Schuldnerberatung (SB) bezeichnet die Hilfestellung, die überschuldeten Privatpersonen in (psycho)sozialer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht gewährt wird.
Eine Überschuldung ist nicht immer auf die Unfähigkeit zurückzuführen, mit Geld umzugehen. Auslöser können auch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung, eine Schwangerschaft, eine Bürgschaft für Kredite anderer oder Scheinselbständigkeit sein.
Viele Überschuldete leben allerdings grundsätzlich über ihre Verhältnisse und planen ihre Ausgaben mangelhaft. Das Angebot des Handels, auf Pump zu kaufen, bzw. der Banken, das Konto zu überziehen, verführt sie dazu, mehr Geld auszugeben, als sie einnehmen, denn es ist mühsamer, die eigenen Lebenshaltungskosten zu erfassen als Kredite in Anspruch zu nehmen. Auch der bargeldlose Zahlungsverkehr ist eine Schuldenfalle. Da heutzutage das Konsumieren von Waren und Dienstleistungen mit dem Bezahlen meist nicht mehr zeitlich zusammenfällt (Gebührenrechnungen ein Monat später, automatische Abbuchungen vom Konto) entsteht der Eindruck, dass man unbegrenzt über Geldreserven verfügt. Wenn man dann eine Abrechnung mit hohen Ausgaben zu Gesicht bekommt, kann man kaum mehr nachvollziehen, wie diese zustandegekommen sind. Telefonrechnungen sind ein gutes Beispiel dafür.
Viele Schuldnerberatungsstellen (SB-Stellen) verfolgen ein ganzheitliches Beratungskonzept unter Einbindung von Sozialarbeitern, Sozialpädagogen, Psychologen, Betriebswirten, Ökotrophologen und Juristen. Vordringlichstes Ziel ist es, die elementaren Lebensbedürfnisse der ratsuchenden Menschen und ihrer Angehörigen abzusichern, indem alle Finanzierungsmodelle und rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Mittelfristig wird dann auch eine psychosoziale Stabilisierung, die Aktivierung des Selbsthilfe-Potenzials und langfristig die Schuldenbefreiung angestrebt. In Deutschland sieht die Insolvenzordnung ("InsO") vor, dass zahlungsüberpflichtete Menschen die Eröffnung eines Verbraucher-Insolvenzverfahrens beantragen können. Dieses führt nach Ablauf einer sechsjährigen Treuhandzeit ("Wohlverhaltensperiode") zu einer Zahlungs-Entpflichtung durch Gerichts-Beschluss ("Restschuldbefreiung").
Die Zahlungsüberpflichtung ("Überschuldung")von Menschen ("natürlicher Personen")hat in Europa so stark zugenommen, dass in Deutschland neue Gesetzesbestimmungen zum Zwecke der Verbraucher-Entschuldung eingeführt werden mussten. Schätzungen zufolge war in Deutschland im Jahre 2003 rund 10% der erwachsenen Bevölkerung als zahlungsüberpflichtet anzusehen. Als zahlungsüberpflichtet gilt ein Mensch ("natürliche Person"), wenn mit dem Veräußerungserlös der zwangsvollstreckungsrechtlich aktuell verwertbaren Vermögensgegenstände und den pfändbaren Beträgen der folgenden sechs Jahre seine Schulden voraussichtlich nicht vollständig getilgt werden können. (Lewerenz)
Die Höhe des pfändbaren Betrages ist in der gesetzlichen Zumutbarkeitstabelle ("Lohnpfändungstabelle") festgelegt, die als Anlage zu § 850 c der Zivilprozessordnung (ZPO) veröffentlicht ist.
Die 72-monatige Treuhandzeit ("Wohlverhaltensperiode") beginnt mit dem auf den Tag des gerichtlichen Eröffnungsbeschlusses folgenden Tag.
Während der Treuhandzeit besteht für den Insolvenzschuldner die Verpflichtung, im Falle einer Arbeitslosigkeit nachweisbar ein Erwerbseinkommen anzustreben, und im Falle eines Wechsels von Wohnung oder Arbeitgeber der Treuhandstelle die neue Anschrift mitzuteilen. Auch Erbschaften oder Vermächtnisse ("Vermögens-Erwerb von Todes wegen") sind der Treuhandstelle mitzuteilen, die dann die Hälfte des Vermögenwertes beansprucht. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen kann das Insolvenzgericht die Zahlungs-Entpflichtung verweigern ("die Restschuldbefreiung versagen").
SB-Stellen gelten insbesondere bei unkündbar fest angestellten Fachkräften nur dann als seriös, wenn sie kostenlos tätig werden. Nach anderer Auffassung wird jedoch auch in den Beratungsstellen seriös gearbeitet, die sich wegen Unter-Finanzierung zur Gebühren-Erhebung gezwungen sehen. Rechtsträger von Schuldnerberatungsstellen sind Kommunen, Verbraucherzentralen (in Österreich der Konsumentenschutzverband) und sonstige gemeinnützige Organisationen. Entsprechende Auskünfte erteilen die zuständigen Kommunalverwaltungen. Seit dem Jahre 2000 entstehen jedoch immer mehr Beratungsstellen, die keine soziale Arbeit sondern -ähnlich wie Mietervereine oder Lohnsteuerhilfevereine- ausschließlich Resolvenz-Beratung als Sachberatung anbieten.(z.B. Resolvenz-Bund)
2003 war die Hälfte aller Schuldnerberatungsstellen in Deutschland nur mit einer Person besetzt, so dass Wartezeiten bis zu einem Jahr entstanden. Die Verknappung der öffentlichen Mittel, die großenteils auf die politisch gewollte Ermäßigung der Besteuerung von Unternehmensgewinnen beruht, führt insbesondere in konservativ regierten Bundesländern zu Personal-Abbau im Breich der SB.