Soldatenhandel ist das Vermieten von Truppen, namentlich seitens der Fürsten der ehemaligen deutschen Kleinstaaten, an fremde Staaten, lediglich zum Zweck des Gelderwerbs, gleichgültig, ob zu gunsten der Kasse des Staats oder des Fürsten. Hierin liegt der Unterschied zwischen dem Soldatenhandel und den Subsidienverträgen behufs Truppenstellung oder Lieferung von Subsidiengeldern; diesen Verträgen liegt eine Staatsidee zu Grunde, die dem Soldatenhandel mangelt. Der letztere hat seinen Ursprung bei den Handelsstaaten des Altertums: Syrakus, Taranto, Karthago, und fand gleiche Anwendung in Venedig, den Niederlanden und England, die alle zur Aufstellung ihrer Heere der Werbung von Söldnern bedurften.

Den Soldatenhandel begann Bernhard von Galen, Bischof von Münster, 1665; ihm folgte Johann Georg III. von Sachsen, der 1685 für 120.000 Taler 3.000 Mann an Venedig zum Krieg in Morea vermietete. Den höchsten Aufschwung nahm der Soldatenhandel während der Kriege Englands gegen seine amerikanischen Kolonien; etwa 30.000 Mann sind dazu aus Deutschland gestellt, wofür dieses gegen 8 Millionen Pfund Sterling erhielt. Der Landgraf Wilhelm VIII. von Hessen vermietete während des österreichischen Erbfolgekriegs sowohl Truppen an England als an Karl VII., also an die sich bekriegenden Gegner. Die Fremdentruppen, die Schweizerregimenter, die sich oft in den feindlichen Parteien gegenüberstanden, gehören zum Soldatenhandel.
Siehe auch: Johann Gottfried Seume
Literatur
- Jähns, Heeresverfassungen und Völkerleben (Berl. 1885)
- Winter, Über Soldtruppen (8. Beiheft zum "Militärwochenblatt" 1884).
- Soldatenhandel, in: Meyers Konversationslexikon, 4. Aufl. 1888, Bd. 15, S. 0009
Weblinks
Vorlage:Meyers
ist obsolet; heißt jetzt Vorlage:Hinweis Meyers 1888–1890