Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

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Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro

Anonymität des Rechteinhabers

Ich möchte ein Bild einstellen, zu dem ich die Einverständniserklärung für Bild/Foto-Freigabe des Urhebers sicher erhalte. Nur: Der Rechteinhaber möchte gegenüber der Öffentlichkeit anonym bleiben. Daher die Frage: Dringt dessen Name irgendwo nach außen oder bleibt er, für andere nicht einsehbar, bei permissions-de@wikipedia.org? Gruß --Tondose 19:11, 21. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Eine Lösung wäre, das Bild in die Gemeinfreiheit zu entlasten. Dann muss kein Urheber angegeben werden AFAIU (AINAL). --DaB. 02:55, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

ausländische Geldscheine

Guten Tag allerseits,

aufgrund welcher Bestimmung können wir denn ausländische Geldscheine/Banknoten behalten? Infrage kommt ja eigentlich nur "amtliches Werk". (siehe dazu auch Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/19._September_2007#Irakische_Geldscheine) --Isderion 15:59, 22. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nach der überwiegenden Meinung in der rechtswissenschaftlichen Literatur fallen Banknoten nicht unter Gemeinfreiheit nach § 5 UrhG (siehe Dreier/Schulze, 11 zu § 5 und insbesondere die längeren und überzeugenden Ausführungen von Schricker in GRUR 1991, 645 ff). Für ausländische Banknoten dürfte dies erst Recht gelten. Daher ist bei einer entsprechenden Veröffentlichung zu klären, wer die Rechte hält und welche Lizenzen erteilt sind. So liegt etwa bei Euro-Münzen das Urheberrecht an der gemeinsamen Seite bei der Kommission, das Urheberrecht an der landesspezifischen Seite dagegen bei einzelnen Mitgliedstaaten. Die Kommission erteilt hierfür eine Lizenz zu jedem Gebrauch, der nicht schädlich oder verwässernd für das Image des Euro ist. --Karl-Friedrich Lenz Disk 03:35, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke für die Antwort. Mir fällt dazu nur ein, dass Schricker was "amtliche Werke" anbelangt ja schon daneben lag: "Dem amtlichen Interesse [Voraussetzung für Abs. 2] geradezu zuwider liefe eine Anwendung des Abs. 2 auf Banknoten, Münzen, Postwertzeichen (Briefmarken), Wappen der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften und sonstige künstlerisch gestaltete Hoheitzeichen [...]. Auch eine Anwendung des Abs. 1 auf solche Gegenstände scheidet aus [...]" --Schricker/Katzenberger § 5 Rdnr. 64.
Zumindest was Briefmarken und Wappen angeht sieht die Rechtsprechung das ja anders, vgl. hierzu die Artikel Amtliches Wappen & Amtliche_Briefmarke_(Deutschland)#Rechtsprechung. --Isderion 17:23, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

wiki Beitrag auf DEU: Silat

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter dem oben genannten Begriff wurden Teile meiner Arbeit: "Die Kampfkünste Südost Asiens" verwendet.

Hier der komplette Artikel auf unserer Webpräsenz: http://www.soai.de/cms/de/archiv_artikel.php?WEBYEP_DI=12&WEBYEP_EDIT=no5713

Dieser Artikel wurde weltweit (Deutschland, Spanien, Italien, USA und UK) auch in diversen Fachzeitschriften veröffentlicht.

Der ursprüngliche Eintrag hatte einen Verweis auf den Author und einen Link zu unserer Webseite. Diese Verweise wurden sukzessive entfernt.

Bitte stellen Sie einen festen (nicht editierbaren) Autorenvermerk zu meinem Artikel, mit Link zu unserem Institut oder entfernen umgehend meine Arbeit von der obgen genannten Seite,

spätestens bis zum

15.10.2007.


Mit freundlichen Grüssen,

Bob Dubljanin SOAI Hebelstr. 3 69115 Heidelberg www.soai.de --87.178.106.139 02:35, 14. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich bin mal die Versionsgeschichte Schritt für Schritt durch gegangen:

Hier ist es passiert, und es war jemand der sich Martin Skokan, Pendekar nennt. Die Erwähnung von www.soai.de erfolgt erst eienn edit später, so dass der Zusammenhang nicht deutlich war. Es gibt jetzt mehrere Möglichkeiten wie wir weiter machen können, je nachdem was schwerer wiegt, die berechtigte Verärgerung über das Textplagiat oder das Interesse an einem Informativen Artikel über Silat. Im Ersten Fall müsste man den Artikel nahezu komplett neu schreiben, weil dein Text den Kern des Artikel bildet und das seit mehr als zwei Jahren. Die aus meinen Augen attraktivere Möglichkeit wäre, das du den Text unter der GDFL frei gibst, (die GDFL verlangt ausdrücklich Autorenennennung), und gegen einen Link auf deine Seite kann zumindest als Referenz niemand etwas sagen. Dazu müsstest du so wie auf Vorlage:URV beschrieben eine Mail an Wikipedia schreiben um die Freigabe zu dokumentieren. Ich werde das mit der Fussnote jetzt mal machen, und mit allem anderen auf deine Antwort warten.--A-4-E 10:42, 14. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

archive.org kennt die Seite allerdings überhaupt nicht, von Google ist sie auch noch nicht indiziert. Das spricht eigentlich dafür, daß die Seite auf soai.de noch recht frisch ist. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:06, 14. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wie man hier: http://web.archive.org/web/*/http://www.soai.de/ sieht, gibt es die Seite schon länger, aber ich kann den Artikel nicht finden.--A-4-E 11:22, 14. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja eben! Die Seite gibts schon lange, den Artikel kann ich aber auch nich finden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:30, 14. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe erstmal den URV-Baustein gesetzt und den Artikel unter URV-Klärung eingetragen. --tsor 11:14, 14. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Es kann durchaus sein, dass hier jemand anderes geklaut hat. Das bitte beachten. -- ChaDDy 14:01, 14. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nochmal aus dem Archiv gerettet.--A-4-E 22:38, 18. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hier sollte mal geprüft werden, wer von wem geklaut hat...--RalfRBIENE braucht Hilfe 00:16, 19. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nochmal ais dem Archiv geholt.--A-4-E 22:14, 23. Sep. 2007 (CEST)--A-4-E 09:59, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Artikel "KangaROOS"

Hi,

der o.g. Artikel wurde wegen Verdacht auf Urheberrechtsverletzung gesperrt, ich habe aber als Mitarbeiter der Firma die Erlaubnis alle Texte der relevanten Webseiten zu benutzen, das ging auch schon per Mail von unserem Marketing an die permission-Mailadresse und die Mail ist auch in die Diskussion zum Artikel kopiert, aber nichts hat sich getan. Was nun? --Sickboy260181 07:18, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die freiwilligen Helfer bei der Abarbeitung der Freigabemails sind derzeit leider überlastet. Dieser Text ist allerdings auch mit Freigabe nicht enzyklopädisch verwendbar, daher sollte er ohnehin neu formuliert und eingestellt werden. Bitte die Hinweise zu Artikeln und Wie man gute Artikel schreibt beachten, sich an anderen Unternehmensartikeln orientieren und auch die Relevanzkriterien und Namenskonventionen nicht vernachlässigen. Vielen Dank. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:16, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Und wer hat dir die Erlaubnis erteilt? -- ChaDDy 14:46, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Textklau von "meinem" Artikel Johnny Cash

Hallo, leider habe ich auf folgende Frage bei WP:Weiternutzung/Mängel auch auf mehrmalige Bitte keine Antwort erhalten, deshalb hier ein neuer Versuch, vielleicht kann mir hier jemand was dazu sagen. Ein User machte mich auf folgendes aufmerksam: "Diese Sätze finden sich am Anfang des Artikels Johnny Cash sowie auf der Verpackung des Hörbuchs "Auf Kurs - Die Johnny Cash Biografie" (Random House, ISBN 978-3-86604-581-1) : Cash war für seine markante Bassbariton-Stimme und den sogenannten „Boom-Chicka-Boom“-Sound seiner Begleitband Tennessee Three sowie seine kritischen und unkonventionellen Texte bekannt. Sein musikalisches Spektrum reichte von den 50er Jahren mit Country, Gospel, Rock ’n’ Roll, Blues, Folk und Pop bis hin zum Alternative Country Anfang des 21. Jahrhunderts. Legendär sind seine Konzerte in den Gefängnissen Folsom und San Quentin Ende der 60er Jahre.

In der Tat findet sich diese Einleitung und auch weitere Texte, die allesamt von mir stammen, nicht nur auf der Verpackung des Hörbuchs, sondern auch auf Websites wie sonybmg.de, cineman.ch und .de, blackmask.blog.de, hitparade.ch und einigen weiteren - allesamt ohne Wiki-Hinweis.

Was tun?? Danke! Howdy! Deirdre 14:16, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn Du der Urheber bist und die Lizenzbedingungen nicht eingehalten werden steht es dir frei alle notwendigen rechtlichen Schritte wegen der Urheberrechtsverletzung einzuleiten. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:20, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nur gut, dass ich zufällig Fachanwältin für Urheberrechtsfragen bin ... <ironie off> Im Ernst - ja, das ist mir schon klar, aber ich hatte mir von den Fachleuten hier Hinweise erhofft, was ich jetzt am besten tun soll ... Howdy! Deirdre 14:36, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Tja, leider dürfen wir dich gar nicht beraten, das dürfen nur Anwälte... Mein Tipp: Schick eine Rechnung über 100 EUR an Randomhouse, Abteilung Rechte & Lizenzen. Denen wird das sicher peinlich sein und sie werden auch mit etwas Geld rüberrücken. Rechtliche Schritte würde ich nicht androhen, man kann so was auch ganz friedlich regeln (und Anwälte sind teuer). Viel Kohle kannst du ohnehin nicht erwarten (die 100 EUR wären etwa der doppelte Satz, was ein Texter dafür bekäme.) --Fb78 14:39, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich finde es ein bisschen übertrieben, wegen 3 (in Worten: drei!) Sätzchen, die man für ein Projekt zur Verbreitung von Wissen formuliert hat, eine Rechnung zu schreiben. Juristisch mag das in Ordnung gehen, aber ich empfinde solche Aktionen trotzdem als etwas lächerlich. --AndreasPraefcke ¿! 15:45, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Deirdre sagte aber etwas von weiteren Texten, die ebenfalls von ihr stammen. Branchenüblich ist das nicht, dass man Texte einfach so übernimmt und als Werbetext verwendet. Üblich ist vielmehr, dass man Menschen für die Leistung bezahlt, Werbetexte zu schreiben. Aber Nachtrag: hier ist ein Hinweis auf Wikipedia. --Fb78 15:50, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der FAQ gibt einige Hinweise für diesen Fall. Danach wäre der nächste Schritt wohl, die entsprechenden Urheberrechtsverletzungen per E-Mail anzusprechen; dafür ist möglicherweise die entsprechende Textvorlage hilfreich. --Karl-Friedrich Lenz Disk 15:52, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das führt jetzt sicher zu üblen Flamewars, aber eigentlich hat die Community nicht wirklich das Recht, Dritte zur Einhaltung von Lizenzen aufzufordern. Eigentlich können das nur die Autoren der Inhalte selbst tun. --Fb78 15:58, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Jep. und Deidre erwähnte, sie sei die Urheberin... --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:10, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe von Logos

Um LAs und sonstige Probleme zu verhindern würde ich gerne hier nachfragen ob folgende Logos in der dt. Wiki verwendet werden können, oder ob diese eine Schöpfungshöhe erreichen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21. Dane im vorraus! MFG -- Sensenmann 14:41, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Alle im folgenden verlinkten Bilder haben Schöpfungshöhe und dürfen nicht verwendet werden: [1], [2], [3], [4], [5], [6], [7], [8], [9], [10], [11], [12].
Bei den zwei bin ich mir nicht so ganz sicher: [13], [14]. Die übrigen sind in Ordnung. -- ChaDDy 15:50, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ok, danke für deine Hilfe! Ich benutz dann erstmal nur die, bei denen du dir sicher bist! MFG -- Sensenmann 16:18, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die beiden, bei denen Chaddy ein Problem sieht: Ich sehe keine Schöpfungshöhe. Aber solch eine Einschätzung ist immer subjektiv. Ich würde alle bedenkenlos benutzen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:20, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich seh bei vielen ein Problem. [15] z.B. hat eindeutig SH (Stichwort Comicfigur). Welche Bilder ich für problematisch halte, habe ich schon aufgezählt, die beiden anderen sind die, bei denen ich mir unsicher bin. -- ChaDDy 21:31, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe nirgends SH - aber dafür sind wir Menschen, wir urteilen verschieden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:36, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ok, und wer entscheidet jetzt darüber, ob die Logos eine Schöpfungshöhe haben, oder nicht? :) MFG -- Sensenmann 21:40, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Chaddy bei http://wiesz.squarezone.pl/images/7/71/Final_Fantasy_III_Logo.jpg is das ja wohl nicht dein Ernst oder? Bei anderen neige ich dir zu, aber hast du gewürfelt? Rumpelstilz (aus einem I-Cafe,ich könnte also "Verpiss dich" und anderes loswerden, ohne einen Strafbefehl über 1200 Euro zu kriegen ...) --87.184.173.50 04:27, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sicher habe ich gewürfelt. Mache ich doch immer. Ich hab auch ausgewürfelt, ob ich dir ironisch oder normal antworten soll. -- ChaDDy 17:00, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

ich besitze ein bild eines künstlers - kann ich ein foto davon auf wikipedia hochladen?

ich besitze ein originalbild eines künstlers, käuflich erworben - kann ich ein foto davon auf wikipedia hochladen, oder muss ich den künstler vorher fragen?

Nein, kannst Du nicht. Außer der Künstler ist vor dem 1.1.1937 verstorben. Für alles andere benötigen wir eine freie Lizenz durch den Künstler oder seine Erben. --AndreasPraefcke ¿! 15:43, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ergänzung: Falls der Künstler unbekannt ist, muss die Erstveröffentlichung des Bildes mindestens 100 Jahre her sein. -- ChaDDy 15:52, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]


was ist wenn ich ihn frage und er zustimmt, nachdem ich ihn gut kenne, oder soll ich es mir schriftlich geben lassen?

Ja, schriftlich, und zwar mit einer Einverständniserklärung. Und bitte dem Künstler klar machen, dass diese Einverständniserklärung die uneingeschränkte kommerzielle Nutzung umfasst. --Fb78 16:00, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

zusatzfrage: was ist mit einem foto, dass ich von ihm gemacht habe?

Von wem hast du ein Foto gemacht? Wer ist "ihm"? Am Foto hast du das Urheberrecht und du darst dann die Lizenz wählen. Du darfst aber nichts urheberrechtlich geschütztes ohne Einwilligung des Urhebers abfotografieren. Und bei Personen, die weder absolute, noch relative Personen der Zeitgeschichte sind und noch keine 10 Jare tod sind, brauchst du ebenfalls eine Einverständniserklärung. -- ChaDDy 16:15, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]


habe ein foto von dem künstler gemacht, der hat schon einen artikel auf wikipedia, da er ziemlich bekannt , also kann man ja annehmen, dass er eine person des zeitgeschehens ist

Das darfst du hochladen. --Fb78 16:20, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

aber vermutlich ist es einfacher eine eigene webseite zu machen und dann bei wikipedia nur einen link dorthin einzutragen

Nein, das ist auch nicht einfacher. Denn auch da musst du die Bestimmungen des Urheberrechts einhalten. -- ChaDDy 16:55, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wobei (außer wegen Deeplinkhaftung) das dann nicht unser Problem sein sollte --jodo 17:37, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Teile des Textes sind sehr wahrscheinlich wortgetreue Abschriften aus:

  • Holger Schröder: Gespräch mit Urs Odermatt, in: Programmheft zu Die Bauchgeburt von Rolf Kemnitzer, Saarländisches Staatstheater, Saarbrücken 2002.
  • Urs Odermatt: Der böse Onkel, in: Programmheft zur Uraufführung, Theater Reutlingen, Reutlingen 2002.
  • Otto Paul Burkhardt: Liebst du mich? Ja, ich dich auch - Urs Odermatt inszeniert seinen Theatererstling als Furioso über Sexualität und Macht, Reutlinger Nachrichten, 29. April 2002.

Siehe diese Löschung: [16] -Marzillo 17:19, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das ist dann aber nicht so einfach getan mit Löschen des URV-Textes. Da müssten Versionslöschungen her. --jodo 17:39, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Alte Ansichtkarte (vor 1930) aus Allenburg (Ostpreußen), darf ich sie reproduzieren und bei Wikipedia einstellen?

Hallo, bei der Durchsicht alter Fotoalben habe ich eine Ansichtkarte vom Innenraum der Allenburger Kirche (Ostpreußen/jetzt Rußland) gefunden. Der Fotograf ist nicht mehr auszumachen, das Bild muss in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entstanden sein. Da der Ort Allenburg/Ostpreußen bei Wikipedia eine eigene Seite besitzt, möchte ich das Bild, das sicherlich Seltenheitswert besitzt, als Reproduktion dort einfügen. Gibt es eventuell für solche Bilder ein Sonderrecht? Das Bild selbst zeigt das leere Kirchenschiff, offensichtlich wurde es von der Empore aufgenommen. Könnte es sich hier eventuell um ein Bildwerk mit geringer Schöpfungshöhe handeln?

Mein Dank schon jetzt im Voraus,

--Mampit 20:22, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ein Lichtbild hat immer Schöpfungshöhe (es sei denn, es ist die Reproduktion einer 2D-Vorlage, was aber hier nicht der Fall ist). Da der Fotograf unbekannt ist, können wir das Bild nur dann nutzen, wenn es über 100 Jahre alt ist, was hier ebenfalls nicht der Fall ist. Deshalb kann die Postkarte hier leider nicht verwendet werden. -- ChaDDy 20:25, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]


Wer nicht will, der hat schon

Nachdem der Fotograf meines Bildes so freundlich war, es für Wikipedia zur Verfügung zu stellen, habe ich weder Lust noch Zeit, ihn jetzt wegen Lizenzfragen weiter zu belästigen; was sollte er bei der Sache schon gewinnen, so viel Prestige hat Wikipedia meiner Meinung nicht. Ich freue mich, gelesen zu haben, dass Wikipedia nicht kann, weil sie im Grunde genommen nicht können will. Löschen kann ich mein Bild freilich nicht selber, das können ja nur die Verwalter. --Heinrich Puschmann 21:03, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Auch für dich gilt, wir tun das mit dem aufwändigen Lizenzsystem nicht, weil es uns Spass macht, sondern weil es mit dem deutschen Urheberrecht kaum anders (und vor allem einfacher) möglich ist. -- ChaDDy 21:05, 25. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Namensnennung in Bilderrahmen

Es geht hier nicht um einen konkreten Fall, aber das Problem ist schon aufgetaucht. Was soll man tun, wenn jemand ein Bild unter einer freien Lizenz veröffentlicht, aber verlangt, dass sein Name in der Thumbnail-Beschreibung erscheint? Kann man diese Forderung ignorieren oder soll das Bild gelöscht werden?

--Phrood 03:01, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ist eine Frage der Auslegung der Lizenz... ich würd's umsetzen, wo es möglich ist, und ansonsten ignorieren. Ein Löschgrund ist es nicht. --Fb78 09:58, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wie wärs z.B. mit Vorlage:Bild-by ? --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:38, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Man könnte nach dem Studium der GFDL und der CC-s glatt zur Auffassung kommen, dass die Lizenz und der Urheber immer auf der Seite mit dem Bild Erwähnung finden müsste. (Sowas verlangen wir zumindest von den Drittnutzern der Bilder, aber die WP steht da ja drüber)--sугсго.PEDIA 11:46, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Sehe ich ebenso. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:28, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es genügt meiner persönlichen Auslegeung nach, wenn der Name auf der Beschreibungsseite genannt wird. -- ChaDDy 15:42, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Gab das Thema vor kurzem mal auf der Commons-Mailing-Liste [17], allerdings nur auf Englisch. Grundtenor war eher, dass es nach CC ausreicht, wenn die Bildbeschreibung über einen Klick erreichbar ist. --Matt314 21:23, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ok, wir haben aber nicht nur CC-by-Bilder, sondern auch noch welche mit GFDL und einige andere mit Autorennennung. -- ChaDDy 21:44, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nachdem ich das Bild schon bei der ZEIT gefunden habe: Können wir diese Lizenz hier akzeptieren? Vor Allem mit der fehlenden Quelle sieht mir das ganze nicht besonders koscher aus... --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:02, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

So nicht: Das ist ein Foto eines Burmesens, warum sollte PD-China ohne jede Quellenangabe greifen?--sугсго.PEDIA 11:41, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bilder von Generälen der Bundeswehr und Ministerialbediensteter

Ich habe gerade mit einem Presse- und Informationszentrum (PIZ) der Bundeswehr zu tun. Gibt es eine Möglichkeit, wenn die sich darauf einlassen, uns eine Erlaubnis zu geben offizielle Bilder von Bundeswehr-Generälen und Ministerialbediensteten hier frei zu verwenden? Reicht es wenn die es erlauben und hier die Quelle angegeben wird. (Ist das dann CC-by? Und reicht das? oder muss es CC-by-sa sein? Kann es auch CC-by-nd?) Oder wie läuft das? --GrummelJS 14:11, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sie müssen erklären, die ausschliesslichen Nutzungsrechte an den fraglichen Bildern zu besitzen und diese unter freier Lizenz zur beliebigen Verwendung durch jedermann freizugeben. Verwendet werden sollten unbedingt die Vorlagen unter WP:TV und diese dann per Mail an das OTRS schicken. Es dürfte zur Verifikation auch reichen, wenn sie eine Mail zur Identitätsklärung schicken, wo sinnvollerweise auch drinsteht, dass sie Sinn und Umfang der Lizenzen verstanden haben. Danach kann man denke ich die über den fraglichen Account hochgeladenen Bilder akzeptieren. Welche Lizenz dann letztlich gewählt wird liegt in deren Ermessen. Es sollte auch klargemacht werden, dass sich der Fotograf ggf. an der BW schadlos halten kann, falls sie sich hinsichtlich der Nutzungsrechte irren.--Wiggum 14:19, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Und wenn sie sich darauf einlassen, welche Lizenz wäre an geeignetsten als Vorschlag? CC-by oder CC-by-nd oder eine andere? --GrummelJS 14:24, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
cc-by-nd ist als Lizenz leider (noch?) nicht akzeptiert, selbst wenn das Änderungsverbot bei gewissen Bildern durch Gesetze festgeschrieben ist. Die Nachnutzung wird durch die GFDL am meisten eingeschränkt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:26, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
(BK)Imho fährt man derzeit mit CC-by-sa am besten, GFDL ist umständlich in der Handhabung für Nachnutzer. CC-Lizenzen mit nd und nc gehen nicht, kommerzielle Nutzungsrechte und Bearbeitungsrechte sind zwingend erforderlich.--Wiggum 14:28, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
(BK) Das heisst im Umkehrschluss: CC-by oder CC-by-sa? Also CC-by-sa? --GrummelJS 14:29, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Halte ich für den sinnvollsten Vorschlag, ja.--Wiggum 14:33, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Jut. Immer vorrausgesetzt, die machen mit und schicken ihr Einverständnis ans OTRS. Wie bekomme ich das mit? Bzw. wie komm ich an den OTRS-Link um die Erlaubnis bei den entsprechenden Bildern zu verlinken? --GrummelJS 14:48, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Sag ihnen, sie sollen dir eine Kopie der Freigabemail schicken. Die Verlinkung in der Bildbeschreibungsseite macht ein OTRS-Bearbeiter bei Gelegenheit (bei mir hat es mehr als eine Woche gedauert). --Phrood 14:55, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich muss das also für jedes ihrer Bilder einzeln machen? Kann man das nicht auf Portraits von Personen auf ihrer Seite ausweiten? --GrummelJS 15:02, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Du kannst den Freigabetext selbst so abändern, dass er sich auf mehrere Bilder bezieht. --Phrood 19:55, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Stehen die Personen (spez. Ministerialbediensteter) überhaupt im Interesse der Öffentlichkeit oder aber haben sie eingewilligt, daß ihre Fotos veröffentlicht werden dürfen? Stichwort: Informationelle_Selbstbestimmung --Kässpätzle 15:33, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Generäle sind imho Personen der Zeitgeschichte. Wichtig ist übrigens auch, dass die BW auch wirklich die umfassenden Nutzungsrechte hat (wurde zwar schon mal gesagt, ich wiederhole das aber dennoch). @Ralf: Wieso "leider"? Es ist gut so, dass nc bzw. nd' hier verboten ist. Eine Änderung da lehne ich ab. -- ChaDDy 15:40, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es gibt Fälle, bei denen bereits ein Änderungsverbot von Gesetz her besteht. Außerdem würde uns nd viele weitere Bilder von Unternehmen bescheren. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:57, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Allerdings wiederspricht das unserem Grundprinzip, nämlich, dass wir hier eine freie Enzyklopädie schreiben. Aber das ist nicht Thema dieser Diskussion und sollte woanders (von mir aus auch in einem neuen Absatz) ausdiskutiert werden. -- ChaDDy 17:01, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wer hat wo abgeschrieben?

Moin! Der Artikel Mirna Jukić scheint als Gemeinschaftsarbeit entstanden zu sein. Difflinks (Auswahl): * Artikelstart * Sportlerin des Jahres * WM 2005 ergänzt * Jukić wird Kroatin * letzte Bearbeitung bei uns, auf der offiziellen HP nicht übernommen. Ich bin mittlerweile fast sicher, daß die offizielle Webseite bei uns abgeschrieben hat [18] [19]. Gibt es andere Meinungen? Grüße Marcus 19:37, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Fotos aus dem Inneren von Ruinen

Vielleicht eine eher theoretische Frage, aber sie kam beim letzten Nürnberger Stammtisch auf. Wie sieht es aus mit "Innenaufnahmen" von Ruinen? Ich beziehe mich konkret auf die Ruine Poppberg (vgl. Birgland), die allgemein zugänglich ist. Außenaufnahmen sollten meinem Verständnis nach durch die Panoramafreiheit gedeckt sein. Was aber ist mit Innenaufnahmen? Die Ruine besteht nur mehr aus Mauern. Um solche Fotos zu schießen, muss man durch ein Loch in einer der Mauern kriechen. Außerhalb der Ruine weist ein Schild darauf hin, dass es sich um Privatgrund handelt und keine Haftung für Unfälle übernommen wird. Ein ausdrückliches Zutrittsverbot wird nicht ausgesprochen. --Zinnmann d 02:45, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich würde folgendes sagen: Unter Panoramafreiheit fällt es natürlich nicht mehr, da du auf Privatgrund bist. Du photographierst jedoch altes Gemäuer und wenn auf dieses alte Gemäuer jemals ein Urheberrecht aufgrund von Baustil etc. bestanden haben sollte, so ist es schon längst verfallen. Somit müssten vom Urheberrecht kein Problem gegeben sein. Ob du dich irgendwie strafbar machst, weil du Privateigentum betrittst ist eine andere Sache. Das hat jedoch keine Auswirkungen auf die geschossenen Photos --jodo 03:22, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja, da hat jemand was von Panoramafreiheit irgendwann gehört, aber nicht das geringste begriffen. Panoramafreiheit hat mit urheberrechtlich geschützten Werken zu tun, mit nichts sonst. Ansonsten wäre Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum einschlägig --87.184.173.50 04:31, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bild:Viva Villazon cover.jpg

Bild:Viva Villazon cover.jpg ist als PD lizensiert, stellt jedoch einen Scan des CD-Covers dar. Das geht doch nicht, oder? -- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 05:08, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Höchst unglaubwürdig. --ST 06:55, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Logos von Tageszeitungen

Liebe Wikipedianer,

ich arbeite in einer Bibliothek und plane eine Übersicht über unseren aktuellen Zeitschriftenbestand (deutschsprachige Tageszeitungen) zu tätigen. Zur Visualisierung wollte ich eventuell für jede Tageszeitung eine Bestandskarte anlegen und die auf Commons hinterlegten Grafikdateien nutzen (z. B. Logos von die tageszeitung, Berliner Morgenpost, Neue Zürcher Zeitung etc.). Darf ich das, oder verstoße ich mit meinem Vorhaben eventuell gegen Marken- oder Namensrecht? Ich würde die Logos auch nicht verändern, höchstens "anschneiden". MfG

Denkst du, du verstößt gegen Rechte, wenn du eine alte Zeitung aus deinem Archiv nimmst, mit der Schere das Logo ausschneidest und auf deine Bestandskarte klebst? --Fb78 13:12, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es sollte natürlich ein bisschen professioneller wirken, und nicht nach "Kindergeburtstag" aussehen, Fb78. Deswegen wollte ich ja die Grafiken aus Commons benutzen, doch dieser dicke gelbe Lizenzbaustein (vgl. [20]) hat mich eben dran zweifeln lassen, ob ich das überhaupt darf. Ich darf also? MfG
Die Logos liegen nicht auf Commons, sondern hier in der deutschen Wikipedia. Aber egal. Da wir alle nur Laien sind, also keine professionellen Rechtsanwälte, dürfen wir keine Rechtsberatung bieten. Nur soviel: Diese Logos sind aus urheberrechtlicher Sicht gemeinfrei, von daher bestehen keine Probleme. Allerdings können diese Logos durch das Markenrecht oder ähnliche Gesetze geschützt sein. Wenn du also durch die von dir gewünschte Art der Weiternutzung diese Gesetze nicht brichst, darfst du. Also wenn der Eindruck entsteht, du würdest das Logo führen verstösst du gegen diese Gesetze. Wenn allerdings klar ist, dass du sie nur darstellst (wie wir in der Wikipedia), gibt es wahrscheinlich keine Probleme. Verlass dich aber nicht darauf. -- ChaDDy 14:52, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Eben. Keine Rechtsberatung! @MfG: Rechtlich gesehen ist "ausschneiden und aufbappen" und "druckfertige Grafikdatei verwenden" genau das gleiche. Daher das Beispiel. --Fb78 16:13, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nicht unbedingt: Erschöpfungsgrundsatz.sугсго.PEDIA 16:36, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bilder von Insekten (Eintags-, Köcher- u. Steinfliege, sowie Larven derer)

Für eine Veröffentlichung "Fliegenfischen mit künstlichen Insekten" möchte ich einige Bilder mit Nachweis/Quelle von Euch übernehmen. Geht das in Ordnung? Grüße WT

Schonmal Wikipedia:Lizenzbestimmungen gelesen?--Wiggum 13:41, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe

Erreicht dieses Bild der RTL-II-Doku-Soap Frauentausch die Schöpfungshöhe, um – ohne Genehmigung von RTL II – das Logo im Artikel einzufügen? – Despairing , 22:48, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Meiner Meinung nach hat dieses Logo keine Schöpfungshöhe und kann daher mit der Lizenz {{LogoSH}} verwendet werden. -- ChaDDy 22:52, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn dieses auch keine SH erreicht, würde ich es auch in den Artikel mit einbauen. MFG -- Sensenmann 22:55, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Auch das wäre in Ordnung. -- ChaDDy 22:55, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Auch wenn solch eine Einschätzung immer subjektiv ist, ich stimme Chaddy zu. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:02, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich will ungern neuen Absatz anfangen, wie sieht es mit der SH dieses Bildes aus? MFG -- Sensenmann 23:15, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich meine nein, hat keine Schöpfungshöhe (RalfR stimmte mir im Chat zu, Polarlys meint es hat Schöpfungshöhe). -- ChaDDy 23:25, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Also entscheidet die Mehrheit für keine SH? MFG -- Sensenmann 23:29, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das bleibt letztendlich dir überlassen. Das Risiko trägt immer der, der hochlädt (zur Risikoverminderung empfehle ich bei nicht ganz so eindeutigen Fällen eine Einwegsockenpuppe). -- ChaDDy 23:31, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ok, danke für die Hilfe/Hinweis! MFG -- Sensenmann 23:48, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dänemark

In Commons ist zu lesen, dass in Dänemark zwar Panoramafreiheit besteht, darunter aber keine öffentlich aufgestellten Kunstwerke (Denkmäler) fallen, wenn sie das Hauptmotiv des Bildes darstellen. Es gibt eine eigene Kategorie für Denkmäler in Kopenhagen, die voll mit solchen Bildern sind. Wie das nun? --Fingalo 00:12, 29. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn diese Denkmäler alt genug sind, dürfen sie trotzdem abgebildet werden. -- ChaDDy 00:17, 29. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Siehe http://www.fahrradmonteur.de/nuernberg-07/nuernberg-bildrechte/pano-andere.htm - Das Kunstwerk darf nicht das Hauptmotiv des Bildes sein, eine kommerzielle Verwertung ist nicht gestattet. nur Kunstwerke, die alt genug sind, dürfen abgebildet werden. Aber das ist eine Commons-Frage, nicht unsere. Gemäß Schutzlandprinzip werden auch Bilder, die nach dänischem Recht nicht frei sind, auf .de geduldet. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:01, 29. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Auf de schon, auf Commons aber nicht (oder doch?). -- ChaDDy 01:03, 29. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Was weiß ich, wie das gerade mal auf Commons gesehen wird? --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:25, 29. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Auf commons nicht --62.91.16.134 02:22, 29. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Doch, ich hab's doch gezeigt. Der Link geht auf commons. Fingalo 09:47, 29. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Viele der Statuen in dieser Commons-Kategorie sehen so aus, als könnten sie alt genug sein, um so oder so frei abbildbar zu sein, denn wenn der Künstler seit mehr als 70 Jahren tot ist, kommt es nicht mehr auf die Panoramafreiheit an. Aber nicht alle. Da es sich jedoch um eine Commons-Kategorie handelt, sollte die Frage wohl dort und nicht hier geklärt werden. Gestumblindi 20:55, 7. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Abdruck einer Wiki-Kurzbiographie als zus. Info in einem gedruckten Werk

--91.65.63.175 23:24, 29. Sep. 2007 (CEST) Guten Tag! Ich bearbeite gerade die Neuausgabe eines Buches bestehend aus Vorträgen. Der Autor (1934 gestorben) bezieht sich auf manch andere Personen, wie z.B. Angelius Siselius. Um den Lesern dieser Neuausgabe mehr Hintergrundwissen anzubieten möchte ich den kompletten Wikipedia-Eintrag über Siselius in gedruckter Form im Anhang des Buches übernehmen - natürlich mit kompletter Quellenangabe. Darf ich das? Es grüßt, Robert Osten[Beantworten]

Du darfst. Allerdings nur unter Einhaltung gewisser Spielregeln. Diese kannst du hier und dort nachlesen. -- ChaDDy 23:41, 29. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bilder zum Winterkrieg 1939-40

Hallo, ich bearbeite gerade Artikel aus dem Themenkomplex um den Winterkrieg von 1939-1940. Deswegen folgende Anfragen :

Ist dieses Bild (steht unter PD-Gov des Vereinigten Königreichs) auf der dewiki verwendbar?
Ebenso habe ich auf Commons ein Finnland-PD-Tag gefunden. Beispiel. Ist dieses Bild auf der dewiki verwendbar?

Beste Grüße und Dank im Voraus. -- Nasiruddin do gehst hea 23:30, 29. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ersteres wird vom IWM als Crown Copyright verkauft, warum das zutreffen sollte weiss ich nicht, da die Commons-Bildbeschreibung von "Taken by the official Finnish government photographer" spricht. Ein von mir gestellter Löschantrag auf das PD-Finland50-Template auf Commons konnte sich nicht durchsetzen. Ich denke das kann man im Ermessensspielraum des Artikelautors belassen, solange diese Bilder auf Commons angeboten werden.--Wiggum 00:08, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nach deutschem Recht sind diese Bilder urheberrechtlich geschützt. -- ChaDDy 01:13, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Griechische Gemeinde-Siegel

Datei:Dimosbanner.gif

Kopie von Pitichinaccio Nachfrage im Portal:Griechenland:

Nachdem ich nun doch ein paar Gemeindesiegel auf den Commons gefunden habe und auch einige Präfekturen sie benutzen: Kann einer rausfinden, ob Siegel in Griechenland PD sind? Dann würd ich das doch noch in die Gemeindeinfobox reintun. --Pitichinaccio 09:36, 19. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich ergänze: fallen diese Siegel nicht evt. unter bildliche Darstellungen mit ungenügender Schöpfungshöhe? Gruss, Frente 12:25, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Habe damals bei Benutzer:Badseed angefragt, der meinte, echte Siegel (nicht die Logos) wären nach griechischem Recht zur Abbildung frei, er wollte sich aber noch schlau machen. Werde mal wieder nachfragen. --Pitichinaccio 13:07, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

unerlaubte Innenaufnahmen

Angenommen, Mussen oder Messeveranstalter verbieten das Fotografieren. So, man macht aber trotzdem unbemerkt Fotos und stellt sie ohne Erlaubnis des Rechteinhabers ein (ich meine jetzt unverfängliche Aufnahmen von Exponaten, deren Schutzdauer abgelaufen ist). Wie ist das rechtlich, auch unter besonderer Berücksichtigung wikipediainterner Prinzipien, zu bewerten und zu handhaben? --88.64.73.109 12:36, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Zu beachten sind hier zwei Vertragsverhältnisse: Einmal das zwischen Fotograf (Museumsbesucher) und Museum aufgrund des Hausrechts/der Benutzungsordnung und einmal zwischen Fotograf und Allgemeinheit aufgrund der vom Fotograf vergebenen Lizenz. Sofern das abgelichtete Objekt gemeinfrei ist und der Fotograf eine hier akzeptierte Lizenz erteilt hat ist ein solches Foto für uns in Ordnung. Da freie Lizenzen nicht gekündigt werden können, würde ein solches Bild hier auch nicht mehr gelöscht, das gilt insbesondere auch dann, wenn sich der Fotograf - weil er beispielsweise mit einem Klarnamen-Account hier arbeitet - Ärger mit dem Museum eingehandelt hat. Das Vertragsverhältnis zwischen Fotograf und Museum betrifft nämlich nur die beiden und ist für uns uninteressant. Manche Wikipedianer empfehlen in solchen Fällen, mit Wegwerfaccounts zu arbeiten, ob man das moralisch vertreten will, muss jeder für sich entscheiden.--Wiggum 13:03, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Gut, dann ist das geklärt. Danke für die Ausführungen. Ich denke, daß es da noch keinen Rechtsstreit gegeben hat, nur weil jemand Innenaufnahmen bei Wikimedia veröffentlicht hat. Ciao, -- 88.64.73.109 13:41, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Mein Wikipediaartikel will ich löschen. (Finn Glomp) Wie gehts das?

--84.141.16.84 15:37, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]


Mein Wikipediaartikel will ich löschen.Wie gehts das?

Gruß Finn Glomp

Bitte die Entscheidung beim Löschantrag abwarten. MfG --Minérve  ! Beatlefield ! 15:49, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wurde gelöscht.--Kriddl Disk... 09:30, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Klärung ob Foto genutzt werden kann

Hallo, das Georg Seyler Porträtfoto von 1985 ist vermutlich von seiner verstorbenen Ehefrau gemacht worden. Ich habe es aus dem Nachlaß eines der Kinder erhalten und eingescannt. Wer ist da der Rechteinhaber und kann es für Wikipedia genutzt werden? --Msohn 15:42, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Erben der vermuteten Autorin wären in diesem Fall bis 70 Jahre nach ihrem Tod die Inhaber der Urheberrechte. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:44, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Und das heisst, dass es für die Wikipedia genutzt werden kann, wenn die Erben der Veröffentlichung unter einer geeigneten freien Lizenz zustimmen. Gestumblindi 22:04, 2. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Patente und Urheberrecht

Patente sind zum Teil Gemeinfrei wäre schön, wenn jemand mal die Situation in Deutschland bei commons klären würde. Bzw. meine Frage darf ich wie in commons gesagt wirklich Bilder aus Patenten verwenden.

Beispiel: Bild in Goubau-Leitung

--mik81 20:13, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe in dem Bild keine persöniche schöpferische Leistung. Somit geht das Bild auf .de, nicht aber auf Commons. Dies stellt aber nur meine subjektive Meinung dar. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:32, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es geht mir um den generellen "Freibrief" Bilder aus Patentschriften herzunehmen. Bei technischen Zeichnungen könnten Patentdatenbanken eine Goldmine sein. Schöpfunghöhe will ich selbst nicht beurteilen, weil das sowieso nicht kann. --mik81 20:50, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Offenlegungs- und Patentschriften sind amtliche Werke, ich denke das wird die Zeichnungen mit einschliessen.--Wiggum 21:51, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Einen generellen Freibrief würde ich nicht erteilen, in einem Patent können sehr wohl urheberrechtlich geschützte Werke enthalten sein. Ob das immer als amtliches Werk durchgeht? Vielleicht... Wir machen hier keine Rechtsberatung, das dürfen wir nicht. Im Zweifelsfall ist ein Anwalt zu konsultieren. Ob Fotos in einer Patentschrift dem Urheberrecht unterliegen oder als amtliche Werke gelten, entzieht sich meinem Wissen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:17, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich glaub jetzt versteh ich das. Also wenn der letzte Absatz in der Patentschrift zu finden ist, dann ist copyright drauf. (Gilt für US-Patente) --mik81 10:01, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
[21]
§ 1.71 Detailed description and specification of the invention.
(d) ...Inclusion of a copyright or mask work notice will be permitted only if the authorization language set forth in paragraph (e) of this section is included at the beginning (preferably as the first paragraph) of the specification.
(e) The authorization shall read as follows:
A portion of the disclosure of this patent document contains material which is subject to (copyright or mask work) protection. The (copyright or mask work) owner has no objection to the facsimile reproduction by any­one of the patent document or the patent disclosure, as it appears in the Patent and Trademark Office patent file or records, but otherwise reserves all (copyright or mask work) rights whatsoever.
Das wiederum hat nichts mit Urheberrecht zu tun, US-Copyright ist was anderes. --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:07, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nun gut das Urheberrecht bleibt aber das Verwertungsrecht ist unbeschränkt und entspricht doch damit Gemeinfrei. Nebenbei Muster und Marken sind in US mit Patenten gemischt, womit andere Schutzrechte wirksam werden. Gekennzeichnet sind die mit einem D vorweg. --mik81 10:31, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Public Domain und Gemeinfreiheit ist auch nicht identisch, in diesem Falle stimmt es aber wohl. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:11, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich hatte zu dem Thema auch mal ein Gespräch mit einem Patentanwalt, der war sich da aber auch nicht ganz sicher, auf jeden Fall müssen Patentnummer und Patentinhaber genannt werden. Letztendlich wurden Patente dazu entwickelt damit sich schöpferische Ideen und Wissen zur Verbesserung der Welt verbreiten können, somit dürfen und sollen diese Aufgrund ihrer Veröffentlichungsart als Amtliches Werk gelten und verbreitet werden. Bei der Gelegenheit möchte ich auch auf Vorlage:Patent aufmerksam machen, die rechtlich absolut unbedenklich ist. --Kolossos 14:12, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Noch was von mir, bevor das hier im Archiv verschwindet: Mein UrhG-Kommentar zählt als Beispiel für amtliche Werke Patent- und Offenlegungsschriften ausdrücklich auf. --Wiggum 13:49, 3. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Fernmündlicher Kontakt betreff Urheberrecht und Lizenzfragen bei der Abbildung von Briefmarken

Ich bitte höflichst um Übermittlung der Telefonummer eines führenden Mitarbeiters von Wikipedia, der mir in einem persönlichen Gespräch Auskunft über Urheberrechte und Lizenzen bei der Abbildung von Briefmarken geben kann. Mit freundlichen Grüßen, Benutzer--Radzuweit 12:54, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Du hast Mail --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:10, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es gibt hier keine führenden Mitarbeiter. -- ChaDDy 14:47, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Telefonat war aufschlußreich und besser als eine ellenlange Diskussion hier, danke!. Briefmarken aus Deutschland und wenigen anderen Ländern sind gemeinfrei, weil amtliche Werke, also kein Problem. Wahrscheinlich haut mir das Histo um die Ohren, aber können wir das Schutzlandprinzip darauf anwenden, daß wir Briefmarken aus den Ländern der Berner Konvention zur Bebilderung von Artikeln benutzen? --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:05, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

naja, der umdieohrenhauer weist zunächst einmal darauf hin, dass nach unserer wp-internen regelung briefmarken und wappen als amtl. werke angesehen werden, zwar mit guten gründen, aber herrschende meinung is das nicht, sondern gestützt auf die autorität von steschke. schutzlandprinzip hat nix damit zu tun, ob wir hier auf werke aus anderen staaten deutsches recht anwenden. nur bei werken aus den usa sollte man vielleicht zweimal drüber nachdenken, weil dort die wmf angesiedelt ist. ansonsten tuts nix zur sache, aus welchem land etwas stammt. wenn wir bilder des atomiums dulden, dann weil wir das recht der deutschsprachigen haupt-länder (=d, at, ch, also nix mit südtirol und eupener land) zugrundelegen. wir beurteilen alle werke, egal woher sie stammen (außer usa, da nehmen wir gern pd-us-gov, obwohl die nach deutschem recht geschützt sein dürften), nach deutschem (bzw. öst., ch) urheberrecht. --87.182.122.28 02:19, 2. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vielen Dank, auch im Namen von Benutzer Radzuweit. Damit eröffnen sich uns einige gute Möglichkeiten, Artikel zu bebildern, zu denen wir sonst unmöglich freie Bilder finden würden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:16, 2. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Architektenskizzen von ehemaligen Bauwerken nachzeichnen

Hallo. Ich befürchte ja, dass hier immer wieder die selben Fragen auftauchen, aber für meinen speziellen Fall habe ich in den Archiven nichts gefunden: Es geht um eine Brücke in Wien (Reichsbrücke), die vor 30 Jahren eingestürzt ist, die man also nicht mehr fotografieren kann. Gibt es eine Möglichkeit, die urprünglichen Architektenskizzen (von 1934, Architekten erst viel später verstorben) zu verwenden? Darf ich sie nachmalen und anschließend hier hochladen? Das Bauwerk unterlag der Panoramafreiheit, auf die Informationen darüber, wie die Brücke genau aussah, kann also niemand ein Urheberrecht haben. Mehr als diese Informationen wären auch in der nachgemalten Skizze nicht vorhanden. Wenn ich jeden Strich nachzeichne, müsste es also mit einer freien Lizenz hinhauen. Richtig oder falsch? --Springbank 17:09, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn du aus einer Architektenskizze eine technische Zeichnung machst, die sich deutlich unterscheidet, könnte das gehen. Hast du mal Bilder von den Skizzen? --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:00, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Eine in jedem Strich nachgemalte Skizze wäre indes eine eindeutige Urheberrechtsverletzung, nur zur Ergänzung. -- 80.139.99.122 18:02, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, stimmt, deshalb sagte ich ja Skizze --> technische Zeichnung. man muß die Vorlagen kennen. In Deutschland sind Architekten keine Künstler, da wäre das vielleicht weniger problematisch, in allen anderen Ländern gelten Architekten aber als Künstler. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:07, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn du mir ein E-Mail schickst, kann ich dir morgen die Skizze als jpg zurückschicken. Mfg und Danke, Springbank 18:26, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Schicks einfach an ralf@roletschek.de - kein Problem, wenn die Mail hier steht, ich habe sehr gute Spamfilter. Aber bitte einen deutschen Betreff angeben ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:43, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Kann ich diese Logos verwenden?

Hallo,

ich würde gerne diese Logos in die jeweiligen Artikel einbauen:

  • 1 wird in en:WP verwendet.
  • 2.
  • Bei diesem 3 müsste das aktuelle Logo erst noch freigestellt werden, ist das ein Problem oder sollte ich dann lieber 4 oder 5 nehmen (nicht die HP der Firma)?

Vielen Dank.

--Blunts d e 23:06, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Fall 1 und Fall 3 dürfen mit der Vorlage {{LogoSH}} verwendet werden. Welche der 3 Möglichkeiten bei Fall 3 du wählst, ist egal. Ich würde das nehmen, was die beste Qualität hat. Bei Fall 2 stört das Portrait, wenn das aber alt genug ist (Urheber seit über 70 Jahren tod/bei unbekanntem Urheber mehr als 100 Jahre alt), ist es ebenfalls kein Problem. -- ChaDDy 23:26, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke, leider ist die Organisation von Fall 2 erst 1990 gegründet und die Website größtenteils auf russisch was ich nicht verstehe. --Blunts d e 23:37, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]


Unwahrheiten

--77.132.255.149 23:45, 1. Okt. 2007 (CEST) ich habe die frage was ich gegen jemanden tuhen kann der unwahres über mich in wikipedia vertreibt[Beantworten]

Unwahrheiten bei wikipedia was kann ich tun?

--77.132.255.149 23:49, 1. Okt. 2007 (CEST) jemand verbreitet unwahrheiten über meine bad bei wikipedia. was kann ich dagegen tun?[Beantworten]

heul doch --87.182.122.28 02:21, 2. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hallo 77.132.255.149. Eines der vielen tollen Dinge bei Wikipedia ist, dass es in dem Moment, wo du Unwahrheiten entdeckst, für alle Zukunft egal ist, dass dort Unwahrheiten stehen, weil du sie richtigstellen kannst! Ich empfehle dir hierfür die Lektüre der Seiten Hilfe:Erste Schritte und, ganz wichtig, Wikipedia:Selbstdarsteller. Übrigens: Solche Fragen stellst du künftig am besten auf Wikipedia:Fragen zur Wikipedia. Oder melde dich auf meiner Diskussionsseite, damit wir über den aktuellen Fall sprechen können. Liebe Grüße, Springbank 10:13, 2. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es geschieht leider häufiger, dass Artikel in Wikipedia Persönlichkeitsrechte verletzen. Daher gibt es eine eigene Richtlinie, in der erklärt wird, welche Grenzen hier gelten. Sie findet sich hier. Dort sind auch einige Antworten auf die Frage zu finden, was man als Betroffener tun kann.

Urheberrecht: Sätze aus Reisebeschreibungen abgeändert

Schreibe ab und an Reiseberichte und frische sie auf mit umgeschriebenen Sätzen aus Reisebeschreibungen. Darf ich das?? Wenn ich nicht mehr weiß wo ich die legenden her habe, was muss ich tun? --195.93.60.73 10:49, 2. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wir geben hier keine einzelfallbezogene Textberatung, hinsichtlich der Wikipedia ist Wikipedia:Textplagiat maßgeblich. Was du tun musst? Respekt vor der Leistung anderer haben und die Finger von der Tastatur zu lassen, wenn dir nichts Eigenes einfällt! --134.130.68.65 13:30, 2. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]


Autorname = Benutzername -> Autor =? Benutzer

Hallo! Der Benutzer: Solymosi‎ hat Quelltexte in verschiedene Artikel eingebaut. Siehe z.B. hier: Bubblesort. Als Autor gibt er im Artikel an, dass es sich um "/** Author: Andreas Solymosi, 2007 */" handelt. Es impliziert also, dass er selber der Autor ist. Darf man hiervon ausgehen und nur die Autoren-Angabe im Quelltext löschen? Oder ist der Schluss falsch, dass der Benutzer = dem angegebenen Autor ist, nur weil der Benutzername der selbe ist? Ich bin da gerade ein wenig unsicher und weiß nicht, was ich machen soll. Einfach aus dem Artikel herausnehmen und gut sein lassen, da der Autor ja selbst seinen Quelltext unter der GNU FDL veröffentlicht hat, oder muss man hier eine komplizierte Versionslöschung machen. Letzteres scheint mir übertrieben. Aber da ich mich hier einfach zu wenig auskenne, möchte ich hier nochmal Gewissheit haben. Danke für eure Hilfe!

Grüße

--Srvban 14:06, 2. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

... und das hier?

Ich vermute mal, daß das hier keine Schöpfungshöhe hat? Da es um eine UN-Organisation geht, möchte ich aus, hm, "Höflichkeit" nicht im Graubereich hochladen. Andererseits haben wir sogar die Flagge der Vereinten Nationen - daneben wirkt dieses Logo nun nicht gerade sehr kreativ. :o) ... Oder wäre es generell unbedenklicher, eine Eigen-Nachkreation des Logos hochzuladen? Danke, Ibn Battuta 04:09, 3. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Eine Eigenkreation wäre genauso bedenklich, da durch eine blose Reproduktion kein neues Urheberrecht entsteht. Da dieses Logo aber keine Schöpfungshöhe aufweist, ist es hier auf de mit der Vorlage {{LogoSH}} bedenkenlos nutzbar. -- ChaDDy 05:02, 3. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke! (Daß eine Reproduktion kein neues Urheberrecht entstehen läßt, ist mir schon klar. Da geht's wohl eher um Höflichkeit, weil man nicht die - ungeschützte - Arbeit "klaut". Wie gesagt, mir ging's hier darum, bewußt nicht die Grenzen des Legalen auszuschöpfen...) Gruß, Ibn Battuta 06:25, 3. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bilder von Aboutpixel.de

Die Bilderdatenbank Aboutpixel.de bietet Fotos explizit für „für eigenständige kommerzielle und nicht kommerzielle Medien- und Printprojekte“ zum Download an (Regeln). Aber: „Das Veröffentlichen einer Bilddatei in einer anderen Bilddatenbank oder in Bildkatalogen ist nicht gestattet.“ Ich nehme an, damit ist es nicht möglich, Bilder von dort hier oder auf Commons hochzuladen. Was sagt ein Bilderrechtsexperte dazu? Besteht eine Möglichkeit, Bilder von dort in der Wikipedia zu nutzen? --Eintragung ins Nichts 16:48, 3. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das geht nicht. -- ChaDDy 17:17, 3. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Schade; trotzdem danke. --Eintragung ins Nichts 17:35, 3. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo! Mal wieder eine Frage zur Schöpfungshöhe: lässt sich diese Darstellung der „politischen Position“ (Screenshot von www.parlamentsspiegel.ch) behalten? Ist sie evtl. als „Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art“ (§2 UrhG) anzusehen? --A.Hellwig 17:10, 3. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hat imho keine Schöpfungshöhe. Sollte aber als richtiges Bild hochgeladen werden, als pdf ist das ein wenig nutzlos. -- ChaDDy 17:14, 3. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe

Hallo,

hat dieses Logo die Schöpfungshöhe erreicht? Muss ich den Text "abschneiden"? Vielen Dank --Blunts d e 00:19, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Beidesmal nein --84.62.242.151 13:19, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Logo hat keine Schöpfungshöhe und kann so wie es ist hier hochgeladen werden. Bitte mit Baustein {{LogoSH}} --jodo 13:42, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke. --Blunts d e 23:29, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Passende Commons-Lizenz gesucht

Ich bin beim Abarbeiten der NowCommons-Kategorie über ein Bild gestolpert, was hier als Bild-frei lizensiert ist und auf Commons mit PD-user übertragen wurde. Das geht imho nicht, aber welches Template bei Commons wäre denn das geeignete? commons:Template:Copyrighted free use provided that?--Wiggum 11:06, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

commons:Template:PD-user-w? --Isderion 13:32, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bild-frei ist eigendlich dazu gedacht unser Äquivalent zu PD-user zu haben. Somit sollte ein Übertrag nach PD-user kein Problem sein. --jodo 13:44, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bild-frei ist eine einfache Lizenz für jedermann, PD ist m.M.n. gemeinfreiäquivalent, so dass Bild-frei eine Teilmenge von PD ist. Somit wäre PD -> Bild-frei möglich, Bild-frei -> PD aber nicht, weil hier mehr Rechte eingeräumt werden, als der Urheber ursprünglich vorgesehen hat.--Wiggum 14:00, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Metzeler (Unternehmen)

Hallo, meine erste Artikelversion wurde als URV gekennzeichnet. Habe nun in meinem Benutzerraum einen neuen Artikel entworfen. Benutzer:Monacofranzl/Metzeler (Unternehmen) Ist dieser bezüglich UR in Ordnung? Grüsse --Monacofranzl 13:07, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bei "Pedro de Avarado" steht ein falsches Bild in dem betreffenden Artikel

Auf der Diskussiunsseite von "Pedro Alvarado" haben auch Andere schon festgestellt, das der Artikel und das Bild nicht zusammen passen. Ich habe im www. ein richtiges Bild gefunden. Den Weblink habe ich hier eingfügt. [[22]] Allerdings weiß ich ÜBERHAUPTNICHTS vom Urheberrecht. Kann man das Bild einfach so kopieren und in den Artikel einfügen? Sicher ist diese Frage schon hundertmal gestellt worden. Aber ich bin ganz neu bei Wikipedia. Gruß --Dellex 18:01, 4. Okt. 2007 (CEST)

Da das Bild aufgrund der Lebensdaten des Abgebildeten wohl älter als 100 Jahre ist (sogar um einiges) kannst du das Bild hier Unbedenktlich hochladen. Benutze dazu bitte die Vorlage {{Bild-PD-alt}} und schreibe die Lebensdaten (zumindest das Jahrhundert) in die Anmerkung. Das es auch für andere sichtbar ist, warum PD-alt. --jodo 18:28, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe?

Bei 1. 2, 3, 4? Danke im voraus! MFG -- Sensenmann 20:10, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

imho nein. --Taxman¿Disk?¡Rate! 20:14, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ok, danke für die schnelle Antwort! MFG -- Sensenmann 20:47, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Software schreibt mir Weiterverwendung vor

Bei Autostitch steht: "Mit autostitch erstellte Panoramen dürfen privat und kommerziell frei und ohne Lizenzgebühr verwendet und veröffentlicht werden, jedoch muß ein Verweis auf die Verwendung des Programms beigefügt sein."
Kann eine Software mir verbieten, mit meinen Bildern zu machen, was ich will? (Wenn sie damit geändert wurden.) Könnte mir Word verbieten, dass ich mit meinen .doc Dateien mache, was ich will? Oder sogar mit meinen Ausdrucken davon? Oder kann mir Canon verbieten, dass ich mit meinen 350D-Bildern mache, was mir gefällt? ich denke wohl kaum, auch wenn die beiden Uni-Fritzen das auf ihrer Seite schreiben (und Wikipedianer abschmieren).
Was meint ihr dazu? --Thire 20:32, 4. Okt. 2007 (CEST) --Thire 20:32, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich zitiere mal aus dem kostenlosen Buch Onlinerecht von Thomas Hoeren: "Besondere Probleme bereiten computergenerierte Werke. ... Meist wird hier darauf abgestellt, dass die Computer nur deshalb „kreativ“ sein können, weil sie ihrerseits von einem menschlichen Programmierer zur „Kreativität“ programmiert sind. ... In Deutschland wird immer noch stark die Auffassung vertreten, dass solche Werke nicht schutzfähig seien." Unabhängig davon mag man wohl bezweifeln, dass das Stitchen von bereits vorhandenen Bildern, egal ob durch einen Mensch oder durch ein Computerprogramm, eine schöpferische Leistung darstellt. --Phrood 20:56, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wir dürfen hier keine Rechtsberatung bieten. -- ChaDDy 21:16, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
For the record: Mein Beitrag sollte nicht als Rechtsmeinung interpretiert werden. --Phrood 09:25, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Okay, also eine andere Rechtsmeinung als meine ;( Danke!
Also die Autoren vom Artikel sagen, dass das künstliche Intelligenz ist, also ev schon eine gewisse schöpferische Leistung (?) aufweist. Naja...
@Ch: Wer hat den das verlangt? --Thire 21:18, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Oder gut, lass es mich so formulieren: darf man hier ein Bild einstellen, das mit Hilfe von Autostitch erstellt wurde, ohne dies anzugeben? --Thire 21:53, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Also mal zur Aufklärung: 1. Im Allgemeinen wollen rechtsfähige Personen etwas, zum Beispiel eine natürliche Person oder eine juristische Person, nicht ein Programm. 2. Inbesondere gibt es Vertragsfreiheit. Hinsichtlich der Erzeugnisse durch ein Programm sind Vereinbarungen möglich. Beispiel: Eine Software, mit der man Datenbanken erzeugen kann. Vertrieb solcher eigener Datenbanken: nur gegen Extra-Lizenz. –– Simplicius 09:41, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ist das dann nicht im Prinzip das gleiche wie mit Fotografierverboten in Museen o.ä.? Dann wäre das urheberrechtlich kein Problem, ein Problem hat "nur" der Uploader, der den Lizenzvertrag bricht. (So der denn überhaupt zustande gekommen ist: zumindest bei Software, die man im Laden kauft, gelten soweit ich weiß solche Lizenzverträge/EULAs/was-auch-immer eh nicht, weil man vorher darüber informiert werden müsste. Aber das ist ein anderes Thema.) --Dapeteばか 10:19, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Durch das Urheberrecht geschützt werden nur Werke von menschlichen Autoren. Damit fallen Gestaltungen der Natur (etwa ein hübsches Muster eines am Strand gefundenen Steines), von Tieren (ein malender Affe) und eben auch von Programmen aus dem Schutzbereich heraus.

Das sehen die Autoren von Programmen naturgemäß gerne anders. Durchsetzen können sie sich damit im Bereich von Online-Spielen, wo Spieler möglicherweise keine Rechte an von ihnen im Rahmen eines Spieles gestalteten oder erworbenen Gegenständen erhalten und die Inhaber der Rechte am Onlinespiel ihre Bedingungen damit durchsetzen können, dass sie Teilnehmer aussperren, die etwa im Spiel erworbene Gegenstände bei Ebay verkaufen.

Prinzipiell teile ich die Auffassung des Fragestellers, dass der Urheber einer Software, die zur Schöpfung von Werken eingesetzt wird, keinerlei Rechte an den dadurch erstellten Werken erwirbt. Mich überzeugt insbesondere die Parallele zum Textverarbeitungsprogramm.

Allerdings sehe ich auch nicht recht, warum man nicht dennoch einen Hinweis auf dieses Programm in die entsprechenden Metadaten aufnehmen sollte. Selbst wenn dies rechtlich nicht unbedingt geboten sein sollte, schadet dies andererseits auch nicht besonders. Bei dem vom Fragesteller genannten Beispiel Microsoft Word ergibt sich der Hinweis auf die Erstellung mit dieser Software ja automatisch aus dem Dateianhang .doc sowie den mit der Datei verbundenen Metadaten.

Ich würde es auch angesichts der Tatsache, dass die Demo-Version von Autostitch ja kostenlos verteilt wird, für durchaus angemessen halten, etwa im Feld "Source" einen Hinweis auf die Verwendung des Programmes aufzunehmen, selbst wenn dies urheberrechtlich nicht erforderlich sein sollte. --Karl-Friedrich Lenz Disk 11:22, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vertragsfreiheit bedeutet: es hat überhaupt nichts mit Urheberrecht an Arbeitsergebnissen zu tun.
Wer ein Programm zur eigenen Verwendung herunterlädt, akzeptiert die Vertragsbedingungen.
So einfach ist das. –– Simplicius 14:51, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das heißt, wenn Du ein Buch von mir kaufst, in dem ich vorschreibe, dass es nur laut vorgelesen werden darf, dann machst Du Dich strafbar (wie jetzt?!) oder zumindest brichst Du den Vertrag mit mir, weil Du es abends daheim leise liest. Ja? Absurrd, einfach so. --Thire 23:20, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn dir die Vertragsbedingungen vorher bekannt geworden sind, musst du dich auch dran halten. Im vorliegenden Fall kommt es darauf an, ob die Bestimmungen zur Programmlizenz gehören oder AGB sind und ob die dann wiederum wirksam einbezogen sind. --Wiggum 10:59, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hm, ich meine (tue mir schwer das alles auszudrücken, weil ich kein Jurist bin), dass mir der Urheber nicht vorschreiben kann, was ich mit meinen eigenen Werken mache bzw sogar (letztes Beispiel), was ich teilweise im privaten mit seinem Werk (Buch lesen) mache. --Thire 14:03, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Es verstößt nicht gegen die „guten Sitten“, kenntlich zu machen, mit welchem Programm man die Dateien erzeugt hat. Im Gegenzug ist das Programm kostenlos. –– Simplicius 15:14, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Also mit "im Gegenzug kostenlos" hat das gar nichts zu tun. Und gute Sitten sind interessant aber auch nicht alles hier. Bei der Veröffentlichung lasse ich mir das ja noch alles ev einreden, aber wenn ich mir mein pano daheim ausdrucke und an den Kühlschank hänge, muss ich dann wirklich dazuschreiben, dass es mit autostitch gemacht wurde? Das klingt einfach unglaublich... --Thire 15:27, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ist dieses Dokument/Bild wirklich free for use?

Hallo, dieses Bild eines Dokuments wurde als free for use hochgeladen. Es handelt sich dabei um einen Brief an das Stadtparlament der Stadt Potsdam. Mir stellt sich die Frage ob diese Dokument so hochgeladen werden darf. Autor und hochladender Benutzer sind auf jedenfall unterschiedlich.

Nur um sicher zu sein. Danke --Blunts d e 23:40, 4. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Scheinbar interessiert es keinen. Schade. --Blunts d e 11:48, 7. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

von WikiCommons => bearbeiten => auf WikiCommons

Hallo,

Gesetz den Fall: Ich finde ein Bild in den Commons, lade es herunter, ändere es ein wenig (Größe, Text z.B. auf Deutsch), und lade es dann unter anderem Namen wieder hinauf.

Welche Lizenz sollte ich dabei verwenden= Oder muss ich mir das vorige Recht heraussuchen und das auf die gleiche Art wieder auf die Lizenz hinweisen?

(nicht signierter Beitrag von FrancescoA (Diskussion | Beiträge) 10:28, 5. Okt. 2007)--Hendrike 10:48, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Welche Lizenz hat denn das Original? --Hendrike 10:49, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sorry, Signieren vergessen. Das ganze ist für Neptun (Planet) gedacht.
Das Original war: http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Neptune-Int.jpg.
This file is in the public domain because it was created by NASA.
Ein anderer User hat das abgeändert auf: http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Neptune-Sk.jpg
Ich hab da schon ein bisschen rumgemurkst.
Da ich es mit Gimp selbst bearbeitet, habe, wusste ich nicht, welche Rechte man hier anführen sollte.
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Image:Neptune-int.png
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Image:Neptune-internal-without-text.jpg
(Eines von den beiden möchte ich wieder löschen, das jpg oder das png(?))
Dann ist noch dieses hier, falls ich die eigene Beschriftung nicht hinbringe:
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Image:Neptune-De.jpg--FrancescoA 11:02, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
also ich würde vermutlich den NASA-Lizenz-Hinweis {{PD-USGov-NASA}} drinnen lassen, bin mir jetzt allerdings auch nicht sicher... nach den Lizenzbestimmungen der NASA darf man alles für "educational purposes" benutzen, nur das NASA-Logo darf nicht geändert/verwendet werden...hmm...vielleicht findet sich hier noch 'ne Meinung...--Hendrike 14:05, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, ich glaube das ist besser so. Das Bild ist nach wie vor von der Nasa,danke.--FrancescoA 14:29, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ein Hinweis, dass Du es bearbeitet hast sollte trotzdem nicht fehlen. Siehe z.B. Bild:Polarlicht_2.jpg --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:40, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
(BK) Solange eine Bearbeitung nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht, wird der Bearbeiter nicht zum Urheber. D.h., dass die Originallizenz (also PD-NASA) auch bei der bearbeiteten Version gilt. Das ist auch bei den von FrancescoA genannten Veränderungen der Fall. Urheber ist weiterhin die NASA. -- ChaDDy 14:45, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Image:Neptune-int.png hätte ich gerne wieder gelöscht, aber purge bleibt anscheinend wirkungslos. Bei http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Image:Neptune-internal-without-text.jpg und http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Image:Neptune-De.jpg habe ich "Vorlage:PD-USGov-NASA Edited myself" eingegeben. Ist das in Ordnung so?--FrancescoA 14:51, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
(Bearbeitungskonflikt) Man sollte allerdings daraufhinweisen, dass die NASA nicht das Bild erstellt hat, sondern nur das zugrundeligende Quellbild, schließlich könnte deine Bildbearbeitung ja theoretisch so mißraten sein, dass du die Fähigkeiten der NASA damit beleidigst. Auch dass die NASA plötzlich slowakisch spricht könnte zu außenpolitischen Verwirrungen führen. Also einfach einen Link auf "Source: Image:Neptune-Int.jpg und einen Nasa-Lizenzbaustein setzen. Die Verlinkung kann auch für uns später hilfreich sein. Löschen können nur Admin, purge ist nur eine Seiten-Neugenerierung. --Kolossos 14:56, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
So jetzt, habe ich bei diesen drei Bildern nochmals genauer hingeschrieben: "{{PD-USGov-NASA}} Image by Nasa, edited and legend created by user FrancescoA." So sollte es passen(?). mfg, --FrancescoA 16:37, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Derivative work

Vielleicht mag jemand helfen, mir das Problem von Derivative work zu veranschaulichen. Dazu einige Beispiele, auf die ich keine Antworten weiß. Vielen Dank im Voraus! Anton 22:57, 5. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

  • Es gibt kleine Lego-Püppchen, die urheberrechtlich geschützt sind. Und es gibt Playmobil-Püppchen. Warum ist dies keine Verletzung von Derivative work?
  • Wenn ich eine Comicfigur in Anlehnung an die Mickey Mouse zeichne, die aber anders aussieht und die ich Mickey Rat nenne, ist dies auch eine Verletzung von Derivative work? Wie stark muss die Verfremdung sein, bis es keinen Konflikt mehr gibt?
  • Eine Zeichnung einer Gerichtsszene ist keine Verletzung von Derivative work? Sie ist es wohl, falls sich die Zeichnung an einem Foto orientiert. Wie stark muss die Verfremdung sein, bis es keinen Konflikt mehr gibt?
Die interessanten Artikel hierzu dürften Bearbeitung (Urheberrecht) und Schöpfungshöhe sein. --Taxman¿Disk?¡Rate! 03:30, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bildfälschung

Benutzer:Dibadibadu hat folgendes Foto in Wikipedia hochgeladen: Bild:Costa de los Pinos.JPG. Dies ist offensichtlich eine Fälschung meines auf Commons geladenen Fotos: Bild:Costa d'es Pins sign.jpg. Dazu wurde augenscheinlich ein sehr gutes Bildbearbeitungsprogramm benutzt. Die Hintergrundperspektive weist es jedoch als Fälschung aus, wie sonst könnte ein Fotograf dieselbe Perspektivposition wie beim Ausgangsfoto einnehmen und warum sollte er das tun. Ich bin im Besitz des unbearbeiteten (unbeschnittenen) Originals und könnte dieses jederzeit zum Vergleich hochladen. Mit dem Hochladen des bearbeitete Fotos ohne Angaben des Urhebers verletzt Benutzer:Dibadibadu die Lizenzrechte. Noch ist auch unklar, was er mit dem gefälschten Foto bezweckt. Es steht aber sicherlich in Zusammenhang mit der Diskussion:Son Servera#Costa de los Pinos / Costa des Pins. Vielleicht könnte mir jemand erklären, wie man sich gegen solche Benutzer wehren kann? --Oltau 01:15, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Am einfachsten und sinnvollsten wäre es, die falschen Daten mit Verweis auf das Original selbst zu verbessern. Im Übrigen gefällt mir der Begriff "Fälschung" hier nicht, das klingt so, als wäre eine Bearbeitung des Originals illegal (dem ist aber nicht so). -- ChaDDy 02:21, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Meine Erklärung warum ich das Bild benutzt habe steht hier: Disk-Seite vielleicht hilft es,denn Oltau will ja nichts glauben was von der Insel kommt und nun wirft er mir Fälschung vor. Da stand doch irgendwo, dass Bilder uneingeschränkt geändert werden dürfen? Oder habe ich da einen Fehler gemacht? Danke Chaddy.--Dibadibadu 06:23, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn jemand ein Hinweisschild nimmt und den Inhalt des Hinweises ändert ist das für mich eine Fälschung. Sicher darf er das in diesem Fall, wenn er entsprechend der Lizenzvorgabe handelt. Bei dem Bild von Benutzer:Dibadibadu fehlt jedoch der Hinweis auf den Urheber, der Verweis auf das Original, noch wurde eine korrekte (nämlich gleiche) Lizenz vergeben. Das Bild (wie auch mögliche weitere dieser Art) gehört also meiner Meinung nach gelöscht. Gruß --Oltau 09:30, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Was hinter der Änderung steckt: Benutzer Diskussion:Dibadibadu --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 10:03, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

"Dazu wurde augenscheinlich ein sehr gutes Bildbearbeitungsprogramm benutzt." - Naja, als geschickt würde ich die Fälschung nicht gerade bezeichnen, sowas bekommt man sogar mit Windows-Bordmitteln hin. --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:16, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schön nur, dass man selbst den ganzen neuen Varianten hinterherjagen muss, um die Lizenz zu korrigieren :-(. Danke für die Hilfe, er kann das Bild nun nicht mehr als Original "verkaufen" und als mögliches Argument in der Diskussion benutzen. Gruß --Oltau 11:05, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wollte das Bild (die Montage auch niemals verkaufen) Zur Klärung siehe hier: [23] Danke und Gruß--Dibadibadu 01:25, 7. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wikipedia-Karten

Für Wikipedia-Karten brauche ich die korrekte Lizenzangabe für Geoatlas bump-Karten, die dort als "royalty-free" angegeben wird. siehe http://www.geoatlas.com/us/free.htm. Vielen Dank im Voraus! --Frank B. (Homo Oecologicus) 08:51, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn ich dich richtig verstanden habe, willst du wohl Karten von der angegebenen Seite in der Wikipedia verwenden, oder? Das verbieten allerdings die Lizenvereinbarungen dieser Seite. Bilder und Texte in der Wikipedia müssen urheberrechtlich frei sein, was bei diesen Karten nicht der Fall ist. -- ChaDDy 18:16, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, hattest Du richtig verstanden. Wieso dürfen sie nicht verwendet werden? Wenn ich eine CD-ROM kaufe, habe ich nach den Angaben auf http://www.geoatlas.com/us/free.htm das Recht, Karten in Websites einzubinden. Wärst Du so nett, mir nochmals Auskunft zu geben, wieso das nicht für Wikipedia gilt? Vielen Dank --Frank B. (Homo Oecologicus) 10:47, 7. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Du verstehst "royalty free" falsch. Das bedeutet nicht, gemeinfrei oder unter einer freien Lizenz, sondern nur, dass Nutzungsrechte durch eine Einmalzahlung, ohne auflagen-/zeit-abhängige Kosten erworben werden können. Diese Karten sind vollständig urheberrechtlich geschützt, eine Verwendung in der Wikipedia ist ausgeschlossen. Wenn du tatsächlich gemeinfreie Karten für die Wikipedia brauchst, schau dich mal bei http://www.nationalatlas.gov/ (nur Vereinigte Staaten) und http://www.demis.nl/home/pages/wms/demiswms.htm (global) um. Damit erstellte Karten sind gemeinfrei, weil sie auf freien Geodaten beruhen. --h-stt !? 11:08, 7. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nachzeichnen

zwei Fragen: Konkrete Beispiele wären für mich jetzt die zwei Skizzen von Sirius A und B auf http://www.saeti.at/sirius.htm.

  • Wie würde ihr nach diesen Skizzen suchen und feststellen, ob man die jeweiligen Bilder verwenden darf? Ich würde bei Google suchen und dann finde ich (beim einen Bild der zwei oben genannten):
http://www.siriusresearchgroup.com/images/siriusorbit.JPG
oder auch
http://chandra.harvard.edu/photo/2000/0065/0065_chart.jpg.
Wie kann man drauf schließen, dass man die verwenden darf?
  • Im Zweifelsfall nachzeichnen, ist das empfehlenswert?
Wenn ja, sollten sie ein bisschen anders aussehen, um keine Probleme zu bekommen?
Ich würde es gerne mit Inkscape probieren? mfg, --FrancescoA 12:01, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Welche Skizzen möchtest du verwenden? [24] und [25], oder andere? Diese beiden Skizzen habe keine Schöpfungshöhe und sind daher gemeinfrei, du darfst sie also hier benutzen. Nachzeichnen würde übrigens nichts bringen. -- ChaDDy 18:20, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Texte von hier auf der eigenen homepage einfügen

ich habe auf meiner homepage texte von der wikipedia kopiert und habe auch die GNU doku auf der HP zum lesen...auch habe ich ganz unten auf den entsprechenden seiten einen link zur versionsgeschichte eingefügt...ist das in ordnung so oder muss ich da noch etwas verändern/hinzufügen?

Siehe WP:WN und WP:LB. -- ChaDDy 21:01, 7. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bild:191001.jpg welche Lizens??

--HeizDampf 20:03, 7. Okt. 2007 (CEST) Für die Veröffentlichung eines recht seltenen Bildes Bild:191001.jpg in Artikel über die Lokomotive, bin ich mir nicht im Klaren, welche Lizens anzuwenden ist. Der derzeitige Rechteinhaber, das Bildarchiv der Eisenbahnstiftung (www.eisenbahnstiftung.de) hat mir für die Verwendung des Bildes bei Wikipedia eine Zustimmeung per ePost erteilt. Nachfolgend der Text:[Beantworten]

Hallo Uwe,
Der Originalbildtext lautet:
„19 1001 auf Probefahrt der LVA Grunewald. (1941) Foto: RVM“
Das Original ist im Besitz der Stiftung und darf für die Wikipedia-Veröffentlichung 
kostenfrei genutzt werden. Ich bitte aber zusätzlich den Hinweis „Bildarchiv der
Eisenbahnstiftung“  anzubringen.
Viele Grüße
Joachim

Wie ist mit dem Bild zu verfahren, was ist mit dem Hakenkreuz auf der Front der Lok. Eine gleichlautende Anfrage an "permissions-de@wikimedia.org" blieb bislang unbeantwortet.

Danke für die Hilfe, --HeizDampf

Leider gar nicht. Die Freigabe nur für die Wikipedia reicht nie aus. Die Berechtigten müssen die Bilder explizid unter einer hinreichend freien Lizenz freigeben. Siehe dazu hier.--sугсго.PEDIA 20:14, 7. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das Hakenkreuz wäre allerdings nicht das Problem. Die Freigabe kann allerdings nur der Urheber, bzw dessen Erben erteilen, oder der Inhaber aller Nutzungsrechte. -- ChaDDy 21:05, 7. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Screenshots

Ich erstelle ein Bild, das aus einem Ausschnitt eines Screenshots einer Seite aus dem Wikipedianamensraum besteht und will es unter GFDL freigeben. Das mache ich, um den Diskussionsverlauf zu dokumentieren, braucht das Bild dann eine komplette Auflistung der Nutzer die an dem Thread beteiligt waren und tut es etwas zur Sache, wenn die Beiträge rechts abgeschnitten sind? -- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 20:19, 7. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Du musst alle Urheber nennen (also wohl alle, die im sichtbaren Teil des Screenshots was geschrieben haben). -- ChaDDy 21:07, 7. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Warum ein BILD. Du kannst doch auf die Diskussion in passender Version verlinken.--sугсго.PEDIA 21:17, 7. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das will ich doch gar nicht, mir geht es doch nur ums Prinzip. *g* -- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 21:35, 7. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Der Screenshot als solcher hat keine Schöpfungshöhe, dir entstehen dadurch also keine Rechte. Die abgebildeten Textbeiträge stehen unter GFDL, wenn sie Schöpfungshöhe erreichen. Typische Textbeiträge im Rahmen von Diskussionen in der WP erreichen die eher selten. Wenn also die abgebildeten Beiträge auch keinen Schutzgenießen, ist die Abbildung gemeinfrei. Allerdings stellt sich dann auch die Frage, was der enzyklopädische (oder anderweitige) Wert dieser Abbildung sein soll. --h-stt !? 22:33, 7. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]