Wallhecke

Feldschutzhecke mit einem Wall
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Wallhecken, Knicks oder Över sind von Gehölzen bewachsene breite Geländestreifen, meistens künstlich errichtete Erd-, Stein- oder Torfwälle. Einige von ihnen sind älter als 5000 Jahre. Sie sind weltweit verbreitete eigenständige landschaftsprägende Elemente der Kulturlandschaft. Die Größe der Wälle, ihre Vegetation, und Fauna ist unterschiedlich, nicht festgelegt. Die meisten Wallhecken dienen oder dienten der Grenzmarkierung und Einfriedigung. Die durchschnittliche Höhe der Wälle beträgt ca. 1,2 m und die durchschnittliche Breite bei Erdwällen 2,0 m.

Wallheckenlandschaft in Ostfriesland

In Sonderfällen werden auch gehölzfreie Wälle mit Grenzfunktion als Wallhecken eingestuft. Eine Wallhecke kann auch eine Landwehr oder ein hoher Wall sein, welcher z.B. als Sandfang diente. Hierzu gehören auch die Wälle entlang der Hofeinfahrten. Wallhecken wurden nach örtlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten angelegt.

Je nach Mundart werden die Wallhecken, unterschiedlich bezeichnet: Knick, Hecke, Wall, Graben, Öwer, Över, Einfriedigung, usw. Die in Schleswig-Holstein gebräuchliche Bezeichnung Knick ist erst 300 bis 400 Jahre alt und bezieht sich auf eine bestimmte Pflege, nämlich dem knicken bzw. beugen von Zweigen dünnen Ästen oder sehr jungen Bäumen. Der Name Gebückbaum ist hiermit ebenfalls erklärt. Wallhecken beherbergen eine charakteristische artenreiche Pflanzen - und Tierwelt, wirken durch ihre große biologische Vielfalt weit in die Landschaft hinein und beeinflussen den Landschaftshaushalt positiv.

In der heutigen intensivierten Landwirtschaft werden Wallhecken teilweise als "lästig" empfunden. In Flurbereinigungsverfahren mit dem Ziel, größere und effektiver zu bewirtschaftende landwirtschaftliche Flächen zu schaffen, ist nicht selten auch die Einebnung alter Wallhecken vorgesehen. Dies macht Wallheckenlandschaften aktuell in den betroffenen Regionen immer wieder zum Streitobjekt zwischen ökonomischen und ökologischen Interessen. Schließlich haben sich Wallhecken-Grünlandkomplexe im Laufe der Jahre zu einem eigenen Lebensraum für Flora und Fauna der Tiefebene entwickelt und prägen das landschaftliche Erscheinungsbild mancher Gegenden entscheidend.

Im Niedersächsischen Naturschutzgesetz (Fassung vom 11.04.1994) steht deshalb: Wallhecken - mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten - dürfen nicht beseitigt werden.

Siehe auch

Literatur

  • Georg Müller, „ Wallhecken / Knicks 2005.
  • Georg Müller, „Eine Landschaft im Wandel“ Agenda 21 Verein, Ganderkesee 2003.
  • Georg Müller, „Kleine Namenserklärung aus dem Niederdeutschen“ 2002
  • Georg Müller, „ Wallhecken, Entstehung- Pflege - Neuanlage“ BSH Verlag 1989.
  • [1] / Georg Müller: Wallhecken / Knicks

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