Unter Ordensregel versteht man die Zusammenfassung der Ziele, Verhaltensweisen und Regeln, die bei der Gründung einer religiösen Ordensgemeinschaft schriftlich formuliert werden. Die Regeln betreffen in erster Linie die klösterliche Lebensweise, im Christentum jedoch auch manche Laienorden.
Grundlage sind meistens die evangelischen Räte der Armut (gemeinschaftliches Eigentum), Ehelosigkeit und Gehorsam. Zu ihnen kommen spezielle Formen der Arbeit und Frömmigkeit sowie Regeln für das Zusammenleben und Organisationsformen. Wichtig sind auch Regelungen für das Noviziat (Probejahre, Ausbildung etc.), die Abfolge der Gelübde sowie für Aufgaben der Seelsorge und soziale bzw. wirtschaftliche Dienste.
Obwohl die Abfassung der Regula Benedicti der Formulierung der evangelischen Räte um mehrere Jahrhunderte vorausgeht, sind sie doch sinngemäss auch in dem Benediktinergelübde (stabilitas loci, conversatione morum suorum, oboedientia) enthalten.
Viele christliche Orden haben zusätzliche Besonderheiten, z. B. die die Verfügbarkeit der Jesuiten und ihre Bildungsaufgaben, ferner spezielle Gebets- oder Schweigepflichten bzw. die Aufgaben der Pflege-, Jugend- und Schulorden.
Fast alle Ordensgründungen sind aus der Reaktion auf spezielle Probleme und Nöte der jeweiligen Zeit entstanden. Daher unterliegen sie auch zeitweiligem Reformdruck, der zu Änderungen der Ordensregeln führen kann. Manche Ordensgründer haben durch ihre Schriften oder ihr Vorbild einen neuen Lebensstil kreiert (wie Franziskus) bzw. zur Vertiefung von Weltanschauung oder Ausbildung beigetragen (z. B. Exerzitien des Ignatius von Loyola). Die auf solchen Grundlagen beruhenden Ordensregeln benötigen i. d. R. weniger Anpassung an die jeweilige Zeit.