Volksgemeinschaft
völkische Gesellschaftsordnung ohne Klassenkampf und Klassenschranken
Die Volksgemeinschaft stellt unter dem Nationalsozialismus das Ideal dar, dass das Volk "gleichgeschaltet" ist und alle der deutschen Rasse Angehörigen, die keine politischen Gegner sind, eine Gemeinschaft bilden. Der Begriff stand im Zentrum der NS-Ideologie und -Propaganda.
Merkmale der Volksgemeinschaft
- Ausklammerung aller Unterschiede in Stand, Vermögen, Bildung und Wissen (was allerdings später von Goebbels widersprochen wurde)
- Bedingungsloser Gehorsam dem Führer gegenüber, Führerprinzip
- Konsequente nationalsozialistische Erziehung
- Rechtfertigung zur Verfolgung und Ausgrenzung anderer, insbesondere der Judenverfolgung und -Deportation, Euthanasie und Zwangssterilisation Behinderter, Verbot von Gewerkschaften, Kommunisten und Sozialisten
- Quasi-religiöse Gemeinschaft mit Ritualen wie Eintopfsonntag, Nachtkundgebungen und Straßensammlungen für das Winterhilfswerk
- Suggestion eines "Herrenvolks" in Massenaufmärschen
- Ehrung der Mutter, Mutterkult
Durch die Deutsche Arbeiterfront (DAF) wurden Arbeitnehmer stärker in die Volksgemeinschaft eingebunden und nicht Anpassungswillige kurzerhand als "Volksschädlinge" in Erziehungslager deportiert. Die Unterorganisation Kraft durch Freude (KdF) erlaubte der Regierung, Macht auf die Freizeitgestaltung der Deutschen auszuüben. Ebenso erleichterte die Hitlerjugend (HJ) die Gleichschaltung der Bevölkerung.