offensichtlich fehlende Geschichtsinteresse verwenden oder sich in die Plötzenseer Verfahrensabläufe einarbeiten. M.E. kann unsere Bundesrepublik auf Stasimethoden verzichten. Drivebrick 11:47, 10. Nov. 2007 (CET)
- Und was hat dieser Datensalat jetzt mit dem Wikipedia-Artikel zu tun? --Jurastudentin 13:05, 15. Nov. 2007 (CET)
- Die Intention meiner Frage ist die, ob diese Sachverhalte auch im Artikel genannt werden sollen. Auf die Löschungen von Adreas Präfcke ist schon andernort[1] ausführlich eingegangen worden. Ich schließe mich den Bewertungen von Günter Schuler über Andreas Präfcke ausdrücklich an. Darüber hinaus verstösst Präfcke hier erneut massiv gegen WP-Regeln, nach der Diskussionsbeiträge anderer nicht manipuliert werden dürfen. Präfcke liefert hier wieder ein Beispiel, wieso die deutsche WP an den von Schuler kritisierten Misständen leidet. Drivebrick 20:19, 17. Nov. 2007 (CET)
- ↑ Gunter Schuler: "Wikipedia Inside.", 2007, ISBN 3897714639, von Historiograf lobend rezensiert. Siehe auch die Presserklärung des Verlags