Aktiengesellschaft

privatrechtliche Vereinigungen in unterschiedlichen Jurisdiktionen
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Eine Aktiengesellschaft (kurz AG) ist eine privatrechtliche Vereinigung. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Die Aktiengesellschaft ist eine international bedeutsame Unternehmensform.

Natur der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand hat. Die Aktiengesellschaft zeichnet sich insbesondere durch folgende Eigenschaften aus:

  • Sie ist Körperschaft, also eine auf Mitgliedschaft beruhende, aber als Vereinigung selbständig rechtsfähige rechtliche Einheit.
  • Sie ist Kapitalgesellschaft, also auf ein bestimmtes Grundkapital in der Weise gestützt, dass die Haftung der Mitglieder, also der Aktionäre auf dieses Kapital beschränkt ist.
  • Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Diese sind häufig in Aktienurkunden verbrieft.
  • Im Regelfall sind die Aktien übertragbar. Es gehört allerdings nicht zu den notwendigen Wesensmerkmalen einer Aktiengesellschaft, dass die Aktien an einer Börse gehandelt werden.

Die Aktionäre nehmen ihre mitgliedschaftlichen Rechte in der Regel in Aktionärsversammlungen durch Ausübung ihres Stimmrechtes wahr. Die Geschäfte der Gesellschaft werden aber von besonderen Organen geführt, wobei die Details je nach Land unterschiedlich sind.

Die Aktiengesellschaft in verschiedenen Ländern

Zu den Details der Aktiengesellschaften in den deutschsprachigen Ländern siehe die folgenden länderspezifischen Artikel:

Zu Formen der Aktiengesellschaft in anderen Ländern siehe die folgenden Artikel:

Open Joint Stock Company (OJSC)

Europäische Aktiengesellschaft / societas europaea

Im Zuge weitergehender Harmonisierungsbestrebungen wurde auf europarechtlicher Grundlage eine neue Gesellschaftsform geschaffen, die Europäische Aktiengesellschaft (lat. societas europaea, "SE").

Geschichte

Erfunden wurde das Prinzip der Anteilsteilung in der Steiermark Österreichs, in der Erzabbau und -verarbeitung zu teuer geworden waren, um sie aus einer Hand zu finanzieren. So wurden 1415 in Leoben und bald im ganzen deutschen Sprachraum Genossenschaften (Gewerkschaften) gegründet, die sich durch Anteile, sogenannte Kuxe, finanzierten. Diese Kuxe wurden an Kaufleute, Adel und Klöster ausgegeben und gehandelt und stiegen und fielen in ihrem Wert.

Die erste als moderne Aktiengesellschaft organisierte Unternehmung war die 1602 gegründete Niederländische Ostindien-Kompanie (Vereenigde Oostindische Compagnie; abgekürzt: V.O.C. bzw. VOC oder Kompanie (Compagnie).

Gründung von Aktiengesellschaften

Bis in das 19. Jahrhundert hinein war die Gründung einer Aktiengesellschaft nur durch hoheitlichen Akt möglich (Oktroisystem). Mit der Einführung moderner Handelsrechtsgesetze (z.B. dem Aktiengesetz von 1843 in Preußen oder ab 1861 dem ADHGB) wurde ein standardisiertes Recht für alle Aktiengesellschaften geschaffen. Aber die Gründung bedurfte weiterhin der staatlichen Genehmigung (Konzessionssystem). Heute erfolgt die Gründung der AG von Rechts wegen, sofern die gesetzlichen Voraussetzung erfüllt sind, ohne dass es einer staatlichen Genehmigung bedarf (Normativsystem).

Siehe auch

Literatur

  • Ek,R., Hoyenberg v., Ph., Aktiengesellschaften, 2. Aufl., München 2006
  • Theisen, M.R., Wenz, M., Aktiengesellschaft, 2. Aufl., Stuttgart 2005
Wiktionary: Aktiengesellschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen