Eine messbare Funktion ist in der Mathematik definiert als eine Funktion aus einem Messraum in einen anderen Messraum , die der Bedingung genügt, dass , und somit das Urbild jeder messbaren Teilmenge aus eine messbare Teilmenge von ist. Eine solche Funktion wird auch als -messbar bezeichnet.
Eine Teilmenge eines Messraums heißt messbar, wenn sie Element der σ-Algebra des Messraums ist und ihr somit ein Maß zugeordnet werden kann.
Eigenschaften
- Die Verknüpfung messbarer Funktionen ist wieder eine messbare Funktion.
- Ferner sind stetige Abbildungen zwischen topologischen Räumen (ausgestattet mit der Borel-σ-Algebra) messbar.
- Jede messbare Funktion in einen separablen, metrischen Raum ist punktweiser Limes von Elementarfunktionen, d.h. messbaren Funktionen mit endlichem Bild. Diese Eigenschaft, punktweiser Limes von Elementarfunktionen zu sein, wird auch "stark messbar" genannt.
- Jede stark messbare Funktion in einen metrischen Raum, ist auch in obigem Sinne messbar. Umgekehrt muss das nicht gelten.
- Einige Autoren verwenden die starke Messbarkeit als Definition. Das macht nur dann einen Unterschied, wenn als Wertebereiche auch nicht-separable Räume betrachtet werden (z.B. bei der Definition von verallgemeinerten Integral wie dem Bochner-Integral)
Werden die σ-Algebren von den Mengen und erzeugt; also , dann genügt es die Messbarkeit von für alle zu zeigen.
Für eine Abbildung von einem Messraum nach gilt somit, dass genau dann messbar ist, wenn die Urbilder eines der Mengensysteme
- ,
- ,
- ,
in liegen. Dabei ist etc. als Abkürzung für zu verstehen. Es würde auch ausreichen, wenn das a nur alle rationalen Zahlen durchläuft.