Im Prümer Urbar, einem Güterverzeichnis des Benediktinerklosters Prüm in der Eifel, wurden im Jahre 893 alle Rechte und Einkünfte aus den zahlreichen Besitzungen des Klosters dokumentiert.
Das Original - es entstand unter Abt Regino von Prüm - ist nicht überliefert. 1222 fertigte der Exabt Caesarius von Milendonk eine Abschrift an, die er mit eigenhändigen Ergänzungen und Kommentaren versehen hat. Diese Bearbeitung ist erhalten im Landeshauptarchiv Koblenz.
Literatur
- Das Prümer Urbar, hrsg. von Ingo Schwab (= Rheinische Urbare 5), Düsseldorf 1983 (maßgebliche Ausgabe)
- Das Prümer Urbar übersetzt und kommentiert von Nikolaus Nösges, in: "anno verbi incarnati DCCCXCIII conscriptum". Im Jahre des Herrn 893 geschrieben. 1100 Jahre Prümer Urbar. Festschrift, hrsg. von Reiner Nolden, Trier 1993, S. 17-115 (Übersetzung)
- D. Hägermann, Eine Grundherrschaft des 13. Jahrhunderts im Spiegel des Frühmittelalters. Caesarius von Prüm und seine kommentierte Abschrift des Urbars von 893. Rhein. Vierteljahresbl. 45, 1981, 1-34.
Siehe auch
Liber annalium iurium (Güter des Erzbistums Trier)
Weblinks
- Beginn des Prümer Urbars in der (veralteten) Ausgabe des Mittelrheinischen Urkundenbuchs Bd. 1, 1860, digitalisiert von der Rheinischen Landesbibliothek Koblenz
- Abbildungen aus dem Urbar
- Schriftprobe
- Kurzinformation zum Prümer Urbar