Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/November 2007/sebmol

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Schwarze feder in Abschnitt Non Discrimination Policy

Gewaltentrennung

Hallo sebmol!

Du kandidierst fürs Schiedsgericht und bist derzeit Admin auf der de-Wikipedia. Bist du bereit -im Fall deiner Wahl ins Schiedgericht- für die Zeit, der du dem Schiedsgericht angehörst, auf die Ausübung deiner Admin-Rechte zu verzichten? (Das meint nicht Lese-Rechte für die Ausübung der Schiedsrichteraufgabe, sondern die operativen Admin-Aufgaben) --Sir Quickly 01:10, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Ich werde meine Adminfunktionen nicht im Zusammenhang mit Schiedsgerichtsfällen verwenden, in denen ich selbst Partei bin. Ebensowenig werde ich meine Adminfunktionen verwenden, um Entscheidungen des Schiedsgerichts umzusetzen, wie es auch in dem Meinungsbild vorgesehen ist, dem das Schiedsgericht zugrunde liegt.
Du scheinst aber ein grundsätzliches Ruhen meiner Adminfunktion während der Amtszeit unabhängig von anstehenden oder bearbeiteten Fällen zu befürworten, oder? Wo siehst du darin den Nutzen bzw. die Notwendigkeit? sebmol ? ! 13:12, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Ja, grundsätzlich befürworte ich eine Trennung von Admin- und SG-Funktion.
Da die Admin-Tätigkeit klarerweise häufig Gegenstand von SG-Entscheidungen ist, halte ich diese formale, äußere Form der Unabhängigkeit für sinnvoll, um a priori Interessenskonflikte zu verhindern. Ich darf z.B. aufgrund meiner Berufstätigkeit bei gewissen Unternehemen keinen Versicherungsvertrag abschließen, auch wenn es absurd ist, anzunhemen, ich würde meinen Job anderst machen, wenn ich da z.B. eine Auslandsreisekrankenversicherung hätte. --Sir Quickly 20:36, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Hinweis

[1] --...bRUMMfUß! 02:17, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Enthaltung

  1. Enthaltung, da Contrastimmen nicht zulässig sind. --...bRUMMfUß! 01:34, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

[2]: Wusste natürlich nicht, dass sich die Untersagung einer "Contrastimme" auch auf eine bloße Äußerung beziehen kann. Warum löscht Rax das nicht ganz, wenn es jetzt verboten wird, gegen etwas zu sein? --...bRUMMfUß! 12:36, 8. Nov. 2007 (CET) Selbstbild und Machterhalt --...bRUMMfUß! 13:09, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Wie würden Sie entscheiden?

Entsprechend Elians Probefall von der letzten Wahl diesmal von mir ein kleiner Probefall: Gesetzt den Fall, ein Benutzer bitte, da noch immer kein förmliches Entsperrverfahren vorliegt um seine Entsperrung nach Tag und Jahr nach seiner Sperrung. Vorgeworfen wurde dem Benutzer, er habe rechtliche Schritte gegen einen anderen Benutzer eingeleitet. Inzwischen seien diese Gerichtsverfahren aber von ihm beendet worden, er habe schon länger eingesehen, dass dies falsch war.

Wie würdest Du entscheiden bezüglich des seinerzeit sperrenden Admins und bezüglich der Benutzersperre?--Kriddl Disk... 06:35, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Folgende Fragen müssten beantwortet werden, bevor eine Entscheidung möglich wäre:
  1. War die Sperre gerechtfertigt?
    • Was war der konkrete Sachverhalt, der zur Sperre führte?
    • War die unbegrenzte Sperre das beste Mittel, um mit dieser Situation zum Wohl des Projekts und der Gemeinschaft umzugehen?
    • Wie wurde die Sperre aufgefasst? Wie gestaltete sich der Konsens bzw. die Opposition? Hierzu müssten die damaligen Diskussion, sofern vorhanden, ausgewertet werden.
  2. Wäre die Entsperrung zum Vorteil des Projekts bzw. der Gemeinschaft?
    • Ist davon auszugehen, dass der Benutzer sein sperrwürdiges Verhalten wiederholt? Hat der Benutzer sein eigenes Fehlverhalten eingesehen oder rechtfertigt er es weiterhin?
    • Welche weiteren Folgen hätte eine Sperrung bzw. Entsperrung?
sebmol ? ! 13:35, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Die Erweiterung des Falls, wie bei den anderen Kandidaten:
Ursache für das Verfahren war eine dieser in gegenseitige KPA-Verstöße gipfelnden Artikeldiskussionen. Das gerichtliche Verfahren endete laut dem Antragsteller mit einem Vergleich. Die Gegenseite äußert sich nicht, sondern hat die WP inzwischen verlassen. Der Admin geht aber auch ansonsten von einem Diskutieraccount aus. Der Antragsteller hat sich mittlerweile größtenteils konstruktiv als IP beteiligt.--Kriddl Disk... 08:43, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Diese zusätzlichen Details helfen leider nur wenig, um die oben angesprochenen Fragen zu beantworten. Insbesondere ist weiterhin nicht klar, ob eine unbegrenzte Sperre die angebrachte Reaktion auf den Vorfall ist, weil hier konkret betrachtet werden muss, wie die Drohung mit rechtlichen Schritten ausgedrückt und verbreitet wurde. Die Tatsache, dass ein Wikipedianer einen anderen Wikipedianer verklagt oder anzeigt, ist selbst nicht sperrwürdig. Sperrwürdig ist vielmehr die Drohung mit solchen Schritten bzw. die Verlagerung dieser Auseinandersetzung in die Wikipedia hinein.
Unser Verbot gegen das Drohen mit rechtlichen Schritten, wie alles in KPA, dient dazu, destruktive Einflüsse auf die Arbeit innerhalb der Wikipedia zu verhindern. Ultimativ geht es hier genau darum: hätte eine Entsperrung einen positiven oder negativen Einfluss auf das Projekt. Um das feststellen zu können, ist es wichtig, den Benutzer selbst zu hören und den damaligen Vorfall noch einmal durchzugehen. sebmol ? ! 10:01, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Gut, dann eine kleine Konkretisierung (dann sollte es aber auch gut sein): Konkret ging die Sperre sagen wir auf eine VM-Meldung unter Bezugnahme auf die eingereichte _Klage zurück.--Kriddl Disk... 10:05, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Wenn der Benutzer nicht innerhalb der Wikipedia mit rechtlichen Schritten gedroht hat, sondern auf der VM nur aufgrund der Klageerhebung (also Verhalten außerhalb der Wikipedia) gemeldet wurde, dann ist die Sperre m.E. nicht gerechtfertigt. WP:KPA bezieht sich eindeutig auf Verhalten (Drohungen mit rechtlichen Schritten) innerhalb der Wikipedia. Eine Sperre für Verhalten außerhalb der Wikipedia lässt sich mit WP:KPA nicht legitimieren. sebmol ? ! 14:12, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Non Discrimination Policy

"The Wikimedia Foundation prohibits discrimination against current or prospective users and employees on the basis of race, color, gender, religion, national origin, age, disability, sexual orientation, or any other legally protected characteristics. The Wikimedia Foundation commits to the principle of equal opportunity, especially in all aspects of employee relations, including employment, salary administration, employee development, promotion, and transfer." [3]

Diese Policy darf in keinem Wikimedia-Projekt, auch nicht in der deutschsprachigen Wikipedia-Enzyklopädie ignoriert werden. Du hast dich bislang noch nicht von deiner Aussage distanziert, dass antisemitische Äusserungen kein Sperrgrund seien. Diese Äusserung hast du stattdessen in einer Weise verteidigt, dass sie meiner Meinung nach gegen die Non Discrimination Policy verstößt. Hier deine Argumentation:

"Es ist durchaus möglich, persönliche Angriffe als gewichtiger zu bewerten als allgemeine Aussagen, die Gruppen von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Religion verletzen können. Es ist sogar möglich, letztere als nicht sanktionswürdig zu betrachten, weil die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung wichtiger sind als die Gefühle Einzelner und weil damit sichergestellt werden kann, dass es eben einen offenen Dialog gibt, in dem sich Teilnehmer nicht wegen des Inhalts ihrer Aussagen davor fürchten müssen, Sanktionen zu erfahren ...
Dass diese Ansicht in Deutschland beispielsweise nicht so geteilt ist, war mir zwar bewusst, ich hatte das bisher aber eher als anachronistisches Überbleibsel eines nationalen Traumas interpretiert, dass direkt aus dem 2. Weltkrieg und speziell dem Holocaust stammt. Ich hatte auch gedacht, dass Mitarbeiter in einem weltoffenen und globalen Projekt wie der Wikipedia diese Zwänge überwinden könnten und sich einem Neutralitätsgebot hinwenden würden, dass auch vor Extremisten keinen Halt macht..."[4]

a) Siehst du keinen Widerspruch zwischen der Non Discrimination Policy und deiner Begründung, weshalb Benutzer aufgrund antisemitischer nicht notwendigerweise sanktioniert gehören? b) Sind diskriminierende Äusserungen gegen aktuelle oder potentielle Wikipedia-Mitarbeiter für dich ein Grund Sanktionen (je nach Schwere von einer administrativen Ermahnung bis zur infiniten Sperrung) zu verhängen und würdest du der Non Discrimination Policy im Schiedsgericht in der Form Gewicht verleihen, dass diskriminierende Äusserungen (wie beispielsweise antisemitische Äusserungen) in jedem Fall zu unterbleiben haben? -- schwarze feder 18:35, 16. Nov. 2007 (CET)Beantworten