Wappen von Ortsgemeinden
Hallo,
habe die Frage hier bereits an anderer Stelle gestellt, möchte sie aber gerne hier (wenn / soweit möglich) noch "juristisch" vertiefen.
Ich war bisher der Meinung, Gemeindewappen dürften NUR mit Genehmigung / Freigabe der entsprechenden Ortsgemeinde verwendet werden. Zwecks einer solchen Verwendung z.B. im Briefkopf unseres Vereins (Maifelder-Aero-Club / UL-Flugplatz Naunheim) und auf dem Seitenleitwerk eines unserer UL-Flugzeuge erbat und erhielt ich auch freundlicher Weise (und auch spontan) diese Erlaubnis des Bürgermeisters (in diesem speziellem Fall: Ortsgemeinde Naunheim). Insofern ist die Sache wohl klar.
In einer Tourist-Information unseres Vereins im Internet (ist derzeit noch nicht komplett auf dem Server) sollen nun ebenfalls Gemeinde-Wappen bei den einzelnen Orten mit verwendet werden (siehe z.B.: http://www.welling.maifeldforum.de/), ohne hierbei den Eindruck einer offiziellen Seite der Verwaltung erwecken zu wollen. Für die anderen Maifeldorte entsprechend.
Erst hier bei WIKI bin ich (auf zahlreichen Seiten zu diesem Thema) darauf aufmerksam geworden, das hierbei ggf. / in der Regel die "Gemeinfrei (heit)" herscht. In der darauf folgenden Diskussion konnte z.B. geklärt werden, ich zitiere hier mal die für mich wichtige Schlüsselantwort von A-4-E:
"Der Haken daran ist, das du zwischen Urheberrecht und ich sag mal "Markenrecht" unterscheiden musst. Die Wappen sind Urheberrechtlich nicht geschützt, das heißt aber trotzdem nicht, dass du eine private Webseite gestallten darfst, die durch die großzügige Verwendung von Wappnen den Anschein erweckt es sei etwas offizielles."
Mit wenigen Worten einfach und gut erklärt. Klar - die Seite auf denen das Wappen eingesetzt wird, darf nicht den Eindruck erwecken, es wäre eine Seite der Verwaltung. Demnach wäre dem eigentlich nichts hinzu zu fügen. - Aber: Wir (der Maifelder-Aero-Club) rechnen (bzw. erwarten) auch in dieser Sache mit juristischen Schritten unserer Bürgermeisterin gegen unser Vorhaben.
Könnte bitte daher hier noch jemand einen "juristischen" Beitrag / Erläuterung / Anmerkung leisten ? Bin für jeden erdenklichen Hinweis dankbar.
Herzlichen Dank vorab, --Horst 10:12, 16. Okt. 2007 (CEST) --Horst 10:12, 16. Okt. 2007 (CEST)
- Du darfst das Wappen nicht "führen". Mehr kann Dir hier keiner sagen, denn es gilt das Rechtsberatungsgesetz. Du musst Dich wohl oder übel an einen Anwalt wenden (gibt's vielleicht einen im Aero-Club?) --AndreasPraefcke ¿! 10:36, 16. Okt. 2007 (CEST)
- einige Gebietskörperschaften haben Alternativ-Zeichen (sehen den Wappen teils sehr ähnlich) eingeführt. Diese dürfen geführt werden, soweit man damit die Zugehörigkeit zu dieser zeigen möchte. Ruf doch mal im Rathaus an.--sугсго.PEDIA 10:42, 16. Okt. 2007 (CEST)
- Rechtlich gibt hier drei Aspekte:
- Schöpfungshöhe
- Namensrecht
- Amtliche Bekanntmachungen
- Eine Theorie dazu gibt es in der Wikipedia, ob sie stimmt, ist eine andere Frage.
- In der Praxis ist es wirklich das Beste, die zweite Fassung der Gemeinde für repräsentative Zwecke zu verwenden, wenn es so eine gibt. –– Simplicius ☺ 10:54, 16. Okt. 2007 (CEST)
Wir dürfen nicht rechtsberaten (gilt auch für die Kollegen AndreasPraefcke, sугсго und Simplicius). -- ChaDDy 14:13, 16. Okt. 2007 (CEST)
- Genau das habe ich auch geschrieben. Und wir dürfen hier aber vorher die Antworten lesen, bevor wir über sie rumstänkern. Gilt auch für Kollegen Chaddy. --AndreasPraefcke ¿! 15:24, 16. Okt. 2007 (CEST)
- Die Frage nach der Schöpfungshöhe finde ich gar nicht so einfach. Man kann ja sagen, eigentlich gilt nur die Blasonierung in der Wappensatzung einer Gemeinde, also der Text in Worten, und das ist nicht viel Schöpferisches dran. Zusätzlich ist die Blasonierung meist noch hunderte Jahre alt.
- Gemeinden in BW dürfte das nicht betreffen, da sie erst seit 1956 das Recht haben, ein Wappen zu führen. Auch beschäftigt man immer wieder Künstler mit der Gestaltung (in NRW zum Beispiel Wolfgang Pagenstecher), und diese Entwürfe sind dann, wenn man sie nur unter dem Aspekt der Fristen betrachtet, heikel.
- In der Wikipedia wird dann mit dann argumentiert, ein Amtliches Werk führe zur Gemeinfreiheit. Allerdings sieht diese Regelung gar nicht vor, dass man eine Abbildung da einfach herausschneiden kann. Man müsste also die ganze Bekanntmachung veröffentlichen.
- Stress kann man in jedem Falle bekommen wegen namensähnlichen Gebrauchs. Das hat mal eine Zeitung in Düsseldorf zu spüren bekommen, die das im Kopf ihres Titelblatts verwendete. Hier geht es auch um Düsseldorf: BGH [1].
- Allgemein kann man auch mal auf die Gemeindeordnung von BW [2] schauen. Vielleicht gibt es auch noch eine spezielle Verordnung, die sich mit der Handhabung beschäftigt.
- Alles Gute –– Simplicius ☺ 15:52, 16. Okt. 2007 (CEST)
- Na, wenn die Zeitung das im Kopf führt, ist das ja auch ein Rechtsverstoss. @AndreasPraefcke: Tschuldige, da hab ich wohl deinen Beitrag nicht zu Ende gelesen. -- ChaDDy 16:12, 16. Okt. 2007 (CEST)
- Chaddy, erklär mir mal, wo wir hier gegen Rechtsberatungsgesetze verstossen könnten. Hier macht keiner nichts gewerbsmässig. Also?
- Zum anderen gehe ich davon aus, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Rechtsklarheit wegen Wappen haben. Einzig und allein klar ist der Wunsch.
- In der Wikipedia "führen" wir keine Wappen das ist klar.
- In der Wikipedia zeigen wir Wappen, und das ist ein Verstoss gegen Urheberrecht, denn das gibt das Gesetz bzgl. Amtlicher Bekanntmachungen nicht her. Wenn doch, dann bitte ich um Hinweis - nach dem Lesen.
- Die andere Argumentationslinie ist die mangelnde Schöpfung. Auf die stützen wir uns im Moment aber nicht mehr. –– Simplicius ☺ 13:04, 20. Okt. 2007 (CEST)
Au weia !!! - Aber erst mal: Hallo zusammen und herzlichen Dank für Eure Mühe. Das Problem scheint ja wohl doch etwas größer, als zunächst angenommen - stöhn. Verbotene Rechtsberatung ? Aber hier wird (fühlt sich) doch niemand "beraten". Es geht doch hier, wenn überhaupt, nur um Fachsimpeleien zu einem allgemeinem Problem anhand eines X-beliebigen Beispiels. Auf eventuelle, allgemeine Tipps / Hinweise o.ä., hat ja wohl hier auch niemand irgendeinen Rechtsanspruch - oder ? - Allerdings: Wozu wäre dann diese Seite überhaupt da ? Aber lassen wir das, zur Sache:
Wir haben z.B. unter: "http://de.wikipedia.org/wiki/Wappensatzung#Urheberrecht" und dann: "Verwendung -" und "Führen des Wappens" einerseits den Hinweis: "Das Recht zum Führen des Wappens liegt ausschließlich beim Rechteinhaber des Namens, der Gemeinde, der Stadt ..." etc.. Und andererseits wieder unter "Urheberrecht" auf der selben Seite: "Grundsätzlich sind Wappen als amtliches Werk gemäß § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei. (siehe Amtliches Wappen)." ! Beist sich da nicht die Katze in den Schwanz ?
Ach ja, kennt Ihr eigentlich meine tolle Addy: aerodrom@t-online.de - grins ?
Mir kam hierbei aber noch ein völlig anderer Gedanke: Bei WIKI unter: "http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Wappen_im_Landkreis_Mayen-Koblenz" sind z.B. alle Wappen der VG-Maifeld veröffentlicht. Wenn ich die dortigen "Licensings" richtig deute, wurden diese Wappen der kompletten Seite überwiegend von "Benutzer Enzlin" reingestellt. Und zwar fast alle am 10. März 2007 um ca. 11:30 - 11:45 Uhr. Also relativ frisch. Mir scheint daher, das "Enzlin" dienstlich damit zu tun hat / hatte. Zumindest hatte er anscheinend zentralen Zugriff auf verwaltungstechnische Daten. Denn: Die GIFs sind relativ groß und sehr präzise. (Die Wappen, die ich teilweise von den Ortsbürgermeistern digital erhalten hatte, waren deutlich kleiner und auch schlechter von der Qualität. Diese mußten teilweise nachbearbeitet werden, damit diese dann "manierlich" aussahen.) Ferner wurden die im WIKI veröffentlichten Wappen vermutlich während seiner / ihrer Dienstzeit von Enzlin hochgeladen. Nehme mal an, auf Anweisung seines / ihres Vorgesetzten. Wer immer das auch sein mag. Hege aber den Verdacht, das dies ggf. die VG-Maifeld selbst veranlaßt hat. Vielleicht sogar auch in Unkenntnis der WIKI-Statuten. Leider konnte ich bisher den "Benutzer Enzlin" nirgendwo im WIKI ausfindig machen. Könnte das ggf. jemand von Euch mal recherchieren ?
Wenn DEM sooo wäre, dann wäre (allein schon deswegen) in diesen Fällen die Kuh vom Eis. Denn: Gemäß WIKI-Statuten erklären sich ALLE Einsender von Bildern, Logos, Fotos (und demnach auch Wappen) ausdrücklich damit einverstanden, jegliche Weiterverwendung zu gestatten. Einschränkung nur: MIT oder OHNE Hinweis auf den Urheber. - (1:) Richtig ?
Demnach könnte jeder Nutzer hier allein auf Grund der Tatsache, das die Wappen hier im WIKI zur Verfügung gestellt wurden, diese runterladen und entsprechend verwenden. - (2:) Auch richtig ?
Wäre dann das Problem allein damit nicht schon behoben (3: ja / nein) ?
Viele Grüße, --Horst 00:52, 17. Okt. 2007 (CEST)
- 1. Nein. Wo steht das?
- 2. Abhängig von der Definition von entsprechend vermutlich Nein.
- 3. Nein.
- Mann muss immer ganz klar unterscheiden zwischen Urheberrecht und anderen Rechtsgütern. Beispiel aus einem ganz anderen Bereich: Du nimmst dieses Photo und machst damit für dieses Produkt Werbung. Du wirst keine Probleme mit dem Urheber des Bildes kriegen, denn der hat dir alle entsprechenden Rechte eingeräumt, aber vermutlich mit dem Besitzer des Gesichtes. Insofern ist es töricht davon auszugehen, dass du mit Bildern aus der Wikipedia alles machen darfst was du willst.--A-4-E 01:13, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Hallo A-4-E, oh man, bis ich DAS nu wieder gefunden hab (hatte es von vielen, vielen WIKI-Seiten nur zufällig gelesen): FAQ zu Bildern, siehe: "http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_zu_Bildern#Wann_ist_ein_Bild_gemeinfrei_.28.E2.80.9EPublic_Domain.E2.80.9C.29.3F" und dann:
"Wind um Lizenz", Zitat: "Wikipedia will (also: „kann“) nur völlig freie Inhalte enthalten. Das heißt, jeder darf (auch kommerziell) Inhalte der Wikipedia benutzen, weiterverbreiten und verändern. Deshalb muss beim Hochladen jeder einzelnen Datei absolut sicher sein, dass der Urheber damit einverstanden ist."
"Welche Lizenzen sind frei für die Wikipedia?", Zitat:
Creative Commons,"Version "CC-by-sa"(Doppellizenz): Du bist einverstanden, dass dein Bild von jedem – auch kommerziell – genutzt, verändert und weitergegeben werden darf."
GNU FDL: "Du bist einverstanden, dass dein Bild von jedem – auch kommerziell – genutzt, verändert und weitergegeben werden darf. Dein Name als Urheber muss immer mit angegeben werden ..."
Public Domain: "Du bist einverstanden, dass jeder mit deinem Bild machen darf, was immer er will, auch ohne Dich als Urheber zu nennen."
UND:
Kann ich eine Lizenz zurücknehmen?
- Nein. Durch das Hochladen gibst du das Recht auf, dein Bild jemals wieder zurückzunehmen.
- Auch eine einmal vergebene Lizenz (oder die Gemeinfreiheit) kannst du nachträglich nicht mehr einschränken.
- Umgekehrt hast du kein Recht darauf, dass dein Bild von Wikipedia verfügbar gehalten wird – es kann aus verschiedensten Gründen jederzeit gelöscht werden.
Im diesem Falle und anderen, siehe Beispiel Wappen-Welling: == Licensing == Vorlage:PD-Coa-Germany, also: Public Domain / F R E I ! ! !
Reicht das? Genau dies war nämlich der Grund dafür, daß einige Clubkameraden von uns ihr Problem mit dem hochladen ihrer Luftbildaufnahmen auf WIKI so ihr Problem haben. Mach mich nun in die Heia, gutes Nächtle, --Horst 03:40, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Hallo Horst,
- das Wesentliche ist schon gesagt: Zeigen bzw. Darstellen (so wie in der Wikipedia in jedem Artikel zu deutschen Städten und Gemeinden) ja, Führen bzw. Verwenden (also beispielsweise in einem Briefkopf) nur mit Genehmigung des Wappeninhabers (also bspw. der Gemeinde). Eine Anmerkung zum Benutzer „Enzlin“: Dass du den nicht findest, ist nicht verwunderlich, er heißt nämlich Enslin. Er hat (wie auch andere) viele Wappen hochgeladen, deswegen aber noch nicht zwangsläufig dienstlich etwas damit zu tun, deine oben angeführten diesbezüglichen „Schlussfolgerungen“ sind nicht nachvollziehbar. Große und präzise Wappengrafiken sind mitunter auch ganz einfach im Internet zu finden, hier beispielsweise das der Gemeinde Gering. Viele Grüße --Rosenzweig δ 14:59, 17. Okt. 2007 (CEST)
Ups - Hallo Rosenzweig, herzlichen Dank für Deine Aufklärung. Ist wohl wegen der nächtlichen, auch teilweise ermüdeten Suche nach den o.g. Quellen passiert. - MIST. Na, da werde ich gleich Enslin über mein dummes Mißgeschick informieren. Der wird andererseits aber sicherlich auch etwas zu den Wappen sagen können, die er hier reingestellt hat. Wie schon an anderer Stelle geäußert, sieht man mal wieder, wie wichtig der korrekt geschriebene Name ist - lach. Schade, mir wäre es wesentlich lieber gewesen, die VG hätte die Wappen selber rein gestellt.
Dann müßte man nun nach Deinem Hinweis z.B. für eine Seite wie "http://www.welling.maifeldforum.de/" oder andere, ähnlich gelagerten Fälle, die Frage klären:
- Handelt es sich dabei um ein Zeigen bzw. Darstellen (so wie in Wikipedia) ? Oder:
- Handelt es sich dabei um ein Führen bzw. Verwenden (also beispielsweise wie in einem Briefkopf) ?
Das einzige, was in unserem Beispiel ggf. abgeändert werden müßte, wäre dann u.U. der Begrüßungstext: "Bei uns in Welling" auf ein schlichtes "Welling" wie z.B. im WiKi - oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße, --Horst 16:21, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Hallo Horst,
- ich habe alle Wappen aus diversen Quellen im Internet geladen und meistens nachgearbeitet sowie transparent gestellt. Ich wohne in Stuttgart und habe nichts mit der dortigen Verwaltung zu tun. Gruß --Enslin 15:17, 20. Okt. 2007 (CEST)
- Hallo Horst, die Lösung wurde doch schon längst mitgeteilt:
- Die Städte bzw. Gemeinden können sich für die Nutzung durch Dritte ein abgewandeltes, aber ähnliches Wappen überlegen.
- Man könnte es auch rein theoretisch mal selbst versuchen, kommt dann aber in die Klemme, dass es einerseits erkennbar sein soll, andererseits nicht verwechselbar.
- Die Alternative ist, man einigt sich mit der Gemeinde auf Basis der Gesetze des Landes Baden-Württemberg und zahlt nur seine 15 Euro Gebühr für die Genehmigung, wenn man es freundlich genug anstellt.
- Kommt man in beiden Lösungen nicht weiter, würde ich es lassen, oder mal direkt den Bürgermeister ansprechen. Vielleicht ist sie beim Kaffee doch zugänglich. Ein Verein ist auch eine wichtige Wählergruppe, das zieht immer rein. –– Simplicius ☺ 13:04, 20. Okt. 2007 (CEST)
- Bitte unterscheidet zwischen a) Urheberrecht und b) Namensrecht. Wappen sind besondere Namensformen nach §12 BGB (in einigen Bundesländern vermittelt durch die jeweilige Gemeindeordnung). Die Nennung eines Namens (oder eines Wappens) zur Bezeichnung des rechtmäßigen Namensträgers ist immer legal. Wir dürfen also nach Namensrecht das Wappen im Gemeindeartikel völlig problemlos zeigen. Wir dürfen es aber nicht in anderem Zusammenhang "führen", also zB ein Wikipedia-Portal oder -Projekt darf keine Gemeindewappen im Kopf führen. Zum Urheberrecht: Wappen sind erstens fast immer so alt, dass alle Rechte abgelaufen sind, ansonsten handelt es sich bei Wappen von Gebietskörperschaften um amtliche Werke, die nach §5 UrhG gemeinfrei sind. Kurzfassung: Weder Urheberrecht noch Namensrecht hindern uns, das Wappen einer Gebietskörperschaft zur Bezeichnung des rechtmäßigen Wappenträgers zu zeigen. Alle anderen Aussagen sind facslh und ich bitte euch, euch zu rechtlichen Themen nur zu äußern, wenn ihr etwas davon versteht. --h-stt !? 14:22, 20. Okt. 2007 (CEST)
- Lieber H-stt, dein Sachen Urheberrecht "fast immer so alt, dass alle Rechte abgelaufen sind"... ist totaler Unsinn.
- Gemeinden in BW haben erst überhaupt seit 1956 das Recht haben, ein Wappen zu führen.
- Das Wappen hier in diesem Falle stammt von 1978.
- Zur Gestaltung werden in der Regel Künstler beschäftigt. – Simplicius ☺ 21:50, 22. Okt. 2007 (CEST)
Uni Siegel
Da die Diskussion um ein Logo und dessen Lizensierung entbrannt ist, möchte ich euch Fachleute bitte mal auf Bild Diskussion:Siegel-Uni-Luebeck.svg verweisen. Vielleicht könnt ihr dort mal Stellung nehmen. Christian Bier Rede mit mir! 15:49, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Ich bin kein Fachmann, bezweifle aber nach dem, was ich hier so sehe, sowohl die Kategorisierung als Amtliches Werk als auch die Schöpfungshöhe. --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:09, 17. Okt. 2007 (CEST)
Ein amtliches Werk ist das nicht, und Schöpfungshöhe ist imho auch gegeben. Allerdings sieht das nach einem sehr alten Bild aus (der Zeichenstil passt ins Mittelalter). Also würde PD-alt passen. Allerdings muss das Alter des im Siegel enthaltenen Bildes erst mal belegt werden. -- ChaDDy 16:18, 17. Okt. 2007 (CEST)
Ich hab mich extra abgemeldet, weil ich ja eigentlich inaktiv bin. Ich sehe keine Probleme bei dem Motiv, es ist ein mittelalterliches Siegel aus dem Kaufmanns-, Hansebereich, wobei kein Spielraum für eigenschöpferische kleine Münze besteht. PD-alt in Tateinheit mit keine Schöpfungshöhe, denn diese sähe ich auch bei Neuschöpfung nicht --84.60.216.137 16:38, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Uni-Siegel in NRW sind amtliche Werke (naja nicht die Siegel selbst, eben wie bei Briefmarken, sie müssen in irgendeinem Amtsblättchen veröffentlicht werden).--sугсго.PEDIA 16:46, 17. Okt. 2007 (CEST)
(damn BK)Sowas ähnliches hatte ich vor über einem Jahr bereits gefragt (siehe hier), allerdings ohne Ergebnis. Mittlerweile habe ich mich jedoch schlau gemacht, "amtliches Werk" ist gar nicht soweit hergeholt. Hochschulen in Schleswig-Holstein sind Körperschaften des öff. Rechts, die ihre innere Ordnung durch Satzungen regeln. Die Satzungen wurden im Nachrichtenblatt des Ministeriums veröffentlicht (durch das neue Hochschulgesetz steht im Nachrichtenblatt jetzt nur noch ein Link zur Satzung). Eine der wichtigsten Satzungen ist die Verfassung der Hochschule. In dieser wird idR auf das Siegel Bezug genommen und im Anhang eine Zeichnung des Siegels hinzugefügt. Leider hat man das bei der aktuellen Verfassung der Uni Lübeck nicht gemacht. Möglicherweise in einer vorherigen, aber das lässt sich nicht nachprüfen. Allerdings findet sich dort der Hinweis, dass das Siegel dem alten Lübecker Stadtsiegel entspricht (hier die Version von 1280; ist nicht mit dem uni-siegel identisch). pd-alt ist also nicht so verkehrt. Nur zur Not würde ich hier mit amtlichem Werk argumentieren, löschen würde ich es auf keinen Fall. --Isderion 16:53, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Entschuldigung aber mit welchem Recht betrachtest du eine Abbildung aus Illustrerad verldshistoria als authentische Quelle für das mittelalterliche Siegel Lübecks? Es war ja wohl die Vorlage und man hat eine mittelalterliche Vorlage grafisch reduziert, was aber keine schöpferische Leistung darstellt --84.60.216.137 17:37, 17. Okt. 2007 (CEST)
Ich habe jetzt einmal die Lizenz und die Hinweisvorlage ersetzt. -- ChaDDy 16:59, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Also Bild:Uniwales.gif hat eindeutig Schöpfungshöhe. Die Lizenz ist falsch. --Kungfuman 17:19, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Ja und was hat das nun mit dem Thema der Diskussion zu tun? -- ChaDDy 17:49, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Also Bild:Uniwales.gif hat eindeutig Schöpfungshöhe. Die Lizenz ist falsch. --Kungfuman 17:19, 21. Okt. 2007 (CEST)
Verwendung eines Bildes, das als Public Domain Italia gekennzeichnet ist
Hallo! Ich habe auf einer italienischen Wikipedia-Seite ein Bild gefunden, das ich gerne für einen Film verwenden würde, der im Zweifelsfall weltweit ausgestrahlt werden könnte. Das betreffende Bild ist als PublicDomain Italia gekennzeichnet. Es zeigt ein italienisches Kriegschiff im Jahre 1940. Es sind Personen (Menschenmenge) mit drauf, von denen aber niemand als Einzelperson zu erkennen ist. Wie kann ich herausfinden, ob ich das Bild weltweit verwenden darf? --87.187.69.75 11:38, 18. Okt. 2007 (CEST)
- Weltweit freie Verwendbarkeit kannst du nur eindeutig herausfinden, wenn der Rechteinhaber explizit so lizensiert hat. Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein (bitte Bild genau angeben!) − in Italien gibt es ein paar Sonderregelungen mit kürzerer Schutzfrist für Bilder, die nach italienischem Recht keine kreative Leistung beinhalten, und auch nach mancher Wikipedianer Meinung auch für Bilder, die von Staatsdienern während ihres Dienstes gemacht wurden. Wie auch immer die Situation in Italien sein mag, zumindest schon mal im Rest der EU sind diese Bilder urheberrechtlich geschützt, wenn der Urheber nicht 70 Jahre tot ist. --Wikipeder 12:44, 18. Okt. 2007 (CEST)
- Je nachdem was fuer ein Film es ist koennte es als Zitat durchgehen.--A-4-E 21:35, 21. Okt. 2007 (CEST)
Bin gerade zufällig auf Diskussion:Rorschachtest eine Diskussion gestoßen, wonach Benutzer:Hwy2001 behauptet, o.g. würde noch Urheberrechtsschutz genießen, weil angeblich der Verlag das Copyright - was es in dem Sinne in DE ja gar nicht gibt, sonder nur das Urheberrecht - 1994 erneuert haben will. Hermann Rorschach ist aber bereits 1922 verstorben, weswegen Bilder von ihm keinen Urheberrechtsschutz mehr genießen. Habe ich jetzt irgendwas verpasst und der Verlag kann - von wem auch immer - sein Copyright erneuern oder verbreitet Hwy2001 Falschinformationen? --STBR – !? 22:29, 18. Okt. 2007 (CEST)
- siehe Commons:Deletion requests/Image:Rorschach inkblot test.gif, Commons:Deletion requests/Image:Rorschach1.jpg und Commons:Deletion requests/Image:Inkblot.svg. --91.65.124.174 22:34, 18. Okt. 2007 (CEST)
- Das Urheberrecht ist nach aktueller deutscher Gesetzeslage nicht übertragbar. -- ChaDDy 22:39, 18. Okt. 2007 (CEST)
- Im OTRS habe ich soeben 11 Tickets mir dem Suchwort "Rorschach" gezählt. Ein Dauerbrenner, es wird immer wieder versucht, uns einzureden, es bestehen noch ein Urheberrecht. Beweisen konnte es bis jetzt niemand. Es geht bestimmten Leuten eher darum, die Bilder für geheim zu erklären, da ein vorheriges Betrachten die Testergebnisse verfälschen würde … — Raymond Disk. Bew. 15:23, 19. Okt. 2007 (CEST)
- So wie ich das auf den verlinkten Seiten auf den Commons gelesen habe, lassen die es auch drauf ankommen und verweisen auf den Designated Agent, wenn der Verlag doch was will. Sollen wir uns da einfach mal dranhängen und die Bilder wieder einbauen? Diverse anderssprachige WPs habe nämlich wohl klein beigegeben. --STBR – !? 15:28, 19. Okt. 2007 (CEST)
- Abgesehen von der Regelschutzfrist (Hermann Rorschach (* 8. November 1884 in Zürich; † 2. April 1922 in Herisau)) bei den "Originalklecksen" wäre auch interessant, wie das mit der Schöpfungshöhe bei zufällig entstandenen Kaffee äh Tintenflecken aussieht. Hab auch schon öfter beim Befüllen von Druckerpatronen eingesaute Papierblätter "gefaltet" und entsorgt - war ich da etwa schöpferisch tätig (und auch so manchem Handwerker ist schon mal ne Farbdose aus der Hand gerutscht *SCNR*)? Ich tue mich da beim Durchlesen von Passagen wie Schöpfungshöhe#Werkbegriff des Urheberrechts etwas schwer die nötigen Voraussetzungen vollkommen zu bejahen. Die Entstehung der Gestalt der Figuren hängt ja hauptsächlich vom Zufall ab - schließlich ist es ja Sinn der Sache zufällige und keine durch den Ersteller bewußt gestaltete Figuren deuten zu lassen. --Btr 21:39, 19. Okt. 2007 (CEST)
Logo des DAeC
Kann bitte kemand, der die nötige Sachkenntnis besitzt, beurteilen, ob das Logo des Deutschen Aero Club e.V. (siehe Bild:DAeC-Logo.svg bzw. Stellungnahme der Geschäftstelle) die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um schützbar zu sein? --Florian 12:29, 19. Okt. 2007 (CEST)
- Eine verbindliche Antwort wirst Du hier nicht bekommen, nach der hiesigen Handhabung hat es aber defintiv keine Schöpfungshöhe. Bitte die zuständigen sich vertrauensvoll an das OTRS-Team oder direkt an die Foundation zu wenden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:34, 19. Okt. 2007 (CEST)
Schön, dass der neue LogoSH-Baustein ja auch mal genau das bewirkt, wofür er erschaffen wurde... </Ironie aus>. Offenbar ist es vollkommen wgal, welchr Baustein drinsteht, da hätte sich rtc das Ganze letzten Sommer sparen können... -- ChaDDy 14:23, 19. Okt. 2007 (CEST)
Hast du nach einer Freigabe gefragt oder hat sie sich von alleine gemeldet? Man kann ihr auch schreiben, dass sie den Artikel auch selbst bearbeiten kann. Zumindest würde ich sie nicht zur Foundation schicken. Was mit der Technische Universität München ausgegangen ist, weiß ich bis heute nicht. --Isderion 14:59, 19. Okt. 2007 (CEST)
- Ich hab sie mal angeschrieben und gefragt, was ihrer Meinung nach falsch ist und wie es korrekt geschrieben werden müsste. Das Logo kann meiner Meinung nach aber gleich wieder rein. --JuergenL ✈ M 15:01, 19. Okt. 2007 (CEST)
- (BK) Na das Logo der TUM wurde gelöscht und mehr passierte nicht. Wenn die vom Aero Club ihr Logo nicht hier sehen wollen, sollen sie sich ans OTRS wenden. Aber so geht das nicht. Allerdings hat das Logo keine Schöpfungshöhe, weshalb wir gar keine Freigabe brauchen. -- ChaDDy 15:02, 19. Okt. 2007 (CEST)
- Ich hab gerade eine Mail von Frau Kirsch bekommen. Sie will mir bis Ende der Woche schreiben was genau am Artikel falsch ist und einen Alternativtext anbieten. Außerdem hält sie das Logo für urheberrechtlich geschützt. --JuergenL ✈ M 14:29, 23. Okt. 2007 (CEST)
- Ist es aber nicht. -- ChaDDy 16:22, 23. Okt. 2007 (CEST)
- Sie will mir das näher erklären. Bin gespannt was da kommt ;-) --JuergenL ✈ M 19:23, 23. Okt. 2007 (CEST)
- Ist es aber nicht. -- ChaDDy 16:22, 23. Okt. 2007 (CEST)
- Ich hab gerade eine Mail von Frau Kirsch bekommen. Sie will mir bis Ende der Woche schreiben was genau am Artikel falsch ist und einen Alternativtext anbieten. Außerdem hält sie das Logo für urheberrechtlich geschützt. --JuergenL ✈ M 14:29, 23. Okt. 2007 (CEST)
URV in Diskussionsseite?
In Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#URV_auf_Diskussionsseite habe ich die Frage gestellt, ob ich nach Verschieben meiner alten Diskussionsseite in den Kommentar zu meiner lokalen monobook.js zur Dokumentation ihrer Entstehungsgeschichte + Link im Kopf der aktuellen Disku auf die verschobene Altversion von dem von Rainer Lippert angedeuteten möglichen Vorwurf eines URV-Verstoßes loskomme. --SonniWP✉✍ 13:15, 19. Okt. 2007 (CEST)
- Der ursprünglicher Hinweis von Rainer Lippert kam im Rahmen der Diskussion im Original zustande. --SonniWP✉✍ 13:34, 19. Okt. 2007 (CEST)
Kartenmaterial
Hoi,
es geht um die Bilder Image:Tektonik angrenzender Becken.jpg und Image:Tektonik angrenzender Becken.jpg: Ist {PD-Schöpfungshöhe}, wie vom Uploader gesetzt, hier korrekt? —Pill (Kontakt) 23:14, 20. Okt. 2007 (CEST)
- Geht schon in Ordnung so. Wüsste nicht, was da schützbar wäre. Christian Bier Rede mit mir! 03:51, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Ich fuerchte das Gegenteil. Karten sind in Deutschland sehr gut schuetzbar.--A-4-E 12:42, 24. Okt. 2007 (CEST)
URV auf Benutzerseite
Hallo, darf eine Benutzerseite eine Kopie einer anderen Webseite über die vermeindliche Person (nach Benutzernamen beurteilt) sein? Konkretes Beispiel: Die Benutzerseite von Hdevers ist eine (URL wurde angegebene) Kopie von hier. Ist dies eine gültige Kopie? Danke --Blunts d e 18:58, 21. Okt. 2007 (CEST)
- ...ein benutzer, ein einziger edit, inhalt desselben: doppelte(!) selbstdarstellung...krass! --ulli purwin 19:09, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Der Benutzer hat sich erst heute angemeldet. Also bitte, gebt ihm ein paar Tage Zeit. Wir empfehlen in unseren Willkommenstexten doch immer, zunächst mal alle möglichen Texte zu lesen um sich mit den Gegebenheiten vertraut zu machen. AGF ist gefordert. In einer Woche kann man nochmal draufschauen. In der Zwischenzeit könntet ihr ihn ja mal freundlich begrüssen. --tsor 21:00, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Das ist übrigens auch der Grund, warum die Willkommenstexte alle so dermaßen scheiße sind: Zu viele Links, die niemand liest...aber bis das hier jemand versteht, bin ich schon im Greisenalter... -- Forrester 21:03, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Man konnte mal den Prof. eine Mail schicken, ob das ganze nicht ein versuchter Identitätsmissbrauch ist. Ich glaube nicht, dass der nur eine englische Version seines Lebenslauf auffer Festplatte hat und in der de.WP wohl eher die deutsche Variante wählen würde.--sугсго.PEDIA 21:07, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Das ist übrigens auch der Grund, warum die Willkommenstexte alle so dermaßen scheiße sind: Zu viele Links, die niemand liest...aber bis das hier jemand versteht, bin ich schon im Greisenalter... -- Forrester 21:03, 21. Okt. 2007 (CEST)
Mir ging es eigentlich weniger um den konkreten Fall, dieser sollte nur der Demonstration dienen. Eher Grundsätzlich, ob dies auch eine URV ist oder nicht. Ob also ein entsprechender Benutzername genug Indiez ist um daraus abuleiten, das es rechtmäßig ist. --Blunts d e 23:15, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Da der Benutzername frei wählbar ist kann man nicht auf die Person dahinter schliessen. Ich könnte mich ja auch als "Angela Merkel" anmelden ... --tsor 08:56, 22. Okt. 2007 (CEST)
- Die wurde leider schon - nachdem sie ein gewisses Intersse für Tiere zeigte - gesperrt.--sугсго.PEDIA 16:24, 22. Okt. 2007 (CEST)
Dateiüberprüfung
Es gibt die Idee, alle Dateien der deutschsprachigen Wikipedia systematisch und koordiniert durchzugehen und sie auf ihre Vereinbarkeit mit den Richtlinien der Wikipedia zu prüfen. Ob das jetzt was bringt, steht hier allerdings nicht zur Debatte. Es geht eher darum, ob die WMF das Haftungsprivileg, erst ab Kenntnis als Mitstörer zu gelten, verlieren könnte oder wir eine Garantie aussprechen würden. Wie seht ihr das? Angedacht war es auch, eine überprüfte Datei als solche kenntlich zu machen. -- Forrester 21:03, 21. Okt. 2007 (CEST)
Siehe archiv.twoday.net/stories/4110504/ --80.132.160.183 22:01, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Also besser ohne Admin und inoffiziell oder nicht.--sугсго.PEDIA 16:58, 22. Okt. 2007 (CEST)
Verletzung des Persölichkeitsrechts
Liebe Wikis,
ich fühle meine Persönlichhkeitsrechte durch Wikipedia verletzt - und zwar recht stark.
Da es in solchen Fällen meist besser ist, Details nicht an die große Glocke zu hängen, kann ich leider keine näheren Auskünfte geben. Das würde die Sache ja nur verschlimmern. Es handelt sich um Material, dass einfach nicht in ein öffentliches Lexikon gehört.
Viele Zeitgenossen, die in Wiki mitschreiben, machen sich anscheinend wenig Gedanken darüber, wie sie unmittelbar oder mittelbar Betroffene durch ihre emsige Arbeit verletzen können. Das kann doch nicht sein!
An welche Instanz - Anwalt oder Schlichter - kann ich mich wenden, um den Fall vertraulich zu klären, ohne dass auf beiden Seiten zu viel Porzellan kaputtgeht?
Gruss Pat (nicht signierter Beitrag von PatriziaM (Diskussion | Beiträge) STBR – !? 21:01, 22. Okt. 2007 (CEST))
- Am besten eine Mail an info-de@wikimedia.org um welchen Artikel es geht und was genau dein Anliegen ist. --STBR – !? 21:01, 22. Okt. 2007 (CEST)
- Die E-Mail klingt nicht so, dass da ein Anwalt oder eine Person, die zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, steckt. Noch einmal: Hier geht es um Persönlichkeitsverletzung in einem besonders schweren Fall. (nicht signierter Beitrag von PatriziaM (Diskussion | Beiträge) — Raymond Disk. Bew. 09:22, 23. Okt. 2007 (CEST))
- Hallo PatriziaM, hinter der o.g. E-Mail-Adresse arbeitet das OTRS-Team, eine Gruppe vertrauenswürdiger Wikipedianer, die zu Verschwiegenheit verpflichtet sind und helfen wo sie können. E-Mails an diese Adresse werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Bitte habe aber etwas Geduld, eine Antwort kann bisweilen einige Tage dauern, da auch dort Freiwillige arbeiten. — Raymond Disk. Bew. 09:22, 23. Okt. 2007 (CEST)
Diese Seite heisst Urheberrechtsfragen und nicht Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Danke für Beachtung auch bei besonders schweren Fällen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:27, 23. Okt. 2007 (CEST)
- Seit wann arbeitest du denn wieder angemeldet? -- ChaDDy 22:01, 23. Okt. 2007 (CEST)
Ist dieses Bild eventuell eine URV, da hier ein geschütztes Spiel abgelichtet ist? -- Ra'ike D C B 11:43, 23. Okt. 2007 (CEST)
Berliner Kindl Bierflaschen / Gläser
Moin. Ich würde gerne ein Bild mit Berliner Kindl Bierflaschen hier oder auf commons einstellen. Das Problem dabei könte ja das Logo sein, daher die Frage: Schöpfungshöhe erreicht oder nicht? Da ich es nicht vorschnell hochladen möchte, mal ein google-Ergebnis als Beispiel.
--trm Linux retten! 17:00, 23. Okt. 2007 (CEST)
Kann das Logo nicht erkennen --134.130.68.65 17:24, 23. Okt. 2007 (CEST)
- Wie meinst du das? Zu klein? Logo gibts auch hier. Ich weis ja nicht, ob das einen Unterschied macht, aber ich will ja auch nicht das Logo einstellen - obwohl man das auch überlegen könnte - sondern ein Foto von 3 Flaschen. --trm Linux retten! 18:37, 23. Okt. 2007 (CEST)
- Das Foto von 3 Flaschen sollte kein Problem darstellen. Du musst dann nur eine normale Bildlizenz wählen für das Lichtbild und dazu den Baustein {{Logo}} (nicht!!!! LogoSH) anfügen und schon sollte es passen. Natürlich nur auf DE-WP, Commons könnte da Probleme bereiten. Da gibt es User, die hier ganz rigoros gegen sowas vorgehen. Daher lads dann lieber hier hoch. Christian Bier Rede mit mir! 01:12, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Du kannst das Logo übrigens auch so hochladen, denn es entstand 1907 (der Bierkrug mit dem Jungen), der Schriftzug der 1910 dazukam, is nicht schützbar. Damit kannst du auch das normale Logo hochladen und mit Bild-PD-alt-100 lizensieren. Christian Bier Rede mit mir! 01:19, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Das Foto von 3 Flaschen sollte kein Problem darstellen. Du musst dann nur eine normale Bildlizenz wählen für das Lichtbild und dazu den Baustein {{Logo}} (nicht!!!! LogoSH) anfügen und schon sollte es passen. Natürlich nur auf DE-WP, Commons könnte da Probleme bereiten. Da gibt es User, die hier ganz rigoros gegen sowas vorgehen. Daher lads dann lieber hier hoch. Christian Bier Rede mit mir! 01:12, 24. Okt. 2007 (CEST)
Vielen Dank. An das Alter habe ich gar nicht gedacht... --trm Linux retten! 11:06, 24. Okt. 2007 (CEST)
Bildausschnitte und Schöpfungshöhe
Ein urheberechtlich geschütztes Bild schneiden, bzw. teilweise fotografieren, sodass das Resultat eine ausreichend geringe Schöpfungshöhe für Wikipedia besitzt, ist das (gesetzlich/wikipedisch) erlaubt? --91.121.83.168 23:55, 23. Okt. 2007 (CEST)
- In der Mehrzahl der Faelle nein.--A-4-E 12:39, 24. Okt. 2007 (CEST)
Da Admin Wiggum hier Schöpfungshöhe sieht, ich aber nicht, stelle ich das Logo mal hier zur Diskussion, bevor es wieder in einen Edit-War um den LA geht. Ich sehe hier definitiv nix schützbares. Die Kombination von Umrissen von Tieren stellt für mich keinen Mindestwert an schöpferischer Leistung dar. Dafür bedarf es wahrlich mehr. Vor allem gehts hier ja nur um Umrisse, nicht um richtige Tierabbildungen. Und wenn selbst Bild:1. FC Köln.svg keine SH besitzt, wie kann es dann das Logo des Kölner Zoos haben. Was sagt ihr dazu? Christian Bier Rede mit mir! 01:05, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Beide Bilder haben zu viel Schöpfungshöhe. Und das Zoologo nochmal eine ganze Ecke mehr als die dumme Ziege. Da steckt schon Muse dahinter.--91.121.83.168 01:17, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Hast du den Artikel Schöpfungshöhe (siehe dortige Infos zum "Auge") mal gelesen oder entscheidest du das jetzt ausm Bauch heraus? Christian Bier Rede mit mir! 01:21, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Nun gut, jetzt bin ich unsicher, jedoch nur im Bezug auf das FCK-Logo. Wie gesagt, das Zoologo bewegt sich auf einer höheren Ebene.--91.121.83.168 02:17, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Das Zoologe ist keine reine Aneinanderreihung von bekannten Elementen, sondern die Verwendung von bekannten Elementen um ein anderes Element auf nichttrivialer Art darzustellen. (So würde ich das sehen und daher die Schöpfungshöhe nicht grundsätzlich verneinen.) Die Ziege ist nmM als Symbol und nach Art der Darstellung trivial-bekannt, auch die Gesamtzusammenstellung vom FC ist nichts besonderes, also SH (-). --sугсго.PEDIA 10:20, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Ich kann beim Zoologo keinerlei Schöpfungshöhe erkennen. Also trivialer und simpler als bei dem Logo geht es nicht mehr (keine Farbverläufe, nichts, was IMHO Schöpfungshöhe rechtfertigen könnte). Schattenriss machen Kinder ab Grundschule. --Nutzer 2206 13:33, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Das Zoologe ist keine reine Aneinanderreihung von bekannten Elementen, sondern die Verwendung von bekannten Elementen um ein anderes Element auf nichttrivialer Art darzustellen. (So würde ich das sehen und daher die Schöpfungshöhe nicht grundsätzlich verneinen.) Die Ziege ist nmM als Symbol und nach Art der Darstellung trivial-bekannt, auch die Gesamtzusammenstellung vom FC ist nichts besonderes, also SH (-). --sугсго.PEDIA 10:20, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Nun gut, jetzt bin ich unsicher, jedoch nur im Bezug auf das FCK-Logo. Wie gesagt, das Zoologo bewegt sich auf einer höheren Ebene.--91.121.83.168 02:17, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Hast du den Artikel Schöpfungshöhe (siehe dortige Infos zum "Auge") mal gelesen oder entscheidest du das jetzt ausm Bauch heraus? Christian Bier Rede mit mir! 01:21, 24. Okt. 2007 (CEST)
Esbjerg Kuter
Hallo,
Mir gehört dieses Bild und ich möchte es der Wikipedia zugänglich machen! Habe allerdings keine Vorstellung welche Lizenz ich wählen soll. Kann bitte jemand mal nen Tipp geben.--Fumaro 11:46, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Wer hat das Bild fotografiert, lebt er noch und wenn nein, wann ist er gestorben? --Noddy 11:53, 24. Okt. 2007 (CEST)
Das Bild hat der ersteigner unseres Schiffes gemacht. Nein, der ist schon lange tot! Es steht lediglich hinten das datum und sein Name drauf.--Fumaro 11:56, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Okay, aber wann ist er ungefähr gestorben? Das ist wichtig. --Noddy 12:26, 24. Okt. 2007 (CEST)
Nutzung von WP-Texten und Bildern ohne Nennung der Quelle
Hallo, die Seite hessen-aktuell.de nutzt weite Teile des Textes aus dem Artikel Bensheim und dazu noch zwei meiner unter GDFL hochgeladenen Bilder. Vermutlich sieht das bei anderen Seiten auf dieser Domain ähnlich aus. Quelle und Bildautor werden nicht genannt. Was kann/soll ich tun? Freundliche Mail mit dem Hinweise, dass nach GDFL die Autoren genannt werden müssen (wo und wie?) und Link auf unsere Lizenzbestimmungen? --Kuebi 15:33, 24. Okt. 2007 (CEST)
Röntgenaufnahmen
Ich würde u.U. zwei Röntgenbilder von mir hochladen. Die Aufnahmen habe ich zwar nicht gemacht, frage mich aber, ob für die Aufnahme eine schöpferische Höhe gegeben ist. Wie sieht die Rechtslage dazu aus? --Kuebi 15:38, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Nimm ne Socke, wir löschen hier eigentliche keine "Lichtbilder" diesen Typs.--sугсго.PEDIA 15:44, 24. Okt. 2007 (CEST)