Ein Meterstab, häufig Zollstock, auch Maßstab, genauer Gliedermaßstab ist ein Messgerät zur Bestimmung von Längen.

Er besteht aus kurzen Holz-, Kunststoff- oder Metallstreifen, die an den Enden durch genietete Achsen miteinander verbunden sind. Dadurch ist er zusammenlegbar. Wenn er auseinandergeklappt ist, besitzt er eine gesamte Länge von 1 - 2 m. Ein typischer Gliedermaßstab hat eine Länge von 2 Metern, besteht aus 10 Gliedern und lässt sich so auf eine Länge von gut 20 Zentimeter zusammenfalten. Ein Meterstab von nur 1 Meter Länge läßt sich je nach Anzahl der Glieder auf ca. 10 cm oder 20 cm zusammenfalten lassen. Der Gliedermaßstab ist heute zumeist im metrischen System ausgeführt und in Millimeter und Zentimeter geteilt.
Bei solchen Meterstäben können auf der Vorderseite und Rückseite vereinzelt auch verschiedene Maßeinteilungen vorhanden sein. So verwendet der Tischler oder Zimmerer mitunter eine Seite mit metrischer Einteilung und die Rückseite mit Zoll, da oft die Holzstärken mit Zollmaßen angegeben werden.
In den verschiedensten Berufskleidungen ist am rechten Schenkel außen eine schmale längliche Tasche eingenäht, die für einen Meterstab gedacht ist. Der Gliedermaßstab ist ein überwiegend im deutschen Sprachraum benutztes Werkzeug. Die im Ausland genutzten Rollbandmaße bieten größere Längen und der Anfang des Bandes hat einen Widerhaken, der um die Materialstärke des Hakens verschiebbar ist. So zeigt das Maßband sowohl beim Messen im eingehängten Zustand als auch beispielsweise beim Tiefen messen beide Male das korrekte Maß an.
Namen und Namenswandel
Der Name Zollstock deutet daraufhin, daß früher ein starrer Stab - ein Stock - von der Länge eines Fußes, einer Elle oder eines Klafters, der in Zoll geteilt war, auch entsprechend Zollstock genannt wurde. Schon in römischen Zeiten waren jedoch auch Klapp- oder Faltmaßstäbe aus Bronze, Messing oder Holz bekannt, die sich zunehmend durchsetzten. Auch diese zusammenlegbaren Stäbe wurden im Volksmund weiterhin als Zollstöcke bezeichnet.
1868 wurde in Preußen die Maß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund erlassen, die 1872 in Kraft trat und als Grundlage für die Länge den Meter mit dezimaler Teilung und Vervielfachung festlegte. In der Beilage bildliche Darstellungen der aichfähigen Gattungen von Maaßen und ..... zur Instruktion vom 1. Mai 1885 der Kaiserlichen Normal-Aichungs-Kommission wird der hölzerne zusammenlegbare Maaßstab von 1 Meter Länge mit Einfallfedern, durchgehends in halbe Centimeter und das letzte Zehntel-Meter in Millimeter getheilt, als Endmaaß mit leichten an den Seiten offenen Kappen versehen - dargestellt und beschrieben.
1911 wird in der Beilage zur Instruktion ein - Zusammenlegbarer Maßstab aus Holz (Endmaß) von 2 m Länge mit Drehgelenken, durchweg in Millimeter geteilt, mit leichten, an den Seiten offenen Kappen versehen, - abgebildet. Dieser faltbare Maßstab war faktisch der erste eichfähige metrische Gliedermaßstab.
Das Maß- und Gewichtsgesetz von 1935 sah vor, dass die Physikalisch-Technische Reichsanstalt auf eichfähigen Messgeräten neben der metrischen Teilung auch noch eine andere Nebenteilung zulassen konnte. Dies führte dazu, daß nach 1935 Gliedermaßstäbe mit metrischer Teilung auf der Vorderseite und Zollteilung (engl. inch = 25,4 mm) auf der Rückseite produziert wurden und vor allem im Schiffsbau und dem Holzhandel verwendet wurden. In Handwerk und Handel prägte sich dadurch der Begriff Zollstock in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein. Dieser Name ist bis heute weit verbreitet und wird erst in den letzten Jahren durch die Begriffe Gliedermaßstab und Meterstab ersetzt.
Andere Geräte und Werkzeuge zur Längenmessung
Ein starres Metermaß wird häufig im Textilhandel verwendet, wo Stoffe vom Ballen heruntergemessen werden. Diese Meterstäbe sind meist nur auf Zentimeter genau.
Ein Maßband ist aus einem flexiblen Material, das sich aufrollen läßt.
Eine Messlatte die aufgeklappt meist 4 m Länge besitzt wird in der Geodäsie verwendet.