Alleinvertretungsanspruch

Begriff des Völkerrechts
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Alleinvertretungsanspruch bedeutet, dass eine Regierung sich als einzige rechtmäßige Regierung über ein Territorium betrachtet, obwohl faktisch auch eine (oder mehrere) andere Regierung als stabilisiertes De-Facto-Regime über einen Teil des Gebietes verfügt.

Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland beharrte von 1949 bis 1973 auf einem Alleinvertretungsanspruch für das gesamte deutsche Volk.

In dieser Zeit existierten auf deutschem Boden zwei Staaten, die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik. Die Bundesrepublik aber hatte den Anspruch, einzig und allein die Interessen des deutschen Volkes zu vertreten, was auch vor allem in der Hallstein-Doktrin seinen Ausdruck fand, nach der die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen zu Staaten abbrechen wollte, die diplomatische Beziehungen zur DDR aufnahmen.

Anfangs wurde dieser Alleinvertretungsanspruch noch konsequent verfolgt, aber mit der Zeit und vor allem auch mit dem Wechsel zur sozial-liberalen Koalition unter Willy Brandt im Jahr 1969 wurde das eiserne Festhalten am Alleinvertretungsanspruch aufgegeben, um sich an die DDR annähern zu können.

Mit dem Beitritt beider deutscher Staaten 1973 in die UNO hatte sich der Alleinvertretungsanspruch faktisch erledigt. Allerdings erkannte die Bundesrepublik bis 1990 keine eigene Staatsbürgerschaft der DDR an und lieferte Flüchtlinge daher nicht aus.

China

Seit Ende des chinesischen Bürgerkrieges 1949 war die Republik China auf die Insel Taiwan beschränkt, während die Volksrepublik China das Festland und ab 1950 die Insel Hainan beherrschte. Beide chinesische Staaten beanspruchten ganz China. Bis 1971 war die Republik China ständiges Mitglied des UNO-Sicherheitsrates (mit Vetorecht), seitdem wurde sie zugunsten der VRC ausgeschlossen, bis 1972 auch aus allen UN-Unterorganisationen. Seit dem Tod Chiang Kai-sheks 1975 vertritt Taiwan den Alleinvertretungsanspruch nicht mehr offensiv. Inzwischen haben die meisten Staaten der Erde ihre offiziellen Beziehungen zu Taiwan abgebrochen (2003 noch 27, die Taiwan anerkennen), unterhalten aber inoffizielle Beziehungen, selbst die Volksrepublik.

Korea

Auch Nordkorea und Südkorea erhoben seit 1948 jeweils den Anspruch, die rechtmäßige Regierung für ganz Korea zu sein. 1991 traten beide im Zuge der Annäherungspolitik in die UNO ein.

Vietnam

Die Sozialistische Republik Vietnam wurde 1945 ausgerufen, das Kaiserreich (später Republik) Vietnam erhielt 1954 seine Unabhängigkeit von Frankreich. Nord- und Süd-Vietnam erhoben beide den Anspruch auf das ganze Land, bis Süd-Vietnam 1975 erfolgreich von nord-vietnamesischen Truppen erobert werden konnte.