Diskussion:Radikalenerlass

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von 77.178.178.102 in Abschnitt Vorschlag für "rechtliches"

Aus dem Artikel eingefügt:

Die unbewiesene Tatsachenbehauptung, Fischer sei Mitglied in einer Kampforganisation gewesen, scheint mir ausgesprochen gewagt und eine Form der politischen Meinungsäußerung, die nicht in ein lexikalisches Werk eingang finden sollte.

MfG bruniL

Ja das finde ich auch. Am besten entfernen wir diesen Abschnitt. --D-Generated 16:46, 16. Mär 2006 (CET)

Der letzte Abschnitt "Aktuelles" ist als ganzes ziemlich gewagt und gibt politische Meinungen des Verfassers wider. Der muss echt überarbeitet werden.

Ich habe das letzte Viertel des "Aktuelles" teils entfernt, da dieser wirklich nur Meinung wiedergab. Den rest kann man so lassen, finde ich. -- Discostu 15:49, 26. Mär 2006 (CEST)

Ich fand das letzte viertel sehr ok weil man die meinung von anderen Lesern lesen konnte. sau dumm das de das weg gemachte hasch! ich liebe de appel

Vorschlag für "rechtliches"

Hallo, da ich noch nicht soviel Erfahrung mit dem inhaltlichen Editieren der Wikipedia habe, stelle ich erstmal meinen Vorschlag ein, anstatt den Artikel direkt zu ändern. Als Ergänzung zu "rechtliches" könnte man Teile hiervon verwenden:

Grundsätzlich schienen sich in der Diskussion um den Extremistenbeschluss verschiedene Artikel des Grundgesetzes diametral gegenüber zu stehen. Dies sind zum einen die Grund- und Freiheitsrechte die in Art. 1-20 GG definiert sind und auf der anderen Seite die Artikel zur „wehrhaften“ Verfassung und zum Berufsbeamtentum. Für die Kritiker des Erlasses brach der Extremistenbeschluss das Grundgesetz, vor allem die Artikel 3, der Gleichheit vor dem Gesetz, nach der niemand „wegen seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt“ werden darf. Sie glaubten Artikel 5, in dem die Meinungsfreiheit deklariert wird, und vor allem auch Artikel 12, die Berufsfreiheit, verletzt und stützten hierauf ihren Vorwurf eines Berufsverbots. Befürworter des Beschlusses gaben jedoch Art.33 Abs.5, in dem festgelegt wird dass das Recht des öffentlichen Dienst nach den „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“ zu regeln ist, eine höhere Priorität. Zudem betonten sie das besondere Treueverhältnis der Beamten ausgehend von Art.33 Abs. 4 noch vor der Freiheit, nach der Niemandem wegen seiner Zugehörigkeit zu einer Weltanschauung ein Nachteil bei der Einstellung in den öffentlichen Dienstes erwachsen sollte. Zudem wiesen sie darauf hin, dass durchaus bestimmte Freiheitsrechte entzogen werden dürfen, sollte jemand versuchen sie zum Kampf gegen die FDGO zu missbrauchen. Um diese Streitfrage nach der Priorität der verschiedenen Verfassungsartikel zu klären, sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Am 22. Mai 1975 veröffentlichte es eine vielbeachtete Grundsatzentscheidung zum Extremistenbeschluss im Falle eines jungen Jura-Studenten. Es gab Art. 33. Abs.5 grundsätzlich Vorrang vor z.B.Art.12 und stellte fest, dass es „nicht in Widerspruch zu Art.12 GG [steht], wenn der hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums im Beamtenrecht verwirklicht wird, vom Bewerber für ein Amt zu verlangen, daß er die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten“. Das Gericht betonte in seiner Entscheidung die besondere Stellung von Beamten gegenüber anderen Bürgern und die damit verbundene besondere Treuepflicht, die eine Beteiligung in einer verfassungsfeindlichen politischen Partei im Gegensatz zu anderen Bürgern nicht zuließe. Außerdem stellte das Gericht fest, dass, im Kontext der besonderen geschichtlichen Vergangenheit Deutschlands auch die Meinungsfreiheit hier bestimmte Einschränkungen fände.

Quellen: Braunthal, Loyalität und öffentlicher Dienst, S.79-81; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 -2 BvL 13/73; Art3, 18-20,33 GG

--77.178.178.102 01:21, 10. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Wiedereinstellung Vogt

"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Falle einer entlassenen (und später wieder eingestellten) Lehrerin, die DKP-Mitglied war, einen Verstoß gegen die Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention... ". Der Europäische Gerichtshof hat im Falle einer ... wieder eingestellten Lehrerin?? Nee, das haut nicht hin. Der Verstoß wurde eindeutig im Falle einer entlassenen Lehrerin festgestellt. Daß sie wieder eingestellt wurde, kann ja im nächsten Satz stehen. Saxo 21:04, 24. Jul 2006 (CEST)

Dass Frau Vogt dann schon vor dem Gerichtsurteil wieder eingestellt wurde, ist zwar für die aus dem Fall bzw. Urteil ableitbaren Leitsätze irrelevant, gehört aber wohl doch zum zeigeschichtlichen Sachverhalt. Habs daher beim Bündeln des Kapitels "Rechssprechung" drin gelassen. Dass die letztinstanzliche Entscheidung des EGMR keine bloße "Annahme", sondern eine Feststellung ist, bedarf keines weiteren Kommentars. Da wollte jemand wohl die Niederlage der eigenen Rechtsauffassung ein wenig klittern.--Feliks 14:06, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Michael Csaszkóczy

Es ist eine Unverschämtheit der Linken, immer und immer wieder zu behaupten, Herrn Csaszkóczy sei die Ausübung seines Berufes verboten. Herr Csaszkóczy hat einen sehr guten Studienabschluß hingelegt - es steht ihm vollkommen frei, sich damit an allen Privatschulen des Landes zu bewerben. Tomcat0816 17:22, 19. Sep 2006 (CEST)

Unabhängig der politischen couleur (aber verdächtig oft im linken Lager) wird von Berufsverbot geplappert und so suggeriert, daß sofort ein Verstoß gegen Artikel 12 Grundgesetz vorliegt. Wie Tomcat0816 bereits ausführte, gibt es neben den öffentichen Schulen auch private Ersatz- und Ergänzungsschulen, welche ebenfalls Lehrkräfte einstellen. Im öffentlichen Dienst muß nicht jeder genommen werden, der bei Bund, Länder oder Gemeinden arbeiten will. Wer sich selbst ein Bild von den Ansichten Herrn C.'s machen will: http://www.gegen-berufsverbote.de/lib/presseerklaerungen/redemicha270107.html Im vertrauten Kreis der "Genossen" wird es dann sicher konkreter... Aber das ist ja nur eine wilde Spekulation meinerseits.

--Brasseur 23:22, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten

@Brasseur: In diesem Zasammenhang auf Privatschulen zu verweisen ist lächerlich. Nur ein sehr geringer Anteil der Lehrer Arbeitet in solchen Schulen. ES ist in diesem Fall doch eindeutig das die Nichteinstellung aus politschen Gründen erfolgt ist. --Perrim 02:11, 31. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Es ist nicht lächerlich, dem Argument entgegenzutreten, ein Pädagoge fände nur im staatlichen Schuldienst eine seiner Qualifikation entsprechende Tätigkeit. Private Ersatz- und Ergänzungsschulen spielen gerade in Baden-Württemberg eine große Rolle (laut Statistik besuchen ca. 7% der Schüler eine private Schule (90 Tausend von 1,3 Mio., also auch ca. 7% der Lehrer unterrichten dort). Da eine endgültige Urteilsfindung seitens des zuständigen Gerichts noch nicht stattgefunden hat kann man auch nicht von einer Eindeutigkeit bezüglich der Gründe der Nichteinstellung sprechen. Laut der Pressemitteilung ging es jedoch um die Weigerung seitens Herrn C., sich von der manifestierten Bereitschaft seiner Gruppierung, Gewalt anzuwenden, zu distanzieren. Ich kann darin keine "politischen Gründe" erkennen. Ich sehe im Diskussionsbeitrag von Perrim nur einen weiteren Versuch, eine ungeliebte Verwaltungsentscheidung als "staatliche und politische Willkür" hinzustellen und sie möglichst noch mit dem Makel einer Grundrechtsverletzung zu behaften. Zweck des staatlichen Schulsystems ist nun einmal nicht, dass jeder der will, Lehrer wird, sondern dass die Schüler bestmöglich unterrichtet werden. Der Auftrag an die Schulen ergibt sich aus der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und dem Schulgesetz. Und darin steht definitiv nichts von einem Recht der Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer Ziele.

--Brasseur 20:43, 31. Jan. 2007 (CET)Beantworten
@ Brasseur: Danke für die gute Argumentation. Ich möchte noch ein paar Worte über die "Gruppierung" des Herrn C. hinzufügen. Es handelt sich dabei um die "Antifaschistische Initiative Heidelberg" (AIHD, Internet: www.autonomes-zentrum.org/ai). Die AIHD ist eine zumindest linksradikale, in Teilen auch linksextreme Organisation. Linksextrem deshalb, weil sie ausdrücklich auch die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung ihrer "politischen" Ziele befürwortet. Diese Ziele sind eindeutig staatsfeindlich - die AIHD will, wie (fast) jede sogenannte "Antifa", die "herrschenden Verhältnisse überwinden", notfalls eben mit Gewalt. Wer sich wie Herr C. von einer solchen Organisation nicht ausdrücklich distanziert, hat im öffentlichen Dienst nichts, aber auch gar nichts zu suchen. Tomcat0816 11:05, 22. Feb. 2007 (CET)Beantworten
@Brasseur "Private Ersatz- und Ergänzungsschulen spielen gerade in Baden-Württemberg eine große Rolle" Wenn 7% eine große Rolle sind, frage ich mich ein wenig, was dann eine mittlere ist - 1%?. Zu den 7% zählen übrigens auch kirchliche und Waldorf-Schulen, die nehmen einen Linken sicher mit Kusshand. --Feliks 16:36, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
@Brasseur "Zweck des staatlichen Schulsystems ist [... ] dass die Schüler bestmöglich unterrichtet werden" Volle Zustimmung, deswegen soll der Lehrer mit der besseren Examensnote und nicht der mit der stromlinienförmigeren Einstellung übernommen werdem. Fällt C. raus, rückt ein Bewerber mit schlechterer Examensnote nach.--Feliks 14:50, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Quellen

Die Auswahl der Quellen (ausschliesslich Kritiker des Radikalenerlasses, ausschliesslich Sekundär und keine Primärquellen) ist POV. Kann jemand für Ausgewogenheit sorgen?Karsten11 19:47, 23. Nov. 2006 (CET)Beantworten


Europa

Was in den Artikel unbedingt hineingehört ist der Vergleich zu anderen europäischen Staaten. Dabei ist hervorzuheben, daß Deutschland das einzige Land ist, daß solch einen undemokratischen Radikalenerlaß besitzt. --Zündkerze 05:43, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Besser noch: Ein Vergleich mit den anderen westlichen Staaten (auch außerhalb Europas). Wobei die Wertung hier auf der Diskussionsseite ok, im Artikel aber unangebracht ist.Karsten11 09:12, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Was soll am "Radikalenerlass" undemokratisch sein?
Daß nicht per Volksentscheid über die Ein- bzw. Bestellung von Lehrkräften, Richtern und Polizisten entschieden wird?
Daß sich der Staat das Recht zugesteht, Personen, welche gegen die demokratischen und gesellschaftlichen Grundstrukturen agieren oder agitieren, nicht in vertrauensvolle Funktionsstellen einzusetzen.
Daß ein Staatsbediensteter die im Arbeitsrecht verankerte Loyalitätspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber erfüllen muß?
--Brasseur 23:33, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mir erschließt sich jetzt zwar der spezifische Bezug von Brasseurs vorstehendem Beitrag zum Vergleich zu anderen europäischen Staaten nicht, aber ich fände ein paar Quellen zum Europavergleich ganz gut --Feliks 16:52, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
@Brasseur:
-Volksentscheid hat kein Schwein gefordert,
-Kritik muss gerade ein demokratischer Staat ertragen können (nur Diktaturen dürfen Kritiklosigkeit erwarten),
-die allgemeine arbeitsrechtliche Loyalitätspflicht erstreckt sich nicht auf das Privatleben: Der Metzger darf Veganer sein, die Verkäuferin im SM-Shop kann soviel Blümchensex haben wie sie will und die Kassiererin im Bioladen darf soviel Junkfood in sich reinstopfen, bis sie platzt. Wenn übrigens ein Lehrer (übrigens egal ob DKP, FDP, CDU, SPD oder Partei Bibeltreuer Christen) im Unterricht seine Parteimeinung propagiert, sollte man ihn abmahnen und ggf. feuern, denn er wird nicht von der Partei, sondern vom Steuerzahler gezahlt
--Feliks 14:42, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
@Karsten11: ein internationaler Vergleich sollte nicht nur die westlichen Staaten umfassen (dort z.B.auch die McCarthy-Ära erfassen), sondern auch die Situation im (ehemaligen) Ostblock --Feliks 14:42, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ursprünge

Eigentlich ist es falsch den Radikalenerlaß nur als Reaktion auf die RAF-Aktivitäten zurückzuführen. Seine eigentlichen Ursprünge hat er aus der Adenauer-Zeit, der bekanntlich die KPD verbieten ließ. Dieses Verbot 1956 ist die eigentliche Wurzel sowie Auftakt für den R. --Zündkerze 05:46, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Diese Ursprünge sind in Streitbare Demokratie beschrieben. Ich nehme einmal einen Verweis auf diesen Artikel auf.Karsten11 09:14, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Tut mir leid, es ist mir nicht bekannt, daß Adenauer die "KPD verbieten ließ". Soweit ich informiert bin, hat das Bundesverfassungsgericht, also die Judikative dieses Verfahren durchgeführt und nicht "Adenauer", also die Exekutive. Falls "Zündkerze" das Prinzip der Gewaltenteilung nicht kennt oder nicht versteht, sollte er/sie sich doch besser informieren anstatt Schlagwörter nachzuplappern. --84.157.225.89 22:51, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Tut mir sogar noch mehr leid, aber das Bundesverfassungsgericht verbietet nicht so nebenher mal ne Partei, erforderlich ist dafür ein Verbotsantrag der Bundesregierung. Deren Chef war angeblich ein gewisser Konrad Adenauer *g*. Wenn man schon so oberlehrerstolz darauf ist, den Unterschied zwischen Exekutive und Judikative zu kennen, sollte man als nächste Unterrichtseinheit auch den Unterschied zwischen einem Verfahren auf Antrag und von Amts wegen vorbereiten --Feliks 15:12, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Kleine Korrekturen an Orthografie und Satzbau

Hallo,

ich bin zufällig über den Artikel gestolpert und fand ihn sehr interessant. Bei dieser Gelegenheit habe ich zwei fehlenden Kommata eingefügt und einen etwas lang geratenen Satz in zwei Sätze aufgeteilt. Inhaltlich habe ich nichts geändert.

Viele Grüße, Andreas


Paradox

Das "historisch Witzige" am Radikalenerlass ist ja auch, dass er von einem ehemals poltisch selbst verfolgten Parteichef (Brandt) und einer Partei, die unter Bismarck per Sozialistengesetz verboten war und verfolgt wurde, durchgezogen wurde. So sieht das dann mit der Freiheit der anders Denkenden aus, die Rosa Luxembourg mal proklamiert hat. Wer weiß, wie sie selbst es damit gehalten hätte, wäre sie je zu Macht und Einfluss gekommen. Ich denke, es hätten sich dann sicherlich wie im Falle der SPD und Brandt "Relativierungen ergeben". Auch die Kirchengeschichte weist ja eine solche Paradoxie auf: Nachdem das verfolgte Christentum 392 Staatsreligion im imperium Ronaum geworden war, rottete es gnadenlos alle anderen Religionen aus. Macht scheint gleiche Verhaltensmechanismen auch bei ungleicher Ideologie zu schaffen...

Schon etwas OT der Beitrag, oder? Signatur sollte man auch hinzufügen... --Brasseur 23:36, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Frage

Wann ist der Radikalen Erlass denn nun abgeschafft worden? Es steht geschrieben, dass er es ist, aber nicht, wann!

Zunächst einmal die Bitte, die Beiträge auf Diskussionsseiten zu signieren.
Was die Frage betrifft: Hier müssen wir differenzieren: Das Beamte auch heute noch in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis stehen und daher die Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums beachtet werden müssen, ist unverändert. Zu diesen Grundsätzen gehört u.a. die Neutralitätspflicht der Beamten, unparteiische Amtsführung, Eintreten für die Freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) (§ 35 BRRG, §§ 52, 53 BBG). Das ist auch der Hintergrund des unter "Aktuelles" geschilderten Falles.
Der Radikalenerlass konkretisierte diese Pflicht des Eintretens für die FDGO. Kernpunkte waren a) die "Regelanfrage" beim Verfassungsschutz und b) die Ausdehnung auch auf Beamte, die nicht hoheitlich tätig waren. Dies konnten damals grundsätzlich auch Briefträger oder Telefontechniker sein.
Der Radikalenerlass war eine Einigung der Bundesländer auf ein einheitliches Vorgehen. Im Laufe der 80er Jahre scheerten immer mehr Bundesländer aus diesem einheitlichen Vorgehen aus und verzichteten auf die Regelanfrage. Die letzten Bundesländer, die Ende der 80er Jahre noch eine Regelanfrage durchführten, waren Bayern und BaWü.
Ohne die Regelanfrage blieb die Verpflichtung der Beamten auf die FDGO ohne Kontrolle und damit wirkungslos. Lediglich wenn einzelne Beamte in der Öffentlichkeit gegen die FDGO (meist auch gegen das Mäßigungsverbot) verstießen, konnte eingeschritten werden. In Hessen sind mir lediglich eine halbe Handvoll Lehrer betroffen, die für rechtsextreme Parteien kandidierten.
Der Radikalenerlass wurde daher nicht in einem "Big Bang" abgeschafft, sondern erodierte Schritt für Schritt, bis er nur noch Geschichte war.
Streng genommen ist daher der Abschnitt "Aktuelles" Off Topic, da dieser Fall keine Anwendung des Radikalenerlasses mehr ist.Karsten11 16:37, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten

--Nur die Regelanfrage wurde abgeschafft (ausser in Bayern) ansonsten ist der Erlass immer noch in Kraft. Es gibt unter anderem noch die Bedarfsanfrage beim Verfassungsschutz. Das sollte vieleicht auch erwähnt werden. Ausserdem gibt es immer noch die Bedarfsanfrage. Der Abschnitt Aktuelles ist deshalb nicht Offtopic. --Perrim 02:28, 31. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich wollte den Abschnitt auch nicht entfernen! Deshalb die Formulierung "streng genommen".Karsten11 12:25, 31. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Historie des Prozesses von Michael Csaszkóczy

Nachdem nun ein zweitinstanzliches Urteil vorliegt hat folgender Abschnitt imho nur noch historische Bedeutung und sollte hier gelöscht werden.

Obwohl eine Berufung gegen dieses Urteil nicht zugelassen wurde, kündigte der Kläger bereits an, dagegen vorzugehen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit Beschluss vom 4. August 2006 die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgericht Karlsruhe zugelassen, "da (der) Erfolg des Berufungsverfahrens offen sei und deshalb ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestünden."[1].

Meine Löschung wurde revertiert. Wir sollten daher hier den Deailierungsgrad der Darstellung dieses Einzelfalls diskutieren. In einem Artikel über Michael Csaszkóczy fände ich diesen Grad der Detailierung sachgerecht. In einem Artikel über den Radikalenerlass ist der Fall Michael Csaszkóczy nur ein Randaspekt. Dieser Einzelfall sollte im Kontext dieses Artikels imho lediglich dazu dienen, die Information zu liefern: Auch heute noch gibt es ganz selten Fälle, in denen Schulbehörden unter Verweis auf den Verdacht aktiven verfassungsfeindlichen Aktivitäten die Einstellung in den Schuldienst verweigern. Hierzu bedarf es keiner Detaildarstellung des Klageweges.Karsten11 11:20, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Aktuelle Löschungen

Benutzer:Tegula hat kommentarlos folgende Aussagen gelöscht:

  • Er war insbesondere eine Reaktion auf den linksradikalen Terror der RAF
  • Es handelte sich um eine Konkretisierung des Konzeptes der Wehrhaften Demokratie.
  • NRW-Ministerpräsident Heinz Kühn (SPD) erklärte dazu: (Als Quelle für das Zitat im ersten Absatz)
  • Der Radikalenerlass galt auch für Rechtsextremisten. Die Zahl der Fälle von Rechtsextremisten, die vom Radikalenerlass betroffen waren, lag jedoch deutlich unter denen der Linksextremisten.

sowie das Wort Linksextremisten durch Linksradikalen ersetzt.

Gibt es irgendwelche Gründe für diese Änderungen (die imho wesentliche Aspekte des Themas betreffen)? Dann sollten wir hier darüber diskutieren und keine Edit-Wars betreiben.Karsten11 09:27, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

1. der Artikel ist in vielen Punkten sehr ungenau und bedarf einer Überarbeitung 2. Äußerungen von Politikern (die sind endlos) gehören nicht in die Lemmadefinition oder in die Einleitung. Die Löschung sehe ich als gerechtfertigt. 3. Wenn ich die Quellen richtig nachvollzogen habe, dann gilt der "Radikalenerlass" heute als gesetzwidrig und ist faktisch(?) abgeschafft 4. Der korrekte Ausdruck war nicht "Extremist", sondern "linksradikale" 5. wo sollte der Erlass auf Rechtsextremisten angewandt worden sein 6. der geschichtliche Hintergrund ist dürftig bis gar nicht dargestellt 7. dazu auch das "Konzept" "Wehrhafte Demokratie" hat wie der Erlass selbst seine Wurzeln im sog. "Kalten Krieg" - das hat so heute keine Gültigkeit und das wird alles auch nicht im Artikel deutlich. 8. Er war insbesondere eine Reaktion ... ist historisch falsch und eine unzulässige Folgerung des WP-Editors: WTh, NPOV, WWni! Ergo: Die Löschungen sind nachvollziehbar und konsequent vor allem deshalb, da sie den Artikel noch weiter verunsachlichen. Bitte wieder löschen. -- 80.143.94.75 09:55, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Danke für Deinen Beitrag.

  1. Verbessern und Schärfen des Artikels ist natürlich willkommen. Wobei ich die Löschungen nicht in diesem Sinne wahrgenommen hatte.
  2. Zitat: Ich zitiere einmal aus Wikipedia:Zitate: Allerdings ist Wikipedia keine Zitatsammlung. Daher ist Dein Einwand grundsätzlich berechtigt. Jedoch ist bei einem (kurzen) Zitat im Artikel sicherlich nicht davon zu sprechen, dass hier zuviel zitiert würde. Das Zitat ist imho sinnvoll, da es die Intention der Verantwortlichen kurz und knackig auf den Punkt bringt. Kühn ist auch nicht irgendein Politiker sondern ein Hauptakteur. Ergo: Wenn wir diese Intention besser ohne Zitat darstellen können, kann man das Zitat natürlich durch einen geeigneten Text ersetzen. Ich finde das Zitat aber sehr zielführend und würde mich über Meinungen Dritter freuen. PS: Du hattes t nur die Quelle gelöscht, das eigentliche Zitat aber stehen lassen. Dadurch war für mich nicht erkennbar, dass die Löschung sich gegen das Zitat richtete.
  3. Ja, der Erlass spielt heute keine Rolle mehr. Wenn das nicht deutlich wird, bitte Text verbessern. Ich sehe aber keinen Bezug zu Deinen Löschungen.
  4. Da muss ich widersprechen. Das Ding wird deshalb "Extremistenbeschluss" genannt, da es gegen "Extremisten" gerichtet war. Lies einmal Linksradikalismus. Dagegen war der Beschluss nicht gerichtet.
  5. Natürlich war der Beschluss gegen Extremisten von rechts und links gerichtet. Dies ist einfach Fakt. Wie im Artikel dargestellt waren in Praxis viel mehr Linksextremisten als Rechtsextremisten betroffen (Anmerkung: Hier fehlt im Artikel der Halbsatz: Weil es viel mehr gab...).
  6. Wenn der historische Hintergrund stärker beleuchtet werden soll, dann mach das (anstatt Links auf Wehrhafte Demokratie zu löschen.
  7. Der Hinweis auf die RAF wäre für mich auch ein Teil dieses historischen Hintergrundes. Aber hier stimme ich Dir zu: So wie es dort steht müsste es entweder durch Belege gestützt oder neutraler in einer Darstellung des historischen Hintergrundes eingebunden werden. Vorschlag: Wir fügen hinter "Inhalt" einen Abschnitt "Historischer Hintergrund" ein.Karsten11 10:51, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe die Löschung nicht durchgeführt, nur die Löschung begründet, dazu hast du eingeladen. Etwas zielführend auf den Punkt bringen, das ist leider nur tendenziös geworden. Weiter Stimmen wären sinnvoll. -- 80.143.94.75



Abschaffung?

Abgeschafft wurde nur die Regelanfrage, andernfalls wäre das Kapitel "Aktuelles" ziemlich überflüssig. Ich lasse mich aber gerne durch eine Fundstelle vom Gegenteil überzeugen :-) --Feliks 13:48, 27. Jul. 2007 (CEST) AbschaffungBeantworten

Der Radikalenerlass als ländereinheitliches Vorgehen gegen Extremisten im Öffentlichen Dienst ist zumindest Geschichte. Natürlich besteht die Verpflichtung der Beamten für die FDGO einzutreten auch heute noch. Die Umsetzung dieser Verpflichtung wird heute landesspezifisch gehandhabt (in Bayern z.B. deie zitierte "Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst"). Aber: Der Artikel behauptet doch eine angebliche Abschaffung gar nicht?Karsten11 19:51, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Der Radikalenerlass wurde bisher nie daüber definiert, dass er bundeseinheitlich war. Daher kann ein Wegfall dieser Einheitlichkeit auch nicht ein Ende des Erlasses bedeuten. Bis heute war noch von Abschaffung im Artikel die Rede, außerdem impliziert der Gebrauch der grammatischen Vergangenheit, dass es ihn irgendwi nicht mehr gebe.--Feliks 22:37, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn es um die Vergangenheitsform im ersten Satz geht, so sehe ich das leidenschaftslos. Ich halte die Vergangenheitsform für grammatikalisch richtig, da es im Satz um den Beschluss und nicht um den Erlass geht. Der Beschluss liegt in der Vergangenheit, auch wenn der Erlass noch gültig wäre. Wenn der Satz aber mißverständlich ist und diese Vergangenheitsform auf den Erlass bezogen verstanden wird, kann man auch die (falsche) Gegenwartsform verwenden, um Mißverständnisse zu vermeiden.Karsten11 09:30, 28. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
ganz einfach:
-wenn abgeschafft, dann ist Vergangenheit richtig und Gegenwart falsch.
-wenn nicht abgeschafft, dann ist Vergangenheit falsch (allenfalls für obsolete Aspekte wie Regelanfrage richtig) und Gegenwart richtig.
Wo soll es da Mißverständnisse geben?
bundes- oder ländereinheitlich war das Vorgehen übrigens nie, denn die Liste der als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen war von Land zu Land stets unterschiedlich (bestes Beispiel die Linkspartei.PDS stellte in Berlin und Meckpomm Minister, in Bayern stand sie aber auf schwarzen Liste und man tut sich dort als Mitglied eher schwer, z.B. Museumswärter zu werden...)--Feliks 16:28, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Begriff Berufsverbot im internationalen Sprachgebrauch

Der Begriff hat sich sogar international für den Erlass eingebürgert, Beleg dafür ist der schon lange bei den Quellen angeführte Beitrag des öffentlich-rechtlichen WDR (franözisch) und bei der englishen oder dänischen Wikipedia. Dass das die Fans des Radikalenerlasses nicht gerne hören, ist aus offensichtlichen Gründen klar, rechtfertigt aber keinen Revert. --Feliks 22:04, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Das eine (so verallgemeinernd unzutreffende) Wertung in bestimmten Kreisen verwendet wird, ist kein Grund, diese in der deutschen wikipedia zu verwenden.Karsten11 22:12, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ja, die internationale Wahrnehmung ist wie immer völlig unzutreffend und ungerecht gegenüber den stets demokratischen Deutschen, wenn sie Begriffe aus ihrer Sprache übernimmt, das war schon bei Blitzkrig und Endlösung so. --Feliks 22:24, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Godwins Gesetz --Tohma 09:50, 28. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Sorry, aber die dem Radikalenerlass zugrundeliegende These "weil wir damals nichts gegen die Nazis getan haben, müssen wir jetzt jedem, der Kritik an der Verfassunswirklichkeit übt, prophylaktisch die berufliche Zukunft vermasseln" ist die tatsächliche Anwendung von Godwins Gesetz. Google-Suchen auf Englisch und Französisch ergeben für Berufsverbot nur die politische Bedeutung. Bei Google.de sind es "nur" ca 90%. Wenn die Deutungshoheit für einen Begriff abhanden gekommen ist, muss man sich damit abfinden. Als die Bild-Zeitung das Wortmoster Homoehe erfand, mochte das auf Seiten der den Gsetzentwurf unterstützenden Bundestagsmehrheit und der Betroffenen übrigens auch keiner. Man kann sich zueilen die Wirklichkeit nicht schön definieren --Feliks 11:39, 28. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Das Ergebnis einer Googlesuche selbst zu interpretieren, fällt unter WP:TF. --Tohma 14:59, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
google bildet den Sprachgewirklichkeit ganz prima ab. International ist Berufsverbot ein Begriff, Radikalenerlass halt kaum einer--Feliks 15:46, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

SPD und Gesinnung

Benutzer Diskussion:Jörg Benutzer:Feliks hat folgenden Satz nach meinem Revert erneut eingestellt. Unter dem Eindruck des Terrors der RAF waren auch die SPD-regierten Bundesländer und die sozialliberale Bundesregierung bereit, Bewerber vom Beamtentum allein aufgrund ihrer Gesinnung auszuschließen.

Dieser Satz ist aus 2 Gründen inakzeptabel: Zum einen suggeriert er auch die SPD hätte dem Beschluss entsprochen. Im Hinblick auf die SPD-geführte Bundesregierung, die Mehrheit der SPD-regierten Länder und den einstimmigen Beschluss der Länder ist dies unsinnig. Zum anderen verallgemeinert er unzulässig dass die Gesinnung der Maßstab für den Extremistenbeschluss gewesen sei. Dies ist natürlich falsch. Es ging um konkrete Handlungen, die Zweifel an dem Eintreten für die FDGO rechtfertigten. Formulierungsvorschlag: Auch unter dem Eindruck des Terrors der RAF waren die Bundesländer und die sozialliberale Bundesregierung bereit, Bewerber vom Beamtentum nach einem bundeseinheitlichen Verfahren auf das Eintreten für die FDGO zu prüfen.Karsten11 22:10, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Full Ack. Da waren auch noch diverse andere Artikelverschlechterungen am 27. Juli. Der letzte Satz der Einleitung gehört unter "Kritik". --Tohma 09:50, 28. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Der Artikel enthielt unter der Pflege seiner bisherigen Wächter nicht mal eine griffige Kurzdefinition. Die EGMR-Minderheitsvoten (wohl eher nach Geschmack meinr Gegner) habe ich übrigens auch eingebaut, und mit Quellen arbeite ich auch. Wo ist die Verschlechterung? Darin, dass sich das Bild zum Nachteil der Erlass-Verteidiger verschiebt?--Feliks 11:45, 28. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Die "Benutzer Diskussion:Jörg" hat gar nix, allenfalls der Benutzer Feliks. Bevor entsprechend der persönlichen Befindlichkeiten hin und her revertiert wird, sollten wir uns in der nächsten Zeit mal umschauen, wer bei der Debatte Treibender und Getriebener war--Feliks 22:30, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Meinen C&P-Fehler bezüglich des Benutzers bitte ich zu entschuldigen. Genau um einen Edit War zu vermeiden, habe ich ja auf ein Revert verzichtet und hier auf der Disk einen Alternativvorschlag unterbereitet. Kannst Du inhaltlich bitte Deine Meinung hierzu nennen?Karsten11 09:30, 28. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Als Überangslösung ok,daeben sollten wir weiterrecherchieren.--Feliks 11:46, 28. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Kritik - "internationalen Gremien"??????

Welche außer das Russell-Tribunal eigentlich? Dessen Ansinnen mag zwar ehrenwert gewesen sein, aber eine selbsteingesetzte Gruppe von durchaus angesehenen Linksintellektuellen ist halt kein international legitimiertes Gremium (jetzt kommt der beifall wahrscheinlich von den Falschen...) --Feliks 15:46, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Es gibt in der wikipedia keine "Falschen". Zumindest diese Quelle [1] behauptet, die ILO als Kronzeugen gegen den Radikalenerlass heranziehen zu können. Aber Deine Kritik, an einer total allgemeinen unbelegten Behauptung teile ich natürlich. Hier sollten Ross und Reiter mir Quellen genannt werden. Karsten11 17:34, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

NPOV: "Ablehnung der FDGO"

Der Edit von Karsten11 vom 27. Jul. 2007, 19:46 "Hier geht es um die Ablehnung der FDGO." unterstellt, dass die abgelehnten Bewerber bzw. entlassenen Bediensteten die FDGO abgelehnt hätten. Das ist aber grundsätzlich nicht der Fall. Vielmehr lässt der Erlass bereits Zweifel am Eintreten für die FDGO genügen (Beweislastumkehr des alten Satzes in dubio pro reo). Wenn von den Verteidigern des Erlasses hier also fleißig mit der Begründung POV revertiert wird, sollten einige mal ein wenig das eigene Tun reflektieren. --Feliks 16:07, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Natürlich haben die wenigsten Betroffenen sich hingestellt und eindeutig gesagt "Ich lehne die FDGO ab!". Allein aus taktischen Gründen stellen sie sich als Demokraten (und teilweise die BRD im Gegenzug als quasifaschistisch) hin. Um nicht völlig wirkungslos zu sein, setzte der Radikalenerlass tatsächlich früher an. Die Formulierung "Zweifel am Eintreten für die FDGO" ist daher imho ok.Karsten11 17:27, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Sorry, aber die Formulierung in der Editkommentierung war "Ablehnung der FDGO", nicht "Zweifel am Eintreten für die FDGO"...--Feliks 17:58, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ich stimme Dir ja zu. Deine Formulierung "aus politschen Gründen" ist imho zu unspezifisch. Meine Formulierung "Ablehnung der FDGO" war vielleicht zu eng. Deine letzte Formulierung "Zweifel an..." ist imho ok.Karsten11 19:58, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Fereshta Ludin

Passt das Beispiel wirklich in diesen Artikel?Karsten11 17:27, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Sehe ich auch als unpassend an. Eventuell unter "Siehe auch" --Tohma 08:33, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ich wollte euch zwar eigentlich mit dem Beispiel eine kleine Freude machen, aber wir können das gerne auch auf ein "Siehe auch" reduzieren--Feliks 09:11, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten


Kritik-Kapitel: Zuständigkeitsfragen

Als problematisch galt insbesondere der Umstand, dass per Verfassung die Erklärung der Verfassungswidrigkeit einer Partei oder Organisation der Judikative anheimgestellt ist, jedoch quasi der Exekutive sowohl in Sachen der Beurteilung als auch in Sachen der Umsetzung übertragen wurde. Aufgrund der mit einem Parteiverbot verbundenen Intensität des Eingriffs und um einem (politischen) Missbrauch vorzubeugen, ist in der Bundesrepublik ausschließlich das Bundesverfassungsgericht berechtigt, in dem in Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz in Verbindung mit §§ 13 Nr. 2, 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelten Verfahren die Verfassungswidrigkeit einer Partei festzustellen und im ergehenden Urteil ein Verbot dieser auszusprechen. Andererseits wurde argumentiert, dass die - allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltene - Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei etwas anderes ist als die der Verwaltung vorbehaltene Überprüfung, ob ein Beamtenanwärter die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten, zu denen auch die Verfassungstreue gehört, besitzt.

Problematisch ist hier m.E. vielmehr der Umstand, dass die Ausführungen mit der Sache wenig zu tun haben: Es geht hier nicht um Angehörige einer als verfassungswidrig verbotenen Organisation oder Partei, sondern um Leute, denen Mitgliedschaft in oder Nähe zu einer als verfassungsfeindlich eingestuften Organisation oder Partei vorgeworfen wird. Genau für Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation oder Partei gibt es§85StGB, und bei einer entsprechenden strafrechtlichen Verurteilung ist es mit der Beamtenstellung auch ohne Radikalenerlass grundsätzlich vorbei. Ich bin für Löschen. --Feliks 09:27, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Mir fehlt hier eher eine Quelle. Rein abstrakt kann ich mir vorstellen, dass irgendwelche Kritiker gefordert haben, an die Entscheidung über Zweifel an dem Eintreten für die FDGO die selben Anforderungen zu stellen, wie an ein Parteiverbot. Natürlich teile ich diese Meinung nicht. Aber: Ohne Quelle raus, mit Quelle müsste man den Bezug zum Thema schärfen.Karsten11 15:36, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Vorschlag für: Internationaler Vergleich

Westliche Demokratien

Die in der Bundesrepublik Deutschland sehr stark von anderen Staaten abweichende Stellung des Berufsbeamtentums macht einen direkten Vergleich schwer. Das transparente und am Leistungsprinzip (Bewerberlisten mit Platzziffern nach Noten) orientierte deutsche Einstellungssystem macht eine willkürliche Manipulation nach politischen Kritierien weitgehend unmöglich. Um Personalpolitik entsprechend steuern zu können, bedurfte es daher eines einer formalrechtlichen Grundlage. Staaten, die bei Einstellung ihrer Bediensteten freier sind, bedürfen eines solchen Regulativs erst gar nicht nicht. Allerdings sind Fälle der Nichteinstellung bzw. Entlassung öffentlich Bediensteter aufgrund der außerdienstlichen Betätigung für eine legale Partei oder Organisation oder bloßen Nähe zu einer solchen kaum überliefert. Der einzige Fall einer solchen organisierten beruflichen Ausgrenzung (dort aber nicht nur im öffentlichen Dienst) war die McCarthy-Ära in den USA.

Kommunistische Staaten

Im ehemaligen "Ostblock" und heute auch noch z.B. in Nordkorea wurde bzw. wird Oppositionellen der Zugang zum Staatsdienst häufig verwehrt, oft werden sie gar nicht zu den entsprechenden Studiengängen zugelassen. Einer gerichtlichen Überprüfung ist dies aus systemimanenten Gründen kaum zugänglich.

Westliche Diktaturen und autoritäre Regime

Im Chile des Generals Pinochets, Griechenland des Obristenregimes, Spanien Francos und anderen westlichen Regimen wurden Oppositionelle in der Regel nicht im Staatsdienst beschäftigt oder eingestellt. Die Unterscheidung zwischen Zugehörigkeit zu einer legalen und einer illegalen Oppositionsgruppe ist hier in der Regel müssig, da es im Wesen solcher Regierungen liegt, jede Opposition zu verbieten.


Kritik ist willkommen, Belege werde ich noch ein wenig einpflegen und dann in den Artikel einfügen. --Feliks 11:35, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Dem Wunsch nach Kritik muss ich leider Folge leisten. Zunächst einmal: Welchen Zweck soll die Unterscheidung zwischen Kommunistischen und "westlichen" Diktaturen haben? Ich denke, es ist eine Eigenschaft aller Diktaturen und autoritäre Regime, dass diese Opposition nicht zulassen (und daher naturgemäß Loyalität zum Regime voraussetzung für den Staatsdienst ist).
Das Hauptproblem bei dem Ansatz ist aber der Versuch eines Vergleiches zwischen freiheitlichen Rechtsstaaten und autoritären Regimes. Da es in autoritären Regimen eben keinen Zugang zum Staatsdienst für Oppositionelle gibt, ist der Vergleich von vorne herein sinnlos. Das Ergebnis des Vergleichs in Deinem Text zeigt dies auch "systemimanenten Gründen", "müssig".
Auf der anderen Seite ist dieser Vergleich aber potentiell schädlich. Denn durch dieses Vergleichen von Äpfeln und Birnen kann der Eindruck entstehen, die BRD hätte sich wie die genannten autoritären Regime verhalten.
Also: Der internationale Vergleich ist sinnvoll und notwendig. Aber der Vergleich ist nur zwischen Demokratien sinnvoll.Karsten11 15:29, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Danke, den Ostblock hatte ich eigentlich nur miteinbezogen, um dem Argument "Schau doch nach drüben" (auch wenn drüben nur mehr Nordkorea ist) vorzbeugen, Pinochet und Co. mußten dann der Vollständigkeit wegen auch rein. Können wir beides gerne rauslassen.--Feliks 16:32, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
"Um Personalpolitik entsprechend steuern zu können, bedurfte es daher eines einer formalrechtlichen Grundlage" impliziert eine Absicht, die ohne Beleg unter Theoriefindung/Spekulation fällt. McCarthy , da nicht auf den Staat als Arbeitgeber bezogen, nur unter "siehe auch". Die beiden anderen Absätze sind aus den von Karsten11 genannten Gründen ungeeignet.(nicht signierter Beitrag von Tohma (Diskussion | Beiträge) )
@Thoma. 1. Beiträge bitte signieren 2. Die zuvor im internationalen Vergleich (bei Kritik) ohne Quelle dargestellte These, "der Radikalenerlass schaffe also im Ergebnis sogar mehr Rechtsstaatlichkeit" war dagegen ja die blanke Wissenschaftlichkeit. 3. Die McCarthy-Ära betraf sehr wohl auch den Staat als Arbeitgeber, siehe J. Robert Oppenheimer oder hier aus dem Artikel McCarthy-Ära "Der gegen McCarthys Kommission ermittelnde David-Schine-Untersuchungssausschuss forderte McCarthy gegen Ende der 36-tägigen öffentlichen Anhörung auf, die Namen eines Informanten und die Namen von etwa 130 angeblich kommunistischen „Subversiven” zu nennen, die von diesem im Verteidigungsministerium identifiziert worden seien." Willst Du etwa abstreiten, dass das Pentagon eine staatliche Stelle ist? 4. Die beiden anderen Abätze waren aus den von mir genannten Gründen der Versuch eines Entgegenkommens. Da sie euch trotzdem nicht gefielen, kamen sie auch nicht in den Artikel--Feliks 10:01, 9. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Motivation NPD-Erfolge Ende der 60er ?

Beim Lesen des Artikels dachte ich als Motivation für die Aussonderung politisch Unliebsamer sofort an die NPD, die Ende der 60er in der brd sehr erfolgreich war, wovon im Artikel jedoch kein Wort steht: "Die NPD war in der Zeit von 1966 bis 1972 in sieben Landesparlamenten mit insgesamt 61 Abgeordneten vertreten. Sie entsandte Abgeordnete in die Landtage von Hessen (8), Bayern (15), Rheinland-Pfalz (4), Schleswig-Holstein (4), Niedersachsen (10), Bremen (8) und Baden-Württemberg (12). Die NPD war nicht vertreten in den Landesparlamenten Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und in Berlin. Hier verboten die Besatzungsmächte 1974 der NPD die Teilnahme an der Wahl zum Abgeordnetenhaus. Bei der 1969 nach Berlin einberufenen Bundesversammlung, dem Gremium, das den Bundespräsidenten wählt, stellte die NPD 22 Abgeordnete." (Quelle: http://www.npd.de/index.php?sek=0&pfad_id=3&cmsint_id=1&detail=18) Ist dieser Erfolg nicht mindestens genauso ausschlaggebend wie die RAF-Entwicklung? Es gab damals auch viele Beamte, die der NPD nahestanden und sich teilweise im Zuge der Erfolge auch zu ihr bekannten. --AydinC 15:46, 15. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Auch das Erstarken der Rechtsextremisten Ende der 60er Jahre (bei der Bundestagswahl 1969 war sie ja nur knapp gescheitert) könnte damals mit eine Motivation gewesen sein. Jedoch waren die NPD-Erfolge ein Kinde der Großen Koalition. Mit dem Beginn der sozialliberalen Koalition brach der NPD die Wählerschaft weg. Bei der Bundestagswahl 1972 erreichte sie gerade 0,6 % der Stimmen. Auch kann ich die Aussage "Es gab damals auch viele Beamte, die der NPD nahestanden und sich teilweise im Zuge der Erfolge auch zu ihr bekannten." anhand der Quellenlage nicht nachvollziehen. Die Zahl der Beamten(anwärter), die sich zur NPD bekannten und damit unter den Extremistenbeschluss fielen war imho marginal. Zu behaupten, dass dies an der guten Tarnung der (sicherlich vorhandenen) Sympathisanten des NPD in der Beamtenschaft oder ihrer tatsächlich geringen Zahl liegt, wäre Spekulation. Die (wahrgenommene) Bedrohungslage der Demokratie 1972 ging aber imho eindeutig von Linksextremisten aus. Ich würde die Erfolge der NPD höchstens als nachrangigen Teil der damaligen Motivation sehen.Karsten11 20:08, 15. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Es handelt sich zwar nicht um Beamte (für die Sympathisantenbasis dort habe ich wie Du("imho") keine Quellen), aber ich zitiere aus der o.g. Quelle: "Der erste Ministerpräsident des Saarlandes nach der Wiederangliederung 1956, Dr. Hubert Nay (früher CDU, dann von Adenauer aus der Union ausgebootet), rief dazu auf, NPD zu wählen, ebenso der langjährige Präsident des "Deutschen Bauernverbandes", Edmund Rehwinkel. 1972 kandidierte der über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannte Völkerrechtler Professor Dr. Fritz Münch (früher CDU) an führender Stelle für die NPD.". Mag auch sein, dass die NPD-Erfolge Folge der Studentenunruhen von 1968 war. OK, ich spekuliere hier nur, müsste ich mal nachforschen oder jemand anders weiß mehr, dann kann er das ja schreiben. Auch, ob der Untergang der NPD nach 1969 nun an dem Wegfall der Großen Koalition oder an der massiven Kriminalisierung und Ächtung der NPD lag, vermag ich nicht zu belegen. --AydinC 22:05, 15. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Von einer Aussonderung von NPD-Mitgliedern kann kaum die Rede sein, wenn man sich die Vita von Günter Deckert so durchliest. Hier konnte ein Spitzenfunktionär 22 Jahre lang offen gegen die sonst gegen links so geschütze FDGO agitieren und wurde sogar noch befördert, während Lehramtsanwärter, die mal bei einer von der DKP mitunterstützen Demo mitgingen, von ausgewiesenen Demokraten wie dem Furchtbaren Juristen Filbinger auf die Straße gesetzt wurden...--Feliks 15:31, 16. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
  1. Berufungsverfahren: Az. 4 S 1805/06