Der Friedensvertrag von Versailles, oft auch „Versailler Vertrag“ genannt, war das Ergebnis des seit dem 18. Januar 1919 in Versailles tagenden Friedenskongresses. Ein engerer Ausschuss des Kongresses war der von Woodrow Wilson, Clemenceau, Lloyd George und dem italienischen Minister Orlando gebildete ‚Rat der Vier‘. Der Versailler Vertrag beendete formell den Ersten Weltkrieg zwischen dem Deutschen Reich und den Mächten der Entente und ihren Verbündeten. Er wurde nach mündlichen Verhandlungen, an denen nur die Siegermächte teilnahmen (mit der deutschen Delegation waren nur Memoranden ausgetauscht worden), der deutschen Delegation vorgelegt. Da nur geringfügige Änderungen erreicht werden konnten, trat Reichskanzler Scheidemann zurück. Zwei deutsche Delegierte unterschrieben den Vertrag am 28. Juni 1919 unter Protest. Die deutsche Nationalversammlung hatte am 22. Juni 1919 mit 257 gegen 138 Stimmen für die Unterzeichnung des Vertrags votiert, weil sonst ein Einmarsch am Rhein bereitstehender alliierter Streitkräfte drohte. Der Versailler Vertrag ist bei weitem der folgenreichste der Pariser Vorortverträge, zu denen auch der Vertrag von Trianon mit Ungarn und der Vertrag von St. Germain mit Österreich zu rechnen sind. Er konstatierte die alleinige Verantwortung des Deutschen Reichs und seiner Verbündeten für den Ausbruch des Weltkriegs und verpflichtete es daher zu Reparationszahlungen an die Siegermächte. Die Vertreter der USA, der wichtigsten der Signatarmächte (neben Großbritannien, Frankreich, Italien, Belgien und anderen), hatten den Vertrag nach zwei deutschen Delegierten zwar als Erste unterzeichnet, der amerikanische Kongress ratifizierte den Vertrag jedoch nicht. Der Vertrag wurde am 10. Januar 1920 ratifiziert (Austausch der Dokumente) und war ab diesem Datum in Kraft.

Inhalt des Vertrags
Kriegsschuldartikel (Artikel 231) und Reparationen
Im Artikel 231 heißt es: „Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben.“
Der Vertrag wies allein dem kaiserlichen Deutschen Reich und seinen Verbündeten die Verantwortung für den Ersten Weltkrieg zu. Er bedeutete eine anfängliche Isolation des Deutschen Reiches, das sich als Sündenbock für die Verfehlungen der anderen europäischen Staaten vor dem Weltkrieg sah.
Diese einseitige Schuldzuweisung hat in den direkt folgenden Jahren und auch später zur Kriegsschulddebatte geführt. Die Unterschriften durch Hermann Müller und Johannes Bell nährten die v. a. durch Hindenburg und Ludendorff sowie später auch von Adolf Hitler propagierte Dolchstoßlegende.
Politiker und Historiker aller Nationen beurteilen die Ursachen des Ersten Weltkriegs heute differenzierter, als es in dem Vertrag ausgedrückt wird. Der Artikel 231 sollte jedoch auch nicht die historischen Ereignisse analysieren, sondern die für das Deutsche Reich nachteiligen Friedensbedingungen juristisch und moralisch legitimieren. Darüber hinaus sollte das Deutsche Reich auch finanziell für die Schäden an Land und Menschen haftbar gemacht werden, welche die kaiserlichen Truppen insbesondere in Frankreich angerichtet hatte. Der Vertrag von Versailles legte daher auch den Grund für die Reparationsforderungen an das Deutsche Reich, deren Höhe allerdings zunächst nicht festgelegt wurde. Die Vertreter des Deutschen Reiches protestierten gegen den Artikel 231 daher nicht bloß aus Gründen der Selbstrechtfertigung, sondern auch mit dem Ziel, die moralische Basis der gegnerischen Forderungen insgesamt zu unterminieren. Die Reparationsforderungen belasteten den neuen republikanischen Staat, waren jedoch grundsätzlich an der Zahlungsfähigkeit des Reiches orientiert. Anders als oft behauptet, verursachten die Reparationen nicht die Inflation. Sie hatte unmittelbar mit dem Kriegsausbruch begonnen, beschleunigte sich 1916 und wurde bereits Ende 1922, vor der französischen Ruhrbesetzung, zur sogenannten Hyperinflation. Die Reichsregierung forcierte diesen Prozess bewusst, um den Ruhrkampf gegen den früheren Kriegsgegner zu finanzieren. Umgekehrt diente jedoch das hausgemachte Problem der Inflation dazu, die Zahlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches unter Beweis zu stellen und so die Reparationsforderungen zu unterlaufen. (vgl. Eberhard Kolb: Die Weimarer Republik, München 2002).
Siehe: Deutsche Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg
Territoriale Bestimmungen
Das Reich musste zahlreiche Gebiete abtreten: Nordschleswig an Dänemark, den Großteil der Provinzen Westpreußen und Posen sowie das oberschlesische Kohlerevier und kleinere Grenzgebiete Schlesiens und Ostpreußens an den neuen Staat Polen. Außerdem ging das Hultschiner Ländchen an die neu gebildete Tschechoslowakei. Im Westen ging Elsass-Lothringen an Frankreich, und Belgien erhielt das Gebiet Eupen-Malmedy mit einer ebenfalls überwiegend deutschsprachigen Bevölkerung. Darüber hinaus wurde der gesamte reichsdeutsche Kolonialbesitz dem Völkerbund unterstellt. Insgesamt verlor das Reich 13% seines vorherigen Gebietes und 10% der Bevölkerung. Das Deutsche Reich musste die Souveränität Österreichs anerkennen, umgekehrt wurde der von Deutschösterreich angestrebte Zusammenschluss mit dem Deutschen Reich im Vertrag von Saint-Germain untersagt.
Die deutsche Kolonie Kiautschou in der chinesischen Provinz Shandong, die bereits am 7. November 1914 von japanischen Truppen eingenommen wurde, blieb durch die Bestimmungen des Vertrags unter japanischer Verwaltung. Junge chinesische Intellektuelle aus der Neuen Kulturbewegung, die eine Rückgabe des Gebiets an China forderten, gingen in Tokio und in Peking auf die Straße, japanische Waren wurden boykottiert. Die Bewegung des vierten Mai, die daraus entstand, wurde zur Wurzel des Nationalismus in China.
Deutsche Gebietsverluste durch den Versailler Vertrag
1. Sofort abgetretene Gebiete (Ohne Volksabstimmung):
- Elsaß-Lothringen (an Frankreich)
- Fast ganz Westpreußen (ohne Danzig) und Posen (an Polen)
- die südliche Hälfte des ostpreußischen Kreises Neidenburg, das sog. Soldauer-Ländchen (an Polen)
- das Reichthaler Ländchen (an Polen)
- Hultschiner Ländchen (an die Tschechoslowakei)
- Die Teile Kameruns, die 1911 erst reichsdeutsche Kolonie geworden waren (an Frankreich)
- Das von China gepachtete Kiautschou (unter japanisches Mandat)
- Die 1899 von Spanien käuflich erworbenen Inselgruppen der Marianen (spanisch seit 1556) und der Karolinen (beide unter japanisches Mandat)
2. Nach Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags abgetreten:
- Nordschleswig (an Dänemark)
- Ostteil von Oberschlesien an Polen, das Industriegebiet um Kattowitz, in dessen Teilen es deutliche polnische Mehrheiten gab, an Polen. Auf Betreiben Frankreichs und Polens fand diese Aufteilung Oberschlesiens statt, obwohl 60% in der Abstimmung gegen den Anschluss Oberschlesiens an Polen gestimmt hatten. Die Abtrennung empfanden viele Deutsche als ungerecht. Die Teilung Oberschlesiens stand aber schon vor der Volksabstimmung fest, welche für die Alliierten lediglich als Grenzfindung diente.
- Eupen-Malmedy sowie das bisherige Neutral-Moresnet an Belgien (siehe Ostkantone); ursprünglich ohne Abstimmung, eine spätere Abstimmung bestätigte die Zugehörigkeit zu Belgien. Ob die Abstimmung korrekt war oder nicht, wurde von beiden Seiten gegensätzlich dargestellt. Das abgetretene Gebiet umfasste sowohl Gemeinden mit französischsprachigen (Malmedy, Weismes) als auch mit deutschsprachigen Bevölkerungsgruppen (Eupen, Sankt Vith u.a.). Letztere bilden heute die deutsche bzw. Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens.
3. Nach Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags beim Deutschen Reich geblieben:
- Mittelschleswig
- Westteil Oberschlesiens (1/3)
- 9 Landkreise Westpreußens östlich und westlich des neuen polnischen „Korridors“ (siehe Westpreußen)
- Südteil Ostpreußens (aber ohne Soldau, Kreis Neidenburg)
- das Namslauer Abstimmungsgebiet
4. Dem Völkerbund unterstellt:
- Saargebiet
- Politisch dem Völkerbund unterstellt
- Wirtschaftlich zu Frankreich
- nach 15 Jahren Abstimmung der Bevölkerung über Landeszugehörigkeit
- Danzig (Freie Stadt)
- Das Memelland wurde zunächst dem Völkerbund bzw. der französischen Besatzung unterstellt und 1923 von Litauen besetzt und annektiert.
- Kolonien des Deutschen Reiches
5. Entmilitarisierte Gebiete:
Militärische Bestimmungen
Dem Deutschen Reich wurden weitgehende Beschränkungen auferlegt:
- Auflösung des Großen Generalstabs
- Berufsarmee mit maximal 100.000 Mann und ca. 4.000 Offizieren
- keine allgemeine Wehrpflicht
- Verbot von militärischen Vereinen, Militärmissionen und Mobilmachungsmaßnahmen
- Marine mit 15.000 Mann, 6 Panzerkreuzern, 6 leichten Kreuzern und 12 Torpedobooten
- keine schweren Waffen wie U-Boote, Panzer, Schlachtschiffe
- Verbot chemischer Kampfstoffe
- Beschränkung der Waffenvorräte (102.000 Gewehre, 40,8 Mill. Gewehrpatronen)
- Verbot des Wiederaufbaus von Luftstreitkräften
- Entmilitarisierung des Rheinlands (50-km-Streifen östlich des Rheins)
- Verbot des Festungsbaus entlang der deutschen Grenze
- Verbot von Befestigung und Artillerie zwischen Ost- und Nordsee
- Im Weiteren wurden jegliche Maßnahmen, die zur Vorbereitung eines Krieges geeignet sind, verboten. Dies hatte unter anderem Auswirkungen auf das Deutsche Rote Kreuz, das in der Folge seine Ursprungsaufgabe in den Hintergrund stellen musste.
Wirtschaftliche Bestimmungen
Die Deutsche Republik bzw. das republikanische Deutsche Reich wurde zur Wiedergutmachung durch Geld- und Sachleistungen in noch festzulegender Höhe verpflichtet. Ebenso wurde eine Verkleinerung der reichsdeutschen Handelsflotte festgeschrieben. Die großen deutschen Schifffahrtswege, namentlich Elbe, Oder und Donau, wurden für international erklärt. Für fünf Jahre musste das Deutsche Reich den Siegermächten einseitig die Meistbegünstigung gewähren. Im sogenannten Champagnerparagraphen 274 wurde festgelegt, dass Produktbezeichnungen, die ursprünglich Herkunftsbezeichnungen aus den Ländern der Siegermächte waren, nur noch verwendet werden durften, wenn die so bezeichneten Produkte auch tatsächlich aus der genannten Region stammten: Seitdem darf Branntwein nicht mehr als Cognac und Schaumwein nicht mehr als Champagner verkauft werden, Bezeichnungen, die bis dahin in den deutschen Ländern durchaus üblich waren. Luxemburg musste die bislang bestehende Zollunion mit dem Deutschen Reich aufgeben.
Völkerbund
Außerdem sah der Vertrag die Gründung des Völkerbunds vor, eines der erklärten Ziele des US-amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson. Der Völkerbund war Vorläufer-Organisation der heutigen Vereinten Nationen, die nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurden. Deutschland war bis 1926 vom Völkerbund ausgeschlossen. Dessen Satzungen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Charta der Vereinten Nationen ersetzt.
Folgen des Vertrages
Folgen für das Deutsche Reich
Im Nachhinein betrachtet, war das Vertragswerk von Versailles von Anfang an zum Scheitern verurteilt, da es das Deutsche Reich als immer noch stärkste und geographisch in der Mitte beheimatete, also für die Stabilität des Kontinents unentbehrliche europäische Macht „weder dauerhaft entmachtete noch dauerhaft integrierte“ (Haffner). Er erwies sich als zu hart und zu wirkungslos gleichermaßen. Er war zu hart, als dass ein als politische Einheit und wirtschaftliche Großmacht bestehen gebliebenes Deutsches Reich ihn dauerhaft akzeptieren würde, und zu wirkungslos, um das Deutsche Reich dauerhaft als Großmacht auszuschalten. Zudem war es nur den Worten nach ein Vertrag, von dessen Verhandlung allerdings der eine Vertragspartner – das Deutsche Reich – ausgeschlossen war und der deshalb auch – mit einigem Recht – als „Diktat von Versailles“ empfunden wurde, als ein Papier, an das man sich nicht gebunden fühlte. Es war erklärtes Ziel der deutschen Außenpolitik, diese „Fesseln von Versailles abzuschütteln“. Außerdem konnten weitere europäische Großmächte, die zuvor ein Kräftegleichgewicht in Europa mitgetragen hatten, die Friedensordnung nicht mittragen: Österreich-Ungarn war zerschlagen, Russland ausgegrenzt – und die USA zogen sich ebenfalls zurück. Frankreich und England aber waren allein zu schwach, um den Vertrag in letzter Konsequenz durchsetzen zu können, und kamen so konsequent zu einer Politik des Appeasement. Schließlich beschädigten die Inhalte des Vertrages – insbesondere auch die Gebietsabtretungen mit deutschen Bevölkerungsgruppen – sowie die Art seines Zustandekommens im Deutschen Reich nachhaltig sowohl das Ansehen der Westmächte als auch das Vertrauen in die Staatsform der Demokratie. Quer durch die Parteienlandschaft stieß der Vertrag auf heftige Ablehnung. Der Weimarer Regierung wurde von einigen Gruppen zudem vorgeworfen, durch die Annahme der Vertragsbedingungen die Interessen des Reichs verraten zu haben; es wurde eine Revision des als „Schandfrieden“ oder „Schanddiktat von Versailles“ bezeichneten Vertrags gefordert. Inwieweit der Vertrag von Versailles zur „Machtergreifung“ Hitlers beigetragen hat, bleibt spekulativ. Sicher ist der Weg zu Hitler nicht zwangsläufig gewesen, die zeitgenössische Aussage des Marschall Foch angesichts des Vertrages ist jedoch in seiner wissenden Vorausschau nicht zu leugnen. Er sagte: „Das ist kein Frieden. Das ist ein zwanzigjähriger Waffenstillstand.“ Wobei Foch jedoch nicht eine Lockerung der Vertragsbedingungen befürwortete, sondern für eine Zerschlagung des Deutschen Reiches eintrat. Insgesamt wurde es von verschiedenen Historikern als ein Geburtsfehler des Versailler Vertrages bezeichnet, dass er zwei Ziele gleichzeitig zu erreichen versuchte: zum einen die von Wilson vertretenen Ideale der Selbstbestimmung der Völker und der territorialen Übereinstimmung zwischen Volk und Staat, zum anderen die Absichten der Siegermächte, insbesondere Frankreichs, das Deutsche Reich entscheidend zu schwächen.
Der Vertrag war selbst unter den Siegermächten umstritten. Großbritannien fürchtete eine zu starke Dominanz Frankreichs auf dem europäischen Festland, und die USA forderten die Durchsetzung von Wilsons 14-Punkte-Programm. Schließlich setzte sich Frankreich durch, das unter den Alliierten die größte Kriegslast getragen hatte und daher auch das größte Sicherheitsbedürfnis geltend machte. Die schwerwiegenden Folgen dieses Vertrags sah der britische Premier Lloyd George bereits im März bemerkenswert klar voraus (siehe Zitat).
Auf die hohen Reparationsforderungen und die Industriedemontagen im Ruhrgebiet versuchte die deutsche Reichsregierung mit einem Generalstreik zu reagieren, der mit ständig nachgedrucktem Geld unterstützt werden sollte. Die Folgen waren Inflation, Verelendung breiter Volksschichten und eine ständig zunehmende Abhängigkeit von ausländischen Krediten (besonders US-amerikanischen). Daher traf die von den USA ausgehende Weltwirtschaftskrise das Deutsche Reich extrem hart, da diese stärker als irgendeine andere Industrie an die amerikanische Wirtschaft gekoppelt war.
Die durch den Versailler Vertrag begründeten bedeutsamen wirtschaftlichen Folgen und die außenpolitische Isolation des Deutschen Reichs versuchte Walther Rathenau im Vertrag von Rapallo zu entschärfen. Darin wurde das Verhältnis zur Sowjetunion normalisiert und auf gegenseitige Ansprüche verzichtet.
Die NS-Diktatur konnte in ihrer Anfangsphase durch die Beseitigung der letzten Zwänge des Versailler Vertrags, unter anderem durch die militärische Wiederaufrüstung und Wiederbesetzung des Rheinlandes, großes innenpolitisches Prestige ernten.
Der Vertrag von Versailles hatte also das Gegenteil von dem bewirkt, was sich die Westmächte von ihm erhofft hatten: den Frieden in Europa zu bewahren. Er bildete eine der Ursachen für den Zweiten Weltkrieg.
Zitate
„Welche Hand müsste nicht verdorren, die sich und uns in solche Fesseln legte?“ – Reichskanzler Philipp Scheidemann (SPD) in der Nationalversammlung am 12. Mai 1919
„Wir stehen hier aus Pflichtgefühl, in dem Bewußtsein, daß es unsere verdammte Schuldigkeit ist, zu retten zu suchen, was zu retten ist... Wenn die Regierung ... unter Vorbehalt unterzeichnet, so betont sie, daß sie der Gewalt weicht, in dem Entschluß, dem unsagbar leidenden deutschen Volke einen neuen Krieg, die Zerreißung seiner nationalen Einheit durch weitere Besetzung deutschen Gebietes, entsetzliche Hungersnot für Frauen und Kinder und unbarmherzige längere Zurückhaltung der Kriegsgefangenen zu ersparen.“ – Ministerpräsident Gustav Bauer am 22. Juni 1919 zum Versailler Vertrag
„Wir versuchten, zu Deutschland gerecht zu sein, und als wir seine Argumente angehört und alle Einzelheiten der Gegenvorschläge, die es gemacht hatte, geprüft hatten, schrieben wir den Vertrag in seiner endgültigen Form nieder und sagten: ‚Unterzeichnen Sie hier‘. Für was sonst waren unsere Jungs gestorben? Starben sie, damit wir Deutschlands Genehmigung dafür einholen würden, unseren Sieg zu vervollständigen? Sie starben, damit wir Deutschland sagen könnten, was die Bedingungen des Sieges im Interesse von Gerechtigkeit und Frieden sind, und wir waren berechtigt, die Richtung einzuschlagen, die wir nahmen. Alles andere wäre unerträglich gewesen. Was sich nicht ins Bewusstsein einiger unserer Leute eingegraben hat, ist, dass, obwohl ein Großteil des Vertrags der Abrechnung mit Deutschland gewidmet ist, der größere Teil der Bedeutung der Vorkehrungen der Abrechnung der Welt gilt.“ - US-Präsident Woodrow Wilson im Jahre 1919 laut einer von Hamilton Foley aus Vortragsmanuskripten und anderen Dokumenten zusammengestellten Wilson-Autobiographie[1].
„Das ist kein Frieden. Das ist ein zwanzigjähriger Waffenstillstand.“ – französischer Marschall Ferdinand Foch
„Man mag Deutschland seiner Kolonien berauben, seine Rüstung auf eine bloße Polizeitruppe und seine Flotte auf die Stärke einer Macht fünften Ranges herabdrücken. Dennoch wird Deutschland zuletzt, wenn es das Gefühl hat, dass es im Frieden von 1919 ungerecht behandelt worden ist, Mittel finden, um seine Überwinder zur Rückerstattung zu zwingen. [...] Um Vergütung zu erreichen, mögen unsere Bedingungen streng, sie mögen hart und sogar rücksichtslos sein, aber zugleich können sie so gerecht sein, dass das Land, dem wir sie auferlegen, in seinem Innern fühlt, es habe kein Recht sich zu beklagen. Aber Ungerechtigkeit und Anmaßung, in der Stunde des Triumphs zur Schau getragen, werden niemals vergessen noch vergeben werden. [...] Ich kann mir keinen stärkeren Grund für einen künftigen Krieg denken, als dass das deutsche Volk, das sich sicherlich als einer der kraftvollsten und mächtigsten Stämme der Welt erwiesen hat, von einer Zahl kleinerer Staaten umgeben wäre, von denen manche niemals vorher eine standfeste Regierung für sich aufzurichten fähig war, von denen aber jeder große Mengen von Deutschen enthielte, die nach Wiedervereinigung mit ihrem Heimatland begehrten.“ – David Lloyd George, britischer Premierminister in seinem Memorandum zum Versailler Vertrag, 25. März 1919
„Der Friede ist milde für das, was er an Härten enthält.“ – Jacques Bainville, französischer Journalist und Historiker
„Der Ausgangspunkt der nationalsozialistischen Bewegung ist nicht München, sondern Versailles“ – Theodor Heuss, erster Präsident der Bundesrepublik Deutschland
Fußnoten
- ↑ Woodrow Wilson, compiled with his approval by Hamilton Foley: Woodrow Wilson's Case for the League of Nations, Princeton University Press, Princeton 1923, Seite 29: „We tried to be just to Germany, and when we had heared her arguments and examined any portion of the counter proposals that she made, we wrote the Treaty in its final form and said, ‚Sign here‘. What else did our boys die for? Did they die in order that we might ask Germany's leave to complete our victory? They died in order that we might say to Germany what the terms of victory were in the interest of justice and peace, and we were entitled to take the course that we did take. It would have been intolerable if there had been anything else. What has not been borne in upon the consciousness of some of our people is that although most of the words of the Treaty are devoted to the settlement with Germany, the greater part of the meaning of its provisions are devoted to the settlement of the world.“ Rezension
Literatur
- Woodrow Wilson: Memoiren und Dokumente über den Vertrag von Versailles anno MCMXIX (R. St. Baker, Hrsg.), in autorisierter Übersetzung von C. Thesing, 3 Bände, Leipzig 1923.
- Woodrow Wilson, compiled with his approval by Hamilton Foley: Woodrow Wilson’s Case for the League of Nations. Princeton University Press, Princeton 1923. Rezension.
- W. Stanley Macbean Knight: The History of the Great European War – Its Causes and Effects. Caxton Publishing Co., Bd. 1–10, London 1914–1919.
- Bruce Kent: The Spoils of War – The Politics, Economics and Diplomacy of Reparations 1918–1932, Clarendon, Oxford 1989.
- Das Versailler Diktat, Arndt-Verlag, Kiel 1999, ISBN 3-88741-195-1 (vollständiger Vertragstext mit den Gegegnvorschlägen der deutschen Regierung und einem Vorwort von Generalleutnant a.D. Franz Uhle-Wettler)
- Eberhard Kolb: Der Frieden von Versailles. München 2005 (knapper Überblick).
- Sebastian Haffner, Gregory Bateson, u.a.: Der Vertrag von Versailles, Verlag Ullstein, ISBN 3-548-33090-8. (Enthält den vollständigen Text des Versailler Vertrages.)