Strafgesetzbuch (Deutschland)
Das Strafgesetzbuch regelt in Deutschland die Kernmaterie des Strafrechts. Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das Strafverfahren, durch ein eigenes Gesetzbuch (Strafprozessordnung) – geregelt.
Basisdaten | |
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Titel: | Strafgesetzbuch |
Abkürzung: | StGB |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland Beachte auch §§ 3-7, 9 StGB für Auslandstaten |
Rechtsmaterie: | Strafrecht |
Fundstellennachweis: | 450-2 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 15. Mai 1871 (RGBl. S. 127) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 1872 |
Neubekanntmachung vom: | 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322) |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 G vom 26. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2523) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. November 2007 (Art. 2 G vom 26. Oktober 2007) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Geschichte
vor 1945
Das heute für die Bundesrepublik Deutschland geltende Strafgesetzbuch geht auf das 1871 beschlossene und am 1. Januar 1872 in Kraft getretene Reichsstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich zurück, welches wiederum im Wesentlichen mit dem Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870 übereinstimmte.
nach 1945
Dieses Strafgesetzbuch unterlag nach 1945 vielen Novellierungen, mit denen der Gesetzgeber auf den rechts- und kriminalpolitischen Wandel, auf gesellschaftliche Wertvorstellungen, erkennbar gewordene Strafbarkeitslücken, aber auch auf wissenschaftliche und technische Neuerungen reagierte. Als solche Beispiele für „neuartige“ Delikte sind etwa zu nennen: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Computerbetrug, Geldwäsche, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. Insbesondere ist in der Geschichte des Strafgesetzbuches unter anderem das 1. Gesetz zur Reform des Strafrechts (1 StrRG) vom 25. Juni 1969 zu nennen. Im Allgemeinen Teil (AT) wurden statt Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung und Haft eine einheitliche Freiheitsstrafe eingeführt und Ehrenstrafen abgeschafft. Des Weiteren zu nennen ist das 2. Gesetz zur Reform des Strafrechts (2 StrRG) vom 4. Juli 1969, das unter anderem einen neuen Allgemeinen Teil schuf, die Mindestdauer der Freiheitsstrafe auf einen Monat anhob, die Verwarnung mit Strafvorbehalt sowie das Tagessatzsystem für die Geldstrafe einführte und das Maßregelsystem neugestaltete. [1]
Aufbau
Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:
Allgemeiner Teil: Hier ist Grundsätzliches geregelt, wie z. B.
- Geltungsbereich des Gesetzes
- Gesetzliche Definitionen
- (Vorsatz und Fahrlässigkeit) und Schuldfähigkeit
- Täterschaft und Teilnahme (Täter, Mittäter, Anstiftung, Beihilfe)
- Rechtfertigungsgründe (Notwehr, Nothilfe)
- Sanktionenrecht (Geldstrafe, Freiheitsstrafe, sonstige Maßnahmen)
- Verjährung
Besonderer Teil: Dieser enthält die einzelnen Straftatbestände, geordnet nach geschützten Rechtsinteressen (sog. Rechtsgütern), z. B.
- Straftaten gegen den demokratischen Rechtsstaat
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (Landfriedensbruch u. a.)
- Straftaten gegen die Rechtspflege (Meineid, uneidliche Falschaussage u. a.)
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Kindesmissbrauch, Menschenhandel u. a.)
- Straftaten gegen die persönliche Ehre (Beleidigung, üble Nachrede u. a.)
- Straftaten gegen Leben und Gesundheit (Mord, Totschlag, Körperverletzung u. a.)
- Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug u. a.)
- Straftaten gegen die Umwelt (Gewässerverunreinigung, unerlaubter Umgang mit Abfällen u. a.) (siehe auch Umweltstrafrecht)
- Straßenverkehrsdelikte und sonstige allgemein gefährliche Straftaten (Brandstiftung, unterlassene Hilfeleistung u. a.)
- Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u. a.).
Das Strafgesetzbuch umfasst nicht sämtliche Straftatbestände. Verschiedene Delikte sind auch in anderen Gesetzen mit entsprechenden Strafbestimmungen enthalten, z. B.
- für Steuerdelikte in der Abgabenordnung
- für Rauschgiftdelikte im Betäubungsmittelgesetz und im Arzneimittelgesetz
- für spezifische Verkehrsdelikte im Straßenverkehrsgesetz
- für Waffendelikte im Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz
- für Wettbewerbsdelikte und Verbraucherschutz im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie im Wirtschaftsstrafgesetz
- für Delikte der Angehörigen der Bundeswehr in diesem Kontext im Wehrstrafgesetz
- für Kriegsverbrechen im Völkerstrafgesetzbuch.
- für Urheberrechtsdelikte im Urheberrechtsgesetz
Diese werden als das Nebenstrafrecht bezeichnet.
Siehe auch
Literatur
Kommentare:
- Joecks: Studienkommentar zum StGB. 6. Auflage; München 2005. ISBN 978-3-406-53845-2
- Joecks/Miebach (Hrsg.): Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch in 6 Bänden. München 2003 ff.
- Kindhäuser: Strafgesetzbuch – Lehr- und Praxiskommentar. 3. Auflage 2006. ISBN 3-8329-1913-9
- Kindhäuser/Neumann/Paeffgen (Hrsg.): Nomos-Kommentar zum Strafgesetzbuch. 2. Auflage 2005. ISBN 3-8329-0904-4
- Lackner/Kühl: Strafgesetzbuch: StGB – Kommentar. 25. Auflage, München 2004. ISBN 3-406-52295-5
- (Hrsg.): Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch. ISBN 978-3-472-60110-4
- Schönke/Schröder: Kommentar zum Strafgesetzbuch. 27. Auflage; München 2006. ISBN 3-406-51729-3
- Tröndle/Fischer: Kommentar zum Strafgesetzbuch. 54. Auflage; München 2007. ISBN 978-3-406-55477-3
Lehrbücher:
Allgemeiner Teil:
- Krey: Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil. Bd. 1, 2. Aufl. 2004; Bd. 2, 2. Aufl. 2005. ISBN 3-17-018696-5 und ISBN 3-17-018899-2
- Kühl: Strafrecht, Allgemeiner Teil. 5. Aufl. 2005. ISBN 3-8006-3258-6
- Roxin: Strafrecht, Allgemeiner Teil. Bd. I, 4. Aufl. 2006; Bd. II, 2003. ISBN 3-406-53071-0 und ISBN 3-406-43868-7
- Wessels/Beulke: Strafrecht, Allgemeiner Teil. 36. Aufl. 2006. ISBN 978-3-8114-8016-2
- Frister: Strafrecht, Allgemeiner Teil im C.H. Beck Verlag - ISBN 978-3-406-54952-6
Besonderer Teil:
- Krey/Heinrich: Strafrecht, Besonderer Teil, Bd. 1. 13. Aufl. 2005. ISBN 3-17-019107-1
- Krey/Hellmann: Strafrecht, Besonderer Teil, Bd. 2. 14. Aufl. 2005. ISBN 3-17-019106-3
- Rengier: Strafrecht Besonderer Teil I. 8. Aufl. 2006. ISBN 3-406-54237-9
- Rengier: Strafrecht Besonderer Teil II. 7. Aufl. 2006. ISBN 3-406-54238-7
- Wessels/Hettinger: Strafrecht Besonderer Teil/1. 30. Aufl. 2006. ISBN 978-3-8114-8017-9
- Wessels/Hillenkamp: Strafrecht Besonderer Teil/2. 29. Aufl. 2006. ISBN 978-3-8114-8018-6
Weblinks
- Wikisource: Strafgesetzbuch der BRD – Quellen und Volltexte
- ↑ [Tröndle, Strafgesetzbuch, Seite 2]