Der Reformvertrag (ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag genannt) soll der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben und den abgelehnten Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) ersetzen. Beim EU-Gipfel in Lissabon am 18. und 19. Oktober 2007 einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf den endgültigen Vertragstext. Bis Mitte 2009 soll der Reformvertrag durch alle Mitgliedstaaten ratifiziert sein.
Entwicklung
Europäischer Rat
Die Grundzüge des Reformvertrags sind vom Europäischen Rat bei seiner Tagung am 21. und 22. Juni 2007 in Brüssel im Mandat an die Regierungskonferenz, welche den definitiven Vertragstext ausarbeitet, beschlossen worden.[1] Der Vertrag, der bis 2009 von allen 27 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden soll, baut in weiten Teilen auf dem Verfassungsvertrag auf.
Regierungskonferenz
Im Rahmen der Regierungskonferenz, die am 23. Juli 2007 ihre Arbeit aufgenommen hat, wurde der Entwurf präsentiert, der 145 Seiten Vertragstext sowie 132 Seiten mit 12 Protokollen und 51 Erklärungen umfasst. Der Entwurf trägt den Arbeitstitel „Entwurf eines Vertrags zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft“.[2]
Beim EU-Gipfel in Lissabon am 18. und 19. Oktober 2007 einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf den endgültigen Vertragstext, wobei Änderungswünsche der Vertreter von Italien und Polen berücksichtigt wurden.[3] Der Vertrag soll am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet werden.
Ratifizierung
Die Struktur des Reformvertrags, die bestehenden Verträge zu belassen und in diese die weitgehend unveränderte Substanz des EU-Verfassungsvertrags einzubauen, wurde in der Absicht gewählt, der Forderung nach nationalen Referenden die Grundlage zu entziehen. Schon kurz nach dem EU-Gipfel wurde jedoch in etlichen Mitgliedstaaten die Abhaltung eines Referendums – teilweise sogar von Regierungsparteien – gefordert. Es ist daher keinesfalls davon auszugehen, dass der EU-Reformvertrag erfolgreich ratifiziert wird und rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 in Kraft treten kann.[4]
Zeitplan
der deutschen (1. Hälfte 2007) und portugiesischen (2. Hälfte 2007) EU-Ratspräsidentschaft:
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21./22. Juni 2007 |
Europäischer Rat in Brüssel. Mandat für Regierungskonferenz. | |
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23. Juli 2007 |
Start der Regierungskonferenz in Lissabon. Beginn der Arbeit am Text des Reformvertrags auf Rechtsexperten-Ebene. | |
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7.–8. September 2007 |
Treffen der Außenminister der Mitgliedstaaten. Anschließend Überarbeitung der Entwürfe durch die Rechtsexperten. | |
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15. Oktober 2007 |
Treffen der Außenminister der Mitgliedstaaten. | |
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18.–19. Oktober 2007 |
Europäischer Rat in Lissabon: endgültige Einigung über den Vertragstext. | |
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13. Dezember 2007 |
Unterzeichnung des Reformvertrages (in Lissabon). | |
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bis Mitte 2009 |
Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten. |
Struktur
Mit dem Mandat [5] für die Regierungskonferenz über den Reformvertrag wurde das Verfassungskonzept, wonach alle bestehenden EU-Verträge aufgehoben und durch einen einheitlichen Text mit der Bezeichnung „Verfassung“ ersetzt werden sollten, ausdrücklich aufgegeben.
Stattdessen soll die EU – so wie bisher – auf zwei Verträgen beruhen:
- auf dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und
- auf dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), welcher nun in „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV) umbenannt wird.
In diese beiden Verträge wird die Substanz der Regierungskonferenz 2004 (dh. des EU-Verfassungsvertrags) eingearbeitet.
Der "Entwurf eines Vertrags zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft" hat folgende Gliederung:
I. II. III. IV. V. VI. |
Präambel Änderungen des EU-Vertrags (Artikel 1) Änderungen des EG-Vertrags (Artikel 2) Schlussbestimmungen (Artikel 3 bis 7) Protokolle Erklärungen |
Unterz. In Kraft Vertrag |
1948 1948 Brüsseler Pakt |
1951 1952 Paris |
1954 1955 Pariser Verträge |
1957 1958 Rom |
1965 1967 Fusions- vertrag |
1986 1987 Einheitliche Europäische Akte |
1992 1993 Maastricht |
1997 1999 Amsterdam |
2001 2003 Nizza |
2007 2009 Lissabon |
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Europäische Gemeinschaften | Drei Säulen der Europäischen Union | ||||||||||||||||||||
Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) | → | ← | |||||||||||||||||||
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) | Vertrag 2002 ausgelaufen | Europäische Union (EU) | |||||||||||||||||||
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) | Europäische Gemeinschaft (EG) | ||||||||||||||||||||
→ | Justiz und Inneres (JI) | ||||||||||||||||||||
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | ← | ||||||||||||||||||||
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) | → | Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | ← | ||||||||||||||||||
Westunion (WU) | Westeuropäische Union (WEU) | ||||||||||||||||||||
aufgelöst zum 1. Juli 2011 | |||||||||||||||||||||
Änderungen gegenüber dem Verfassungsvertrag
Staatstypische Symbole
Der neue Grundlagenvertrag verzichtet im Gegensatz zum Verfassungsvertrag auf staatstypische Symbole wie Flagge und Hymne. Wegen der von Großbritannien abgelehnten Schaffung des Amtes eines EU-Außenministers wird dieses nun in abgeschwächter Form unter der Bezeichnung „Hoher Repräsentant der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ institutionalisiert. Das Wort "Verfassung" ist ebenfalls gestrichen. Auch "Gesetze" erlässt die EU nicht, sondern weiterhin Richtlinien und Verordnungen.
Grundrechtecharta
Der Text der Grundrechtecharta wird zwar nicht im Vertrag enthalten sein, durch einen Verweis wird sie jedoch für rechtsverbindlich erklärt. Großbritannien hat sich jedoch eine Ausnahme ausgehandelt, sodass die Grundrechtscharta vor britischen Gerichten keinen Rechtsschutz gewähren wird. Zwei weitere Staaten – Irland und Polen – haben sich die Prüfung einer Ausnahme vorbehalten. Polen hat beim Außenministergipfel am 7. September 2007 erklärt, sich dem opt out von der Grundrechtscharta anzuschließen.[6] Das Europäische Parlament hält es „für einen dramatischen Rückschlag und eine schwere Beschädigung des innersten Selbstverständnisses der Europäischen Union, wenn nun ein oder mehrere Mitgliedstaaten ein 'opt out' von der Charta der Grundrechte für sich in Anspruch nehmen“.[7]
Abstimmungsverfahren
Während die Liste der Themen, über die vom EU-Rat mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden kann, wie im Verfassungsvertrag vorgesehen erweitert wird, wird die Einführung des dort enthaltenen Abstimmungsverfahrens der doppelten Mehrheit auf 2014 verschoben. Bis dahin gilt für die Mehrheitsentscheidungen das im Vertrag von Nizza festgelegte Stimmenverhältnis, bei dem die vier großen Staaten mit über 50 Millionen Einwohnern (Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien) über gleich viele Stimmen (je 29) verfügen, und die nächstgrößeren (Spanien mit 45 Mio. Einwohner und Polen mit 38 Mio.) mit 27 Stimmen beinahe gleiches Stimmengewicht besitzen [8].
Von 1. November 2014 bis Ende März 2017 gelten dann die Abstimmungsregeln der doppelten Mehrheit, wie sie bereits im Verfassungsvertrag vorgesehen waren (55% aller Mitgliedstaaten, jedoch mindestens 15 Mitgliedsstaaten, die gleichzeitig mindestens 65% der Bevölkerung repräsentieren [9]). Während dieses Zeitraums kann jedoch jedes Ratsmitglied "beantragen", dass weiterhin die Abstimmungsregeln des Vertrags von Nizza Anwendung finden.
Ab 2017 soll das neue Abstimmungsverfahren uneingeschränkt gelten.
- Anwendung des Ioannina-Kompromisses
Als erweiterter Minderheitenschutz wurde die Weitergeltung des sogenannten Kompromiss von Ioannina vereinbart. Demnach werden die Verhandlungen im Rat für eine "angemessene Frist" fortgesetzt, wenn dies mindestens 21% der Mitgliedstaaten oder mindestens 26,25% der repräsentierten Bevölkerung (d. h. 75% der Mitgliedstaaten oder Bevölkerung für eine Sperrminorität) verlangen. Ab 1. April 2017 kommt der Kompromiss von Ioannina vereinfachend auch schon zur Anwendung, wenn mindestens 15,4% der Mitgliedstaaten oder mindestens 19,25% der repräsentierten Bevölkerung (dh. 55% der Mitgliedstaaten oder Bevölkerung für die Bildung einer Sperrminorität) die Fortsetzung der Verhandlungen im Rat verlangen.
Klimawandel und Energiesolidarität
Weitgehend unbeachtet von Medien und Öffentlichkeit wurden gegenüber dem Verfassungsvertrag auch Ergänzungen vorgenommen. So wird die Bekämpfung des Klimawandels erstmals als ausdrückliches Ziel im Primärrecht erwähnt. Zudem werden an mehreren Stellen Vertragsklauseln zur Energiesolidarität eingefügt.
Beitritt und Austritt
Der EU-Reformvertrag wird erstmals den freiwilligen Austritt eines Staates ausdrücklich regeln. Beitrittswillige Staaten müssen die Werte der EU respektieren und sich verpflichten, diese zu fördern. Mit diesen Formulierungen wird Forderungen aus Frankreich und den Niederlanden nach strikteren Beitrittskriterien entsprochen.
Beitritt zur EMRK
Für den beabsichtigten Beitritt der EU – als eigenständiger Rechtsperson – zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde nun ein Unsicherheitsfaktor eingebaut. Der Abschluss des Beitrittsabbkommens der EU zur EMRK muss nämlich nun vom Rat einstimmig beschlossen und von sämtlichen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Letztlich steht somit jedem Mitgliedstaat ein Veto gegen den Beitritt der EU zur EMRK offen (Punkt III.19.s Mandat Regierungskonferenz bzw. Artikel 2 Absatz 177 Entwurf Reformvertrag über Artikel 188n Absatz 8 EGV).
Bezeichnungen
Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) behält seinen bisherigen Namen. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) dagegen soll in Zukunft Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) heißen. Außerdem soll die Bezeichnung Gemeinschaft konsequent durch Union ersetzt werden.
Kritik am Reformvertrag
Da der Reformvertrag die Substanz des EU-Verfassungsvertrags weitestgehend übernimmt, wird von den Kritikern die bereits zum Verfassungsvertrag geäußerte Kritik auch gegenüber dem Reformvertrag aufrecht erhalten.[10]
Strukturelles Demokratiedefizit
Zwar wurden die Angelegenheiten mit Mitentscheidungsverfahren des Europäischen Parlaments ausgeweitet. Kritiker betonen jedoch, dass das strukturelle Demokratiedefizit der EU nicht gelöst wurde (Gewaltenteilung, Initiativmöglichkeit des Parlaments etc.). Mit dem Reformvertrag wird der Prozess, die demokratische Legitimität der EU zu erhöhen, als abgeschlossen betrachtet (siehe Entwurf der Präambel des Reformvertrags[11]), obwohl der Auftrag des EU-Gipfels von Laeken,[12] die Strukturen der EU zu demokratisieren, weiterhin unerfüllt bleibt.
Ignorierung der Kritik
Von globalisierungskritischer Seite wird u.a. betont, dass der Reformvertrag keine Antwort auf die sozialen und demokratischen Bedenken gibt, die in Frankreich und in den Niederlanden zu den ablehnenden Referenden geführt haben. Zwar wird unter den Zielen der Passus „Binnenmarkt mit freiem und unverfälschten Wettbewerb“ gestrichen. Da jedoch zugleich ein Protokoll über die Sicherstellung eines freien und unverfälschten Wettbewerbs vereinbart wird, besteht zwischen Befürwortern und Kritikern des Reformvertrags Konsens, dass sich aufgrund dieser geänderten Formulierung am freien und unverfälschten Wettbewerb nichts ändern wird.
Bloß „kosmetische“ Änderungen
Von mehreren Seiten, u.a. von Giscard d’Estaing, dem Präsidenten des Verfassungskonvents [13], wird kritisiert, dass der Reformvertrag bloß „kosmetische“ Änderungen vornehme und die Inhalte des EU-Verfassungsvertrag lediglich anders darstelle, um diese "leichter verdaulich" zu machen und Referenden zu vermeiden.
Mangelnde Öffentlichkeit
Kritisiert wird weiters, dass das Mandat für die Regierungskonferenz in Geheimverhandlungen auf Regierungsebene unter Ausklammerung der Öffentlichkeit erarbeitet wurde und dass dennoch keine Referenden vorgesehen sind.
Literatur
- Oliver Geden: „Energiesolidarität im EU-Reformvertrag. Ein zentraler Baustein der europäischen Energiepolitik.“ SWP Aktuell, A 34, 2007
- Sara Hagemann: „The EU Reform Treaty: Easier signed than ratified?“ European Policy Centre, Policy Brief July 2007
- Andreas Maurer et al.: „Vom Verfassungs- zum Reformvertrag. Die Ratifikationsverfahren zum EU-Verfassungsvertrag und die Verhandlungen zum Mandat der Regierungskonferenz 2007“ SWP-Diskussionspapier 2007/08, Juli 2007, 136ff.
- Open Europe: A guide to the constitutional treaty, August 2007
- Sarah Seeger/Janis A. Emmanouilidis: „Ausweg oder Labyrinth? Analyse und Bewertung des Mandats für die Regierungskonferenz.“ CAP Analyse, 5, 2007.
- Bettina Thalmeier: „Lösung oder Illusion? Die Reform des Verfahrens zur Änderung des europäischen Primärrechts.“ CAP Analyse, 3, 2007.
- Peter R.Weilemann: „Ein neuer Anlauf – vom Verfassungs- zum Reformvertrag.“ KAS Länderbericht, 2007.
Weblinks
Dokumente
- Entwurf eines Vertrags zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (CIG 1/1/07)
- Europäischer Rat (Brüssel, 21./22. Juni 2007) – Schlussfolgerungen des Vorsitzes mit Anlage I – Entwurf des Mandats für die Regierungskonferenz; daraus Auszug des für den Reformvertrag massgeblichen Kapitels "Prozess der Vertragsreform" samt "Mandat für die Regierungskonferenz" unter Berücksichtigung des Korrigendums
- Mandat für die Regierungskonferenz mit eingearbeiteten Fehlerberichtungen im Korrigendum zur Anlage I der Schlussfolgerungen des Vorsitzes
- Opinion of the European Central Bank of 5 July 2007 at the request of the Council of the European Union on the opening of an Intergovernmental Conference to draw up a Treaty amending the existing Treaties (CON/2007/20) 05.07.2007
- Mitteilung der Kommission an den Rat - Europa für das 21. Jahrhundert reformieren Stellungnahme der Kommission zum Mandat für die Regierungskonferenz, KOM/2007/0412 endg., 10.07.2007
- Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Juli 2007 zu der Einberufung der Regierungskonferenz Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Mandat für die Regierungskonferenz, C6-0206/2007 – 2007/0808(CNS), 11.07.2007
- Einberufung der Regierungskonferenz über den Reformvertrag 12004/07, 19.07.2007
- Opinion of the Committee of the Regions entitled "Relaunching the process of reforming the European Union in anticipation of the European Council of 21 and 22 June 2007" 27.07.2007
- Entwurf eines Vertrags zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Fassung Juli 2007, Erstentwurf) auf Web des Rates der Europäischen Union
- Entwurf eines Vertrags zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Fassung Oktober 2007, Zweitentwurf) auf Web des Rates der Europäischen Union
- Voraussichtlicher Zeitplan für die Sitzungen der Gruppe der Rechtsexperten auf Web des Rates der Europäischen Union
Vergleiche
- EU-Reformvertrag, Vertrag von Nizza und Verfassungsentwurf im Vergleich (Centrum für Europäische Politik) tabellarische Gegenüberstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Reformvertrag, Verfassungsvertrag und Vertrag von Nizza
- Übersicht der wesentlichen Änderungen im Bereich der EU-Kompetenzen durch den Reformvertrag (Centrum für Europäische Politik)
- The constitutional treaty: A comparative text (Open Europe) englische Textgegenüberstellung von Verfassungsvertrag und einer konsolidierten Gesamtfassung des EUV und EGV
Artikel
- „Ein guter Tag für Europa“ (Pressemitteilungen der EU-Ratspräsidentschaft, 23.6.2007)
- „Lange Themenliste wartet auf den Feinschliff“ (Hintergrundbericht auf tagesschau.de, 23.6.2007)
- Andreas Fisahn: „Delikat und kühn“ (Freitag 26, 29.6.2007)
- Michael R. Krätke: „Das große EU-Theater. Die Grundprobleme bleiben“ (WOZ, 28.6.2007)
- Jörg Reckmann: „Europa im Sandkasten“ (FR, 31.7.2007)
- Uwe H. Sattler: „Ein hässlicher Vertrag“ (Telepolis, 23.6.2007)
- Gregor Schirmer: „Geschlossene Gesellschaft“ (junge Welt, 23.7.2007)
- „Jetzt wird es ernst – der EU-Reformvertrag nimmt Gestalt an“ (Europäische Kommission, 23.7.2007)
- Wird der Reformvertrag zu einer weiteren Krise zwischen der EU und ihren Bürger führen? (Die Euros, 17.10.2007)
- FAZ: EU-Reform Schneller Griff zu den Sektgläsern (FAZ: 19.10.2007)
Quellen, Referenzen
- ↑ Europäischer Rat (Brüssel, 21./22. Juni 2007) – Schlussfolgerungen des Vorsitzes mit Anlage I – Entwurf des Mandats für die Regierungskonferenz
- ↑ Entwurf eines Vertrags zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf Web des Rates der Europäischen Union
- ↑ Tagesschau: Durchbruch in Lissabon, 19. Oktober 2007.
- ↑ Sarah Seeger/Janis A. Emmanouilidis: „Ausweg oder Labyrinth? Analyse und Bewertung des Mandats für die Regierungskonferenz.“ CAP Analyse, 5, 2007, 19
- ↑ Europäischer Rat (Brüssel, 21./22. Juni 2007) – Schlussfolgerungen des Vorsitzes mit Anlage I – Entwurf des Mandats für die Regierungskonferenz
- ↑ Poland to join UK in EU rights charter opt-out, EUobserver, 07.09.2007
- ↑ Bericht Leinen A6-279/2007, 11.07.2007
- ↑ Mehrheitsrechner für EU-Ratsentscheidungen auf Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie www.bmwi.de
- ↑ Die Beschlussfassungsverfahren der EU: Das neue Abstimmungsverfahren der qualifizierten Mehrheit – Offizielle Erläuterung des Verfahrens durch die EU auf SCADPlus Website
- ↑ z.B. "Den Reformvertrag als Mogelpackung entlarven!" (EUattac, Attac Österreich)
- ↑ Entwurf der Präambel, Regierungskonferenz 2007, CIG 4/1/07 REV 1
- ↑ Erklärung von Laeken zur Zukunft der Union Europäischer Rat von Laeken, SN 273/01, 15.12.2001
- ↑ Pressedienst des Europäischen Parlaments, 17. Juli 2007