Diskussion:Abstammungsgutachten

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Es sollte erwähnt werden, dass das geplante Verbot von anonymen Vaterschaftstests umstritten ist, da das Wissen um seine Abstammung bzw. seine Elternschaft als ein Menschenrecht angesehen wird, für welches es keiner Zustimmung bedarf. Siehe hierzu auch: http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html


Wie kommst du auf ein 'Menschenrecht', das es erlaubt die DNS von beliebigen Personen ohne deren Einverständnis (oder bei Kindern das der Erziehungsberechtigten) testen zu lassen? --fubar 23:53, 25. Dez 2004 (CET)

Anworte mir bitte: Darf ich wissen, ob jemand mein Vater/Mutter/Kind ist? Und muss ich erst jemanden um Erlaubnis fragen, wenn ich dies herausfinden will?

Natürlich darfst du es Wissen, und natürlich müssen die Beteiligten zustimmen. Wo siehst du das 'Menschenrecht' wenn ich anonym die DNS des Nachbarsjungen mit dem des Postboten vergleichen lasse? --fubar 01:19, 26. Dez 2004 (CET)

Warum muss jemand zustimmen, wenn ich wissen will, ob dieser jemand mein Vater/Mutter/Kind ist? Und ja, das Wissen hierüber sehe ich als Menschenrecht, auch wenn du es noch so oft in Frage stellst.

Wenn du meine DNS testen lassen willst benötigst du dafür nun mal meine Zustimmung. Das 'Menschenrecht' ist also das was du dir jeweils darunter vorstellst? --fubar 01:36, 26. Dez 2004 (CET)

Warum sollte ich dich fragen müssen, wenn ich wissen will, ob du mein Vater/Mutter/Kind bist? Im übrigen würde ich gerne sowohl die Gründe, warum das Verbot umstritten ist, als auch das Spiegel-Umfrageergebnis, welches eine überwältigende Mehrheit gegen das geplante Verbot aufzeigte, in den Artikel aufnehmen, wenn hier nicht andauernd zensiert würde von radikalen FeministInnen.
Zu 1: Weil du an meine DNS willst, und ich habe das Recht zu bestimmen was wer mit meinen Daten bzw meiner DNS macht (informelle Selbstbestimmung).Zu der Spiegelumfrage: Ein Skriptgesteuertes Wunschergebnis kann man wohl nicht als Meinungsbild verwenden. Zu Zensur und Feministinnen: LOL --fubar 01:56, 26. Dez 2004 (CET)
Im persönlichen Nahfeld wirst du wohl kaum "deine" DNS (Haare, Hautschuppen) bei dir behalten können. Und eine Umfrage mit deinem Wunschergebnis wirst du schwerlich finden, da die Bevölkerung diesem unsinnigen, nicht durchsetzbaren Verbot ablehnend gegenüber steht. Das informationelle Interesse am Vater/Mutter/Kind-Verhältnis überwiegt deine informationelle "Geheimniskrämerei". Im übrigen hast du meine "Vermutung" gelöscht. Aus dem gleichen Grund (NPOV) muss man auch die "Befürchtung" löschen.

Im geplanten Gentest-Gesetz sollen ab 2006 Vaterschaftstests ohne Einverständnis beider Eltern verboten werden.

Wer sind denn hier beide Eltern? Die (bisher) angenommenen oder die leiblichen? 217.225.147.55 01:33, 26. Dez 2004 (CET)

Derjenige dessen DNS gestetet werden soll muss zustimmen, wenn es ein Kind ist, dann halt die gesetzlichen Vertreter des Kindes. --fubar 01:36, 26. Dez 2004 (CET)