Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg ist eine von 24 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin, Georgenkirchstr. 69/70
Im Gebiet der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg leben gegenwärtig ca. 5,76 Millionen Menschen. Von diesen bekennen sich noch ca. 1,27 Millionen in ca. 1.700 Kirchengemeinden zur Evangelischen Kirche.
Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Ihre derzeit gültige Grundordnung wurde 1998 erlassen. Die Kirche war bis 2003 auch eine Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union (EKU), welche zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen aufging.
Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg strebt eine Fusion mit der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz an, die für Ende des Jahres 2003 geplant war.
Bei der Herbsynode im September 2003 beider Kirchen stimmten jedoch nur 25 von 41 Synodalen der Evangelischen Kirche der Schlesischen Oberlausitz für eine Fusion. Erforderlich wäre aber eine 2/3-Mehrheit gewesen. Die Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg stimmte hingegen mit der erforderlichen Mehrheit (117 von 152) für die Fusion. Dennoch ist mit diesen Beschlüssen die Fusion beider Landeskirchen vorerst gescheitert.
Hauptgotteshaus (Bischofskirche) der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg ist der Berliner Dom.
Gebiet der Landeskirche
Das Gebiet der "Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg" umfasst im Wesentlichen die Bundesländer Berlin und Brandenburg. Einige Gemeindeglieder der Landeskirche wohnen auch in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Im Gegensatz dazu gehören auch einige Gemeindeglieder Brandenburgs zu den Landeskirchen Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, Pommersche Evangelische Kirche, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens.
Geschichte
Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Brandenburg bzw. mit dem späteren Königreich Preußen verbunden.
Ab 1538 wurde im Kurfürstentum Brandenburg die Reformation eingeführt. 1572 erhielten die lutherischen Gemeinden eine erste "Kirchenordnung". Parallel hierzu gab es auch reformierte Gemeinden. Über viele Jahrhunderte existierten die Gemeinden beider Bekenntnisse nebeneinander. Oberhaupt der Kirchen war der jeweilige Kurfürst bzw. König von Preußen als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine Union beider Bekenntnisse. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die "Evangelische Kirche in Preußen", die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch 2), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war.
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens".
Nach dem 1. Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen Union", welche durch Abtrennung der Provinz Posen entsprechend verkleinert worden war. Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze Deutschlands. Dies bedeutete die Abtrennung der Provinzen Ost- und Westpreußen (künftig von Polen verwaltet) sowie die Verkleinerung der Provinzen Brandenburg und Schlesien, deren östliche Teile ebenso unter polnische Verwaltung kamen. Die Kirchen der verbleibenden 6 alten Provinzen Preußens wurden spätestens 1947 nach formeller Auflösung des Staates Preußen zu selbständigen Landeskirchen. Sie traten alle der "Evangelischen Kirche in Deutschland" EKD bei. Die brandenburgische Provinzialkirche, nunmehr von einem Bischof geleitet, erhielt 1948 eine neue Verfassung und wird seither als "Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg" bezeichnet. 1954 gründete sie zusammen mit den 5 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche der altpreußischen Union" von 1922 die "Evangelische Kirche der Union" als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.
Nach dem Bau der Berliner Mauer wurde eine gemeinsame Arbeit in West-Berlin mit den übrigen Gebieten der Landeskirche immer schwerer. Die Kirche wurde daher 1972 in die Bereiche West und Ost geteilt. Jeder Bereich erhielt eine eigene Kirchenverwaltung mit Sitz in Berlin (West-Konsistorium, Bachstr. 1-2 und Ost-Konsistorium, Neue Grünstr.) und einem Bischof an der Spitze. Mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten wurde auch die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg wieder vereinigt. Seit 1991 leitet wieder ein gemeinsamer Bischof die Kirche.
Oberhaupt der Landeskirche
An der Spitze der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg steht der Bischof, der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode auf 10 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand. Der Bischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung. Sein Stellvertreter ist der Propst, der theologische Leiter im Konsistorium (Verwaltungsbehörde der Kirche).
Generalsuperintendenten, Kirchenpräsidenten, Bischöfe und Pröpste
Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt 12 gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1830 erneut eingeführt. Für Brandenburg waren 2 Generalsuperintendenten tätig, die nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 zusammen mit dem Präsidenten des Konsistoriums die Kirchenleitung der Provinzialkirche von Berlin-Brandenburg bildeten. Nach Auflösung des Staates Preußen im Jahre 1947 wurde mit der neuen Verfassung von 1948 die Provinzialkirche formell selbständig und das Bischofsamt als Oberhaupt der Kirche eingeführt. Sein Stellvertreter ist der Propst.
Generalsuperintendenten
die Amtszeiten überschneiden sich teilweise, weil sie für unterschiedliche Gebiet zuständige waren
- 1830 - 1865: D. Gottlieb Neander, Kurmark
- 1853 - 1873: D. Wilhelm Hoffmann, Kurmark
- 1871 - 1892: D. Bruno Brückner, Berlin
- 1893 - 1911: D. Wilhelm Faber, Berlin
- 1911 - 1933: D. Wilhelm Haendler, Berlin
- 1912 - 1918: D. Friedrich Lahusen, Berlin
- 1921 - 1927: D. Georg Burghart, Berlin
- 1925 - 1933: D. Dr. Otto Dibelius, Kurmark
- 1928 - 1933: D. Emil Karow, ab 1934 Bischof
Bischöfe
Bischöfe 1933-1972
- 1933 - 1945?: D. Emil Karow, ab 1934 Bischof
- 1945 - 1966: D.Dr. Otto Dibelius, Bischof
- 1966 - 1972: D.D.D.Dr. Kurt Franz Wilhelm Scharf, Bischof
Bischöfe des Bereichs West 1972-1991
- 1972 - 1976: D.D.D.Dr. Kurt Franz Wilhelm Scharf
- 1976 - 1991: Dr. theol. Martin Kruse, Bischof
Bischöfe des Bereichs Ost 1972-1991
- 1972 - 1981: D. h.c. Albrecht Schönherr, Bischof
- 1981 - 1991: Dr. theol. Gottfried Forck, Bischof
Bischöfe seit 1991
- 1991 - 1993: Dr. theol. Martin Kruse, Bischof
- 1994 - heute Prof. Dr. theol. Wolfgang Huber, Bischof
Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrats in Berlin bzw. Konsistorialpräsidenten
- 1850 - 1863: Rudolf von Uechtritz
- 1863 - 1865:
- 1865 - 1872: Ludwig Emil Mathis
- 1872 - 1878: Emil Herrmann
- 1878 - 1891: Ottomar Hermes
- 1891 - 1903: Friedrich Wilhelm Barkhausen
- 1903 - 1919: Bodo Voigts
- 1919 - 1924: Reinhard Möller
- 1925 - 1933: Hermann Kapler
- 1945 - 1951: Otto Dibelius
- 1982 - 1990: Dr. Manfred Stolpe
- 1990 - 1995:? Horstdieter Wildner
- 1995? - heute: Dr. Uwe Runge
Pröpste
- 1996 - heute: Dr. Karl-Heinrich Lütcke
Landessynode
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode (bis 1948 "Altpreußische Generalsynode"). Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 6 Jahre von den Kirchenkreisen sowie von den kirchlichen Arbeitszweigen und Werken gewählt, einige werden auch berufen. Im Einzelnen gehören der Synode an:
- der Bischof
- die Generalsuperintendenten und der geistliche Moderator
- der Präsident und der Propst des Konsistoriums
- die 6 Superintendenten
- Mitglieder aus den Kirchenkreisen
- 10 Mitglieder aus den kirchlichen Arbeitszweigen, Einrichtungen und Werken
- ein Lehrstuhlinhaber der Theologischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin
- 10-15 berufene Mitglieder
Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Sie tagt mindestens einmal pro Jahr. Vorsitzender der Synode ist der Präses, seit 1997 Anneliese Kaminski. Ihre Amtsvorgänger waren Präses Dipl. Sprachwissenschaftler Manfred Becker und Prof. Dr. Ing. Helmut Reihlen.
Verwaltung der Landeskirche
Konsistorium und Verwaltungshierarchie
Der Bischof hat seinen Amtssitz in Berlin. Er ist Vorsitzender der auf 6 Jahre gewählten Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche), dem neben dem Bischof selbst, der Präses der Landessynode sowie von der Landessynode aus ihren Reihen gewählte weitere Mitglieder der Synode, die Generalsuperintendenten, der geistliche Moderator (= Vertreter der reformierten Gemeinden), der Konsistorialpräsident und der Propst des Konsistoriums angehören. Dieses Kollegium tagt regelmäßig im Konsistorium, der Verwaltungsbehörde der Kirche. Das Konsistorium erfüllt somit neben der Kirchenleitung als Kollegium ebenfalls kirchenleitende Aufgaben. Es bereitet Beschlüsse der Kirchenleitung vor, führt die laufenden Geschäfte der Landeskirche, ist für die Rechtsaufsicht über Gemeinden und Kirchenkreise zuständig und unterstützt alle kirchlichen Bereiche bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Leiter des Konsistoriums ist der Präsident, meist ein Jurist. Die theologische Leitung obliegt dem Propst.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den "Gemeindekirchenräten". Die Mitglieder heißen "Älteste". Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden und einen Kreiskirchenrat.
Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze ein Generalsuperintendent (eine Art Regionalbischof) steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die 3 Sprengel bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).
Die 3 Sprengel mit ihren zugehörigen Kirchenkreisen
Sprengel Berlin
Sitz der Generalsuperintendentur: Berlin
- Berlin-Charlottenburg
- Berlin-Schöneberg
- Berlin Stadtmitte
- Lichtenberg-Oberspree
- Neukölln
- Pankow
- Reinickendorf
- Spandau
- Steglitz
- Teltow-Zehlendorf
- Tempelhof
- Wedding
- Weißensee
- Wilmersdorf
Sprengel Neuruppin
Sitz der Generalsuperintendentur: Potsdam
- Angermünde
- Barnim
- Beelitz-Treuenbrietzen
- Brandenburg
- Falkensee
- Havelberg-Pritzwalk
- Kyritz-Wusterhausen
- Lehnin-Belzig
- Nauen
- Oranienburg
- Perleberg-Wittenberge
- Potsdam
- Prenzlau
- Rathenow
- Templin-Gransee
- Wittstock-Ruppin
Sprengel Cottbus
Sitz der Generalsuperintendentur: Cottbus
- An Oder und Spree
- Cottbus
- Finsterwalde
- Fürstenwalde-Strausberg
- Lübben
- Niederer Fläming
- Oderbruch
- Senftenberg-Spremberg
- Zossen
Evangelisch-Reformiertes Moderamen Berlin-Brandenburg
Sitz in Berlin
- Deutsch-reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg
- Französisch-reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg
Kirchengemeinden
Die Kirchenkreise sind in ca. 1.700 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden.
Gesangbücher
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
- Gesangbuch zum gottesdienstlichen Gebrauch für evangelische Gemeinen, Berlin, 1829
- Evangelisches Gesangbuch, nach Zustimmung der Provinzialsynode vom Jahre 1884 zur Einführung in der Provinz Brandenburg mit Genehmigung des Evang. Oberkirchenrats herausgegeben vom Königlichen Konsistorium, Berlin, 1884
- Evangelisches Gesangbuch für Brandenburg und Pommern, Berlin und Frankfurt/Oder; eingeführt durch Beschlüsse der Provinzialsynoden der Kirchenprovinz Pommern 1925 und 1927 und Mark Brandenburg 1927 und 1929 und nach der Notverordnung des Kirchensenats vom 7.8.1931 herausgegeben von den Provinzialkirchenräten Brandenburg und Pommern am 1. Advent 1931
- Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg; Auf Grund des Beschlusses der Provinzialsynode der Evang. Kirche in Berlin-Brandenburg vom 7.2.1951 herausgegeben von der Evang. Kirchenleitung am 1. Advent 1951 bzw. mit den späteren Titeln "Evangelisches Kirchen-Gesangbuch, Ausgabe für die Konsistorialbezirke Berlin, Magdeburg, Greifswald und Görlitz und der Evang. Landeskirche Anhalts" bzw. "Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Landeskirche Anhalt, Evang. Kirche Berlin-Brandenburg, Evang. Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, Evang. Landeskirche Greifswald, Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen"
- Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Pommersche Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, Berlin/Leipzig; eingeführt am Reformationstag, 31.10.1993