Gesellschaftsform

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Die Gesellschaftsform bestimmt den Typus einer privatrechtlichen Personenvereinigung. Sog. Einpersonengesellschaften sind im deutschen Recht möglich. Die Gesellschaftsformen sind abschließend (sog. numerus clausus) geregelt. Selbstschöpfende Gesellschaftsformen oder -typen sind nicht zulässig.

Die Unterteilung in Gesellschaftsformen wird meist über die Art ihrer Vereinigung bestimmt. Gesellschaften werden in der Regel in Personengesellschaften und Körperschaften unterteilt. Als Sondergruppe unterfallen Kapitalgesellschaften den Körperschaften. Besondere (zulässige) Mischformen sind die GmbH und Co. KG und die GmbH und Co. KGaA.

Personengesellschaften

Körperschaften

siehe auch: Rechtsformen