Abgeleitet vom lat. obligatio (Haftung, Verbindlichkeit, Verpflichtung).
Die Obligation ist ein festverzinsliches Wertpapier (Anleihe oder Schuldverschreibung oder Rentenwert), in der sich der Aussteller (Emittent/Schuldner) gegenüber dem Inhaber der Urkunde zur Zahlung eines bestimmten Betrages zuzüglich einer entsprechenden Vergütung (Zinsen) verpflichtet. Dieser kann fest oder variabel sein. Es handelt es sich um ein langfristiges Darlehen, das dem Herausgeber der Anleihe vom Käufer gewährt wird. Der Verkauf erfolgt über Banken und Sparkassen.
Zu den ersten Obligationen zählen die Rentmeisterbriefe, die um die Mitte des 16. Jahhrunderts in den Niederlanden ausgegeben wurden. Dabei dienten die von den Rentmeistern in der Zukunft einzunehmenden Steuern als Sicherheit.
In der Neuzeit entwickelten sich Staatsobligationen, die zur Deckung der Staatsschulden dienten. Schließlich gaben auch Städte und Gemeinden (Kommunalobligationen), große Industrieunternehmen (Industrieobligationen) und öffentlich-rechtliche Körperschaften Obligationen aus.
Neben der "klassischen" Festzinsanleihe gibt es Schuldverschreibungen, die sozusagen als Zwischenformen zu betrachten sind:
Siehe auch: Pfandbrief, Kommunalobligation