Kirchenprovinz

Verband benachbarter Diözesen, Zwischenebene zwischen Lokalkirche und Gesamtkirche
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Der Ausdruck Kirchenprovinz (v. lat.: provincia ecclesiastica) bezeichnet

  1. in der katholischen Kirche ein Verband mehrerer benachbarter Diözesen. Sie besteht aus dem Metropolitan- oder Erzbistum und den zugehörigen Suffraganbistümern. Den Erzbischof des Erzbistums bezeichnet man auch als Metropolit, die Bischöfe als Suffragane der Kirchenprovinz.

In Deutschland gibt es sieben Kirchenprovinzen (Berlin, Bamberg, Freiburg, Hamburg, Köln, München-Freising und Paderborn), in Österreich zwei (Salzburg und Wien).

  1. in der evangelischen Kirche die Landeskirchen der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union