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Ehestandsdarlehen

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Das Ehestandsdarlehen war eine familien- und arbeitsmarktpolitische Maßnahme des III. Reichs.

Es handelte sich dabei um ein Darlehen, das in Form von Gutscheinen für die Beschaffung von Haushaltsgütern ausgezahlt wurde. Der Wert der Gutscheine wurde mit 1000 RM beziffert.

Das Ehestandsdarlehen war an Voraussetzungen geknüpft. Bei seiner Einführung im Jahr 1933 – als Teil des Gesetzes zur Minderung der Arbeitslosigkeit – wurde es zunächst nur gewährt, wenn die Ehefrau aus der Berufstätigkeit ausschied. Diese Regelung wurde im November 1937 aufgehoben.

Das Darlehen war zinslos. Die Rückzahlungspflichten reduzierten sich mit der Zahl der Kinder, die in der geförderten Ehe geboren wurden.

Die Mittel für das Ehestandsdarlehen wurden zum Teil durch eine Steuer, die Ehestandshilfe, aufgebracht.