Diskussion:Vorratsdatenspeicherung

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Herr von Humboldt in Abschnitt Schon beschlossen?

Allgemeines

Ist irgendwas zu den Kosten und relevanten Datenmengen des Verfahrens bekannt?

Wie hoch ist etwa der Unterschied zwischen Vorratsdatenspeicherung und "Quick Freeze" im Bezug auf die Verwaltungs- und Speicherkosten?

Von wievielen MB Daten pro Internetuser im Jahr spricht man bei diesem Verfahren?

Ich glaube hierzu gab es im letzten halben Jahr einen C't Artikel, also bezüglich der Kosten. Internetprovider (egal wie groß) müßen für diese Speicherung neue Hardware anschaffen, die sie wohl vor ganz schöne Liquiditätsprobleme stellt. Aber am besten selbst mal nachschauen, hab kaum mehr was im Gedächtnis. --D-Generated 09:00, 13. Feb 2006 (CET)
Hab gelesen dass das z.b. am DeCIX in FF 639.000 CDs pro Tag füllen würde... nett, oder? Quickfreeze wäre dagegen sogut wie gar nichts... --ImAlive 20:53, 17. Feb 2006 (CET)

Eine andere Sache würde mich noch interessieren: weiß jemand, in welcher Weise die staatlichen Behörden auf Vorratsdaten zugreifen können/dürfen? Bedarf es dazu eines richterlichen Beschlußes? --D-Generated 09:00, 13. Feb 2006 (CET)

Das hängt konkret davon ab, was der Bundestag in das deutsche Gesetz schreibt, das er zur Umsetzung der EU-Richtlinie erlassen muss. Der Richtlinienentwurf ist bezüglich der Notwendigkeit eines Richtervorbehalts nicht eindeutig:
Artikel 4 – Zugang zu Daten
Die Mitgliedstaaten erlassen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die gemäß dieser Richtlinie auf Vorrat gespeicherten Daten nur in bestimmten Fällen und in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht an die zuständigen nationalen Behörden weitergegeben werden. Jeder Mitgliedstaat legt in seinem innerstaatlichen Recht unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Rechts der Europäischen Union oder des Völkerrechts, insbesondere der EMRK in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das Verfahren und die Bedingungen fest, die für den Zugang zu auf Vorrat gespeicherten Daten in Fällen, in denen die Anforderungen der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit erfüllt sind, einzuhalten sind.
Daraus könnte man schließen, dass ein richterlicher Beschluss notwendig ist.
Artikel 8 – Anforderungen an die Vorratsdatenspeicherung
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Artikel 5 genannten Daten gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie so gespeichert werden, dass sie und alle sonstigen damit zusammenhängenden erforderlichen Informationen unverzüglich an die zuständigen Behörden auf deren Anfrage hin weitergeleitet werden können.
Das hingegen liest sich so, als solle kein Gericht dazwischengeschaltet werden.
Such's Dir aus … --Forevermore 21:57, 16. Feb 2006 (CET)
Zugriff für "mittels Telekommunikation begagene Straftaten" hieße dann (im deutschen Fall, siehe z.B. heise.de) auch solche Dinge wie Filesharing. Und dafür wird die Musikindustrie dank Lobbyarbeit einen direkten Auskunftsanspruch erhalten, wie's aussieht. --ImAlive 20:53, 17. Feb 2006 (CET)
eine staatlich angeordnete (also im Namen des Volkes - sprich wir alle) Vorratsdatenspeicherung bedarf keiner speziellen Kontrolle durch einen richterlichen Beschluß. Die Frage des richterlichen Beschlußes liegt darin begründet, ob überhaupt ein Verdächtiger überwacht werden darf oder nicht. Da mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 82 Millionen Bundesbürger pauschal als verdächtig im Gesetz verankert wurden, ist eine besondere richterliche Beschlußmaßnahme nicht mehr notwendig. Genaugenommen erledigt dieses Gesetz per se die richterliche Anordnung zur Überwachung, da der Überwachte in jedem Fall als verdächtig gelten darf. Im Grunde genommen ist das eines der Hauptkriterien der Gegner dieses Gesetzes. Der Vorteil für den Staat (also wir alle) liegt darin, daß man jederzeit Verdächtige herzaubern kann, wenn man sie braucht. Weitere Kritikpunkte liegen darin begründet, das durch den mit der Vorratsadatenspeicherung verknüpften sogenannten "Bundestrojaner" jederzeit der befallene Rechner so präpariert werden kann, das entsprechende Beweise aufzufinden sind im falle sie benötigt werden. Ich möchte persönlich hierzu nur ein Zitat von GUS-Präsident Putin anbringen, das er verlauten ließ, als sich im Irak einfach keine Massenvernichtungswaffen finden ließen. Originalzitat Putin: "ich hätte welche gefunden" - Zitatende -- Hartmann Schedel Prost 03:21, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Erfasste Daten

Eine Sache zu den Vorratsdaten, ich kann mir trotz mehreren Nachfragen bei verschiedenen Stellen nicht sicher sein, ob im Internetbereich die gesamte IP-Kommunikation (dh welche Seiten ich lese), ggf. sogar Paketebene, protokolliert wird, oder "nur" >meine< Einwahl-IP aufbewahrt wird. Eventuell gibt's da was handfestes? Hab den Teil der Richtlinie gelesen, aber das gibt nicht viel her und ist Auslegungssache. Eine Zwangs-Vollprotokollierung meiner Surfgewohnheiten wäre die größte denkbare Frechheit! Wer weiß mehr, evtl mit (vernünftigen) Quellen? --ImAlive 20:53, 17. Feb 2006 (CET)

Ja, es ist Auslegungssache. Jeder Staat legt sich das so aus, wie es gern hätte. Und das ist ein weiterer Grund, der die Richtlinie, mit der ja angeblich eine Harmonisierung erreicht werden soll, ad absurdum führt. --Forevermore 13:20, 18. Feb 2006 (CET)
In Artikel 13 der Richtlinie steht: "Diese Richtlinie bezieht sich nur auf Daten, die als Folge einer Kommunikation oder eines

Kommunikationsdienstes erzeugt oder verarbeitet werden; sie bezieht sich nicht auf Daten, die Inhalt der übermittelten Information sind", Quelle: [[1]]. Speicherung auf Paketebene wäre auch reichlich abartig, die dabei anfallenden Datenmengen dürften den globalen Festplattenmarkt leerfegen...Hadanite Marasek 20:33, 23. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Das wirklich perfide an der Sache ist, daß wirklich keine Inhalte gespeichert werden. Wenn ich aber alle aufgerufenen IPs habe (so steht es übrigens auch hier im Artikel), dann kann ich natürlich leicht die Inhalte nachvollziehen, indem ich selbst als überwachende Behörde die IPs ansurfe. Die Aussage von Zypries ist dementsprechend widersprüchlich: in einem Pressegespräch vor ein paar Tagen sagte sie klar, die aufgerufenen Seiten würden nicht erfaßt. Allerdings verglich sie im nächsten Satz die VDS mit dem Aufheben eines Briefumschlags (auf dem ja üblicherweise Absender UND Empfänger notiert sind). Ich werde schriftlich bei meinem Provider anfragen, was ab 1.1.08 dort konkret gespeichert wird. Falls es eine Aussage dazu gibt, werde ich sie hier posten. --88.66.1.173 09:04, 5. Nov. 2007 (CET)Beantworten


die Sache ist ein bißchen einfacher (je nach Ansicht) oder komplizierter: niemand denkt sich etwas dabei, wenn DoubleClick oder SpyAvenue schon seit längerem genau das praktizieren, was durch die gesetzliche Vorgabe verankert wird: nämlich alles zu protokollieren, was der User so treibt. Natürlich kann durch das Surfverhalten nur bedingt nachvollzogen werden, was genau man im Sinne hat - real aber wird man sich aufgrund der Gesetzgebung vom 9.Nov.2007 "etwas näher" mit Usern beschäftigen, die sich aufgrund der URLs ins rechte Licht gesetzt haben (Fraglich hierbei, wie ein User eingestuft wird, der 50 mal am Tag (www.sexmitallemundschlagsahneobendrauf.de anfährt.) Ich glaube im Grunde nicht, das dies der Industrie großartig nutzen wird (e.G. Shareverhalten und dergleichen). Da ja nicht nur die URLs gespeichert werden und den Kontrolleuren jederzeit offenliegen, sondern auch emails, Telefonate, Handygespräche, etc. ist das automatisch erstellte Datenpaket wesentlich umfangreicher an Inhalt, aber recht klein von der Speichermenge. Inhaltliche Kontrolle ist insofern schnell nachzuholen (technisch keinerlei Problem das halbautomatisch zu "handeln"). Das Argument, dies würde die Festplatten der Provider sprengen trifft insofern nicht zu, da es sich bei den grundsätzlich erfassten Daten um keine relevanten Größen handelt. Bei 82 Millionen Bundesbürgern die täglich emailen, surfen, telefonieren, Handy-Gespräche führen etc. liegt der tägliche - effektive - Speicheraufwand nicht einmal bei einem terabyte. Da von eben diesen 82 Millionen Bürgern immer noch ein großer Teil (alte Menschen, Babys, Kleinkinder, etc.) weder über ein Handy, noch ein Telefon noch einen Inet-Anschluß verfügt, sinkt die tägliche Datenmenge entsprechend ab. Ein Filterprogramm, was den Rest durchfilzt, ist bereits in jedem Scanner enthalten, der legal und gewohnt in Form von Virenscannern und dergleichen täglich downgeloaded werden kann. Große Datenpakete, wie sie von Großservern á la Siemens oder sonstige durchs Netz geschossen werden, können leicht anhand des Headers aussortiert werden (dies gilt auch zum Beispiel für Nachrichtensender, die zunehmend tagesaktuelle Produktionen irgendwo erstellen lassen, und sie bei Bedarf per email streamen lassen. Das hat sich als billiger erwiesen, als die gleiche Produktion von einem Kurier an den nächsten Flughafen zu fahren, wo die BetaKassette mit dem nächsten Flugzeug losgeschickt wurde). Schon mal jemandem aufgefallen wie rasend schnell ein Virenprogramm so um die 180.000 Dateien durchschaut? Der Haupttrick liegt natürlich darin, das Filterprogramme keine Zeit damit verschwenden, sich Dateien anzuschauen, die für einen Virenbefall sowieso nicht in Frage kommen. Ähnlich arbeitet jedes Filterprogramm mit heuristischem Hintergrund: die Durchsuchung von relativ großen Datenmengen stellen kein Problem dar, sofern der Filter genau justiert ist. So wie die Sachlage liegt, muß kein Provider wegen diesem Gesetz also auch nur eine einzige Festplatte mehr anschaffen (ich gehe hierbei davon aus, daß aussortierte und als "unverdächtig" klassifizierte Daten recht schnell im Nirvana verschwinden werden. ich nehme nicht an, daß die 5-millionste Wiederholung von: alles Gute zum Geburtstag liebe Tante Elli - mit einer moving.gif im Anhang, die eine brennende Kerze oder Clownsmaske darstellt, auf ewig im Speicher bleibt). Dies reduziert die erforderliche Speicherkapazität aber wiederum erheblich. Witzigerweise könnte man so ein Gesetz, bzw. seine negativen Folgen, leicht dadurch sprengen, das man bei praktisch jeder email, jedem Telefonat und so weiter "verdächtige" Begriffe einbaut (e.g. "ich habe dich so lieb mein Schatz, ich könnte deshalb eine Bombe an Sprengkraft übertreffen") solcherart plazierte Sprüche oder Texte könnten irgendwann jeden Filter zum Absturz bringen - sofern sie von genügend Leuten verwendet werden würden. Natürlich liegt mir nichts ferner, als Leute zu motivieren, dergleichen schädliche Einflüsse zu praktizieren. Da wir uns ja verzweifelt den unzähligen Horden anstürmender Terroristen erwehren müssen, wäre solch ein Verhalten sogar äußerst staatsschädigend zu nennen - könnte es doch dieses Gesetz an seiner geplanten effizienten Durchführung hindern und das wollen wir doch alle nicht - oder? -- Hartmann Schedel Prost 04:06, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe soeben die Liste der Weblinks zusammengestrichen. Bevor hier die große Schreierei losgeht: Bitte Wikipedia:Weblinks lesen. Die Weblinks waren nicht alle „vom Feinsten“. Und Weblinks auf Foren sind generell unerwünscht. Last but not least: Die Wikipedia ist auch nicht die Startbasis für Aktionen gegen die Vorratsdatenspeicherung. --Forevermore 21:52, 19. Feb 2006 (CET)

Ich habe den Link zum Wiki wieder eingefügt! Deinen "Last but not least" Satz kannst du streichen, das ist DEINE persönliche Meinung, und es steht nirgends geschrieben das dies auch so ist! Zudem ist das Wiki sehr umfangreich geworden und informiert UMFASSEND! Also ist der Link gerechtfertigt!

Gruss Rene:>

Hallo Rene, schön, dass Du Dein Handeln jetzt auch begründet hast. Trotzdem sehe ich die Sache anders: Das VDS-Wiki ist alles andere als umfangreich, sondern im Gegenteil ziemlich mager. Beispiel Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Eine umfassende Information stelle ich mir anders vor, z. B. so. Und was das Last but not least angeht: Lies Dir doch bitte zunächst Wikipedia:Weblinks und Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist durch und lass uns anschließend weiterdiskutieren. Gruß, --Forevermore 18:53, 8. Mär 2006 (CET)
nabend:>

sieh dir doch mal bitte folgenden Link auf der Seite an [2] das ist meiner Meinung nach Information! Klar ist nicht JEDER Text umfangreich, aber es gibt genügend Leute die daran arbeiten:). Wenn man das Wiki in seiner Gesamtheit sieht ist es auf dem Niveau der anderen verlinkten Seiten, auch wenn einige Seiten in dem Wiki noch unvollständig sind:/ Zum "Last but not least" habe ich anscheinend voreilig geschrieben. Habe mir deine 2 Links mal durchgelesen! Das Wiki soll eine Informationssammlung sein und keine Plattform zur Organisation von Aktionen gegen die VDS auch wenn es den Anschein hat weil einige Seiten die Namen von Personen die sich engagieren enthält. Die Sachen die aufgezählt werden sind viel mehr Ideen die man umsetzen kann, die aber keinesfalls zu irgendetwas aufrufen!In den nächsten Wochen wird es ein umfangreiches Info Portal auf der Basis eines CMS geben, dort werden dann sämtliche Informationen von einem neutralen Standpunkt wiedergegeben. Ich hoffe wir finden eine zufriedenstellende Lösung! Gruss Rene

Nationales Recht

Weiß jemand vielleicht ob die Richtlinie schon in nationales Recht umgesetz wurde und wenn ja wo? Und bevor die Richtlinie in nationales Recht gegossen wurde ist es meines wissens doch noch nicht erlaubt auf Vorrat zu speichern, oder?

Deutschland hat die RL noch nicht umgesetzt und meines Wissens auch kein anderer EU-Staat. Deshalb dürfen/müssen die Telcos derzeit noch keine Vorratsdatenspeicherung betreiben.--Forevermore 11:23, 3. Jun 2006 (CEST)
die Richtlinie wurde in der letzten Parlamentsdebatte am 9. Nov. 2007 durchgewunken und ist damit keine graue Theorie mehr. Die meisten Bundesbürger sind jetzt wirklich glücklich, da sie jetzt weitaus sicherer leben werden als vorher. Das bißchen Privatleben auf der Strecke zu sehen ist da eigentlich nicht so dramatisch -- Hartmann Schedel Prost 04:11, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Personalausweis bei Email Account Einrichtung

Laut Heise.de und CT soll nun zum Einrichten eines Email Accounts der Personalausweis vorgezeigt werden. Stimmt das und weiß zu dieser mehr als bedenklichen Entwicklung jemand mehr ?

Antwort: Das war mal geplant, ist inzwischen aber wieder fallengelassen worden, weil die Regierung eingesehen hat, dass sich dann einfach alle ausländische Mail-Konten holen. Ist im aktuellen Gesetzentwurf nicht drin.

Situation in der Schweiz?

Wie sieht die Lage bezüglich Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz aus? Evtl. gleich der Seite hinzufügen :-) Danke!


Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG) SR 784.10

Art. 13a:

1Die Kommission und das Bundesamt können Personendaten, einschliesslich Daten über administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen sowie Persönlichkeitsprofile, bearbeiten, sofern dies für die Erfüllung der ihnen durch die Fernmeldegesetzgebung auferlegten Aufgaben unerlässlich ist. Sie können hierzu ein Informationssystem benutzen. 2 Sie treffen die für den Schutz und die Sicherheit der Daten bei der Bearbeitung, insbesondere bei der Übermittlung, nötigen technischen und organisatorischen Massnahmen. 3 Der Bundesrat kann ergänzende Bestimmungen erlassen, namentlich über die Organisation und den Betrieb des Informationssystems, über die Kategorien der zu bearbeitenden Daten, über die Zugriffs- und Bearbeitungsberechtigung, über die Aufbewahrungsdauer sowie über die Archivierung und Vernichtung der Daten.

Art. 13b Amtshilfe 1 Die Kommission und das Bundesamt übermitteln anderen schweizerischen Behörden diejenigen Daten, die diese Behörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Zu diesen Daten gehören auch die in Verwaltungs- oder Verwaltungsstrafverfahren beschafften besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofile. Die Daten werden einzeln, auf Listen oder auf elektronischen Datenträgern zugänglich gemacht. 2 Unter Vorbehalt anders lautender internationaler Vereinbarungen dürfen die Kommission und das Bundesamt ausländischen Aufsichtsbehörden im Fernmeldebereich Daten, einschliesslich in Verwaltungs- oder Verwaltungsstrafverfahren beschaffter besonders schützenswerter Personendaten und Persönlichkeitsprofile, nur übermitteln, sofern diese Behörden: a. solche Daten ausschliesslich zur Ausübung der Aufsicht über Anbieterinnen von Fernmeldediensten und zur Marktbeobachtung verwenden; b. an das Amts- oder Berufsgeheimnis gebunden sind; und c. diese Daten nicht ohne vorgängige Zustimmung der Kommission oder des Bundesamtes oder auf Grund einer generellen Ermächtigung in einem Staatsvertrag an zuständige Behörden und an Organe weiterleiten, die mit im öffentlichen Interesse liegenden Aufsichtsaufgaben betraut sind. 3 Die Kommission und das Bundesamt dürfen keine Daten an ausländische Strafbehörden weiterleiten, wenn die Rechtshilfe in Strafsachen ausgeschlossen ist. Die Kommission oder das Bundesamt entscheidet im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Justiz. 4 Schweizerische Behörden geben der Kommission und dem Bundesamt kostenlos diejenigen Daten weiter, die für die Durchsetzung der Fernmeldegesetzgebung von Bedeutung sein können, einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten und Persönlichkeitsprofile. Die Daten werden einzeln, auf Listen oder auf elektronischen Datenträgern zugänglich gemacht.


Art. 43 Pflicht zur Geheimhaltung Wer mit fernmeldedienstlichen Aufgaben betraut ist oder betraut war, darf Dritten keine Angaben über den Fernmeldeverkehr von Teilnehmerinnen und Teilnehmern machen und niemandem Gelegenheit geben, solche Angaben weiterzugeben. Art. 44 Überwachung des Fernmeldeverkehrs Für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs gilt das Bundesgesetz vom 6. Oktober 200088 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs.

Art. 45 Auskunft 1 Die Kundin oder der Kunde kann von der Anbieterin von Fernmeldediensten Auskunft über die für die Rechnungsstellung verwendeten Daten verlangen, insbesondere über die Adressierungselemente, den Zeitpunkt der Verbindung und das geschuldete Entgelt. 2 Wer diese Daten zur Ermittlung missbräuchlich hergestellter Verbindungen oder unlauterer Massenwerbung benötigt, kann von der Anbieterin von Fernmeldediensten Auskunft über Namen und Adressen der anrufenden Anschlüsse verlangen.


________________________


Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) SR 784.101.1

Art. 81 Mitteilung von Verkehrs- und Rechnungsdaten 1 Solange die Möglichkeit der Anfechtung ihrer Rechnung besteht, können die Kundinnen und Kunden von ihrer Anbieterin verlangen, ihnen im Einzelfall oder bei jeder Rechnungsstellung folgende Daten mitzuteilen, sofern diese für die Rechnungsstellung verwendet werden: a. die vollständigen Adressierungselemente der angerufenen Anschlüsse oder die Rufnummern der anrufenden Anschlüsse ohne die letzten vier Ziffern; b. Datum, Zeit und Dauer der Verbindungen; c. das für die einzelnen Verbindungen geschuldete Entgelt. 2 Nicht mitgeteilt werden dürfen die Daten bei Anrufen auf die Nummer 147. 3 Bei Anschlüssen mit Vorbezahlung der Dienste müssen die Daten während eines Monats nach Belastung des Entgelts auf Verlangen mitgeteilt werden. 4 Wenn Kundinnen oder Kunden die Rechnung für einen Mehrwertdienst anfechten oder nicht fristgemäss bezahlen, kann die Anbieterin von Fernmeldediensten der betroffenen Anbieterin von Mehrwertdiensten die vorhandenen und zur Geltendmachung der Forderung notwendigen Personendaten dieser Kundinnen oder Kunden mitteilen.


--- Im Moment habe ich nicht mehr Zeit, ich versuche später, mehr zu machen.

Bitte Kritiker genauer benennen und mit Quellen belegen...

und zwar im Abschnitt "Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation:" "Außerdem wird von Kritikern angeführt, dass der Informantenschutz für Journalisten eingeschränkt wird und somit kritische Berichtserstattung erschwert wird. Dies käme faktisch einer Einschränkung der Pressefreiheit gleich. Auch die Schweigepflicht von Rechtsanwälten und Ärzten ist davon betroffen." und im Abschnitt "Europäische Richtlinie:" "Kritiker bemängeln eine dadurch fehlende Debattiermöglichkeit." Sonst könnte man bei den Sätzen den Eindruck gewinnen dass es sich um Theorienfindung handelt. Gruß Azrael. 14:47, 8. Mär. 2007 (CET)Beantworten

lieber Azrael - ganz so wie von dir gequotet stellt sich das in der Realität nicht dar. Real wird die journalistische Arbeit in keiner Weise behindert - schließlich ist es ja nicht unbedingt notwendig irgendwelche "Sensationen" hinauszuposaunen. Journalisten können weiterhin ungestört und unbelästigt an Informantenfreien Themen wie zum Beispiel dem Wetterbericht arbeiten. Es kann also keine Rede von einer Einflußnahme auf journalistische Pflichten sein. Schließlich wird sich jeder anonyme Informant geradezu begeistert zeigen, sofort staatlich erkannt, erfasst und ordentlich einsortiert zu sehen. Die Informationsflut in den jeweiligen Redaktionen der verschiedenen Print- und Sendemedien wird natürlich ob dieses Gesetzes geradezu springflutartig zunehmen. die Idee einen korrupten Chef zu vermelden (ich habe jetzt bewußt nicht Siemens als Beispiel genommen) hat etwas geradezu Berauschendes, wenn 5 Minuten später jeder Dämlack weiß woher die Information kommt. Insofern wird dieses Gesetz uns auch endlich von dieser unsäglichen Flut von verwendeten Begriffen wie "Sven S. (43)" oder: der Täter "Harald K. (57)" sowie von diesen blödsinnigen Pixelungen und "nachgesprochenen Stimmen" in Dokumentationen des Öffentlich-Rechtlichen Sendebetriebs (z.B.) befreien -- Hartmann Schedel Prost 04:23, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Kritik - unverhältnismäßiger Verweis auf Aktion der AG VDS

Ich bin dafür den ausführlichen Bericht zur Aktion vor dem Bundestag am 18.04.07 zu verwerfen. Mag ja sein: schöne Aktion da vor dem "Reichstagsgebäude". Aber war diese Demonstration von einer Tragweite, das die Folgen ebenjener eine ausführliche Beschreibung der "Kunstaktion" über viele Zeilen und mit 2 Bildern (die Einzigen!) in diesem Artikel rechtfertigt?

Nochwas: Die AG VDS in Ehren (hab selbst deren Sammelklage unterstützt), aber 5 von 6 Quellen von Vorratsdatenspeicherung.de sind ganz schön "mono" ...

Ich bin dafür den ausführlichen Bericht zur Aktion vor dem Bundestag am 18.04.07 zu verwerfen.

-> Es handelt sich um genau einen Satz! Wenn du andere Bilder hinzufügen kannst die etwas rund um das Thema Vorratsdatenspeicherung visuell darstellen, nur zu. ---85.178.232.38 14:17, 29. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Information und Berichterstattung

Die Benennung "Vorratsdatenspeicherung" und die Art, in der darüber (in den klassischen Medien) informiert (bzw. geschwiegen) wird, inklusive der höchst verwunderlichen offiziellen Berichterstattung über die Demo am 22.9. in Berlin, könnten einen eigenen Abasatz vertragen. (Vielleicht unter Darstellung in der Öffentlichkeit?) --Peu 09:20, 26. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Fehlende Einzelnachweise

  • Damit ist es das bisher schnellste Gesetzgebungsverfahren in der EU-Geschichte. a.) ist es überhaupt ein Gesetzgebungsverfahren, wenn es doch eigentlich nur eine Richtlinie ist und b.) sollte so eine Aussage nicht belegt sein? --ChrisOezbek 21:24, 26. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
die Aussage wurde durch die praktizierte Gesetzgebung selbst belegt (die einzige Gesetzgebung, die es an Tempo damit aufnehmen kann ist diese völlig idiotische Nichtraucherregelung in Kneipen und Taxis, etc.) - ein weiterer Nachweis als der von ZDF und ARD ausgestrahlten Nachrichten sollte selbst für Wikipedia nicht vonnöten sein. -- Hartmann Schedel Prost 04:27, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Frühstück bei Bin Laden

Liebe Hauptautoren,

der Artikel ist immer noch zu stark technisch orientiert. Nach meinen persönlichen Umfragen im Bekanntenkreis gelange ich zu der erschreckenden Gewissheit, dass etwa 5% der erwachsenen Deutschen überhaupt etwas mit "Vorratsdatenspeicherung" anfangen können. Kaum jemand fühlt sich persönlich angesprochen, obwohl doch in der Tat alle betroffen sind. Ich wünsche mir sehr dass der Artikel noch vor dem 6. November so umgestaltet wird, dass 95% der Leser bereits beim lesen der ersten Zeilen bemerken, wie sehr sie das Thema betrifft. Unter einer Überschrift wie der dieses Diskussionsbeitrags oder Wie eng sind Ihre Beziehungen zu Al Quaida? oder Ein Katzensprung nach Guantanamo Bay? sollte man anschaulich erläutern können, inwieweit dieses Gesetz zu verwertbaren Informationen über Terrorverdächtigkeit beitragen kann.

Es ist kein Thema, unter dem man einfach so vor sich hindümpelt oder mit technischem Schnickschnack wie
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

den Blick aufs Wesentliche versperren sollte. Auch ich werde versuchen mich diesem Problem zu widmen.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit! --Peu 06:30, 30. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Hallo Peu, ich habe eine gänzliche andere Auffassung als du und kann nur davor warnen, die von dir beispielhaft genannten Überschriften in den Artikel einzufügen. Es geht in der Wikipedia nicht darum, die Leute wachzurütteln und für das Thema Vorratsdatenspeicherung zu sensibilieren. Für diesen Zweck gibt es andere Websites. Wir wollen hier neutral und in Form einer Einzyklopädie informieren, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Gruß, --84.130.29.56 20:03, 5. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Ein paar konkrete Beispiele wie das der nachweis gegeben ist ob man z.b. auf Seiten für Homosexuelle regelmäßig ist sollten schon sein. Dann sieht jeder - oh dinge die ich gar nicht preis geben will weiß der Staat. Weiß jeder - auch diejenigen die das nicht wissen sollen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.139.115.75 (DiskussionBeiträge) 12:24, 6. Nov 2007) Forevermore 18:13, 6. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Jup! Ich bin ja auch meinem Versprechen nicht treu geblieben, eine derart provokante Überschrift in den Artikel zu bringen, da die Schattenseiten der VDS sich ja auch so im ersten Absatz unterbringen ließen. Allerdings würde ich nun doch gern darauf hinweisen dass diejenigen, deren täglich Brot es ist, provokant zu titeln, und die nun um ihre Pressefreiheit bangen, es in sträflicher Weise versäumt haben, den techniklastigen und wenig anschaulichen Stoff "Vorratsdatenspeicherung" adäquat rüberzubringen. Sie haben brav Grüne Elefanten steigen lassen wie z.B. Bundestrojaner, aber die feinen Details wurden verschwiegen. Die Anstrengung, die es mich kostet, hier an Zufall zu glauben, verursacht mir geradezu Schweißausbrüche. (sehr frei nach Franklin: Wer seine Pressefreiheit nicht nutzt, hat sie auch nicht verdient!) --Peu 00:54, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

lieber Peu, auch ich habe die Frontal21-Sendung vom 30.Okt.2007 gesehen aus der du die (durchaus gerechtfertigten) Titelvorschläge zitierst - (Theo Knoll ist der Hammer), aber so kann man eine Enzyklopädie einfach nicht aufbauen. Das ist Journalismus wie wir ihn uns in 2 bis 3 Jahren zurückersehnen werden. Aber es ist nicht enzyklopädisch. -- Hartmann Schedel Prost 04:33, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Neutralitätsbaustein

Ich zitiere mal ein wenig:

„Über den Gesetzentwurf wird am 9. November 2007 im Bundestag entschieden werden, deshalb ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu bundesweiten dezentralen Kundgebungen am 6. November auf.

Komische Begründung und hat mit dem Artikel selbst nicht allzu viel zu tun.

„Gegenwärtig ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu bundesweiten dezentralen Kundgebungen am 6. November auf, da der Bundestag noch im November 2007 über den Gesetzentwurf abstimmen wird. An den Kundgebungen wird sich neben 35 deutschen Städten auch eine Gruppe in Second life beteiligen.“

Das ist sicher interessant, aber wozu derzeit aufgerufen wird, ist meiner Meinung nach bis zum Zeitpunkt des Durchführens völlig irrelevant und eher als Werbung zu betrachten.

Zu den Weblinks (schon die ersten beiden haben für den Artikel keine Relevanz; sollten da nicht eher die "Materialien" stehen statt "Stoppt die Speicherung"?!) sag ich mal nix; und aber dann als Veranschaulichung, schön oben über dem eigentlichen Artikel, ein Bild von einer Massendemonstration... ich mag Menschen mit einer eigenen Meinung, aber in einer Enzyklopädie sollte die sich doch besser auf die Diskussionsseiten beschränken.

Einwände?-- Tuxman 21:22, 7. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Hallo Tuxman,
Die Wellen schlugen natürlich für manchen sehr hoch in den letzten Tagen, so hatte sich die Neutralität zugunsten von Brisanzbekundungen etwas zurückgezogen. Der Hinweis mit deshalb nach dem Komma ist richtig, denn aus dem Text in diesem Absatz geht die Begründung nicht hervor. Allerdings hatte ich den Absatz der Übersicht wegen eingefügt. Also wirf mir in diesem Punkt Betriebsblindheit vor. Soweit mein Schuldbekenntnis. Ich würde mir den Artikel nun einfach noch mal genauer ansehen, mir kommt er ziemlich lang und nicht besonders gut lesbar vor. Na sehen wir mal... --Peu 22:13, 7. Nov. 2007 (CET)Beantworten
ach, und übrigens war das deshalb auf den Zeitpunkt bezogen (natürlich trotzdem schlecht formuliert) --Peu 23:10, 7. Nov. 2007 (CET)Beantworten

So, Tuxman,

jetzt hätte ich gern noch ein paar konkrete Vorschläge von dir. --Peu 00:02, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Im übrigen werde ich den Neutralitätsbaustein wieder herausnehmen, wenn sich hier keine weiteren Anhaltspunkte zur Rechtfertigung seines Verbleibens finden. --Peu 08:18, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Ist super jetzt, danke!-- Tuxman 15:20, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Hitler-Vergleich von Innenminister Schäuble

Ob und wie könnte man Schäubles "aktuellen" Hitler-Vergleich in diesen Artikel einarbeiten? Hat Jemand eine Idee? Hier die heise.de-Meldung und der TAZ-Artikel! --Nowis 12:03, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Na würdest dus versuchen? Die Schwierigkeit bleibt dieselbe, und die Frage, ob es der Tauglichkeit des Artikels nützen würde stellt sich dir wie jedem anderen auch.
Gruß --Peu 23:24, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Schäuble hat sich mit Hitler verglichen? da bin ich jetzt zugegebenermaßen ein bißchen baff. Mir selbst wären solche Vergleiche ja nicht über die Lippen gekommen aber.... -- Hartmann Schedel Prost 04:35, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Schon beschlossen?

Okay, der Bundestag hat zugestimmt. Aber bevor die Sache gilt, muss es doch noch durch den Bundestag, vom Bundespräsidenten unterschrieben und anschließend verkündet werden. Oder sehe ich das falsch? Gesetzgebungsverfahren (Deutschland) 217.115.75.229 16:21, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Du siehst das völlig richtig. Das Gesetz ist noch nicht durch. Der 1. Januar 2008 ist immer noch Konjunktiv, auch wenn es im Artikeltext anders steht. --80.150.2.134 17:35, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Danke für diesen Hinweis[3], habe es so hingeschrieben, bin aber in solchen Dingen trotzdem (noch) recht unbeleckt --Peu 23:19, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Peu hast du jemals erlebt, das ein Gesetz nicht durchgeht wenn es benötigt wird? Schon Christinan Klar blieb auf der Strecke einer weiteren Amtszeit des Präsidenten (der immerhin für dieses Amt einen gut dotierten Job aufgegeben hat) - so etwas Einfaches wie den Schutz des Bürgers vor blutrünstigen Attentätern, die unser Land ganz sicher in Wellen überfallen werden zählt da kaum (wie war das eigentlich gleich wieder mit der Todesstatistik pro Jahr: 9.000 tote Passivraucher, 150.000 Raucher [die Zahl ist zwar offiziell aber ein Witz in der Größenordnung der Arbeitslosenzahlen], 50.000 Alkoholtote, 6.000 Straßenverkehrstote, 6.000 an Grippe [echte Grippe - nicht dem gewohnten grippalen Infekt zuzuordnenden] Verstorbenen, 15.000 an Ärztepfusch Verstorbenen [das sind im Schnitt 44 Tote täglich], den 65.000 Toten durch Feinstaub - achja und nebenbei den 50.000 Diabetes-Amputationen jährlich - und wo wir schon dabei sind: den 50.000 Toten durch Alkoholfolgen können wir natürlich noch die gigantische Anzahl von 1.296 Toten jährlich gegenüberstellen, die an den Folgen von übermäßigem Drogengenuß sterben oder den 1,4 Millionen Tablettenkranken [März 2007, alle Zahlen von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung]) - haben wir wirklich Angst davor, vielleicht 100 oder 200 Tote durch ein Bombenattentat beklagen zu müssen? In der angeführten Liste sind lediglich die Spitzenreiter - da geht schon noch ein bißchen was -- Hartmann Schedel Prost 04:49, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Ja, ja - es ist die Zeit der Polemiken, ich kann verstehn, dass man auf den "Sicherheitswahn" unserer "kleinen Brüder" im Bundestag nur noch mit Zynismus reagieren möchte. Und die allgemeinen Lebensrisiken sind im Vergleich zur tatsächlichen Bedrohung durch verirrte islamistische Bartträger natürlich exorbitant größer, aber so funktioniert leider unsere Bürgergesellschaft leider nicht. Trotzdem gebe ich inhaltlich Hartmut Schedel recht. Was ich allerdings ärgerlich finde ist, das Schedel in seinem polemischen Ausflug gleich das Gnadenrecht des Bundespräsidenten mit entsorgt und einen vermeintlich bemitleidenswerten Christian Klar als Opfer eines auf eine zweite Amtszeit schielenden Bundespräsidenten stilisiert. Hier hat jemand dieses Recht als alleinige Gewissensentscheidung des Bundespräsidenten im Kern nicht verstanden. Herr Köhler hat Herrn Klar getroffen, hat mit Angehörigen gesprochen, hat sich Zeit gelassen und sich die Entscheidung sicher nicht leicht gemacht. Mir passt der ganze Zungenschlag in die eine wie die andere Richtung nicht. Es gibt keinen Anspruch auf Gnade (im Gegensatz zur gesetzlichen Haftprüfung), der Rechtsstaat kann sie, unabhängig von Reue oder Buße durch das Verfassungsorgan Bundespräsident gewähren. Und da haben sich alle anderen (auch die Söders und Bildzeitungen) mit Äußerungen zurück zu halten, sonst beschädigen sie das Gnadenrecht. Und zum bedauernswerten Herrn Klar nur so viel, ich hätte eine Begnadigung selbstverständlich als Stärke des Rechtsstaates begrüßt, aber wer zu viel Mitleid mit dem Täter jetzt empfindet, dem sei das verstörende Interwiev von Günter Gaus mit Christian Klar von 2003 sehr empohlen. --Herr von Humboldt 10:34, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten