Die Kölsch-Konvention regelt verbindlich, welches Bier sich Kölsch nennen darf und welche Wettbewerbsregeln für die im Kölner Brauerei-Verband organisierten Kölsch Brauer gelten. Diese Regeln wurden am 25.06.1985 im Bundesanzeiger 113/85 unter "Bekanntmachung Nr. 60/85 über den Antrag auf Anerkennung der Wettbewerbsregeln des Kölner Brauerei-Verbandes e.V. – Kölsch-Konvention" veröffentlicht.
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[1] Kölsch-Konvention im Wortlaut