Diskussion:Joachim Hoffmann/Archiv
Zitierkartell
In seinem 1994 erschienen Buch "Der Wortbruch" stützt der international als Experte anerkannte Historiker Prof. Werner Maser diese These. Ich lösche diesen Satz. "international anerkannter Experte" sind Wieselworte. Außerdem ergibt eine Googlesuche, dass keinesfalls (außerhalb der einschlägigen rechtsextremen Seiten) allgemeine Anerkennung für diesen Herren herrscht. Stattdessen wird von Machwerken gesprochen. -129.247.247.238 17:02, 5. Apr 2006 (CEST)
Deist
Im Zusammenhang mit seiner Arbeit am MFG wurde Hoffmann 1984 von Wilhelm Deist, dem damaligen Leitenden Dirktor des Amtes, als Angeklagter vor das Landgericht Freiburg zitiert mit dem Ergebnis der Klageabweisung. Hoffmann hatte Deist vorgeworfen, seine <Hoffmanns> nicht den ideologisch orientierten Vorgaben entsprechenden Forschungsergebnisse nur mit gravierenden geschichtsverfälschenden Veränderungen in das vorbereitete Gemeinschaftswerk "Das Deutsche Reich und der zweite Weltkrieg: Der Angriff auf die Sowjetunion" aufnehmen zu wollen. Im Urteil (Az 5083/84) des Landgerichts, heißt es u.a.: " Im Kern wirft der Beklagte <Hoffmann> dem Kläger <Deist> vor, er verfälsche die Geschichte und unterdrücke historische Wahrheiten aus ideologischen Gründen ...". Im Punkt 1.5 heißt es weiter ".... ferner habe er (Deist) seine amtliche Eigenschaft dazu ausgenutzt, um an den Beklagten das Ansinnen zu richten, seine Zustimmung zu einer groben Verfälschung der Geschichte im Sinne einer Unterdrückung der Untaten des stalinistischen Terrorsystems zu geben."
Anscheinend wird sich in den zitierten Passagen des Urteils auf die Einlassungen der Prozessparteien bezogen. Es geht aber, wenn überhaupt, nur um die Tatsachenfeststellungen im Urteil. -129.247.247.238 17:14, 5. Apr 2006 (CEST)
Änderungen ohne Teilnahme an Diskussion
Wie ich sehe, sind die oben angesprochenen Änderungen unter Umgehung eine Diskussion hier wieder eingeschmuggelt worden. Dabei wurden nicht einmal die geäußerten Kritikpunkte berücksichtigt. Ich stelle den alten Zustand wieder her.
Das passiert mit dieser Seite jetzt zum wiederholten Male und gibt einen deutlichen Hinweis, dass es einigen nur um Propaganda angeht.
Was die zitierte Seite zu Hoffmanns Stellungnahme für den Neonazi und Holocaust-Leugner Germar Rudolf angeht, so ist der Sachverhalt als solcher unbestritten. Und die zitierte Seite gehört zu den Standardreferenzen in Sachen Neonazis und Rechtsextremismus. -- ZZ 17:44, 12. Jul 2006 (CEST)
Ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich bei der Stellungnahme um ein Gerichtsgutachten handelte, das sich nicht zum Inhalt des Buches von Germar Rudolf äußerte. Hoffmann hatte sich als vom Gericht bestellter Sachverständiger allein darüber zu äußern, ob das Buch nach der Art seiner Darstellung, d.h. formal, Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erheben konnte. Zu dem Inhalt Stellung zu nehmen hätte sich Hoffmann im übrigen auch nicht berufen gefühlt, da es nicht sein Fachgebiet betraf. Das für das Landgericht erstellte Gutachten Hoffmanns erschien ohne sein Wissen und daher natürlich ohne seine Zustimmung in einer Zeitschrift die ihm überdies unbekannt war. Diese Tatsachen werden, obwohl - oder weil? sie entscheidend sind, in dem Wikipedia-Artikel verschwiegen. Stattdessen wird ausführlich darauf hingewiesen, dass der Autor des durch Gerichtsbeschluss eingezogenen Buches der Herausgeber eben der Zeitschrift ist, in der das Gutachten veröffentlicht wurde. Der Versuch, den ahnungslosen Autor zu diskriminieren, ist zu fadenscheinig, um überzeugend wirken zu können.
- Der Weblink entspricht in keiner Weise WP-Kriterien, [1], sondern gibt u.a. - vollkommen unwissenschaftlich -aus dem Zusammenhang gerissene Zitat-Bruchstücke wider. Der Weblink wurde schon einmal entfernt, aber ist jetzt wieder aufgetaucht, obwohl solche POV-Propaganda-Links in einer Enzyklopädie nichts zu suchen haben.
- Selbverständlich entspricht sowohl der Artikel als auch die Quelle www.h-ref.de den geforderten Grundsätzen seriösen journalistischen und wissenschaftlichen Arbeitens. www.h-ref.de wird auf zig Seiten in der Wikipedia verlinkt, es ist eine Standardquelle.
- Ferner ist es durchschaubar, wieso du den an der Sache erklärten Tatbestand, dass es sich bei Hoffmann um jemanden aus dem rechtsextremen Umfeld handelt, löschen willst. Und es ist ebenso durchschaubar, wieso du diesen Hinweis als Propaganda bezeichnen möchtest. -- ZZ 12:23, 13. Jul 2006 (CEST)
Durch Literatur Belegtes wird nicht gelöscht, es sei denn, es passe nicht zum Thema. Daher wiederhergestellt, denn es ist belegte Tatsache. --Init 18:02, 12. Jul 2006 (CEST)
- Falsch. Nicht alle Literatur gilt als Beleg. Vor dem Hintergrund, dass es sich hier um rechtsextreme Propaganda handelt, ist das wesentlich.
- Ferner scheint folgendes ein Sekundärzitat zu sein: Vom Leitenden Direktor des Freiburger Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, Wilhelm Deist, wurde Hoffmann 1984 verklagt, weil er Deist den Vorwurf gemacht hatte, von Hoffmann erarbeitete Forschungsergebnisse, die nicht den ideologisch gefärbten Vorgaben entsprachen, nur mit geschichtsverfälschenden Änderungen in das Gemeinschaftswerk "Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg: Der Angriff auf die Sowjetunion" aufnehmen zu wollen. Hoffmann wies vor allem darauf hin, daß Deist die Komplizenschaft der Sowjetunion beim Angriff auf Polen streichen und verschleiern wollte, und (nach Hoffmann) ebenso die Tatsache, daß Stalin am 29. November 1939 Frankreich und England als Schuldige an der Ausweitung und Fortdauer des Krieges bezeichnet hatte. Hoffmann sollte auf Deists Wunsch hin auch ein Buchkapitel streichen, das den "Methoden des Vernichtungskrieges" auf sowjetischer Seite, gewidmet war. Im Urteil des Landgerichts, das die Klage Deists gegen Hoffmann abwies, heißt es weiter, Deist habe "seine amtliche Eigenschaft dazu ausgenutzt, um an den Beklagten (Hoffmann) das Ansinnen zu richten, seine Zustimmung zu einer groben Verfälschung der Geschichte im Sinne einer Unterdrückung der Untaten des stalinistischen Terrorsystems zu geben." (vergl. Urteil des Landgerichts Freiburg vom 19. Juni 1984 / 5083/84). [1]
- Falls Herr Maser die Sekundärquelle sein soll, ist es wesentlich, wie schon auf der Diskussionsseite festegestellt, dass es sich um ein rechtsextremes Zitierkartell handelt.
- Wenn man sich dann den zitierten Text anguckt, hat er offensichtlich die Aufgabe, Hoffmanns POV, es gebe ideologische gefärbte Vorgaben und und Korrekturen seiner Meinungen seien geschichtsverfälschend, zu kolportieren.
- Dabei wird in dem Textbaustein nicht geklärt, was die Einlassungen der Prozessparteien und was die Tatsachenfeststellungen der Gerichts waren. Und das ist wesentlich. Durch diesen Trick soll nämlich suggeriert werden, dass Gericht habe sich der Auffassung von ideologisch gefärbten Vorgaben und Geschichtsfälschung seitens Hoffmanns Kritikern angeschlossen.
- Du hast dich unter Umgehung der Wikipediaregeln der Diskussion verweigert und den Text Stück für Stück wieder hergestellt. Jetzt tust du es wieder. Ich stelle den alten Zustand wieder her und forder dich auf, dich der oben geäußerten Kritik zu stellen. Wenn du nicht wartest, bis Konsens hergestellt wurde, werde ich Hilfe von den Administratoren einholen. -- ZZ 12:23, 13. Jul 2006 (CEST)
- Zu Deinen aufgeregten und wenig freundlichen Bemerkungen hier : es wird nichts eingeschleppt, eingeschmuggelt, kolportiert oder weiß was ich noch alles. Und es kann auch nicht im Ernst darum gehen, einen international renommierten Historiker wie Werner Maser [2] als "rechtsextrem" zu diffamieren. Und es wird ein absolut extremer und mit aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten arbeitender POV-Link entfernt. Er hat in WP nichts zu suchen. "...unter Umgehung der Wikipediaregeln der Diskussion verweigert" - was sollen nun diese albernen Unterstellungen? Welche Aufregung! Und auf der Basis willst Du diskutieren? Na, denn man zu. Gruß,--Init 13:50, 13. Jul 2006 (CEST)
- Achso, welcher selbsternannte Hobby-Historiker steckt eigentlich hinter "Jürgen Langowski"? --Init 13:53, 13. Jul 2006 (CEST)
Lieber Init,
da Du Dich ja sehr dafür interessierst, hier ein paar Tipps:
- Wenn Du wissen willst, welcher selbsternannte Hobby-Historiker hinter Jürgen Langowski steckt, schau einfach mal hier rein: Holocaust-Referenz Impressum. Die Seite ist mindestens so renommiert wie der Olzog Verlag.
- Wenn Du noch Tipps zur Gesprächsführung benötigst, so bitte nicht: Holocaust-Referenz: Der KHG reagiert.
- Vielleicht überlegst Du auch mal, was ein Zitat bezwecken soll, d.h. inwiefern es hilfreich ist, seitenlange Auszüge aus Werken von - sagen wir mal - zeitkritischen Autoren, hier einzustellen. Maser ist, und das haben wir an anderer Stelle schon ausgiebig diskutiert, vielleicht international bekannt, aber bestimmt nicht renommiert, denn sonst gäbe es zu seinen Werken auch Rezensionen, die ich zumindest nicht in anerkannten Fachportalen finden kann.
Gr--Dodo 18:31, 13. Jul 2006 (CEST)
- Deswegen frage ich ja, wer der gute Jürgen Langowski ist, garantiert kein Historiker, also raus damit. Was soll der Quark mit khg. Was ist der Unfug, und was solls? Für WP nicht angebrachter Nonsens. --Init 19:45, 13. Jul 2006 (CEST)
- Da frage ich mich, als staatlich geprüfter Historiker, mit welcher Expertise Du das beurteilst ... GR--Dodo 20:15, 13. Jul 2006 (CEST)
- Es geht nicht darum, wer was beurteilt, sondern ob ers ist oder nicht. Als Historiker, denke ich, sollte man vorsichtig sein, mit wem man sich ins Boot setzt...mit einem Hobby-Hist. J.Langowski lieber nicht, oder ? Kann mir nicht vorstellen, daß ein Historiker derart unseriös irgendwelche zusammenhanglosen Zitate bringt. Das grenzt an Verunglimpfung Verstorbener.--Init 20:24, 13. Jul 2006 (CEST)
- Am 5. April wurde schon folgendes geschrieben: Anscheinend wird sich in den zitierten Passagen des Urteils auf die Einlassungen der Prozessparteien bezogen. Es geht aber, wenn überhaupt, nur um die Tatsachenfeststellungen im Urteil.
- Das wurde nicht beantwortet. Stattdessen wurde die inkriminierte Textstelle wieder in den Artikel genommen.
- Ich frage also: was war der Gegenstand der Klage von Deist gegen Maser, was sind die Einlassungen der Prozessparteien und was sind die Tatsachenfeststellungen des Gerichts? Das geht aus dem zitierten Text (von Maser) nämlich nicht hervor, und da stellt sich gleich die Frage: worin besteht die Relevanz dieses Zitates? -- ZZ 13:56, 18. Jul 2006 (CEST)
- Schaffe heute die Beantwortung nicht mehr, melde mich morgen.--Init 00:07, 19. Jul 2006 (CEST)
- Erstmal soviel : 1.) Das Textzitat vom April, auf das Du Dich beziehst, steht doch schon geraume Zeit gar nicht mehr drin.
- 2.)Zu Deiner Frage zu den "Tatsachenfeststellungen des Gerichts" steht jetzt u.a. im Artikel : Im Urteil des Landgerichts, das die Klage Deists gegen Hoffmann abwies, heißt es weiter, Deist habe "seine amtliche Eigenschaft dazu ausgenutzt, um an den Beklagten (Hoffmann) das Ansinnen zu richten, seine Zustimmung zu einer groben Verfälschung der Geschichte im Sinne einer Unterdrückung der Untaten des stalinistischen Terrorsystems zu geben." (vergl. Urteil des Landgerichts Freiburg vom 19. Juni 1984 / 5083/84). (ref)[1].
Außerdem steht im Urteil als Feststellung des Gerichts: "Somit ist zusammenfassend festzustellen: Da der Beklagte (Hoffmann) in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt und ferner Vorgänge zur Kenntnis des Dienstvorgesetzten gebracht hat, die als Dienstvergehen gewertet werden können, ist er selbst dann nicht zum Widerruf und zur Unterlassung verpflichtet, wenn er die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten hätte."
Hiermit wurde also amtlich durch ein Gericht festgestellt, daß sich Hoffmann Geschichtsverfälschungen widersetzte und auch berechtigt war, dies zu tun, er folglich auch nicht seinen Vorwurf der Geschichtsverfälschung gegen Deist etwa widerrufen oder unterlassen mußte. --Init 00:46, 19. Jul 2006 (CEST)
- Warum Geschichtsverfälschung? Steht das so im Urteil? Oder ist das nur Masers Meinung? Aus dem Zitat geht nur hervor, dass H. die Grenzen der freien Meinungsäußerung nicht überschritten hat. Gr-Dodo 09:39, 19. Jul 2006 (CEST)
- Es steht drin, daß er "Vorgänge zur Kenntnis des Dienstvorgesetzten gebracht hat, die als Dienstvergehen gewertet werden können". Und das (Vorgänge) bezieht sich auf all das, was im Urteil (und im Absatz) aufgeführt wird, nämlich die Vorwürfe Hoffmanns gegen Deist.--Init 15:52, 19. Jul 2006 (CEST)
- Es geht um: Im Urteil des Landgerichts, das die Klage Deists gegen Hoffmann abwies, heißt es weiter, Deist habe "seine amtliche Eigenschaft dazu ausgenutzt, um an den Beklagten (Hoffmann) das Ansinnen zu richten, seine Zustimmung zu einer groben Verfälschung der Geschichte im Sinne einer Unterdrückung der Untaten des stalinistischen Terrorsystems zu geben."
- Das mag im Urteil stehen, aber das sieht nach einem Zitat aus einer Einlassung einer Prozesspartei aus, und nicht danach, dass es eine Tatsachenfeststellung des Gerichts ist. Sowas wirft ein bezeichnendes Licht auf Maser als Zitierenden, hat aber keinen Gehalt. Insbesondere belegt es nicht, dass sich Hoffmann Geschichtsverfälschungen widersetzt hätte.
- Außerdem fehlt immer noch der Gegenstand der Klage. Ohne den sind die zitierten Sätze wie "Wahrnehmung berechtigter Interessen" bezugsfrei. -- ZZ 09:57, 19. Jul 2006 (CEST)
- Ich verstehe, was Du meinst, Zickzack, und habe es jetzt dementsprechend abgeändert.
Der Gegenstand der Klage ist klar benannt :Widerruf und Unterlassung der Behauptung, daß Deist die aufgeführten Dinge getan habe. Diese Klage hat das Gericht abgewiesen und somit Hoffmann also Recht gegeben.--Init 15:45, 19. Jul 2006 (CEST)
Urteil des Landgerichts Freiburg in Sachen Deist gegen Hoffmann
Damit es hinterher nicht wieder heißt, das hätte man nicht gewußt....
Geschäftsnummer 5 0 83/84 - - verkündet am 19. Juni 1984
Landgericht Freiburg / Im Namen des Volkes / Urteil
- In Sachen Dr. Wilhelm Deist (...) -Kläger- (...) gegen Dr. Joachim
Hoffmann (...) -Beklagter- (...) wegen Unterlassung und Widerruf hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg i.Br. auf die mündliche Verhandlung vom 22. Mai 1984 unter Mitwirkung von Vorsitzendem Richter am Landgericht Oswald als Vorsitzendem, Richter am Landgericht Foßler sowie Richter am Landgericht Sauer als beisitzenden Richtern für Recht erkannt:
- Die Klage wird abgewiesen.
- Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus
dem Urteil durch Sicherheitsleistung (...) (S. 3) Tatbestand
- - I -
Die Parteien sind Mitarbeiter des militärgeschichtlichen Forschungsamtes (MGFA) in Freiburg, der Kläger als Leitender wissenschaftlicher Direktor, der Beklagte als wissenschaftlicher Direktor. Das MGFA gibt ein Gesamtwerk mit dem Titel „Das Deutsche Reich und der zweite Weltkrieg“ heraus, das 10 Bände umfassen soll. Im Mai 1983 ist Band IV „Der Angriff auf die Sowjetunion“ erschienen. Innerhalb des MGFA ist für diese Reihe eine Projektgruppe gebildet worden, der beide Parteien angehören. Der Kläger ist Projektgruppenleiter. Der Band IV ist innerhalb der Projektgruppe von einem Team von 6 Historikern bearbeitet worden, zu denen der Beklagte gehörte. Bei der Bearbeitung des Bandes IV kam es zwischen den Parteien zu heftigen Auseinandersetzungen. Im Kern wirft der Beklagte dem Kläger vor, er verfälsche die Geschichte und unterdrücke historische Wahrheiten aus ideologischen Gründen, während der Kläger dem Beklagten Kritikunverträglichkeit und fixiertes Geschichtsbild vorhält (AS. 247). Bereits mit Schreiben vom 22.11.1982 (AS. 167) hatte der Beklagte um Entbindung von der Mitarbeit bei dem Projekt gebeten. Er hatte diese Bitte zwar in erster Linie mit gesundheitlichen Schwierigkeiten begründet, gleichzeitig aber auch auf die Unvereinbarkeit wissenschaftlicher Standpunkte hingewiesen.
- Mit Schreiben vom 7.9.1983, das an den Amtschef Oberst I.G. Dr. Hackl über den Leitenden Historiker Prof. Dr. Messerschmidt
gerichtet war, hat der Beklagte um eine Entbindung von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Kläger gebeten (AS. 173). Mit Schreiben vom 14.9.1983 entschied der Leitende Historiker (AS. 175): „An Sitzungen, die eine Besprechung von Fragen erwarten lassen, die mit ihrem Arbeitsauftrag (Aktenhinweise für Weltkriegswerk) in Zusammenhang stehen, nehmen sie weiterhin teil. An den übrigen Besprechungen nehmen sie mangels sachlicher Notwendigkeit und zur Vermeidung persönlicher Auseinandersetzungen nicht teil.“ Mit Schreiben vom 15.3.1983 an den Leitenden Historiker wies der Beklagte nochmals auf die unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten mit dem Kläger hin (AS. 177 ff). (S. 4) Am 7.11.1983 richtete der Kläger sodann ein Schreiben an den Amtschef (AS. 41), dessen Inhalt Gegenstand des vorliegenden Prozesses ist. Dazwischen haben Besprechungen stattgefunden, deren Inhalt teilweise streitwichtig ist. Der Kläger beanstandet aus dem Schreiben vom 7.11.1983 vor allem folgende Passagen: „Obwohl der verantwortliche Leiter der sowjetischen Politik, Volkskommissar Molotov, in seiner Rede vor dem Obersten Sowjet am 31. Oktober 1939 die Republik Polen offiziell eine „Mißgeburt des Versailler Vertrages“ nannte, von der nach einem „einzigen Schlage“, „erst seitens der deutschen, dann seitens der Roten Armee“ nichts mehr übrigbleibt, sollte ich veranlaßt werden, meine Darstellung der Komplizenschaft der Sowjetunion bei dem Angriff auf Polen und bei der Liquidierung dieses Staates zu streichen oder zu verschleiern. Ebenso sollte verschwiegen werden, daß Stalin in seiner Erklärung vom 29. November 1939 England und Frankreich offiziell als die Schuldigen an der Ausweitung und Fortdauer des Krieges bezeichnet hatte (S. 78-86, S. 88 ff).“ “Im Einklang mit der Grundthese, die Sowjetunion sei „ein friedlicher Staat“ „kein aggressiver Staat“ gewesen, wurde auch versucht, auf meine Darstellung des sowjetischen Offensivaufmarsches Einfluß zu nehmen. So wurde mir nahegelegt, meine Ausführungen so zu verdrehen, daß der sowjetische Aufmarsch ab 1940 nur als eine Reaktion auf einen angeblichen deutschen Aufmarsch zu verstehen sei ...“ “Und schließlich sollte ich sogar veranlaßt werden, ein Zitat des sowjetischen Verteidigungsministers und Marschall der Sowjetunion Brevko zu streichen, daß allein die Frontgruppen, keinesfalls aber die Regierung und die höheren Führungsstellen der Armee von dem deutschen Angriff überrascht worden seien. Entsprechend der These von einem deutschen Überfall, einem deutschen Überraschungsangriff, sollte dennoch selbst ein gewichtiges authentisches Zeugnis von höchster sowjetischer Stelle unterdrückt werden., weil es diese These widerlegte. (S. 713).“ “Im Einklang mit der blasierten Geringschätzung von Operationsdarstellungen wußte auch Herr Dr. Deist in den ausgedehnten operativen Teilen meines Beitrags nicht allzuviel vorzubringen ...“ “Als ich mir erlaubte, beiläufig anzuführen, daß ja auch die Rote Armee die Methode der Belagerung und Beschießung fester Plätze - so in Königsberg und Breslau - rücksichtslos angewandt und der zeitweilige Verteidiger von Leningrad, Marschall der Sowjetunion Zukov, sich geradezu damit gebrüstet hatte, 1.800 000 Artilleriegranaten auf das verteidigte Berlin abgefeuert zu haben, sollte ich veranlaßt werden, diesen Passus zu streichen mit der fadenscheinigen Behauptung, es handele sich nicht um ‚zeitgleiche Belege’ (S. 740 ff).“ (S. 5) “Nachdem Herr Dr. Deist schon verschiedentlich beanstandet hatte, daß nun auch ich zur Wahrung eines ausgewogenen Geschichtsbildes auf die ganz analogen Untaten auf sowjetischer Seite zu sprechen kam, verlangte er am 21. Juli 1981 von mir die vollständige und ersatzlose Streichung meines ohnehin knapp genug gehaltenen über die „Methoden des Vernichtungskrieges“ auf sowjetischer Seite mit der Begründung, wir schreiben schließlich ein „deutschlandzentrisches“ Werk in dem hierfür kein Platz sei. „Deutschlandzentrisch“ heißt mit anderen Worten also Breittreten der Untaten auf deutscher Seite, restloses Verschweigen der Untaten auf der sowjetischen Seite. Der verantwortliche Projektgruppenleiter nutzte seine amtliche Eigenschaft also dazu aus, um an einen Autor das Ansinnen zu richten, seine Zustimmung zu einer groben Verfälschung der Geschichte im Sinne einer Unterdrückung der Untaten des stalinistischen Terrorsystems zu geben.“ “Ich bitte sie, Herr Oberst, selber zu beurteilen, inwieweit ich die fachliche und moralische Kompetenz von Herrn Dr. Deist auf dem Gebiet der Geschichte des Zweiten Weltkriegs noch anzuerkennen und seine Ratschläge künftig noch ernst zu nehmen vermag.“
- - II -
Der Kläger begehrt Widerruf und Unterlassung dieser Äußerungen. Er trägt vor, der Beklagte habe in dem beanstandeten Schreiben Tatsachenbehauptungen und Werturteile aufgestellt, die unwahr und ehrverletzend seien. Das Schreiben sei einem größeren Personenkreis bekannt geworden. Der Kläger beantragt:
- 1. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über den Kläger zu behaupten:
- 1.1 er habe den Beklagten veranlassen wollen, seine Darstellung der Komplizenschaft der Sowjetunion bei dem Angriff
auf Polen und bei der Liquidierung dieses Staates zu streichen oder zu verschleiern. Ebenso sollte verschwiegen werden, daß Stalin in seiner Erklärung vom 29.11.1939 England und Frankreich offiziell als die Schuldigen an der Ausweitung und Fortsetzung des Krieges bezeichnet hatte;
- 1.2 der Kläger habe versucht, im Einklang mit der Grundthese, die Sowjetunion sei ein friedlicher Staat, kein aggressiver
Staat gewesen, auf seine Darstellung des sowjetischen Offensivaufmarsches Einfluß zu nehmen, und habe ihm nahegelegt, seine Ausführungen so zu verdrehen, daß der sowjetische Aufmarsch ab 1940 nur als eine Reaktion auf einen angeblichen deutschen Aufmarsch zu verstehen sei. (S. 6)
- 1.3 er habe den Beklagten veranlassen wollen, ein Zitat des sowjetischen Verteidigungsministers und Marschalls
der Sowjetunion Gretschko zu streichen, daß allein die Fronttruppen, keinesfalls aber die Regierung und die höheren Führungsstellen der Armee von dem deutschen Angriff überrascht worden seien. Entsprechend der These von einem deutschen Überfall, einem deutschen Überraschungsangriff, sollte ein gewichtiges und authentisches Zeugnis von höchster sowjetischer Stelle unterdrückt werden, weil er diese These widerlegte.
- 1.4 Als der Beklagte anführte, daß ja auch die Rote Armee die Methode der Belagerung und Beschießung fester Plätze -
so in Königsberg und Breslau - rücksichtslos angewandt und der zeitweilige Verteidiger von Leningrad, Marschall der Sowjetunion Zukov, sich geradezu damit gebrüstet habe, 1.800 000 Artilleriegranaten auf das verteidigte Berlin abgefeuert zu haben, habe der Kläger den Beklagten veranlassen wollen, diesen Passus zu streichen mit der fadenscheinigen Behauptung, es handele sich nicht um zeitgleiche Belege:
- 1.5 Er habe von dem Beklagten die vollständige und ersatzlose Streichung seines ohnehin knapp genug gehaltenen
Kapitels über die „Methoden des Vernichtungskrieges“ auf sowjetischer Seite mit der Begründung verlangt, daß wir schließlich ein „deutschlandzentrisches“ Werk schreiben, in dem hierfür kein Platz sei. Deutschlandzentrisch heiße mit anderen Worten also Breittreten der Untaten auf deutscher Seite, restloses Verschweigen der Untaten auf sowjetischer Seite; ferner habe er seine amtliche Eigenschaft dazu ausgenutzt, um an den Beklagten das Ansinnen zu richten, seine Zustimmung zu einer groben Verfälschung der Geschichte im Sinne einer Unterdrückung der Untaten des stalinistischen Terrorsystems zu geben.
- 2. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung gem. Ziff. 1 wird gegen den Beklagten ein
Ordnungsgeld bis zu DM 500.000,-, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 2 Jahren oder Ordnungshaft bis zu 2 Jahren angedroht ((Doppelung original)).
- 3. Der Beklagte wird ferner verurteilt, die in Ziff. 1 Unterziffer 1.1 bis 1.5 genannten Behauptungen durch schriftliche Erklärung
an den Kläger zu widerrufen; der Kläger ist ermächtigt, diese Erklärung zu veröffentlichen. Der Beklagte beantragt Klageabweisung. Er vertritt die Auffassung, der Kläger könne schon deshalb nicht Widerruf und Unterlassung verlangen, weil es sich um ein innerdienstliches Schreiben an den (S. 7) Amtschef des MFGA gehandelt habe. Der Amtschef habe ihn, den Beklagten, ausdrücklich angewiesen, die sinnentstellenden Änderungen zusammenzustellen, die der Kläger gefordert habe. Im übrigen habe er weder unrichtige Tatsachenbehauptungen noch ehrverletzende Werturteile geäußert sondern die Wahrheit. Er stehe auch heute noch zu dem Inhalt des Schreibens vom 7.11.1983. Der Kläger bestreitet, daß das Schreiben vom 7.11.1983 auf Weisung des Amtschefs erstellt worden sei und vertritt die Auffassung, das mit dem Antrag des Beklagten auf Entbindung von der Projektarbeit in Gang gekommene Verfahren sei durch die Entscheidung des Leitenden Historikers vom 14.9.1983 beendet gewesen. Das beanstandete Schreiben vom 7.11.1983 betreffe deshalb dieses Verfahren nicht mehr. Es habe ausschließlich dazu dienen sollen, ihn, den Kläger, zu diffamieren. Wegen der Einzelheiten des beiderseitigen Parteienvortrags wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze und die Sitzungsniederschrift vom 22.5.1984 verwiesen. Der Kammer lag neben den von den Parteien zu den Akten gereichten schriftlichen Unterlagen der Band IV der Reihe „Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg“ vor.
- Entscheidungsgründe
- Die Klage ist unbegründet:
Der Kläger kann Widerruf und Unterlassung der in dem Schreiben vom 7.11.1983 enthaltenen Äußerungen nicht verlangen.
- 1. Die Kammer neigt zu der Auffassung, daß der Kläger Widerruf schon deshalb nicht verlangen kann, weil es sich bei
den beanstandeten Äußerungen im Kern nicht um Tatsachenbehauptungen sondern um Werturteile handelt, die einem Widerruf nicht zugänglich sind. Der Kläger hatte als Teamleiter die Aufgabe, für eine Harmonisierung der verschiedenen Beiträge im Rahmen des Gesamtwerkes zu sorgen. Zu dieser Aufgabe gehörte es unzweifelhaft, Änderungswünsche zu äußern und Kürzungen anzuregen. Der Kläger bestreitet auch nicht, in Bezug auf (S. 8) die Beiträge des Beklagten Änderungswünsche geäußert zu haben. Er wehrt sich dagegen, mit seinen Vorschlägen und Anregungen Geschichtsfälschung betrieben zu haben, wie der Beklagte behauptet. Dieser Vorwurf des Beklagten ist indessen einem Wahrheitsbeweis nicht zugänglich. Dieser Wahrheitsbeweis würde voraussetzen, daß festgestellt wird, was historisch wahr ist. Das aber ist Aufgabe der Geschichtswissenschaft und nicht der Tatsachenfeststellung durch ein gerichtliches Urteil. Auch die Frage, was wissenschaftlich noch diskussionsfähig ist und was sich jeder Diskussion entzieht, kann nach Auffassung der Kammer nicht Gegenstand von gerichtlichen Tatsachenfeststellungen sein, ebensowenig wie die andere Frage, welche Leitideen historischer Forschung zugrundegelegt werden sollen. Gerade über letztere Frage bestehen nach Auffassung des Beklagten unüberbrückbare Gegensätze zwischen den Parteien.
- 2. Die Frage, ob es sich bei den hier streitigen Äußerungen nur um Werturteile oder auch um Tatsachenbehauptungen
handelt, kann aber letztlich dahinstehen, weil der Kläger hinsichtlich der beanstandeten Äußerungen weder Widerruf noch Unterlassung verlangen kann. Gegenüber Anzeigen bei Strafverfolgungsbehörden und anderen zur Verfolgung von Unregelmäßigkeiten zuständigen Stellen tritt der Schutz der persönlichen Ehre des Betroffenen weitgehend zurück. So ist höchstrichterlich entschieden, daß Äußerungen in einer Strafanzeige Widerrufs- und Unterlassungsansprüche nicht begründen, und zwar gleichgültig, ob es sich um unrichtige Tatsachenbehauptungen oder um Werturteile handelt (BGH NJH 62, 243/245). Auch eine Eingabe bei der Rechtsanwaltskammer begründet keinen Anspruch auf Widerruf oder Unterlassung, und zwar selbst dann nicht, wenn die Eingabe unnötige beleidigende Ausdrücke enthält (Hanseatisches OLG MDR 71, 1009). Schließlich sind Äußerungen in einem Zivilprozeß gegenüber Widerrufs- und Unterlassungsansprüchen weitgehend geschützt (BGH NJW 71, 284): In letzterem Fall steht die Wahrnehmung berechtigter Interessen im Vordergrund, der Vorrang vor dem Schutz der persönlichen Sphäre eingeräumt wird (BGH a.a.O.). Jedoch ist die Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht unbedingt erforderlich, um die Rechte aus der Verletzung der persönlichen Ehre auszuschließen. So ist beispielsweise bei einer Strafanzeige eine Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht erforderlich (BGH NJW 52, 245). (S. 9) Bei dem Brief des Beklagten vom 7.11.1982 handelte es sich sowohl um eine „Anzeige“ im weiteren Sinne als auch um Äußerungen in Wahrnehmung berechtigter Interessen. Der Brief des Beklagten beinhaltet auch den Vorwurf einer Verletzung der Dienstpflichten durch den Kläger. Mit diesem Vorwurf kann der Beklagte sich wie jeder Bürger an den Dienstvorgesetzten des Klägers wenden. Für solche Eingaben kann nichts anderes gelten wie beispielsweise für Anzeigen an die Anwaltkammer. Daneben hat der Beklagte eine innerdienstliche Maßnahme betrieben, nämlich seine Entbindung von dem Projekt. Insoweit hat er in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt. Der Schutz der persönlichen Ehre greift in diesen Fällen dort nur Platz, wo die Äußerung nach ihrem Inhalt nicht dazu bestimmt und auch nicht dazu geeignet ist, Grundlage des betreffenden Verfahrens zu sein (OLG Düsseldorf NJW 72, 644). Diese Grenze hat der Beklagte nach Auffassung der Kammer nicht überschritten. Die Äußerungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den gemeinsamen dienstlichen Belangen der Parteien. Sie sind auch nicht so abgefaßt, daß sie als grob beleidigend ohne Rücksicht auf die Wahrung der eigenen Belange des Beklagten angesehen werden könnten. Vergeblich wendet der Kläger ein, das Schreiben sei auch zur Kenntnis dritter Personen gelangt. Der Beklagte hat unwidersprochen dargelegt, daß er das Schreiben nur an den Amtschef gerichtet hat. Eine etwaige Weitergabe des Schreibens ist ihm, worauf er zu Recht hinweist, nicht zuzurechnen. Vergeblich wendet der Kläger ferner ein, das Schreiben sei nicht im Rahmen eines anhängigen Verfahrens abgefaßt worden, weil das Verfahren auf Entbindung von der Projektarbeit bereits abgeschlossen gewesen sei. Einmal ist dieses Argument schon deshalb unbegründet, weil sich der Beklagte als Mitglied eines Amtes nach Auffassung der Kammer jederzeit mit Beanstandungen über die Zusammenarbeit zwischen ihm und Angehörigen des Amtes an den gemeinsamen Dienstsvorgesetzten wenden konnte. Zum anderen ist das Argument vom tatsächlichem her unbegründet. Dabei braucht weder auf die streitige Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen dem Amtschef einerseits und dem Leitenden Historiker andererseits noch auf den weiteren Streitpunkt eingegangen zu werden, ob das Schreiben vom 7.11.1983 auf Veranlassung des Amtschefs abgefaßt wurde. Fest steht, daß dem Antrag des Beklagten auf Entbindung (S. 10) von der Projektarbeit durch die Verfügung des Leitenden Historikers vom 14.9.1983 nicht, jedenfalls nicht in vollem Umfange entsprochen worden ist. Er ist lediglich von der Anwesenheitspflicht hinsichtlich bestimmter Sitzungen entbunden worden. Dann aber stand es dem Beklagten frei, wegen seines Anliegens den gemeinsamen Dienstvorgesetzten anzurufen und ihm die Schwierigkeit in der Zusammenarbeit mit dem Kläger aus seiner Sicht detailliert darzulegen.
- 3. Somit ist zusammenfassend festzustellen:
Da der Beklagte bei der Abfassung des Schreibens in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt und ferner Vorgänge zur Kenntnis des Dienstvorgesetzten gebracht hat, die als Dienstvergehen gewertet werden können, ist er selbst dann nicht zum Widerruf und zur Unterlassung verpflichtet, wenn er die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten hätte. 4. Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf §§ 708 Ziff. 11, 711 ZPO. Oswald, Bauer, Foßler
--Dodo 19:27, 19. Jul 2006 (CEST)
- Das ist alles richtig und deckt sich mit dem, was im Artikel stand/steht. Besonders der Satz unter Punkt 3 sollte nicht allzu verkürzt und damit sinnentstellt widergegeben werden, denn es geht hier nicht in erster Linie nur um das Recht der freien Meinungsäußerung, das wird nur erwähnt, sondern darum, daß Hoffmann "bei der Abfassung des Schreibens in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt und ferner Vorgänge zur Kenntnis des Dienstvorgesetzten gebracht hat, die als Dienstvergehen gewertet werden können". Das ist der Kernsatz des Gerichts. "freie Meinungsäußerung" wird nur nebensächlich und hinzutretend erwähnt, also nicht als hauptursächlich für das Urteil. --Init 21:10, 19. Jul 2006 (CEST)
- Das Gericht befaßt sich nicht mit dem Wahrheitsgehalt von Hoffmanns Schreiben, sondern lediglich mit den Umständen, in denen es entstand. Der Punkt ist, dass laut Gesetzt keine Ehrverletzung stattfand, weil die Anschuldigungen Hoffmanns als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung gewertet wurden. Juristisch ist es wurscht, ob Deist von Hoffmann verlangt hat, zu schreiben, dass der Mond aus Käse besteht, sondern es ist nur relevant, dass Hoffmann sich an seinen Vorgesetzten wenden kann, wenn er den Eindruck hat, dass das von ihm verlangt würde. Das Gericht hat sich also nicht mit dem Inhalt auseinandergesetzt, wozu es auch gar nicht befähigt ist, sondern lediglich Rechtsgüter abgewägt und zugunsten der Meinungsfreiheit entscheiden. --Dodo 21:36, 19. Jul 2006 (CEST)
- Eben. Das Gericht hat aber auch - und zwar in erster Linie gleich am Anfang des Satzes - festgestellt, daß Hoffmann "bei der Abfassung des Schreibens in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt und ferner Vorgänge zur Kenntnis des Dienstvorgesetzten gebracht hat, die als Dienstvergehen gewertet werden können". DESWEGEN ("Da der Beklagte...") ist er
"selbst dann nicht zum Widerruf und zur Unterlassung verpflichtet, wenn er die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten hätte." Bitte also nichts umdrehen. Bin kompromißmäßig eingegangen - um des lieben Friedens willen - auf Deine sonstigen Kürzungen, aber dies hier sollte nicht wegfallen.--Init 21:42, 19. Jul 2006 (CEST)
- Worauf willst Du hinaus? Hoffmanns Interesse besteht darin, sich in einer dienstlichen Angelegenheit an den Amtschef wenden zu dürfen und diesem sein Anliegen zu schildern. Das Gericht nimmt keine Wertung der Aussagen vor, sondern besagt lediglich, dass Hoffmann auch weiter hätte gehen können, da es sich um eine Anzeige an einen Vorgesetzten handelte, also eine Prüfung des Wahrheitsgehaltes vorgenommen werden würde. Ich sehe nicht, wo hier irgendetwas umgedreht würde. --Dodo 21:50, 19. Jul 2006 (CEST)
- Es würde der Sinn der Aussage des Gerichts "umgedreht" oder verstümmelt, wenn der Hauptanteil der gerichtlichen Feststellung wegfallen würde, daß Hoffmann "bei der Abfassung des Schreibens in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt und ferner Vorgänge zur Kenntnis des Dienstvorgesetzten gebracht hat, die als Dienstvergehen gewertet werden können". Das Gericht hat Hoffmann also nicht nur wegen "Meinungsfreiheit" Recht gegeben, wie Du es vor meiner Ergänzung im Artikel lediglich stehen hattest. Du hast mit Sicherheit längst verstanden, was ich meine, ich habe es nun mehrfach geschrieben. Nun sollte es wohl hinreichend deutlich gemacht sein. Sooooo schrecklich ist das ja nun wohl nicht, was das Gericht da gesagt hat, oder? Von "auch weitergehen können" steht da übrigens nichts. Und "Wertung der Aussagen", darum geht es doch gar nicht, das ist doch klar, daß das Gericht das nicht tut und auch gar nicht leisten kann, darum gehts doch gar nicht.--Init 22:11, 19. Jul 2006 (CEST)
- Da befindest Du Dich ganz schön auf dem Holz weg, Init. Das Gericht hat Hoffmann nicht das Recht gegeben, sich gegen "Geschichtsverfälschung" zu widersetzen, sondern sich wegen eines vermeintliches Dienstvergehens eines Vorgesetzten an eine höhere Stelle zu wenden - und zwar ungeachtet des Wahrheitsgehalts seiner Aussagen. Das steht so im Urteil.
„[Deist] wehrt sich dagegen, mit seinen Vorschlägen und Anregungen Geschichtsfälschung betrieben zu haben, wie der Beklagte behauptet. Dieser Vorwurf des Beklagten ist indessen einem Wahrheitsbeweis nicht zugänglich. Dieser Wahrheitsbeweis würde voraussetzen, daß festgestellt wird, was historisch wahr ist. Das aber ist Aufgabe der Geschichtswissenschaft und nicht der Tatsachenfeststellung durch ein gerichtliches Urteil.“
Der Gegenstand des Verfahrens ist nicht Hoffmanns wie auch immer geartete Auffassung der Sachlage, sondern sein Recht, sich in einer dienstlichen Angelegenheit an eine höhere Stelle zu wenden
„Der Brief des Beklagten beinhaltet auch den Vorwurf einer Verletzung der Dienstpflichten durch den Kläger. Mit diesem Vorwurf kann der Beklagte sich wie jeder Bürger an den Dienstvorgesetzten des Klägers wenden. Für solche Eingaben kann nichts anderes gelten wie beispielsweise für Anzeigen an die Anwaltkammer. Daneben hat der Beklagte eine innerdienstliche Maßnahme betrieben, nämlich seine Entbindung von dem Projekt. Insoweit hat er in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt.“
Was Du daraus machst ist: Hoffmanns Ansichten sind richtig, weil das Landgericht zu seinen Gunsten entschieden hat. Das ist eine gnadenlose Überinterpretation der Urteilsbegründung. Das Gericht hat auch ausdrücklich nicht festgestellt, dass Deist sich eines Dienstvergehens schuldig gemacht hat, weil es den Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen Hoffmanns nicht überprüfen kann und will, weil es dazu weder in der Lage noch zuständig ist. Das sinnentstellende Zitat besagt aber, Deists Handlungen könnten als Dienstvergehen gewertet werden. Das nenne ich "Verdrehung" --Dodo 04:16, 20. Jul 2006 (CEST)
- Lieber Dodo, ich "mache" gar nichts daraus, sondern - wie Du es auch drehst und wendest - ich habe lediglich im Artikel ein WÖRTLICHES ZITAT aus der Feststellung des Gerichts im Urteil widergegeben. Und im Artikel nichts hinzuinterpretiert, wie ich es hier in der Disk. allerdings getan habe. Was Du nun machst, ist ganz einfach löschen bzw. sinnentstellendes Verkürzen eines wörtlichen Zitats des Gerichts. WARUM ? Damit mußt Du klarkommen. Du willst keinen Kompromiß anscheinend. --Init 13:56, 20. Jul 2006 (CEST)
- Du hast einen Abschnitt der Urteilsbegründung aus dem Zusammenhang gerissen und in einen neuen Bezug gesetzt, der den Eindruck erweckt, als habe das Landgericht Freiburg Hoffmann in der Sache Recht gegeben, während es tatsächlich nur sein Beschwerderecht bestätigt hat. Damit verdrehst Du die Tatsachen - absichtlich oder unabsichtlich, das kann ich nicht beurteilen. Es kann in dieser Sache daher keinen anderen Kompromiss geben, als die Sache sachlich und neutral zu formulieren, wie ich es versucht habe zu tun. Warum Du auf dem wörtlichen Zitat bestehst, das die Sache in keiner Weise näher erklärt, sondern eher für Verwirrung sorgt, verstehe ich nicht, und Deine Ausführungen hier in der Diskussion tragen auch nicht dazu bei, Klarheit zu schaffen. Es wäre schön, wenn Du hier konkret anführen könntest, warum das Zitat in der von Dir eingebauten Form, notwendig ist, um den Aspekt angemessen wiederzugeben und warum die jetzige Form weniger gut dazu geeignet ist. Die Urteilsbegründung ist für alle zugänglich in der Diskussion, damit besteht eine Grundlage, auf der wir gerne diskutieren können. --Dodo 14:16, 20. Jul 2006 (CEST)
Da es sehr wohl sinnentstellende und aus dem Kontext gerissene Zitate gibt, hilft die Berufung auf das angeblich wörtliche Zitat nichts. Im Gegenteil ist er sehr schön, zu vergleichen, was das Gericht geurteilt hat und was daraus in welcher Form mit welcher verfälschender Absicht zitiert wurde.
Das Urteil sagt in Kürze: Hoffmann hat sich auf dem Dienstweg über Deist beschwert. Deist sah in der Beschwerde unwahre oder ehrverletzende Werturteile bzw. Tatsachenaussagen und klagt dagegen. Das Gericht belehrt ihn dahin gehend, dass diese Beschwerden weitestgehend der gerichtlichen Überprüfung in Bezug auf Ehrverletzung etc. entzogen sind. Damit ist die Klage gegenstandslos und wird abgewiesen. Die Anmerkung, die das Gericht auf Platz 1 bringt, bei Hoffmanns Äußerungen habe es sich eher um Werturteile als um Tatsachenfeststellungen gehandelt, ist eine gar nicht so versteckte Ohrfeige in Richtung Hoffmann.
Wie dem auch sei, die bislang gelieferten Zitate gaben das Urteil verzerrt wieder, und die Zusammenfassung oben ist für einen Artikel kaum relevant. Die ganze Episode gehört damit gelöscht. -- ZZ 14:20, 20. Jul 2006 (CEST)
Falsch, das Gericht hat gesagt : "2. Die Frage, ob es sich bei den hier streitigen Äußerungen nur um Werturteile oder auch um Tatsachenbehauptungen handelt, kann aber letztlich dahinstehen, weil der Kläger hinsichtlich der beanstandeten Äußerungen weder Widerruf noch Unterlassung verlangen kann. Gegenüber Anzeigen bei Strafverfolgungsbehörden und anderen zur Verfolgung von Unregelmäßigkeiten zuständigen Stellen tritt der Schutz der persönlichen Ehre des Betroffenen weitgehend zurück. So ist höchstrichterlich entschieden, daß Äußerungen in einer Strafanzeige Widerrufs- und Unterlassungsansprüche nicht begründen, und zwar gleichgültig, ob es sich um unrichtige Tatsachenbehauptungen oder um Werturteile handelt (BGH NJH 62, 243/245)"
Es ist also keinesfalls so, daß - wie Du hier behauptest - "Die Anmerkung, die das Gericht auf Platz 1 bringt, bei Hoffmanns Äußerungen habe es sich eher um Werturteile als um Tatsachenfeststellungen gehandelt, ... eine gar nicht so versteckte Ohrfeige in Richtung Hoffmann" sei. Daß "es sich eher um Werturteile als um Tatsachenfeststellungen gehandelt" habe, hat das Gericht vielmehr an keiner Stelle gesagt.-Init 16:57, 20. Jul 2006 (CEST)
- Na und? In 1. sagt das Gericht eindeutig:
„Die Kammer neigt zu der Auffassung, daß der Kläger Widerruf schon deshalb nicht verlangen kann, weil es sich bei den beanstandeten Äußerungen im Kern nicht um Tatsachenbehauptungen sondern um Werturteile handelt, die einem Widerruf nicht zugänglich sind.“
Vielleicht sagst Du einfach mal, was Du willst ... --Dodo 17:17, 20. Jul 2006 (CEST)
- Und? Mit letzterem überzeugst Du zwar nicht, aber ansonsten muß ich Dir teilweise rechtgeben. --Init 17:43, 20. Jul 2006 (CEST)
- Wie meinen? Natürlich überzeugt Dodo19 mit dem Zitat: deine Einlassung zu Daß "es sich eher um Werturteile als um Tatsachenfeststellungen gehandelt" habe, hat das Gericht vielmehr an keiner Stelle gesagt ist falsch. Punkt 1 im Urteil sagt das Gegenteil. Deswegen schrieb ich es ja. Auch sonst sind deine Ausführungen unklar oder falsch.
- Gibt es Widerspruch (außer von dir) dagegen, die ganze Episode um den Prozess wegen mangelnder Relevanz zu löschen? -- ZZ 15:40, 24. Jul 2006 (CEST)
Hallo ZZ, Init, Dodo,
Das Urteil verhält sich nicht zu Hoffmanns Thesen, und es verhält sich nicht zu Deists Änderungswünschen. Es geht nur um das Recht jedes einzelnen, seiner Meinung nach rechtswidrige Übergriffe anderer der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Was sagt uns das über die Person Hoffmann und demnach für unseren Artikel?
1) Er hatte Streit mit Herrn Deist. Das dürfte wohl für Hoffmanns spätere Lebensjahre ein wichtiger Meilenstein und eine schmerzliche Erfahrung gewesen sein. Insofern vielleicht eher von Bedeutung für den Artikel als die Feinheiten des mehr oder weniger irrelevanten Prozesses.
2) Hoffmann war ein streitbarer Geist und nahm für seine Überzeugungen auch Auseinandersetzungen mit seinen Vorgesetzten in kauf.
@ ZZ: Das Urteil enthält keine Ohrfeige Richtung Hoffmann. Soweit das Gericht davon sprach, der Klageantrag gehe eher in Richtung Wertung, so betrifft das den Vorwurf Hoffmanns an Deist im Brief an den Chef, es werde ihm Geschichtsklitterung zugemutet. Die Tatsachen, um die es alternativ gehen könnte, sind ja nicht die Thesen Hoffmanns zu den möglichen präventiven Absichten Stalins, sondern die Vorwürfe Hoffmanns, diese und jene Passage hätte geändert werden sollen. Denn Deist hatte offenbar im Kern seine Änderungwünsche nicht bestritten. "Die beanstandeten Äußerungen" in der Formulierung des Gerichts sind nicht die Thesen Hoffmanns zur Geschichte, sondern die Äußerungen Hoffmanns im Brief an den Vorgesetzten!
Version 5. August 2005
Insgesamt ist der Artikel leider ziemlich jämmerlich. Es mag sich mal jemand zu Wort melden, der wirklich etwas über Hoffmann weiß. Ich selbst kannte ihn nur flüchtig und habe eine m.E. abgewogene (Kurz-) Bewertung seiner Person und seines Schaffens versucht (Version 5. August 2005). Leider ist das von jemandem gelöscht worden mit der einfachen Bemerkung, ich sei ein Spinner oder Nazi. Schade, dass es in der Wikipedia so zugeht. Seid so gut und lest meine alte Version nochmal. Ich meine, das wichtigste an dem Prozess war, dass Hoffmann ein politisch unkorrekter Querdenker war, der alles tat, um sich den Mund nicht verbieten zu lassen, dessen Thesen bislang noch von keinem Gericht bewertet wurden, der politisch sicher sehr konservativ, aber bestimmt kein Nazi war. Bitte, mache sich jemand an den Artikel, der ihn (positiv wie negativ) zu würdigen weiß. Matthias84.159.39.113 00:54, 25. Jul 2006 (CEST)
- Ich sehe keinen Handlungsbedarf. POV und Zitat sind raus, aber im neuen Absatz inhaltlich korrekt widergegeben. Die einzige Frage ist, wie man mit den beiden Preisen umgeht, die ich nicht einordnen kann, da sie nur in Artikeln über Hoffmann oder auf neurechten Seiten im Internet erwähnt werden. --Dodo 07:46, 25. Jul 2006 (CEST)
Also was mE. überhaupt nicht geht, ist das "hergebrachte Geschichtsbild" in seinen Anführungszeichen. Anführungszeichen markieren ein Zitat, und es sieht hier so aus, als sei die Formulierung von Hoffmann. Sie ist aber von mir (5. August 2005). Unter diesen Umständen ist es ziemlich verfehlt, diese Anführungszeichen stehen zu lassen.
Wie es mit dem "wie es wirklich war" ist, weiß ich nicht. Ich hoffe, diese Formulierung ist nicht auf ähnlich krumme Weise zustande gekommen. Wollen wir hoffen, dass sich bald jemand findet, der sachkundig über Hoffmann schreiben kann. Zu den beiden Preisen kann ich leider auch nichts sagen. Diese Passage war - ebenso wie das Zitat - schon vorhanden, als ich meine Überarbeitung schrieb. Das mit dem Prozess sollte man nicht überbewerten. Das kann so stehenbleiben.
Was noch fehlt, sind Hoffmanns vielfältige Briefkontakte, insbesondere zu regimekritischen Russen, u.a. Solschenizyn.
Ich klinke mich hier mal wieder aus; macht was draus. Matthias 84.159.0.245 21:18, 25. Jul 2006 (CEST)
- Die Chiffre politisch unkorrekt wird gerne verwendet, um davon abzulenken, dass es sich nach sachlicher Analyse um rechtsextreme und abwegige Thesen handelt. Nebenbei sagt der Artikel nicht, dass Hoffmann ein Nazi war. Aber er weist darauf hin, dass Hoffmann mindestens eine Scharnierfunktion zu Neonazikreisen wahrnahm. Das Interesse, den Hinweis auf diesen Sachverhalt zu löschen, ist augenfällig groß.
- Was die Gesamtwertung Hoffmanns angeht, so darf man schon die Frage stellen, was die erkenntnisleitenden Interessen von jemandem waren, der abwegige Thesen zur Geschichte in den Raum stellt und die Partei von Nazis ergreift. Es lässt auch vermuten, dass ein Artikel zu Hoffmann selbst ähnlichen Zwecken dienen soll.
Die Antwort ist einfach: es ging Hoffmann um wissenschaftliche Wahrheit und Redlichkeit - und dabei darf es nicht darauf ankommen, ob die Ergebnisse jemandem angenehm sind oder nicht!
- Hinweise auf Briefwechsel mit Solschenizyn sollen dem entgegen wirken und den Anschein der Seriosität erwecken. Dabei standen viele Historiker mit Solschenizyn im Austausch, und Solschenizyn wiederum hat sich in seinem Spätwerk Schoten geleistet. Die Frage ist also, ob die Erwähnung neben der schönfärberischen Absicht noch eine Relevanz besitzt. Oder sollen wir bei jedem erwähnen, der es mal getan hat, dass er Briefe an Solschenizyn schrieb?
- Ich schließe mich Dido19 an - kein Bedarf nach Änderung. -- ZZ 19:48, 26. Jul 2006 (CEST)
Das klingt ganz und gar nicht nach seriöser Diskussion, wenn hier in Bezug auf einen Historiker, dessen Arbeit, wie auch die zahlreichen Übersetzungen seiner Bücher belegen,internationale Anerkennung findet, von "abwegigen Thesen" die Rede ist. Partei ergriffen hat Hoffmann nicht für Neonazis, sondern immer wieder für Angehörige der von der (damaligen)UdSSR unterdrückten Völker (etwa Prozess Demjanjuk, AZ(wird nachgereicht);im Auftrag Belgiens erstelltes Gutachten über das Verfahren gegen den belgischen Staatsbürger und ehemaligen Oberleutnant der deutschen Wehrmacht und Abteilungskommandeur im Kalmykischen Kavalleriekorps Ermak Luk`janov vor dem Militärtribunal des Nordkaukasischen Militärbezirks in Elista im Juni/Juli 1983 (Vorsitzender Oberstleutnant der Justiz V.V.Glazkov, Ankläger Oberst der Justiz N.A. Sil`cenko, 23. Januar 1984, 12 S., Nachtrag zum Gutachten, 3. Februar 1984, 5 S. (Rapport d`expertise)(Akte im Bundesarchiv/Militärarchiv); s.a. die Arbeiten: Die Ostlegionen; Deutsche und Kalmyken 1942-1945; Kaukasien 1942/43; Die Geschichte der Wlassow-Armee).
Was Solschenizyn betrifft, so hat er Hoffmanns Arbeit über die Wlassow-Armee unter dem russischen Titel "Istorija Vlasovskoj Armii" als Band 8 in die von ihm herausgegebene Reihe INRI aufgenommen, als einzige Arbeit eines nichtrussischen Autors (Paris 1990, ISBN 2 - 85065 -3). Solschenizyn war auf Hoffmann durch einen in dem vom Russischen Nationalverein in München herausgegebenen Almanach "Vece. Unabhängiger Russischer Almanach), Bd. 22/1986 erschienenen Artikel aufmerksam geworden, in welchem der Inhalt des Buches durch den Chefredakteur Oleg Krasovskij der russischen Leserschaft bekannt gemacht wurde. Er bat daraufhin Hoffmann um seine Zustimmung, "Die Geschichte der Wlassow"-Armee in Paris übersetzen zu dürfen.
Noch mal zum Link
Hallo, ich habe gerade den Artikel gelesen und habe mal eine Frage, die mir hoffentlich jemand beantworten kann: Was hat es mit dem 2.Link auf sich, der über "Verbandelung" mit der Rechten? ich meine, es kann ja gut möglich sein, dass es da Verbandelungen gibt, aber die Seite, auf die der Link führt ist nicht gerade eine seriöse Referenz. Es ist eine Polemik über eine kleine Rezension. Wenn es tatsächlich "Verbandelungen" gibt, sollte das doch irgendwo im netz besser, oder zumindest seriöser, auf irgendwelchen Seiten sein, oder? --memnon335bc 22:17, 14. Nov. 2006 (CET)
- Es geht nicht um eine "kleine Rezension", sondern darum, dass Hoffmann unter Bezug auf seine berufliche Tätigkeit für ein wissenschaftliches Institut der Bundesregierung in einem rechtsextremen Blatt (Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung) für die Publikation (Grundlagen zur Zeitgeschichte. Ein Handbuch über strittige Fragen des 20. Jahrhunderts.) eines verurteilten Holocaustleugner (Germar Rudolf alias Ernst Gauss) ein Gutachten erstellt. Auch kann ich den verlinkten Artikel nicht als polemisch empfinden. Und warum sollte H-Ref nicht "seriös" sein? Gibt es sachliche Unrichtigkeiten? Oder was ist das Problem? --Dodo19 08:11, 15. Nov. 2006 (CET)
- Hey, Dodo, wir kennen uns doch (Karten), du kannst also ganz ruhig bleiben :-) Ich meinte, dass der Inhalt des Links qualitativ schlecht ist, nicht der Zweck. Zwei Dinge sind doch erstmal offenkundig. Erstmal, dass Hoffmann eine Rezension zu einem Buch geschrieben hat. Das mag man "Gutachten" nennen, aber es ist nichts anderes als eine längere Rezension. Eine Privatperson, in diesem Fall der Betreiber der Seite H-Ref, empfand diese Rezension als falsch, da sie offenkundig zu positiv für das Buch eines bekannen Holocaustleugners ausfiel. Diese Kritik mag berechtigt sein, aber die Form in der sie abgegeben wurde ist shon das erste Manko - in Form einer Polemik. (bitte zur Begriffklärung nachschauen) "Entweder Hoffmann hat nicht gründlich genug gelesen oder er sieht absichtlich darüber hinweg und ist in seinem Urteil nicht ehrlich." Das ist eindeutig polemisch und bei weitem nicht die letzte polemische Äußerung. Es wird dann besonders interessant, wenn der Kritiker mit simplen Unterstellungen beginnt (Danke für den Link zum Orginal), was an dem Abschnitt über die Opferzahlen mehr als offensichtlich wird. Wer Hoffmans Abschnitt liest stellt fest, dass er lediglich anprangert, dass wir keine zuverlässigen Zahlen über die Opfer besitzen und dass wohl noch einige Untersuchung nötig sein werden. Es geht hier also nur um eine wissenschaftliche Fundierung, die nach oben oder nach unten ausfallen kann. Der Kritiker von H-Ref. allerdings macht daraus die "dass die Opferzahlen jeden Augenblick "fallen" werden und dass die "Vergasungslüge" bald zusammenbrechen werde." Das nur als Beispiel, denn grundlose Unterstellungen und Polemik gibt es genug im Text: "Auch dies ist ein Griff in die Trickkiste der Holocaust-Leugner, und wenn man schon einmal so weit gegangen ist, dann darf auch die "Seifen-Lüge" nicht fehlen" (wenn das nicht polemisch ist ...) Am Ende wird dann noch offensichtlich, wozu die ganze Sache eigentlich dient. Denn hier macht der Autor deutlich was er von dem rezensierten Buch hält. Da aber ein bekannter Mitarbeiter des MGFA, der mehr Prestige hat als er, eine gegenteilige Meinung vertritt muss der Autor einfach auch diesen Mitarbeiter angreifen (verständlich). Diesen Text kann man beim besten Willen nicht als objektiv, also serös bezeichnen. Im Großen und Ganzen ist das einzige, das man als "Verbandelungen mit der Rechten" bezeichnen kann die Tatsache, dass Hoffmann diese Rezension an sich geschrieben und dort veröffentlicht hat. Alle anderen Vorwürfe über "gedankliches Nahestehen", "Anlehnung an rechte Autoren" und "absichtliche Täuschung" sind aus der Luft gegriffen und werden durch nichts bewiesen. Sie sind eine persönliche Interpretation des Autors, Jürgen Langowski.
- Um es noch einmal deutlich zu machen: Ich bin absolut kein Hoffmann-Fan; der Mann ist mir ziemlich egal. Aber die Seite im Link ist qualitativ einfach schlecht, subjektiv und unbelegt (es gehört wohl mehr als eine Rezension dazu jemanden "Rechter Verbandelungen" zu beschuldigen) und deshalb eben nicht seriös. Wenn es allerings wahr ist, dass Hoffmann mit der rechten kuschelte, dann gibt es doch bestimmt eine bessere Resource im Internet, irgendeine die das Thema objektiv aufrollt und ihre Behauptungen eindeutig belegen kann. Ich will den Link ja nicht ersatzlos entfernen, sondern durch eine seröse Untersuchung ersetzen. Sollte das diese "Verbandelung" allerdings nirgendwo sonst behandelt werden (keine Ahnung, ob das so ist), dann müsste man den Link auch ersatzlos als Privatmeinung löschen. Wäre nett, wenn jemand andere Links nennen könnte. --memnon335bc 10:32, 15. Nov. 2006 (CET) P.S. Was weiss man eigentlich über Herrn Jürgen Langowski? Ist der auch Historiker?
- Langowski ist mir eigentlich ziemlich wurscht - und an dem Link hänge ich auch nicht. Vielleicht sind seine Anwürfe überzogen und nicht NPOV, aber Hoffmanns Ausflug in die rechtsextreme Szene sollte auf jedenfall im Artikle erwähnt werden. Es handelt sich übrigens keineswegs um eine simple Rezension, sondern tatsächlich um ein Gutachten, das in einem Prozess gegen den Grabert-Verlag wegen des Buches eingebracht wurde. Hoffmann schreibt also nicht einfach "zu positiv", sondern bescheinigt dem Buch von Gauss/Rudolf vor Gericht wissenschaftliche Qualität - was den Richter aber offenbar nicht überzeugte, denn er verurteilte Grabert zu 30.000 DM Geldstrafe (1995). Inwiefern das jemand irgendwo NPOV-mäßig dargestellt hat, weiß ich nicht (meine Quelle ist eindeutig rechtsextrem). Hoffmann hat außerdem auch im Journal of Historical Review, einer Zeitschrift der Holocaustleugner, veröffentlicht, was entweder ein Affront gegen seinen früheren Arbeitgeber oder einfach blauäugig war. D.h. die Verbandelung ist belegt, über die Darstellung können wir uns gerne Gedanken machen. Vielleicht ist es das einfachste, alles in einem kurzen Absatz einzubauen. --Dodo19 12:03, 15. Nov. 2006 (CET)
- Ich stimme dir zu, wenn es Verbindungen zwischen einem Historiker und der rechten gibt, sollte das unbedingt in einen Artikel. Und ich finde auch, dass ein entsprechender Absatz objektiv wäre und der Angelegenheit am ehesten Gerecht wird. Solange wir jedoch nur POV Links haben sollten wir ganz auf sie verzichten (Was natürlich nicht heisst, dass wir später nicht seriöse NPOV-Links einfügen können. Zur Formulierung dachte ich so an: "Im Jahre 1995 kam Hoffmann erstmals in Verruf ... nachdem er ein Gutachten ... Außerdem veröffentlichte er in dem als ... bekannten " Im Text kann man dann ja auf das Gutachten verweisen, damit sich der Leser ein Bild machen kann. Den unteren Link würde ich allerdings als völlig unenzyklopädisch löschen. --memnon335bc 12:36, 15. Nov. 2006 (CET)
- Was hältst Du davon?
Kurz nach seinem Ausscheiden aus dem Militärgeschichtlichen Forschungsamt 1995 trat Hoffmann als Gutachter im Rahmen eines Prozesses vor dem Amtsgericht Tübingen gegen den rechtsextremistischen Grabert-Verlag in Erscheinung, in dessen Verlauf er dem Buch Grundlagen der Zeitgeschichte, das von dem als Holocaust-Leugner verurteilten Germar Rudolf unter dem Namen Ernst Gauss herausgegeben wurde, wissenschaftliche Qualitäten zubilligte. Das Buch wurde dennoch auf Beschluss des Gerichts eingezogen und Wigbert Grabert zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 D-Mark verurteilt.[2] Hoffmanns Gutachten wurde 1997 in der von Rudolf herausgegebenen Zeitschrift Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung veröffentlicht. Im gleichen Jahr erschien in dem ebenfalls geschichtsrevisionistischen Journal of Historical Review, in dem zahlreiche Holocaust-Leugner veröffentlichen, ein Artikel Hoffmanns mit dem Titel: Wartime bombings of neutral Switzerland[3].
--Dodo19 13:18, 15. Nov. 2006 (CET)
Finde ich prima. Baust du es ein und entfernst dafür den Link? Danke schön! --memnon335bc 16:57, 15. Nov. 2006 (CET)
- Erledigt! --Dodo19 17:16, 15. Nov. 2006 (CET)
Hoffmann und der Holocaust und der ungläublige Memnon
Die Seitenzahlen zwischen den verschiedenen Ausgaben unterscheiden sich. Die im Artikel angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die - meines Wissens aktuelle - 6. Auflage. Für die 1995er Version sind es, 302f. und entsprechend 157 oder so. Jedenfalls findest Du alles im Kapitel 7 Die Greueltaten beider Seiten.
Der entsprechende Satz lautet: „Zweifelnde wurden von einer unwissenden politischen Justiz verfolgt, nur weil sie den Propagandazahlen des Stalinismus keinen Glauben geschenkt und sie damit «geleugnet» hatten.“
So, jetzt setz' Dich und lies bevor DU hier auch noch einen Editwar anzettelst. Als IP scheint man hier ja nichts zu gelten. --85.178.62.242 17:51, 20. Feb. 2007 (CET)
- Noch so ein Proll-Spruch wie der letzte und du landest wieder auf der Vandalismusseite, was nicht dazu beitragen dürfte, dass du ernster genommen wirst. Melde dich einfach als Benutzer an, anstatt feide dauernd eine andere IP zu benutzen. Aber klar, anonym pöbelt es sich ja deutlich leichter!.Du hast keine Referentzen vorzuweisen, aus denen hervorgeht, dass Hoffmanns Text über die Holocaustzahlen ihn näher an die Holocaust-Leughner herangebracht hätten. Demnach ist der ganze Abschnitt POV und wird umgehend gelöscht, bis du mit einer echten Referenz aufwarten kannst. In den lusten Bundestagsanfragen steht davon jedenfalls nichts. Zweitens behauptet Hoffmann nie, dass es nur 74.000 Opfer gegeben habe, dass ist eine reine Falschaussage. Dass du sie trotzdem immer wieder einsetzt macht dich verantwortlich für evtl. Edit-Wars. Also nimm deine tausend ausgaben und lese genau was da steht und nicht was du da gern hineinlesen willst. --memnon335bc 18:01, 20. Feb. 2007 (CET)
Tausend Ausgabe sind es dann doch nicht. Aber letzter Versuch im Guten:
"DIE ZEIT - Nr.46, 10.11.1995 S.21 (Buchbesprechung)
Stalins Vernichtungskrieg?
Kein Buch ist anzuzeigen, sondern ein Skandal im Gewande einer geschichtswissenschaftlichen Abhandlung. Nachdem schon in den achtziger Jahren - im Schatten der damaligen Historikerdebatte - über die sogenannte Präventivkriegsthese gestritten worden war, derzufolge der deutsche Überfall auf die Sowjetunion Stalins Angriffsabsichten nur um wenige Monate zuvorgekommen sei, legt einer der damaligen Protagonisten nun nach. Im Band "Stalins Vernichtungskrieg" radikalisiert der am. Militärgeschichtlichen Forschungsamt in Potsdam arbeitende rechte Flügelmann und Historiker Jürgen Hoffmann sowohl These wie Sprache. Es erinnert an Andreas Hillgrubers Empathiegefälle, mit dem dieser die "Zerschlagung des Deutschen Reiches" mit dem "Ende des europäischen Judentums" kontrastiert hatte, wenn Hoffmann nun schreibt:
"Der von Hitler als unvermeidbar angesehene Waffengang (ist) zeitlich gesehen nur knapp einem von Stalin mit Hochdruck geplanten und vorbereiteten Eroberungskrieg zuvorgekommen." Doch es geht um mehr - um Stalins "Vernichtungskrieg gegen Deutsche" und nicht "gegen sogenannte Faschisten", wie der Autor der erwartungsvoll nachfragenden Jungen Freiheit schon vor Erscheinen des Buchs mitteilte. Und dies, natürlich, "unbeeindruckt von Tabus und Denkverboten".
Ein solches Tabu ist für Hoffmann offenbar das "Auschwitzproblem". In verklausulierter Sprache, die sich gegen Straffälligkeit erklärtermaßen abgesichert hat, widmet sich der Verfasser der "Gasangelegenheit", für die er keine letztlich verläßlichen Quellen aufzuspüren weiß. Hochgerechnet auf den Völkermord an den europäischen Juden lautet eine der Schlußfolgerungen, "daß es sich bei den sechs Millionen... um eine Zahl der Sowjetpropaganda gehandelt hat, dazu bestimmt, die Öffentlichkeit zu beeinflussen". Die Pointe zum Skandal liefert das Geleitwort des Leitenden Archivdirektors im Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg, Manfred Kehrig, mit dem das vorliegende Werk offiziöse Weihe erhält - wohl um die Unterscheidbarkeit von der grauen Literatur zu gewährleisten. Er präsentiert die Nutzanwendung in Zeiten heftiger Diskussionen über das Verhalten der deutschen Wehrmacht: "Hingegen ist kein Zeugnis dafür bekannt geworden, daß deutsche Frontbefehlshaber ähnliche Verstöße gegen völkerrechtliche Bestimmungen (gemeint ist: "morden, vergewaltigen, plündern und sengen") sich hätten zu Schulden kommen lassen." Klaus Naumann"
--85.178.62.242 18:08, 20. Feb. 2007 (CET)
Wo steht da, dass Hoffmann sich nunmehr den Holocaust-Leugnern zuwenden würde? Nirgends - weil er das nämlich nicht leugnet. Man kann also den Text in sofern allgemein abändern, dass ihm das Buch viel Kritik einracht und als Beispiel die obige Rezension angeben. Das geht natürlich. --memnon335bc 18:14, 20. Feb. 2007 (CET)
- Liest du eigentlich was du löschst? Von Holocaust-Leugnern steht in dem Abschnitt längst nichts mehr. Der Abschnitt zu Hoffmanns Gutachten für den Holocaust-Leugner Rudolf steht weiter oben. --85.178.62.242 18:18, 20. Feb. 2007 (CET)
Erstmal ist in der Bundestagsanfrage wie auch in der Antwort davon kaum die Rde. Zweitens ist die Formuliereng "nicht nur in der Literatur" deswegen falsch und suggeriert außerdem eine geschlossene Haltung praktisch aller anderer Medien. Um das ganze einfach aufzulösen schlage ich vor einfach zu scvhreiben, dass ihm das Buch vielfältige Kritik eingetragen hat, weil darin kritisiert hatte, dass es keine verlässlichen Nachweise fürm die Zahl der Opfer des Holocaust gäbe. An solch einen Satz kann man dann ein paar Belege heften (u.a. auch die BT-Anfrage) und fertig wäre eine Aussage ohne jeglichen POV. --memnon335bc 18:28, 20. Feb. 2007 (CET)
- ad 1) "kaum die Rede" ist aber hart an der Grenze!
- ad 2) "Nicht nur" suggeriert, "sondern auch", also dass es darüberhinaus noch Kritik gibt! Den DRR-Link wolltest Du nicht!
- ad 3) Allerdings hat so ein Satz dann keine Aussage mehr. "keine verlässlichen Nachweise" ist darüberhinaus Quatsch und suggeriert nur, dass Hoffmann recht hätte.
- Worauf willst Du eigentlich hinaus? Einerseits nimmst Du Hoffmann in Schutz, wenn es um seine Ausführungen zum Holocaust geht - für die er nun wahrlich nicht qualifiziert ist - andererseits lässt Du zu, dass einer seiner Kollegen übelst mit Schmutz beworfen wird. Irgendwie gefällt mir die Schlussfolgerung nicht, die sich da aufdrängt. --85.178.62.242 18:38, 20. Feb. 2007 (CET)
Zu jedem Historiker zu dem es ernsthafte Kritik gibt sollte sich diese auch im Artikel finden. Beim Thema Gorodetsky sagte ich auch, dass man die Kritik durchaus neutraler formulieren kann. Mein Vorschlag war eindeutig im Konjunktiv formuliert und gibt somit niemanden recht. Das sollte auch so sein, denn laut den NPOV-Regeln der Wikipedia, die du auch nachlesen könntest, ist es nicht erlaubt für eine Seite Partei zu ergreifen. Es geht hier um drei Punkte. 1) dass die Angaben aus Hoffmanns Buch (sofern überhaupt notwendig zu machen) richtig sind; 2) dass seriöse Referenzen angegeben werden; 3) dass die Formulierung neutral bleibt. Wenn dies alles gegeben ist, dann ist alles in bester Ordnung (und das gilt ausnahmslos für alle Autoren). Bisher hatte ich alle Punkte in einem mehr oder minderen Ausmaß in deinen Edits zun beanstanden. Also kann man nun entweder eine ganz andere Formulierung finden (Vorschläge hier auf der Diskussionsseite), oder auch nicht, dann bleibt alles eben so. --memnon335bc 18:49, 20. Feb. 2007 (CET)
- He, die Buchbesprechung ist kaum was mehr als ein kleines Pasquill ... „in Potsdam arbeitende rechte Flügelmann“ (welche Glaubwürdigkeit hätte ein Autor, der in einbem Artikel schreiben würde: 'Besymenskij, der linksextremist aus Moskau'?) ConstanzFrage? 18:50, 20. Feb. 2007 (CET)
Oh, ich vergaß! Linksextreme Wochenzeitung sind ja nicht zitierfähig. Zitierfähig wird's erst ab FAZ. --Stéphane Haas 18:58, 20. Feb. 2007 (CET)
dass die Zahl von 6 Millionen Opfern im KZ Auschwitz eine unbelegte Schätzung der sowjetischen Führung gewesen sei - in meinem Buch S.181 (1999) geht es um Schätzung 4 Millionen Opfer in Auschwitz. ConstanzFrage? 19:37, 20. Feb. 2007 (CET)
Auch scheint Hoffmann eher mit Jean Claud Pressac übereinzustimmen, wenn dieser 631 000 - 711 000 Opfer gibt (S.182). Also - er will verschiedene gegenwärtige Schätzungen besprechen. ConstanzFrage? 19:40, 20. Feb. 2007 (CET)
Auszeichnungen
Im April 2001 wurde er von der Universität Tel Aviv, Israel, eingeladen, sich mit einem Beitrag an einem Diskussionsforum zum Hitler – Stalin – Thema zu beteiligen. Welche Bedeutung der Arbeit Hoffmanns über die Russische Widerstandsbewegung unter General Wlassow gerade für den russischen Leser zukommt, wird deutlich aus den Worten Oleg Krasovskijs, des Chefredakteurs des in München herausgegebenen Almanach „Vece“ (Unabhängiger Russischer Almanach), Beitrag in Bd. 22/1986:
„Ein deutscher Geschichtswissenschaftler hat der Russischen Befreiungsbewegung mit seinem Werk ein großartiges Denkmal gesetzt; er hat die Persönlichkeit des Führers dieser Bewegung, Andrej Andreevic Vlasovs, in strahlendes Licht gehoben und dem Gedenken seiner nächsten Mitstreiter und zahlloser russischer heldenhafter Märtyrer, die in einem verzweifelten und uneigennützigen Kampf für die Freiheit ihres Vaterlandes fielen, die Ehre erwiesen.
Großer russischer Dank ihm!“
Alexander Solschenizyn äußerte sich über das Buch „Die Geschichte der Wlassow-Armee“ in einem Brief vom 12.4.1987 an den Autor wie folgt:
„... On behalf of Russian readers I thank you for studying this topic, making use of important material, and helping us also in bringing to light this little-researched period of Russian history.
Now I turn to you with the request to permit me to print the Russian translation of your book in a non-commercial (financed by the Russian Social Fund) series of Research on Recent Russian History which comes out under my general editorship....“
Ohne Belege ist das alles wertlos. --85.178.53.55 20:42, 2. Jul. 2007 (CEST)
Kopien der zitierten Briefe werden auf Wunsch gerne zur Verfügung gestellt. --Grünes Krokodil 11:26, 5. Okt. 2007 (CEST)
Die Änderungen in Auszeichungen und Veröffentlichungen wurden auf Wunsch Hoffmann's Tochter eingestellt und ich bitte darum sie stehen zu lassen. MFG (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von O.s.oliver (Diskussion • Beiträge) 15:45, 9. Jul. 2007 )
Der Text ist den entsprechenden Wikipedia-Regeln gemäß hierher verschoben worden, bis Belege beigebracht werden. Leider ist ein "x hat gesagt" kein ausreichender Beleg, und es ist auch nicht meine Aufgabe die Belegstellen herauszusuchen. --85.178.7.181 18:39, 9. Jul. 2007 (CEST)
- Mal abgesehen davon, dass der Abdruck von Lobestexten kaum enzyklopädisch ist. -- ZZ 11:34, 10. Jul. 2007 (CEST)
Ich werde die seite jetzt zum letzten Mal ändern und hoffe, dass Sie vielleicht abwarten bis ich fertig bin. Inzwischen habe ich auch die Quellenangabe bekommen. Der Text wurde von der Tochter von Joachim Hoffmann verfasst, da sie Dinge richtig Stellen will. Ich bitte den Text, auch wenn dieser nicht richtig enzyklopädisch ist, stehen zu lassen.
- Vielleicht mal einen Blick wert: Wikipedia:Eigendarstellung. Hier ist nicht der Ort für Nachrufe. --85.178.33.133 13:36, 31. Jul. 2007 (CEST)
Ich kann leider nicht beurteilen, inwiefern, dies ein Nachruf oder eine verbesserte Eigedarstellung sein soll. Ich habe den Text so von der Tochter erhalten, mit der Bitte, diesen so in wikipedia einzustellen, da im Original einige Stellen nicht stimmen sollen. Die Tochter ist selbst Anwältin und wird sich sicher mit solchen Texten auskennen. Sollte ihnen immernoch etwas nicht passen, bitte ich Sie sich mit Frau Hoffmann selbst in Verbindung zu setzen. Kontaktadresse können Sie bei mir erfahren. MFG--http://de.wikipedia.org/skins-1.5/common/images/button_sig.png Deine Signatur mit ZeitstempelO.s.oliver 13:47, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Ich weiß ja nicht, welches Ziel Frau Hoffmann damit verfolgt, aber so ist der Text hier nicht tragbar. Wenn irgendetwas falsch sein sollte oder etwas fehlt, kann es problemlos unter Angabe von nachprüfbaren Quellen geändert oder ergänzt werden, aber so ist ja noch nicht einmal nachvollziehbar, ob die angegebenen Briefe überhaupt existieren, ganz zu schweigen vom Inhalt. Hier kann jeder mitarbeiten, daher müssen die Angaben auch von jedem überprüfbar sein.
- Abgesehen davon sind noch ausstehende Übersetzungen hier nicht relevant. --85.178.63.231 14:06, 31. Jul. 2007 (CEST)
Da es von einem Brief meistens nur ein Exemplar gibt, wird er wohl schlecht im Buchhandel zu kaufen zu sein. Und da ich nicht über eine eventuelle veröffentlichung des Briefes verfügen kann, kann ich nicht garantieren, dass die Quelle für die öffentlichkeit zugänglich ist. Das dieser Brief existiert, kann ich bezeugen. --O.s.oliver 14:22, 31. Jul. 2007 (CEST)
Nachdem jetzt anscheinend keiner mehr was schreiben will, denke ich mal das auch keiner mehr was gegen die Veränderung hat. Ich werde jetzt den Text nochmal ändern, in der hoffnung, dass er so bleibt wie er gewünscht wurde! --O.s.oliver 19:40, 2. Aug. 2007 (CEST)
Hallo "85.178.63.231"!
Selbstverständlich existieren die genannten Briefe, die ich auch gerne im Internet zugänglich mache, sobald mir das technisch möglich ist.
Die jetzige Darstellung über Joachim Hoffmann kann ich nicht akzeptieren, da er darin - absichtlich oder unabsichtlich? - in eine rechte Ecke gestellt wird, in die er nun ganz und gar nicht gehört.
Das Tübinger Gerichtsgutachten ist in diesem Zusammenhang nicht aussagekräftig, da es keine inhaltichen Fragen, sondern allein eine methodische Frage betrifft, nämlich die Frage, ob das Buch "Grundlagen der Zeitgeschichte" einen gewissen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erheben könne, eine für die strafrechtliche Beurteilung entscheidende Frage. Allein unter diesem Gesichtspunkt hat Hoffmann dieses Buch in seinem Gutachten untersucht. Zu dem ihm fachfremden Inhalt äußerte er sich nicht. Das Gutachten wurde ohne Wissen Hoffmanns, der auch seine Zustimmung hierzu nie erteilt hätte, in der ihm zum damaligen Zeitpunkt nicht einmal dem Namen nach bekannten in Belgien erscheinenden Zeitschrift veröffentlicht.
Ich würde mich über eine von jetzt an objektive Beurteilung freuen.
MfG (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Grünes Krokodil (Diskussion • Beiträge) 16:31, 6. Sep. 2007)
Der Benutzer Grünes Krokodil hat diesen Beitrag auf der Benutzerseite der IP verfasst. Da dies zwecklos ist, habe ich das an die richtige Stelle weitergeleitet. --Yoda1893 16:39, 6. Sep. 2007 (CEST)
Verlagertes
Im Artikel stand: Welche Bedeutung der Arbeit Hoffmanns über die Russische Widerstandsbewegung unter General Wlassow gerade für den russischen Leser zukommt, wird deutlich aus den Worten Oleg Krasovskijs, des Chefredakteurs des in München herausgegebenen Almanach „Vece“ (Unabhängiger Russischer Almanach), Beitrag in Bd. 22/1986: „Ein deutscher Geschichtswissenschaftler hat der Russischen Befreiungsbewegung mit seinem Werk ein großartiges Denkmal gesetzt; er hat die Persönlichkeit des Führers dieser Bewegung, Andrej Andreevic Vlasovs, in strahlendes Licht gehoben und dem Gedenken seiner nächsten Mitstreiter und zahlloser russischer heldenhafter Märtyrer, die in einem verzweifelten und uneigennützigen Kampf für die Freiheit ihres Vaterlandes fielen, die Ehre erwiesen. Großer russischer Dank ihm!“'
Die F.A.Z. urteilte: „Hoffmanns umfassende und eindrucksvolle Darstellung schließt nicht nur eine Lücke in der geschichtlichen Forschungsliteratur, sondern bietet zugleich auch ein bestürzendes Zeugnis vom Wesen des Sowjetregimes.“'
Diese Bewertungen aus zweiter Hand sind in ihrer Rolle für einen Wikipedia-Artikel undurchsichtig - wahrscheinlich geht es darum, einen umstrittenen bis abgelehnten Autoren als anerkannt zu verkaufen. Besonders die Einleitung welche Bedeutung ... hat ist ironisch, da der Leser selbst kaum beurteilen kann, welche Bedeutung dieser Krasowskij [sic] hat. -- ZZ 12:39, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Diese Bemerkung verstehe ich nicht. Es geht doch hier nicht um die wissenschaftliche Bedeutung O. Krasovskijs - die sich ja im übrigen teilweise auch aus seiner Position schließen lässt - sondern um die Einschätzung des Buches in Russland.
- "Politisch nicht korrekt" wird hier ständig verwechselt mit "wissenschaftlich nicht begründet".
- Wer sich aus erster Hand unterrichten will, der lese am besten die Bücher Hoffmanns und mache sich von dem behandelten Stoff selbst ein Bild. Die Bücher sprechen doch für sich selbst.
- Gruß --89.51.61.44 12:25, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Ja, ich empfinde das genauso. Ich wollte allerdings, nachdem ich schon einen Großteil des Beitrages entfernt hatte, nichts als Löschvandale dastehen. Prinzipell halte ich Rezensionen zwar bei einem Artikel für einen Autor für wichtig, aber auch da muss man auf ausgewogenheit achten bzw. die Neutralitä wahren. Z.B. duch neutrale Einleitungen "person A urteilte" "Person B schrieb". Man könnte sowas auch eigentlich in Fußnoten verschieben. --Мемнон335бц Diskussion 12:45, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Ich verstehe und schätze Deine Vorsicht. Dass Rezeptionen von Bedeutung sein können, ist außer Zweifel, nur kommt es auf Form und Inhalt an. Nicht, dass Du das anders sähest... Ich werde noch einiges mehr hierher verlagern. -- ZZ 13:47, 25. Sep. 2007 (CEST)
Ebenfalls verlagert - im Artikel stand: Da inhaltliche Fehler des nahezu ausschließlich auf Aktenmaterial beruhenden Buches nicht nachgewiesen werden konnten fand das Buch Stalins Vernichtungskrieg in der Fachwelt des In- und Auslandes positive Aufnahme. Professor Dr. Richard C. Raack, California State University, Harvard, schrieb in der amerikanischen Zeitschrift WORD AFFAIRS 1996 in einem den Forschungsstand beschreibenden Beitrag: „In fact the discussion is international...the genie of truth is now out of the bottle.“' In Rußland trug ein dem Buch vorausgehender Aufsatz Hoffmanns in der Zeitschrift der Russischen Akademie der Wissenschaften „Otecestvennaja Istorija“ dazu bei, das Geschichtsbild zu objektivieren. So schrieb am 10. April 2006 Markus Wehner in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Die Publikation eines Aufsatzes des deutschen Historikers Joachim Hoffmann, der Suworows These seit Jahren unterstützt,trug zur Wende bei. Seither bestimmen die Vertreter einer neuen kritischen Historikergeneration die Debatte.“' Die Berliner Morgenpost schrieb am 30. Oktober 1995 zum Erscheinen des Buches: „Stalin hat seinen Krieg gegen das Deutsche Reich als Vernichtungs- und Eroberungskrieg konzipiert. Hierfür liefert Hoffmann aus deutschen und sowjetischen Archiven erdrückende Fakten“. Und die F.A.Z. schrieb am 10. Oktober 1995: „Hoffmanns neuestes Buch referiert [...] den bisherigen Ertrag der wissenschaftlichen Kontroverse, aus der er siegreich hervorgegangen ist. Das präsentierte Material seines Buches ist hinreichend überzeugend.“'
Die ganze Zitierweise ist undurchsichtig, weil schon die jeweiligen Bezüge nicht klar sind - worau genau beziehen sich die Rezensionen? Außerdem speisen sie sich vermutlich aus Sekundärzitaten, was auch aus der ungenauen Zitierweise hervorgeht. Und abschließend wird POV eingeschleust: inhaltliche Fehler nicht nachgewiesen - und das vor dem Hintergrund, dass Hoffmann alles andere als ein anerkannter Historiker ist - sowie trug dazu bei, das Geschichtsbild zu objektivieren. -- ZZ 14:26, 25. Sep. 2007 (CEST) Was ist Ihrer Meinung nach ein "anerkannter Historiker"? Richtet sich das nach Mehrheiten. Ein Historiker ist niemals einer vorherrschenden Meinung verpflichtet, auch nicht einer politisch korrekten, sondern allein der historischen Wahrheit. Viele der in Ihrem Sinne "anerkannten Historiker" wollen nicht zur Kenntnis nehmen, dass sich ihre Geschichtsauffassung angesichts des aktuellen, internationalen Forschungsstandes nicht mehr halten lässt. Ist das anerkennenswert?
- Nur mal so am Rande: Als ehemaliger wissenschaftlier Direktor des MGFA handelt es sich bei Herrn Hoffmann durchaus um einen anerkannten Historiker. --Мемнон335бц Diskussion 14:44, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Es handelt sich zweifellos um einen Fachhistoriker. Aber von Anerkennung kann keine Rede mehr sein, Artikel im IHR und die Parteinahme für Rudolf sind die Spitze des Eisberges, und das ist auch auf das MGFA zurückgefallen. -- ZZ 15:04, 25. Sep. 2007 (CEST)
Entschuldigung, aber das ist einfach absurd. Genauso gut könnte man die Verteidigung oder gleich das ganze Gericht in dem betreffenden Prozess disqualifizieren, das ja auch Gesichtspunkte, die für eine Entlastung des Angeklagten sprechen, zu berücksichtigen hatte. --Grünes Krokodil 19:26, 4. Okt. 2007 (CEST)
- Die Bücher Hoffmanns sind nach wie vor Standartwerke, besonders die, welche als Publikation des MGFA erschienen sind (also alle bis 1994). Die werden alle nach wie vor in seriösen Werken ohne Vorbehalte zitiert und ich wüsste nicht, wo diese Werke über die Ostlegionen, Wlassow , Kaukasien oder die Artikel im Gesamtwerk des MGFA Anlass zu Nicht-Anerkennung gewesen wären. Deine Meinung steht dir völlig frei (für den Artikel ist die eh irrelevant), ich bin jedoch der Ansicht, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Dass Hoffmann per se kein anerkannter Historiker sei ist unbelegbarer Schwachsinn, auf den man nur kommt, wenn man entweder keine Ahnung vom Fach hat, oder unfähig zum Differenzieren ist. --Мемнон335бц Diskussion 15:17, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Na, welcher Ton ist das denn? Was das übrige angeht, so gibt es eine interessante Parallele zu David Irving: der hat zum Teil ernstzunehmende Arbeit geleistet, die auch ohne Vorbehalt zitiert werden kann, und trotzdem handelt es sich um keinen anerkannten Historiker mehr. Ich glaube auch nicht, dass seriöse Werke Hoffmanns Werke bis 1994 vorbehaltlos zitieren, wenn sich eine Brücke zu dem abzeichnet, was ihn später bekannt gemacht hat. -- ZZ 15:54, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Die Bücher Hoffmanns sind nach wie vor Standartwerke, besonders die, welche als Publikation des MGFA erschienen sind (also alle bis 1994). Die werden alle nach wie vor in seriösen Werken ohne Vorbehalte zitiert und ich wüsste nicht, wo diese Werke über die Ostlegionen, Wlassow , Kaukasien oder die Artikel im Gesamtwerk des MGFA Anlass zu Nicht-Anerkennung gewesen wären. Deine Meinung steht dir völlig frei (für den Artikel ist die eh irrelevant), ich bin jedoch der Ansicht, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Dass Hoffmann per se kein anerkannter Historiker sei ist unbelegbarer Schwachsinn, auf den man nur kommt, wenn man entweder keine Ahnung vom Fach hat, oder unfähig zum Differenzieren ist. --Мемнон335бц Diskussion 15:17, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Bei allem Respekt: Was du glaubst ist ziemlich egal. Hoffmann wird nach wie vor zitiert. Du wirst es nicht schaffen das Gegenteil zu belegen, weil das einfach nicht stimmt. Und Hoffmann mit Irving zu vergleichen ist schon ziemlich abstrus. Ich habe so eine kleine Ahnung, dass du nicht wirklich in der Fachliteratur steckst. Kann das sein? Naja, egal. Wir führen hier gerade ein zielloses Gespräch, denn es geht ja um nichts konkretes, was den Artikel betrifft. Bei den rezensionen sind wir uns ja ziemlich einig. --Мемнон335бц Diskussion 16:11, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Nur zum Abschluss: ich habe nicht behauptet, dass Hoffmann nicht von seriösen Quellen zitiert wird. Der Vergleich mit Irving war wohl zu pointiert...
- Konstruktiv wäre wohl ein Abschnitt zur Rezeption der Präventivkriegsthese hier oder in dem einschlägigen Artikel, der für meine Begriffe auf vergleichbare Weise aus dem Ruder gelaufen ist. -- ZZ 16:16, 25. Sep. 2007 (CEST)
- "Präventivkriegsthese" ist das falsche Wort ... :-) Denn Hoffmann hat nie geschrieben, dass Hitlers Krieg als Präventivschlag gedacht war, sondern nur, dass auch Stalin Vorbereitungen zu einem Krieg gegen das Deutsche Reich betrieben hat. Das ist ja bei weitem nicht das gleiche. Aber ein ensprechender Abschnitt im Artikel zu dieser These wäre für diesen vielleicht ganz hilfreich - auch wenn das wohl kaum das dortige Chaos beseitigt. --Мемнон335бц Diskussion 16:21, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Arbeitsteilung: ich lösche, Du schreibst? ;-) -- ZZ 16:26, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Was löschen? Was schreiben? --Мемнон335бц Diskussion 16:40, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Ich weiß nicht, ob das ein größeres Potential als einen einmaligen Scherz hat, aber bitte: ich räume dort auf, entschwurbele oder verlagere auf die Diskussionsseite, und Du schreibst dort den erwähnten Absatz. -- ZZ 16:56, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Wenn die Aufgabe darin besteht, dass ich einen Absatz zu Hoffmanns Verhältnis zur Präventivkriegsthese verfassen soll, ist das kein Problem. Ich füge ihn heute Abend ein und dann kannst du in dem Artikel machen,was du willst :-) --Мемнон335бц Diskussion 17:02, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Ich weiß nicht, ob das ein größeres Potential als einen einmaligen Scherz hat, aber bitte: ich räume dort auf, entschwurbele oder verlagere auf die Diskussionsseite, und Du schreibst dort den erwähnten Absatz. -- ZZ 16:56, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Was löschen? Was schreiben? --Мемнон335бц Diskussion 16:40, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Arbeitsteilung: ich lösche, Du schreibst? ;-) -- ZZ 16:26, 25. Sep. 2007 (CEST)
- "Präventivkriegsthese" ist das falsche Wort ... :-) Denn Hoffmann hat nie geschrieben, dass Hitlers Krieg als Präventivschlag gedacht war, sondern nur, dass auch Stalin Vorbereitungen zu einem Krieg gegen das Deutsche Reich betrieben hat. Das ist ja bei weitem nicht das gleiche. Aber ein ensprechender Abschnitt im Artikel zu dieser These wäre für diesen vielleicht ganz hilfreich - auch wenn das wohl kaum das dortige Chaos beseitigt. --Мемнон335бц Diskussion 16:21, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Bei allem Respekt: Was du glaubst ist ziemlich egal. Hoffmann wird nach wie vor zitiert. Du wirst es nicht schaffen das Gegenteil zu belegen, weil das einfach nicht stimmt. Und Hoffmann mit Irving zu vergleichen ist schon ziemlich abstrus. Ich habe so eine kleine Ahnung, dass du nicht wirklich in der Fachliteratur steckst. Kann das sein? Naja, egal. Wir führen hier gerade ein zielloses Gespräch, denn es geht ja um nichts konkretes, was den Artikel betrifft. Bei den rezensionen sind wir uns ja ziemlich einig. --Мемнон335бц Diskussion 16:11, 25. Sep. 2007 (CEST)
Was heißt denn hier Verlagertes? Das sind Löschungen. --87.123.150.8 12:05, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Das ist normales Vorgehen. -- ZZ 01:56, 15. Okt. 2007 (CEST)
Der Satz "Hoffmann wurde immer wieder von Fachhistorikern für seine unkritische Haltung gegenüber dem NS-Regime...kritisiert" ist nicht akzeptabel. Zunächst einmal ist es inhaltich falsch, ihm eine unkritische Haltung gegenüber dem NS-Regime zu unterstellen. Woraus soll sich diese denn ergeben? Etwa daraus, dass er in "Stalins Vernichtungskrieg" die Kriegführung und die Kriegsziele Stalins thematisiert? Darin wird das andere nicht ausgeblendet, aber es ist eben nicht Schwerpunkt der Arbeit. Zum anderen impliziert die Aussage "von Fachhistorikern...kritisiert", dass es sich bei ihm nicht um einen solchen handelt. Ein Kommentar hierzu erübrigt sich ja wohl. Im übrigen besaß Hoffmann aufgrund seines Schwerpunktes auf dem Gebiet der sowjetischen Militärgeschichte und seiner Sprachkenntnis ein Spezialwissen, das von kaum einem seiner Kollegen im MGFA erreicht wurde. Ich bitte darum, diese Formulierung nicht mehr zu zurückzuholen. --Grünes Krokodil 19:26, 4. Okt. 2007 (CEST)
Einlassung einer IP
Der im Folgenden wiedergegebene "Offene Brief" (abgedruckt im Anhang des "Wlassow-Buches") macht doch deutlich, dass es auch ablehnende Stimmen gab!
Offener Brief An die Redaktion des „Voenno-istoriceskij zurnal“
Moskau
Dr. Joachim Hoffmann Wissenschaftlicher Direktor Grünwälderstr. 10-14 7800 Freiburg 24. Juli 1990 Deutschland
Herrn (Hauptmilitärstaatsanwalt der Sowjetarmee)
Generalleutnant der Justiz A.F. Katusev
Herrn
Kapitän 1. Ranges V.G. Oppokov
103 160 Moskau, K-160
Voenno–istoriceskij zurnal
UdSSR
Sehr geehrte Herren General Katusev und Kapitän Oppokov !
Als das „Voenno-istoriceskij zurnal“ für die Juni-Ausgabe eine Veröffentlichung über „Vlasov und die Vlasovleute“ ankändigte, meinten manche Leser, es werde jetzt vielleicht ein erster Versuch unternommen, der Russischen Befreiungsbewegung im Zweiten Weltkrieg in irgendeiner Weise historisch gerecht zu werden. Der jetzt vorliegende Artikel „Vlasovcy na sluzbe u fasizma“, unwahrhaftig schon vom Titel her, ist nicht nur einfach enttäuschend, er ist geradezu niederschmetternd, weil man keine Begriffe mehr dafür hat, daß die Geheimprotokolle eines stalinistischen Schandprozesses hinter verschlossenen Türen im Jahre 1946 heute, im Jahre 1990, dazu dienen sollen, ein einzigartiges historisches Phänomen zu erklären. Warum, meine Herren, verschweigen Sie so verschämt den Namen des von Ihnen doch mehrfach zitierten Vorsitzenden des Verfahrens gegen General Vlasov? Sie wissen doch, daß es Generaloberst der Justiz V.V: Ul`rich war, der als Vorsitzender des Militärkollegiums des Obersten Gerichtes der UdSSR in der Ära Stalin-Ezov-Berija den eigenen Angaben zufolge allein zwischen dem 1. Oktober 1936 und dem 30. September 1938 die Oberaufsicht führte über die Verurteilung und Erschießung von 30514 Offizieren und Politarbeitern der Roten Armee und sonstiger unschuldiger Personen. Für die rechtliche Einordnung des Prozesses gegen General Vlasov wäre diese Angabe doch nicht unwichtig gewesen. Offensichtlich besteht der Zweck Ihres Beitrages darin, General Vlasov und seine Mitstreiter menschlich und moralisch zu disqualifizieren, um auf diese Weise zugleich das Urteil über die Russische Befreiungsbewegung zu sprechen. Doch Ihr Bemühen ist nur die Wiederholung einer alten Methode. Es ist auch zum Scheitern verurteilt, weil sich die historische Wahrheit heutzutage nicht mehr verheimlichen läßt und sie auch längst Eingang in der Sowjetunion und in der Sowjetarmee gefunden hat. Vielleicht ist aber gerade dies eine Erklärung dafür, warum anstelle einer geistigen Auseinandersetzung hier das Mittel der persönlichen Verunglimpfung angewendet wird und warum Sie den von Ihnen sogenannten „Judassen“ im „Voenno istoriceskij zurnal“ nicht weniger als 14 Seiten widmen. Weil Sie keine Argumente haben, müssen Sie zu Injurien greifen, und zu solchen Geschmacklosigkeiten wie den Abbildungen aus dem „Verbrecheralbum“ des NKVD. Meinen Sie etwa, es sei nicht ein Leichtes, von jedem beliebigen Menschen derartige Fotos zu produzieren ? Und dies doch erst recht in den Verhör- und Folterkellern der Berija, Vysinskij, Ul `rich und wie sie sonst alle heißen mögen ! Seien Sie versichert, solche Fotos machen hierzulande einen abstoßenden Eindruck. Nicht die Abgebildeten werden dadurch entwürdigt, sondern diejenigen, die derartige Bilder präsentieren. Wieder und wieder nennen Sie General Vlasow und seine Mitstreiter „Judy“, „Vaterlandsverräter“, eine „Bande von Judassen“, die gegen ihr eigenes Volk kämpften. Ist in der Sowjetunion eigentlich der Unterschied zwischen einem Hochverräter und einem Landesverräter nicht bekannt ? Denn wenn Sie von „Verrätern“ sprechen, - Verräter waren diese Offiziere nur in dem ehrenhaften Sinne von Hochverrätern an dem Stalinregime, so wie in Deutschland die militärische Widerstandsbewegung des 20. Juli 1944 um Generalfeldmarschall von Witzleben und Oberst Graf Stauffenberg Hochverräter an dem Hitlerregime waren. Und was ist dann über Lenin zu sagen, der 1917 unverblümt erklärte, an dem Kampf gegen Deutschland sei ihm „nichts“, an der offenen Niederlage Rußlands aber „alles“ gelegen und der sich nicht scheute, das Geld und die Hilfe des Landesfeindes für seine konspirativen Machenschaften entgegenzunehmen ? Vlasov und seine Mitstreiter waren unter schwierigen Bedingungen zu erfolgreichen Vertretern der Interessen Rußlands und der Russen im deutschen Machtbereich geworden. Sie standen im Gegensatz zu den Plänen Hitlers, der durch eine Russische Befreiungsarmee seine Kriegsziele im Osten gefährdet sah und die Existenz einer ROA überhaupt nur widerwillig hingenommen hat, aus einer zunehmenden Schwächeposition heraus.
Wie konnten die Vlasovleute das russische Volk verraten haben, wo sie doch die russischen Zwangsarbeiter in Deutschland unter ihren Schutz nahmen, jene von allen verlassenen Menschen, die das Stalinregime „Helfer der Faschisten“ nannte, und ebenso die sowjetischen Kriegsgefangenen, die die Sowjetregierung als Landesverräter und Deserteure diffamiert und bewußt dem Verderben preisgegeben hatte, wo sie sie nicht vernichten konnte (Stalin-Befehl Nr. 270, 16. 8. 1941). Die Russische Befreiungsbewegung des Generals Vlasov ist in Wirklichkeit zu einer Dritten Kraft zwischen Stalin und Hitler geworden und mußte als solche auch von den Deutschen respektiert werden. Mit dem „Faschismus“ hatte sie nachweislich nichts zu tun. Im übrigen, Verräter können immer nur Einzelpersonen oder kleine Gruppen sein. In die „deutsch-faschistischen“ Streitkräfte aber war nicht weniger als eine Million ehemaliger sowjetischer Soldaten und Offiziere integriert. Solche Größenordnungen alleine schon sind ein Beweis dafür, daß es sich hier nicht um einen wie auch immer gearteten Verrat, sondern um eine politische Erscheinung gehandelt haben muß. Und wie hätte sich denn Ihrer Meinung nach der Widerstand gegen das verhaßte, fluchwürdige Stalinregime unter den Bedingungen des Zweiten Weltkrieges auch anders äußern sollen ? Und ist Ihnen eigentlich bekannt, daß außer Generalleutnant Vlasov und den Generalen der ROA auch andere kriegsgefangene sowjetische Generale bereit gewesen wären, zusammen mit den Deutschen gegen Stalin für ein neues Rußland zu kämpfen, wenn die Deutschen eine russische Regierung sanktioniert hätten, ein nationales politische Zentrum ? Unter ihnen die kriegsgefangenen Armeeoberbefehlshaber Ersakov, Krupennikov, Lukin, Ponedelin und sicherlich auch Potapov und Muzycenko. General Vlasov und seine Mitstreiter hatten den Versuch gewagt, ohne daß ihnen anfangs irgendwelche Garantien zuteil geworden wären. Und wofür sie kämpften, zeigen die Forderungen des Prager Manifestes 1944: Für ein freies Rußland auf sozialer und demokratischer Grundlage.
Lassen Sie sich bitte von einem der von Ihnen so titulierten „Pseudohistoriker“, von einem Historiker, der sich im amtlichen Auftrage des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes der Bundeswehr immerhin seit über zwanzig Jahren dienstlich mit der Geschichte des deutsch sowjetischen Krieges befaßt und die Vlasov-Bewegung aus den Akten heraus eingehend studiert hat, folgendes sagen: Alle, aber auch alle Behauptungen und Interpretationen Ihres Artikels sind unbegründet und mit Leichtigkeit zu widerlegen. Um nur ein Beispiel anzuführen: Das Komitee zur Befreiung der Völker Rußlands (KONR) wurde niemals, weder offiziell noch intern, in Deutschland „Sonderkommando V Hauptamt SS“ genannt. Es war in seinen Handlungen vollständig selbständig und autonom und niemandem Rechenschaft schuldig. Die erforderlichen Geldmittel für seine Arbeit waren ihm auch nur kreditweise, aufgrund einer Finanzvereinbarung mit der deutschen Reichsregierung mit Rückzahlungsverpflichtung zur Verfügung gestellt worden. Was Sie offenbar mit Ihrer Darstellung meinen, war ein aus baltendeutschen Sympathisanten Vlasovs gebildeter Arbeitsstab des Hauptamtes, der seine Aufgabe darin erblickte, das KONR gegen vlasovfeindliche Bestrebungen, so von seiten der Gestapo, abzuschirmen. Und erlauben Sie mir bitte auch die Frage, warum Sie den Nationalaufstand der Tschechen in Prag in einem Nebensatz als Legende abtun ? Denn es ist doch einwandfrei erwiesen, daß es die 1. Division der ROA (und nicht etwa die Rote Armee) war, die Prag im Mai 1945 von den Deutschen befreite.
Stalin und Berija hatten allen Grund, die historische Wahrheit über General Vlasov zu verheimlichen, denn es war ihnen um die Aufrechterhaltung ihres Herrschaftssystems zu tun. Von Ihnen, Herr Generalleutnant der Justiz, aber hätte die Öffentlichkeit einen wahrheitsgetreuen Bericht über die Russische Befreiungsbewegung erwarten dürfen. So aber stehen Sie bedauerlicherweise, nicht anders als Ihre Kollegen Tiskov und Titov, in den unheilvollen Traditionen Stalins und seines Henkers Ul´rich, die Sie bis in das Jahr 1990 hinein fortführten. Damit allerdings dürfte das Repertoire der sowjetischen Militärjustiz über General Vlasov endgültig erschöpft sein.
Das Wort hat nunmehr die Geschichtsschreibung, und zwar eine Geschichtsschreibung, die der historischen Wahrheit und nicht der kommunistischen Partei verpflichtet ist. An der moralisch-ethischen Rechtfertigung des Generals Vlasov und seiner Mitstreiter braucht man nicht zu zweifeln. Wer den wirklichen Verlauf der russischen militärischen Widerstandsbewegung gegen Stalin kennt, der wird ihr denselben ehrenvollen Platz in der Geschichte des russischen Volkes einräumen, den die deutsche militärische Widerstandsbewegung gegen Hitler längst und unbestritten in der Geschichte des deutschen Volkes eingenommen hat.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. phil. Joachim Hoffmann Wissenschaftlicher Direktor (nicht signierter Beitrag von 89.51.61.32 (Diskussion) 12:47, 10. Okt. 2007) Fetter Text
Zitate aus Rezensionen in Wikipedia-Artikeln
Oben geht es u.a. um eine Rezension aus der FAZ. Worauf man bei Rezensionen achten sollte: Die Rezensionen politischer Bücher in der FAZ werden nicht von Journalisten geschrieben. Sie werden bei anderen Historikern in Auftrag gegeben und einfach nur abgedruckt. Man kann da auf völlig unbekannte Namen von Rezensenten stoßen, oder auch auf sehr bekannte Namen. Was dann in solch einer Rezension steht, damit hat die FAZ nur sehr indirekt etwas zu tun. Sie hat praktisch nur über die Auswahl der Rezensenten Einfluss. Natürlich gilt die FAZ selbst als allererste Qualitätsadresse. Aber man kann nicht völlig unbedenklich sagen, dass auch alle Rezensenten, die sie beauftragt, allererste Qualität sind. Da wird schon mal ein Arnulf Baring beauftragt, der ja äußerst eigenwillige Meinungen vertritt. Da wird auch schon mal von einem Rezensenten ein Historikerkollege in den Himmel gehoben und ein anderer in Grund und Boden verrissen, Brotneid gibt es überall. Es gibt sogar Zeitschriften, die verlangen vom Autor, er möge sein Werk selbst rezensieren und drucken dann dessen Eigenbewertung. Hauptsache, die Zeitungsseite wird schnell voll, dann kann der Redakteur früher heimgehen. In der Folge vergibt dann möglicherweise ein Prof die Rezension seine Werkes an einen seiner Doktoranten, der sich natürlich seine Note nicht verderben will. Meine Meinung ist, man sollte in den Artikeln in der Wikipedia Zitate aus Rezensionen generell rauslöschen, wenn nur das Medium, in dem sie erschienen ist, angegeben ist, aber nicht der Name des Rezensenten. Sollte der Rezensent dann Erich Mustermann oder so heissen, dann kann man sie auch löschen. Da muss schon ein bekannter Name her. Giro 15:11, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Nur kurz zwei Dinge: die FAZ gilt nicht als allererste Qualitätsadresse, ich nehme an, dass Du Superlativ zur Pointierung verwendet hast. Das zweite ist wesentlicher - es gibt eine wissenschaftliche Rezeption, und die ist aussagekräftiger als Sekundärzitate aus der Tagespresse. -- ZZ 15:14, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Zu der Qualität will ich nichts sagen. Aber die Rezensionen einer Zeitung gehören, wenn sie genannt werden sollen, nicht mittenrein, sondern unter einen eigenen Punkt Resonanz oder Kritik. Da hat so etwas Platz. --Marzillo 17:21, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Du hast alle Punkte wieder reingenommen, über deren Löschung oben Konsens bestand. Dazu enthält der Artikel jetzt wider Lyrik wie Hoffmanns Arbeiten über die Rolle der Orientvölker der Kaukasusregion während des Zweiten Weltkrieges sind für das Selbstverständnis und Identitätsbewußtsein dieser Völker gerade auch heute noch von entscheidender Bedeutung, wie das Interesse junger Historiker von dort zeigt. Man kann es kaum dicker auftragen. Quellen und Belege fehlen bei sowas natürlich ganz,
- Über die Kritik an den anderen Wertungen, der Qualität der Zitate und ihrem Nutzen für einen Wikipedia-Artikel, siehe oben. Da das alles schon besprochen war, ziehe ich einen Revert. -- ZZ 11:57, 2. Okt. 2007 (CEST)
- Zu der Qualität will ich nichts sagen. Aber die Rezensionen einer Zeitung gehören, wenn sie genannt werden sollen, nicht mittenrein, sondern unter einen eigenen Punkt Resonanz oder Kritik. Da hat so etwas Platz. --Marzillo 17:21, 26. Sep. 2007 (CEST)
Antwort: Es handelt sich oft um Einzelzeugnisse, junge Historiker aus Russland und den ehemaligen Staaten der Sowjetunion, die Hoffmann in ihrer Arbeit gefördert hat und die das, was ich in diesem Satz geschrieben habe, für ihre Länder hervorheben.
Dr. Günter Roth, Brigadegeneral und (damaliger) Amtschef des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes schreibt in seinem Vorwort zu "Kaukasien 1942/43": Das Militärgeschichtliche Forschungsamt hatte den Autor schon im Jahre 1968 mit einer gründlichen Untersuchung aller Aspekte des Phänomens der Freiwilligenverbände aus ehemaligen Angehörigen der Roten Arbeiter- und Bauernarmee in der deutschen Wehrmacht betraut. Nach Erscheinen der Bände über die Zusammenarbeit der Deutschen und Kalmyken, über die Aufstellung der Ostlegionen und über die Geschichte der Wlassow-Armee gelangen die einschlägigen Forschungen nunmehr zun einem einstweiligen Abschluß. Agesichts der akuten Nationalitätenkonflikte, die den Bestand des sowjetischen Vielvölkerstaates heute einer ernsten Gefährdung aussetzen, wird ein historischer Rückblick auf die Verwicklung der Deutschen in die Nationalitätenproblematik während des Zweiten Weltkrieges vielleicht eine besondere Beachtung finden."
Auf S. 17 f. des Buches heißt es: "...Die überwiegende Mehrheit der Legionäre wie auch die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung hat das in sie gesetzte Vertrauen vollauf gerechtfertigt und mit den Deutschen in einem Umfang zusammengearbeitet, der nur als Schiffbruch der sowjetischen Nationalitätenpolitik zu bezeichnen ist. Dieser Abfall der Orientvölker von der Sowjetmacht vollzog sich zwar im Windschatten der Kriegshandlungen, die die Zeit erfüllten, aber er war doch beispielhaft und enthüllte überdies, wo das multinationale Sowjetimperium sterblich war. Das Nationalitätenproblem erwies sich als eine Archillesferse der Sowjetunion."
Angesichts der folgenden Beurteilung wird das Gesagte vielleicht auch verständlich: - aus: "Deutsche und Kalmyken, 1942 bis 1945", S. 175 (Schlußbemerkung): „Die deutsch-kalmykische Zusammenarbeit im Zweiten Weltkrieg war eine Folgeerscheinung der sowjetischen Nationalitätenpolitik. Sie war aus sich heraus entstanden und von breiten Schichten des kalmykischen Volkes getragen. In einer historisch günstig erscheinenden Konstellation haben die treibenden Kräfte versucht, sich einer allgemein als mißliebig empfundenen Herrschaft zu entledigen – das echte Motiv eines jeden politischen Freiheitskampfes.“
Nach Aussage einer jungen Historikerin ist Hoffmanns Buch „Deutsche und Kalmyken" in den betreffenden Ländern in jedem Haushalt vorhanden.
--89.51.61.44 12:15, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Der langen Rede kurzer Sinn: viel heiße Luft, nichts Belastbares, insbesondere nichts, was den Wikipedia-Standards für Quellen gerecht würde.
- Es ist doch zu putzig, wieviel Aufwand hier vermutlich gar nicht mal so viele Leute treiben, um das wieder reinzueditieren. -- ZZ
Zahlen
„In ihm setzte sich Hoffmann unter anderem mit der Gesamtzahl der Ermordeten des Holocaust auseinander und kritisierte, dass die Zahl von 6 Millionen Opfern im KZ Auschwitz eine unbelegte Schätzung der sowjetischen Führung gewesen sei.“ Geht hier Gesamtzahl der Ermordeten des Holocaust durcheinander mit Zahl der Opfer im KZ Auschwitz? Kann das bitte überprüft werden und dann auch den Link auf die BKL KZ Auschwitz entfernt/aufgelöst werden? Danke --Hozro 19:16, 1. Okt. 2007 (CEST)
- der satz ist so irreführend. hoffmann setzt im benannten abschnitt (s. 180 - 182, 9. auflage 1999) das 'auschwitzproblem im eingang des kapitels offensichtlich mit dem holocaust gleich, wenn selbst heute beispielsweise noch eine gesamtzahl von sechs millionen todesopfern als ausdruck unbestreitbarer historischer fakten, eines feststehenden axioms, hingestellt wird, dann ... geht jedoch in seinen weiteren einführungen auf den forschungsstand zum kz ausschwitz ein, der sich über die jahre von ca. 4 mio auf etwa 700k konkretisieren ließ. das problem im abschnitt, ist, daß sich hoffmann juristisch korrekt ausdrückt und von den 6 mio dann zum konkreten 'ausschwitzproblem' wechselt. meine lesart des abschnitts ist, daß er den holocaust in dieses dimension bezweifelt. jedoch sollten dies andere noch einmal nachlesen. zuzustimmen ist jedoch, daß der satz in dieser form nicht treffen ist. mein vorschlag für eine abänderung des abschnitts wäre: „In ihm bezweifelt Hoffmann unter anderem die konkrete Gesamtzahl der Ermordeten des Holocaust und kritisierte am Fallbeispiel des KZ Auschwitz, dass die erstmals hier ermittelte Zahl von 4 Millionen Opfern eine unbelegte Schätzung der sowjetischen Führung gewesen sei.“Bunnyfrosch 21:52, 7. Okt. 2007 (CEST)
- Danke für deine Antwort, ich hatte schon damit gerechnet, dass die Frage im Getöse hier untergeht. Ich habe den BKL-Link jetzt durch einen anderen, hier weit besser geeigneten ersetzt. Gruß --Hozro 00:33, 8. Okt. 2007 (CEST)
Holocaustleugnung
Gleich im Anschluss an das darüber - im Artikel steht: In ihm [dem Buch] setzte sich Hoffmann unter anderem mit der Gesamtzahl der Ermordeten des Holocaust auseinander und stellte fest, dass die Zahl von 6 Millionen Opfern im KZ Auschwitz eine unbelegte Schätzung der sowjetischen Führung gewesen sei.[5] Bisher hätten erst 74.000 Opfer unter den „arbeitsfähigen Deportierten“ aus den freigegebenen Sterbebüchern sowjetischer Archive bestätigt werden können.
Die Opferzahlen für Auschwitz wurden von der Sowjetunion falsch mit 4 [!] Millionen angegeben. Hoffmann bedient hier eine bekannte Nummer aus der Holocaustleugnung. Seine angebliche Suche nach Genauigkeit ist Augenwischerei. Wenn er der Wissenschaftler gewesen wäre, als der er ausgegeben wird, hätte er die zuverlässigen Schätzungen und deren Methoden gekannt. Stattdessen hat er später einen Holocaustleugner in einer Nazizeitschrift schöngelogen.
Der Vorwurf, der gegen Hoffmann erhoben wurde, wird hier also ungenau wiedergegeben, und stattdessen die Propaganda wiederholt. -- ZZ 13:41, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Erstmal: Ganz ruhig bleiben ... Du verstehst doch sicher, dass man schon schreiben muss, worin denn die Aussagen Hoffmanns bestanden haben, wenn diese schon Anlass zu Kontroversen waren. Man könnte seine Interpretation sogar noch deteilierter abhandeln, wenn dir das zu ungenau ist. Desweiteren würde ich dir in freundschaftlicher Art nahe legen, dich in deinen Ausfällen etwas zurückzunehmen. Der Mann war anerkannter Wissenschaftler und man kann ihm deshalb schon zutrauen, dass er wusste wovon er redete. Als Nicht-Wissenschaftler halte ich es allerdings für anmaßend von dir zu glauben, dass du alles besser wüsstest bzw. beurteilen könntest. Selbiges gilt für Ausfälle alá "schöngelogen". Das hat weder Niveau, noch ist das von irgend einem Nutzen. Also noch einmal: Ruhig bleiben. Gute Abend noch, --Мемнон335бц Diskussion 22:55, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Du äußerst Dich nicht zur Sache. Stattdessen ergehst Du Dich in Beschwerden über die Form, ohne zu berücksichtigen, dass sie angesichts des Inhalts gerechtfertigt ist. Im übrigen ist mir nicht klar, was der Satz Als Nicht-Wissenschaftler halte ich es allerdings für anmaßend... sagen will - bist Du kein Wissenschaftler?
- Der Abschnitt heißt Kritik. Es geht also darum, korrekt darzustellen, wofür Hoffmann kritisiert wurde. Und was das ist, habe ich schon ausgeführt.
- Erstens bedient sich Hoffmann in Sachen Opferzahlen für Auschwitz bekannter Muster aus der Nazipropganda. Ein Wissenschaftler würde aber wissen, wo er die korrekten Schätzungen findet. Dann damit zu argumentieren, [d]er Mann war anerkannter Wissenschaftler und man kann ihm deshalb schon zutrauen, dass er wusste wovon er redete, ist gerade der Punkt, der am Beispiel mit Begründung abgestritten wird. Du kannst Deinen Einwand nicht axiomatisch einführen, um damit die Kritik abzubügeln.
- In dieses Bild gehört - und es wiegt noch schwerer -, dass Hoffmann später in einer Nazizeitschrift Holocaustleugnung als Wissenschaft bezeichnen wollte. Du mokierst Dich über die Bezeichnung „schönlügen“. Dabei ist das, was Hoffmann dabei verteidigt, rechtskräftig für Volksverhetzung befunden worden. Entgegen der rechtsextremen Propaganda sieht das Gesetz vor, dass eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Holocaust und seinen Opferzahlen keine Volksverhetzung sein kann. Hoffmann kann die Unwissenschaftlichkeit nicht übersehen haben (außer in dem Sinne, in dem er sie selbst betrieben hat). Es ist also legitim, ihn einen Lügner zu nennen. Dabei habe ich es nicht in den Artikel einfließen lassen.
- Welche Folgen hat das für den Artikel? - ad 1: ich nehme den Bezug auf sechs Millionen Opfer in Auschwitz raus, weil es ein Muster aus der Nazipropaganda ist und außerdem nur vier Millionen behauptet wurden. Ad 2: ich nehme die Verteidigung raus, dass es ihm um Zahlengenauigkeit gegangen wäre. Wie dargelegt hätte das bei einem um wissenschaftliche Genauigkeit Bemühten anders ausgesehen. Danach steht die Kritik in ihrer Tragweite korrekt dar, und es wird nicht einmal Position bezogen, obwohl das durchaus wissenschaftlich und strafrechtlich begründet wäre. -- ZZ 14:15, 18. Okt. 2007 (CEST)