Die Aufgabe einer Regulierungsbehörde ist die Deregulierung eines Wirtschaftssegments, in dem zuvor ein Monopol existierte bzw. die Aufsicht über monopolgeneigte Märkte, die nicht bzw. nicht gänzlich für Wettbewerb geöffnet werden können. Beispiele für monopolgeneigte Märkte sind leitungs- oder netzgebundene Industrien, in denen der Aufbau paralleler Netze entweder nicht gewünscht ist bzw. aus ökonomischen Gründen nicht möglich ist. In Deutschland sind das z.B. das Gleisnetz der Deutschen Bundesbahn oder die Versorgungsnetze für Gas und Strom.
Regulierungsbehörden wurden in verschiedenen Staaten im Zuge der Liberalisierung entsprechender Segmente geschaffen. Dabei unterscheidet man zwischen sektorspezifischen und übergreifenden Behörden. Sektorspezifische Regulierungsbehörden existieren z.B. in Großbritannien, wo sich OFGEM um die Überwachung der Strom- und Gassektoren kümmert.
Am häufigsten zitiert wird derzeit die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Deutschland, die 1998 zur Deregulierung des Post- und Telekommunikationsmarktes errichtet wurde . Sitz der RegTP ist Bonn; sie wird geleitet von Matthias Kurth. Seit dem 1.7.2004 hat die RegTP zusätzlich auch die Aufsicht über die Strom- und Gasmärkte übernommen, obwohl die basierende Gesetzgebung im Energiebereich (Energiewirtschaftsgesetz / EnWG) zur Zeit nur als Kabinettsentwurf vorliegt und das Gesetz nicht vor dem 1.1.2005 in Kraft treten dürfte. In Österreich übernimmt die E-Control die Regulierung des österreichischen Strom- und Gasmarktes.
Diese Behörden sollen regulierend eingreifen, damit die bisherigen Monopolbetriebe, die zum Beispiel im Telekommunikationsbereich tätig waren, nicht ihre Markt beherrschende Stellung ausnützen können und den aufkommenden Mitbewerb auch Chancen einräumen. Diese Regulierung kann auf dem Preissektor oder auch auf dem technischen Sektor erfolgen.
Das selbe gilt auch für Regulierungen im Rundfunk, wo die Liberalisierung teilweise schon früher erfolgt ist.