Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht Oktober 2007

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Auf dieser Seite wird das im Mai 2007 beschlossene Nachfolge-Meinungsbild zum Schiedsgericht durchgeführt, in dem über seine Weiterführung, Aufgaben und Befugnisse abgestimmt wird.

Kurzer Rückblick

Im Mai 2007 wurde der Benutzergemeinschaft der Wikipedia ein Vorschlag zur Einrichtung eines Schiedsgerichts auf Probe vorgelegt. Das Schiedsgericht war als neue Möglichkeit zur Konfliktlösung zwischen Benutzern gedacht und lehnte sich in Ansatz und Aufgabenfeld an entsprechende Gremien in anderen Projekten an (z.B. in der englischen und der französischen Wikipedia). Der Vorschlag sah eine sechsmonatige Testphase vor, die bald zu Ende geht. Zwecke dieses Meinungsbilds ist es, einen Konsens über die Zukunft des Schiedsgerichts zu erzielen und zu dokumentieren.

Auswertung der Probephase

Während der Laufzeit des ersten Meinungsbildes wurden von mehreren Benutzern Kritikpunkte genannt, die für ein zukünftiges Schiedsgericht berücksichtigt werden sollten. Viele dieser Kommentare bezogen sich auf die Punkte 10 bis 13 in der Liste der Befugnisse:

10. Aufhebung von Richtlinien, die den Grundprinzipien widersprechen
11. Entfernen von Kommentaren auf Diskussionsseiten zur Konfliktminimierung
12. Entzug der Stimmberechtigung
13. Abbruch von Sperrverfahren und Meinungsbildern

Um der Kritik gerecht zu werden, wurden diese Punkte aus diesem Vorschlag entfernt.

Dem Schiedsgericht wurden während der Probephase 12 Anfragen vorgelegt, von denen es 7 angenommen und 4 abgelehnt hat. Eine Anfrage wurde zurückgezogen. Von den 7 angenommenen Anfragen sind zwei noch offen.

Fall Datum Sachverhalt Ergebnis
Linksextremismus 06.06. Editwar im Artikel Linksextremismus zurückgezogen
Joseph Beuys 09.06. Benutzerkonflikt um den Inhalt des Artikels Joseph Beuys
abgelehnt
das Problem kann mit Hilfe der üblichen Adminboardmittel angegangen werden, eine Schiedsgerichtsentscheidung ist hier nicht nötig
Einseitige Löschung eines laufenden Administratorproblemverfahrens durch Tsor 16.06. die Seite einer Adminbeschwerde wurde per Schnelllöschantrag gelöscht
abgeschlossen
Löschung bleibt bestehen, Adminbeschwerden sollten im Allgemeinen aber mindestens 24 Stunden erhalten bleiben
Kindesmisshandlung bei Zeugen Jehovas 19.06. inhaltliche Frage zur Unterbringung der „Züchtigung von Kindern als Erziehungsmittel“ im Artikel zu den Zeugen Jehovas
abgelehnt
das Schiedsgericht ist für inhaltliche Fragen nicht zuständig, andere Möglichkeiten der Konfliktlösung wurden nicht ausgeschöpft
Hilfsorganisationen 20.06. langwährender, ungelöster Konflikt um die Relevanz von Hilfsorganisationen
offen
ein Expertengremium wurde aufgerufen, diese inhaltliche Frage zu klären
Namensgebung im internationalen Bereich 29.06. Bitte um Einsatz eines Expertengremiums zur Festlegung von Namenskonventionen für Missionen der Vereinten Nationen und ähnlichen Themen
abgelehnt
Konfliktlösungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft, Schiedsgericht nicht zuständig
Beschwerde über Check-User-Abfrage durch Bdk 11.07. Beschwerde über eine Checkuser-Abfrage nach erfolgter Sperre
abgeschlossen
die Abfrage erfolgte gemäß den anzuwendenden Grundsätzen und Richtlinien
Clusterbildung und generelle Anti-Alternativmedizinhaltung 05.08. inhaltliche Frage zur Darstellung der Alternativmedizin in Artikeln
abgelehnt
Anfrage nicht klar formuliert, das Schiedsgericht ist für inhaltliche Fragen nicht zuständig, andere Konfliktlösungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft
Jahn Henne 28.08. Überprüfung der Sperre des Benutzers Jahn Henne
abgeschlossen
die erste Sperre war gerechtfertigt, die nachfolgenden Sperren unangemessen
Problem zwischen Geza und Anderen 30.08. Benutzer ist Autor von Werken, die sich mit einem Artikelgegenstand beschäftigen, und bittet um eine erneute Vermittlung oder die Einberufung eines Expertengremiums, um in einer Personenliste innerhalb des Artikels aufgenommen zu werden
abgeschlossen
ein Werk wird in der Literaturliste genannt, die vom Benutzer gewünschten Lösungen werden nicht als zielführend erachtet
Rehabilitation Roman Czyborra 06.09. Bitte um Aufhebung einer Benutzersperrung durch die Gemeinschaft nach 18 Monaten
abgeschlossen
Entsperrung muss durch die Gemeinschaft erfolgen, das Schiedsgericht hat diese Kompetenz nicht
JEW 04.10. Konflikt um die Sperre von und Umgang mit JEW
offen

Vorschlag

Hinweis: Die folgenden Punkte wurden aus dem vorherigen Meinungsbild übernommen. Änderungen sind fett-kursiv dargestellt.

Dieses Meinungsbild schlägt vor, das Schiedsgericht über den Probezeitraum hinaus weiterzuführen. Das Schiedsgericht soll vorerst eine freiwillige Konfliktlösungsmöglichkeit sein. Benutzern steht es frei, Konflikte vor das Schiedsgericht zu bringen, dessen Entscheidungen sind allerdings bindend.

Woraus besteht das Schiedsgericht?

Das Schiedsgericht hat im Regelfall (siehe Wahlverfahren) zehn Mitglieder, von denen sich jeweils mindestens fünf an einem vorgebrachten Fall beteiligen müssen. Die Mitglieder werden von der Gemeinschaft der Wikipedia-Benutzer gewählt.

Wofür ist das Schiedsgericht zuständig?

Die primäre Zuständigkeit liegt in der Lösung von Konflikten „in letzter Instanz“ – das Schiedsgericht soll erst dann aktiv werden, wenn alle anderen Ansätze zur Konfliktlösung gescheitert sind.

Das Schiedsgericht ist ausschließlich für die folgenden Bereiche zuständig:

  1. kommunikative Auseinandersetzungen zwischen Benutzern (persönliche Angriffe, Wikiquette, Verunglimpfung, etc.)
  2. Auseinandersetzungen um Adminfunktionen
  3. Sockenpuppenmissbrauch
  4. wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze (NPOV, Was Wikipedia nicht ist, Theoriefindung, Urheberrechte beachten).

Das Schiedsgericht entscheidet eigenständig über die Annahme oder Ablehnung eines Falls. Dies betrifft auch die Entscheidung, ob vor Anrufung des Schiedsgerichts zwingend eine Vermittlung nötig ist. Wird ein Fall angenommen, so muss das Schiedsgericht angeben, aufgrund welcher der hiergenannten Bereiche dies geschieht.

Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das Schiedsgericht entschieden, es kann aber eine Expertenrunde zur Klärung inhaltlicher Konflikte einsetzen..

Wie arbeitet das Schiedsgericht?

Das Schiedsgericht wird offen angerufen, jeder Beteiligte hat die Gelegenheit zur Stellungnahme. Andere Benutzer dürfen sich ebenfalls zum Fall äußern, sofern dazu von einem Mitglied des Schiedsgericht oder einem am Fall beteiligten Benutzer gebeten wurden. Nur Mitglieder des Schiedsgerichts, die nicht am Fall selbst direkt oder indirekt beteiligt sind, dürfen an der Entscheidungsfindung teilnehmen. Diskussionen zum Fall können von den beteiligten Schiedsrichtern moderiert werden.

Das Schiedsgericht kann auch aktiv werden, wenn eine oder mehrere Konfliktparteien die Mitarbeit verweigern.

Entscheidungen des Schiedsgerichts werden mehrheitlich gefasst, die Positionen der einzelnen Schiedsgerichtsmitglieder muss erkennbar sein. Die Entscheidungen müssen nachvollziehbar begründet werden: Angewandte Grundprinzipien, Richtlinien und andere Entscheidungen müssen explizit benannt werden. Ebenso müssen verwendete Aussagen und Nachweise veröffentlicht werden, sofern sie nicht datenschutzrechtlich geschützt sind oder zur Privatsphäre gehören. Checkuserberechtigte Schiedsrichter führen Datenbankabfragen nicht selbst durch.

Worauf basieren die Entscheidungen?

Was kann das Schiedsgericht bestimmen?

Ziel des Schiedsverfahrens ist die Lösung eines konkreten Konflikts. Dabei steht im Vordergrund, gemeinschaftliche Lösungen zu finden, die von allen beteiligten Benutzern getragen werden können. Das Schiedsgericht ist frei in der Wahl der Mittel, um diese Lösung zu erreichen, solange sie mit den Grundprinzipien der Wikipedia übereinstimmen. Mögliche Mittel sind unter anderem:

  1. Verwarnung von Benutzern
  2. Vollsperrung von Benutzern (zeitlich begrenzt oder unbeschränkt)
  3. Teilsperre und Verhängung von Auflagen (z. B. Benutzer darf innerhalb eines Sachgebiets keine Artikel bearbeiten, nicht an bestimmten Verfahren teilnehmen, keine Löschanträge stellen oder keine Vandalen melden)
  4. Aufhebung von Benutzersperren
  5. Verwarnung von Administratoren
  6. Entzug des Adminstatus (zeitlich begrenzt oder unbeschränkt)
  7. Einschränkung der Adminrechte (z. B. Admin darf keine Benutzer sperren, keine Seiten löschen)
  8. Bewährung (z. B. erhöhte Sperrdauer bei erneutem Vorfall wie Edit-War oder persönlichen Angriffen)
    9. Einsetzen einer Expertenrunde zur Beilegung inhaltlicher Konflikte
    10. Aufhebung von Richtlinien, die den Grundprinzipien widersprechen
    11. Entfernen von Kommentaren auf Diskussionsseiten zur Konfliktminimierung
    12. Entzug der Stimmberechtigung
    13. Abbruch von Sperrverfahren und Meinungsbildern
  9. Lob von Benutzern wegen richtigen/konfliktmindernden Verhaltens

Wer setzt die Entscheidungen des Schiedsgerichts um?

Die Umsetzung der Schiedsgerichtsentscheidungen über Benutzerrechte obliegen nicht an dem Fall beteiligten Admins beziehungsweise den Stewards der Foundation. Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keine ihrer Entscheidungen selbst ausführen. Über die Umsetzung der Entscheidungen wird ein Protokoll geführt.

Wie werden die Mitglieder des Schiedsgerichts gewählt?

Es gibt zwei Wahltermine pro Jahr (im Mai und November, Nominierung der Kandidaten vom 1. bis 7. und Wahl vom 8. bis 21. der jeweiligen Monate). Zu diesen Terminen werden jeweils fünf Schiedsrichter gewählt; außerdem können zu diesen Terminen gegebenenfalls Nachwahlen für vakante Posten stattfinden.

Wahlberechtigung: Ein Benutzer ist wahlberechtigt,

  1. wenn er mindestens 400 Bearbeitungen insgesamt gemacht hat (unabhängig vom Namensraum),
  2. und seine erste Bearbeitung mindestens 4 Monate vor Beginn der Wahl erfolgte (also Januar für Maiwahl bzw. Juli für die Novemberwahl)
  3. und er nach den Kriterien von Wikipedia:Stimmberechtigung stimmberechtigt ist.

Wahl: Jeder stimmberechtigte Benutzer darf bei jedem Kandidaten separat mit pro oder contra abstimmen oder sich explizit seiner Stimme enthalten. Als gewählt gelten diejenigen fünf Kandidaten, die mehr Pro- als Contra-Stimmen erhalten.

Sollten mehr als 5 Personen diese Kriterien erfüllen, so wird nach Verhältnis Pro-/Contra-Stimmen abwärts sortiert. Sollten Platz 5 und folgende das gleiche Verhältnis von Pro-/Contra-Stimmen haben, so gelten alle als gewählt und das Schiedsgericht vergrößert sich entsprechend temporär.

Amtszeit: Die Amtszeit beginnt am Anfang des auf die Wahl folgenden Monats und endet mit dem Anfang der Amtszeit der Schiedsrichter, die durch die jeweils übernächste Wahl ins Amt gewählt worden sind.

Wer kann kandidieren?

Jeder nach obigen Kriterien wahlberechtigte Benutzer kann für das Schiedsgericht kandidieren. Für eine gültige Nominierung müssen in der ersten sieben Tagen des Abstimmungsmonats (bis zum 7. Tag, 6:00 Uhr MEZ bzw. MESZ) insgesamt mindestens 15 für die Wahl stimmberechtigte Benutzer die Kandidatur unterstützen. Hierbei darf jeder Benutzer so viele Kandidaturen unterstützen wie er möchte.

Adminstatus ist für die Wahl zum Schiedsgericht nicht notwendig, allerdings erhalten alle gewählten Mitglieder zur Ausführung ihrer Aufgaben Adminrechte.

Zeitplan

  • Meinungsbild: vom 16. Oktober bis 30. Oktober
  • Kandidatensuche: 31. Oktober bis 7. November
  • Wahl des Schiedsgerichts: vom 8. bis 21. November

Abstimmung

Das MB läuft zwischen dem 16. Okt 2007 00:00 Uhr bis zum 30. Okt 2007 24:00 Uhr. Es dauert zwei Wochen. Stimmberechtigung zu diesem Meinungsbild überprüfen

Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn sich mehr Benutzer dafür (beide Pro-Varianten zählen zusammen) als dagegen aussprechen. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Doppelt abgegebene Stimmen werden entfernt.

Für die Weiterführung des Schiedsgerichts

  1. --TheK? 00:06, 16. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
  2. The user formerly known as PvQ. 00:11, 16. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
  3. --Gudrun Meyer 00:15, 16. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
  4. --SCPS 00:21, 16. Okt. 2007 (CEST) Wobei ich die Möglichkeit von Kontrastimmen bei Wahlen zu Mehrpersonengremien nach wie vor für blödsinnig halte.[Beantworten]
  5. --Stefan64 00:25, 16. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
  6. --AFBorchert 00:32, 16. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
  7. --Thogo BüroSofa 00:41, 16. Okt. 2007 (CEST) Ich halte eine weitere Probezeit für unsinnig. Irgendwann muss man auch mal den Mut aufbringen, einer dauerhaften Veränderung zuzustimmen.[Beantworten]
  8. --Loegge 01:04, 16. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
  9. --Amberg 01:12, 16. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
  10. --Phoinix 01:25, 16. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Für die Weiterführung des Schiedsgerichts auf Probe

Hinweis: Probe wäre eine erneute Probephase für 6 Monate, jedoch ohne die Freiwilligkeit der ersten Probephase.
  1. --DaB. 00:05, 16. Okt. 2007 (CEST) Schauen wir uns das Ganze noch 'ne Weile an.[Beantworten]
  2. --ST 00:07, 16. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
  3. -- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 00:09, 16. Okt. 2007 (CEST) Der eingeschlagene Weg ist der richtige, aber es ist noch zu früh für eine Entfristung.[Beantworten]
  4. --Felix fragen! 00:17, 16. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
  5. --sугсго.PEDIA 00:21, 16. Okt. 2007 (CEST) So richtig laufen tuts ja nicht. PS: Wann kommt endlich das Feuerwehrergebnis?[Beantworten]
  6. --Eintragung ins Nichts 00:38, 16. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
  7. Lennert B d 01:10, 16. Okt. 2007 (CEST)Wie Achates. Und die Feuerwehrsache würde mich auch mal interessieren...[Beantworten]
  8. --MfG: --FTH DISK 01:22, 16. Okt. 2007 (CEST) Die Anzahl Fälle reicht mir noch nicht. Es ist eine Errungenschaft, Gesetze mit Verfallsdatum zu machen.)[Beantworten]

Gegen die Weiterführung des Schiedsgerichts

  1. --Sargoth disk 00:09, 16. Okt. 2007 (CEST)Insgesamt wurde gute Arbeit geleistet. Es gibt mir nur zu viele User, die alle möglichen Aufgaben "nach oben" abschieben wollen, statt sich Gedanken um praktikablere gemeinschaftliche Entscheidungsstrukturen zu machen. Daher diesmal gegen eine Fortführung aus prinzipieller Erwägung.[Beantworten]
  2. --jha 01:04, 16. Okt. 2007 (CEST) Zu viel Aufwand (Overhead durch Wahl, zusätzliche Bürokratisierung etc) für zu wenig greifbares Resultat. Und leider "klärenswerte" Fälle abgelehnt oder seit Beginn an offen. Die SGler haben sicher das Bestmögliche getan, aber nach diesen Regeln ist es nur teilfunktionsfähig. [Beantworten]
  3. --Hendrik J. 01:39, 16. Okt. 2007 (CEST) Zu wenig Problemlösung, zu viel Problemschaffung.[Beantworten]
  4. mnh·· 02:05, 16. Okt. 2007 (CEST) Zu viel Bürokratie und zu wenig Pragmatismus in den Entscheidungen; wenn ich dann noch in der Diskussion zum Entsperrverfahren Stachel lesen muss, dass einzelne Richter lieber die Community über diejenigen Dinge entscheiden lassen wollen, die gerade das SG effizienter machen sollte, kann ich das Ding nur noch als gescheitert ansehen.[Beantworten]

Enthaltung

  1. ...

Auswertung

Hier findet nach Abschluss des MB die Auswertung statt.