Hallo, Ich wollte nur kurz anmerken, dass der Artikel sehr knapp gehalten ist. Zum formellen Gesetzgebungsverfahren: Allein Bundesregierung, Bundesrat und Bundestagsabgeordnete haben das Recht Gesetzesvorlagen beim Bundtag einzubringen. Im Artikel fehlt eben der Hinweis darauf, dass Bundestagsabgeordnete auch das Recht dazu haben. Überhaupt gar nicht wird die Rolle der Ausschüsse erwähnt, wie z.B. der "Vermittlungsausschuss" zwischen Bundesrat und Bundestag, der von jeder Seite aus angerufen werden kann, wenn es zu keiner Einigung über einen Gesetzesvorschlag gibt