Diskussion:Todesstrafe/Archiv/2007

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. Oktober 2007 um 14:21 Uhr durch Jesusfreund (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Jesusfreund in Abschnitt Neutralität

Vorlage:Halbsperrung Vorlage:Keine Auskunft

Vorlage:Archiv Tabelle


kleiner Fehler

Zuletzt kamen 2005 Mexiko und Liberia, 2006 die Philippinen und 2007 Albanien hinzu. Deren Präsidentin, Gloria Macapagal Arroyo, begnadigte 1205 zum Tode Verurteilte zu lebenslangen Haftstrafen und unterzeichnete am 24. Juni 2006 ein Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe;[...] Zitat Ende

Frau Arroyo ist, wie dem Text fälschlicherweise zu entnehmen ist, nicht Präsidentin von Albanien, sondern Präsidentin von Phillipinien

Wahrscheinlich hat jemand schnell Albanien dazueditiert, dadurch wird der Text aber ein wenig verfälscht


Noch ein kleiner Tippfehler: In 8.6 Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich ist ein Name falsch geschrieben, Roger Bontemps ist falsch, Roger Bontems ist richtig.

Veraltet

"Iran, Saudiarabien, Jemen, Sudan, Mauretanien und Tschetschenien verhängen dafür bei mehrfacher Bezeugung im Extremfall die Todesstrafe."


Tschetschenien existiert seit mindestens 6 jahren nicht mehr und vorher, in der Zeit der "Unabhängigkeit" war es auch kein anerkannter Staat.


Selbstverständlich gibt es die Tschetschenische Republik weiterhin - von Anfang an (also ab 1991/92 gerechnet) als Subjekt ("Bundesland") der Russischen Föderation. International wurde die Unabhängigkeitserklärung nie anerkannt. Allerdings gilt in Tschetschenien das normale russische Strafrecht, das die Todesstrafe nicht mehr verhängt. Ob irgendwelche Separatisten, Terroristen, "Rebellen" oder wer auch immer dort Gräueltaten anrichtet - mit staatlichem Strafrecht hat das nichts zu tun. --88.217.9.121 23:44, 12. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Was soll bitte das?

Zitat:

"Eine Todesstrafe kann nach heutiger, europäischer Rechtsauffassung nur Ergebnis eines gesetzlich genau festgelegten und kontrollierten Rechtsverfahrens sein. Sie setzt Gesetze voraus, die Straftatbestände definieren, für die Todesstrafen vorgesehen sind, sowie die gesetzmäßige Inhaftierung, Überführung und Verurteilung des Täters. Das gesamte Verfahren kann, sofern es als legal gelten soll, nur durch dazu bevollmächtigte Vertreter eines Staates vollzogen werden.

In Staatsgesetzen verankerte und danach vollzogene Todesstrafen setzen also ein funktionierendes, im Bereich dieses Staates gültiges Rechtssystem voraus. Dieses ist an die Bildung von Ordnungsstrukturen und den Aufbau von Herrschaftssystemen gekoppelt, die über ein Gewaltmonopol verfügen oder dieses anstreben. Dieses bedarf einer irgendwie gearteten Legitimation seiner Legislative und Exekutive, die sich die meisten Staaten - unabhängig von ihrer tatsächlichen Verwirklichung von Demokratie - durch den Bezug auf den Volkswillen geben."

Das stimmt doch hinten und vorne nicht: In ganz Europa wird die Todesstrafe abgelehnt, da diese als nicht mit einer Demokratie kompatibel angesehen wird. Da Rechtsstaatlichkeit und Demokratie eine jeweils gegenseitige Voraussetzung bilden kann die Todesstrafe auch niemals rechtsstaatlich sein.

--17:14, 7. Jan. 2007 IP:84.147.221.149

Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Nö! Die universelle Menschenrechts Deklaration der UN und entsprechende Deklarationen der EU (denen die EU Staaten zumindest teilweise beigetreten sind) legt ganz klar fest, dass die Todesstrafe nicht per se Menschenrechte verletze (damit ist wohl gemeint "unbillig verletze"). Daher kann also die Todesstrafe wie auch die ganzen anderen dümmlichen Strafen im Falle des Versagens der absolut abscheulichen "Generalprävention" vollzogen werden (die dämlichen "Versuche" der "Prognose" durch die forensische Psychiatrie machen es auch nicht besser). Von daher kommt die Kritik von AI und anderen Grüppchen (sobald der Täter n weißen Kittel anzieht, schweigen die dann sofort), auch wenn die meiner Meinung nach viel zu kurz greift.» --213.54.184.177 17:21, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Auch die von Dir genannten Rechtsquellen setzten unter den grundsätzlichen Regelungen der gerichtlichen Verfahren genau dies vor. Der Schluss, dass die Todesstrafe ohne rechtsstaatliches Verfahren gebilligt würde ist insofern vollkommen verfehlt.--Kriddl 17:57, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «(aa) Verstehste mein Deutsch nicht (ich habe nirgendwo den Schluss dargelegt, dass die Todesstrafe durch die UN oder die EU ohne rechtsstaatliches Verfahren gebilligt wird; ich darf, da du offenbar "per se" nicht verstehen kannst oder willst, hierin verweisen: en:illegal_per_se (leider nur Englisch -- im Deutschen gibt es die Seite wohl noch nicht)) und/oder (bb) versteh ich Dein Deutsch nicht ("setzten vor"? Hä? Vielleicht versteh ich ja auch die anderen Satzteile falsch...).» Tschüß! --213.54.184.177 18:31, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ich verstehe "per se" sehr gut. Bloß: Wenn Du das oben genannte Zitat auf "per se" beziehen willst verstehe ich den Zusammenhang nicht.--Kriddl 18:45, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Ach je! Welches Zitat? Da stehn soviele Zitate... Die Todesstrafe ist jedenfalls nach heutiger Rechtsauffassung nicht notwendig illegal (etwa wäre kein UN Mandat für einen Blauhelm-Einsatz in Texas denkbar) und Schluss.» --213.54.184.177 19:11, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ich verstehe oben gennate Diskusion nicht so ganz. Todesstrafe ist - zumindest staatsrechtsphilosophisch betrachtet - immer ein per Definition unrechtsstaatlicher Akt. Nach Auffassung der Staatsrechtsphilosophie ist eine Voraussetzung für Rechtsstaatlichkeit eine Demokratie, wobei eine Denokratie nur in einer Republik verwirklicht werden kann. Eine Voraussetzung für eine Republik widerum ist die Beachtung universeller Menschenrechte welche eine Todesstrafe verbieten. qed: Todesstrafe widerspricht Rechtsstaatlichkeit. Was folgende Aussage "Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Ach je! Welches Zitat? Da stehn soviele Zitate... Die Todesstrafe ist jedenfalls nach heutiger Rechtsauffassung nicht notwendig illegal (etwa wäre kein UN Mandat für einen Blauhelm-Einsatz in Texas denkbar) und Schluss.»" betrifft ist dies ähnlich bspw. eines finallen Rettungschusses kein rechtsstaatlicher Akt sondern ein Notwehr-Akt welcher durch indirekt Betroffene zum Schutz des Lebens Dritter ausgeführt wird. Daher ist es verfehlt hier von Legalität/Illegalität zu sprechen. Solche Handlungen erhalten Legitimation (wichtig: nicht rechtsstaatliche Legitimation) durch eine Abwägung der Betroffenheit der Rechtsverletzung Körperliche Unverserheit des Opfers gegen Körperliche Unverserheit des Täters. --15:57 22. Jan. 2007 UTC; IP:84.147.200.70
Die Niederlande sollen also keine Demokratie sein, da sie eine Monarchie sind und keine Republik? Dito Belgien, Norwegen, Schweden, ...? (Ich sag jetzt mal absichtlich nicht UK...) Auch wenn ich persönlich gegen die Todesstrafe bin, finde ich deine Argumentation seltsam.
Achja, a propos Todesstrafe und Rechtsstaat eine lustige Anekdote: In irgendeiner Zeitung (ich glaub, Saarbrücker Zeitung) stand mal ein Leserbrief zu irgendeinem Gewaltverbrechen mit ungefähr folgendem Wortlaut: "Im Rechtsstaat wären solche Leute gehängt worden". :-))) Hahaha! Da hatte der Autor vermutlich Nazis→rechts→Rechtsstaat assoziiert... --Wutzofant (✉✍) 16:37, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Doch, auch die NL sind eine ganz tolle Demokratie - wie auch GB und GERM und so... Und dito B, N, S, auch UK, ... TOLL UND TOLLER!!! Und der tolle Autor, der Rechtsstaat so toll pervers definiert hat, könnte sich auch noch wundern...» --85.212.26.75 16:54, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Ich ziehe mich einmal bei der Frage der Menschenrechte auf Artikel 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte etc. pp. des Europarates ("Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines durch Gesetz mit der Todestrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden.") zurück (analog dürfte auch die UDHR der UN gemeint sein). Dort ist unter anderem zu lesen, dass die Todesstrafe eben doch mit den Menschenrechten vereinbar ist (körperliche Unversehrtheit kann eben so wie das Recht auf Arbeit kein absolutes Menschenrecht sein, zumal die Konstruktion des Menschen zum Kataclysmus neigt). Wer jetzt noch Fragen hat, möge sich erinnern, dass Polizei-Beamte und andere sehr wohl unter gewissen Bedingungen absichtlich tödliche Gewalt anwenden dürfen. Menschen sind eben Hoffnungs-lose Vollidioten und kriegen einfach keinen vernünftigen Satz aus ihrem Mundwerk und sollten daher alle vor sich und anderen geschützt in kleinen Null-Energie-Kisten untergebracht werden (siehe [1] und The Matrix). Jetzt will ich aber meinen Glibberpudding...» --85.212.26.75 16:51, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Kolonialrecht?

Habe mal folgenden Halbsatz hierher ausgelagert: "die altes Kolonialrecht aus Europa fortsetzen oder eine Form der islamischen Schari'a als Staatsrecht haben,"

Im darauf folgenden Text finden sich aber nur Beispiele aus islamischen Staaten. Der Bezug auf Kolonialrecht wird weder durch Beispiele oder Quellen belegt. --Balu 08:34, 30. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Unklarer Bezug

"Dort wurde 2002 ein Kindesmörder zum Tod verurteilt, aber noch nicht hingerichtet." Wo ist "dort"? --Balu 08:39, 30. Nov. 2006 (CET) 08:39, 30. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Korrigierbarkeit von Strafen

Als DAS Hauptargument gegen die Todesstrafe wird im Artikel genannt, dass eine Korrektur nicht möglich sei. Das ist argumentativer Blödsinn. Bis auf Geldstrafen sind ALLE Strafen unumkehrbar. Prügelstrafen, Freiheitsstrafen, Zwangsarbeit, Ehrenstrafen ("aliud semper haeret"), Pranger, etc. All das ist grundsätzlich irreversibel. Eine Freiheitsstrafe kann nicht rückgängig gemacht werden, es handelt sich dabei um geraubte, verlorene Lebenszeit, die ebenso unwiederbringlich verloren ist, wie das Leben eines Hingerichteten. Selbst bei Geldstrafen kann der zeitliche Versatz zwischen Zahlung und Rückzahlung unumkehrbare Fakten schaffen.

Was möglich ist, ist dass man bei einer Freiheitsstrafe nach einiger Zeit einen Teil der Strafe aufhebt (Reststrafe) oder eine Entschädigung bezahlt. Aber all das kehrt die Strafe nicht etwa um. Bei einem so wichtigen Argument gegen die Todesstrafe kann erwartet werden, dass dieses logisch sauber formuliert wird. Ansonsten handelt es sich nämlich um einen POV, der hier überhaupt nichts verloren hat. Es ist schon schlimm genug, hier einen Wikipedia-Artikel zu haben, der sich wie ein Werbefeldzug gegen die Todesstrafe liest. Und dann wird auch noch mit schlampigen Argumenten gearbeitet.


Im Artikel heißt es:

"Die Endgültigkeit der Todesstrafe macht jedoch deren nachträgliche Korrektur unmöglich."

Diese Formulierung suggeriert, dass es bei anderen Strafarten anders wäre, und das ist schlicht und ergreifend FALSCH. Dazu braucht man auch keine rechtswissenschaftlichen Quellen zitieren, das ergibt sich unmittelbar aus der Natur der Sache.

Die Unumkehrbarkeit von Strafe ist eine Mahnung an die Qualität des rechtsstaatlichen Prozesses, kein Argument für oder gegen eine bestimmte Strafart! Diese Formulierung sollte überarbeitet werden! (nicht signierter Beitrag von Theodem (Diskussion | Beiträge) -- nachgetragen von Wutzofant (✉✍) 16:55, 2. Jan. 2007 (CET))Beantworten

Wenn man schon so vehement gegen den Artikel spricht, sollte man wenigstens den Mut haben zu unterschreiben! Ich persönlich glaube, dass die meisten Leser schon wissen was mit Korrektur einer Strafe gemeint ist. Natürlich kann man die im Gefängnis verbrachte Lebenszeit niemandem zurückgeben, aber man kann zumindest versuchen, einen Justizirrtum wiedergutzumachen. Diese Möglichkeit besteht nunmal nach vollzogener Todesstrafe definitiv nicht mehr. Und natürlich kann zumindest die Rechtmäßigkeit einer Strafe revidiert und ein zu Unrecht Verurteilter rehabilitiert werden, was ihm natürlich nur dann noch nutzen kann, wenn er noch am Leben ist. --Gumbo 22:05, 1. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Benutzer:Jesusfreund hat aus mir unverstaendlichen Gruenden meinen letzten Edit komplett revertiert; daher hier nochmal meine ausfuehrliche Begruendung fuer meinen Edit:

  • Ich hatte im Zuge obiger Diskussion das Wort "Korrektur" durch das IMO korrektere "Wiedergutmachung" ersetzt. Auch Gumbo schreibt von "kann versuchen, einen Justizirrtum wiedergutzumachen".
  • Ausserdem hat Jesusfreund einen zumindest unverstaendlichen, IMO sogar falschen Satz wieder eingesetzt: "Indem der Staat selbst die Tötung von Unschuldigen angeordnet und durchgeführt hat, hat er die Gerechtigkeit für alle seine Bürger unwiderruflich beschädigt."
    • Erstens wird durch die Verwendung der Vergangenheit als Zeitform suggeriert, dass ein konkreter Staat ("der" Staat -- aber welcher? der deutsche?) Toetungen Unschuldiger angeordnet hat.
    • Zweitens ist "Toetungen Unschuldiger" zumindest eine ungeschickte Wortwahl, weil daraus nicht hervorgeht, dass dem Staat die Unschuld nicht bewusst war; es klingt in meinen Ohren wie absichtliches Toeten von Leuten in vollem Bewusstsein um deren Unschuld, worum es hier ja explizit nicht geht.
    • Drittens ist der Satz an dieser Stelle ein Fremdkoerper, der nichts zur Sache tut. Er fuegt sich einfach nicht als roter Faden in den restlichen Text ein.
    • Viertens -- und das ist das Entscheidende, was auch insbesondere in der obigen Diskussion angeklungen ist --, beschaedigt der Staat grundsaetzlich Gerechtigkeit durch Fehlurteile; nicht nur im Fall der Todesstrafe. Wie gesagt: gestohlene Lebenszeit ist gestohlene Lebenszeit, und Psychoterror durch Mitgefangene oder sadistische Waerter laesst sich ebenfalls nicht rueckgaengig machen -- da kann man noch so sehr oeffentlich rehabilitiert und finanziell entschaedigt werden; es ist und bleibt eine Ungerechtigkeit, die man im Fall der Gefaengnisstafe nur mildern kann (klar, im Fall der Todesstrafe ist es natuerlich voellig aussichtslos).
  • Die Formulierung "staerkste Argumente gegen die Todesstrafe" klingt in meinen Ohren irgendwie seltsam und fast schon POV (wer entscheidet, bitteschoen, welche Argumente stark und welche schwach sind?); ich hatte es deswegen zu "Hauptargumente" abgeaendert. Na gut, vielleicht Geschmackssache.
  • Zuguterletzt hatte ich noch nach Wikipedia:Typographie zwei " "-Zeichen bei einem Gedankenstrich-Einschub gesetzt.

Mich wuerde ausserdem stark interessieren, warum Jesusfreund meinen Edit komplett revertiert hat, anstatt einfach nur diesen einen von mir geloeschten einen Satz wieder einzusetzen. Zumindest das mit den   sollte doch wohl unstrittig gewesen sein! Ich haette mir etwas mehr Fingerspitzengefuehl gewuenscht; mit so einer Aktion wie der von Jesusfreund fangen Edit-Wars an... --Wutzofant (✉✍) 16:44, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Okay, mit der jetzigen Umformulierung von Jesusfreund gefällt's mir sehr viel besser. Danke. :) --Wutzofant (✉✍) 19:21, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Justizirrtümer

Ich vermisse eine Rubrik, die Justizirrtümer thematisiert. Bekanntlich werden immer mal wieder Menschen hingerichtet, die unschuldig sind oder deren Schuld nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. --Zündkerze 23:40, 4. Jan. 2007 (CET)Beantworten

---> Justizirrtum, eigenes Thema bei Wikipedia. Jesusfreund 23:45, 4. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Dennoch sind Justizirrtümer bei Todesstrafen eine ganz andere Dimension. Auch ich plädiere dafür, eine entsprechende Kategorie mit diesbezüglichen Statistiken und einigen exemplarischen Fällen in dem Artikel einzuführen. --Sithem 23:55, 6. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Du meinst wohl mit "Kategorie" einen eigenen Unterabschnitt. Ich halte das für keine gute Idee:
1. Gibt es für Justizirrtümer bei Todesstrafen eine weltweit zuverlässige Statistik? Es gibt sie in vielen Staaten ohne Kontrolle des Rechtssystems ja nicht einmal für die Zahl der Todesurteile selber.
So ein Zusatzteil würde diesen Überblicksartikel daher entweder weiter mit Details zu dieser Umstrittenheit überfrachten, die sich sehr wahrscheinlich auf Einzelfälle beziehen und daher anderswo besser und ausführlicher darstellbar sind.
Oder der Teil würde eine POV-Schlagseite kriegen, weil die Entscheidung, welche Beispiele "exemplarisch" sein sollen, stark subjektiven Kriterien unterliegen würde. Denn es gibt meines Wissens nur in demokratisch kontrollierten Staaten überhaupt einigermaßen (aber auch dort höchst umstrittene) Infos zu Fehlurteilen bei TS und Hinrichtungen Unschuldiger.
Für den USA-Teil - für deren Todesstrafen es bereits einen eigenen Artikel gibt - sind deshalb immerhin bereits grobe Angaben zu Justizirrtümern drin. Mehr geht kaum in diesem Rahmen. Artikel platzt sonst aus allen Nähten. Jesusfreund 14:26, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Generalprävention = Justizirrtum?

Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Der Irrtum der Justiz beginnt schon bei der Generalprävention, die aufgrund Blödheit oder Krankheit oder Besessenheit oder was auch immer nuneinmal nicht funktioniert (d. h. nicht bei jedem einzelnen Menschen). Die nicht so schlimm Beeinträchtigten kämen wohl ohnehin nie auf die Idee jemanden zu töten (nichteinmal nur fahrlässig, weil die eben keinen hochbegabten Juristen und Gesetzgeber brauchen, sondern weil die soetwas blödes einfach niemals tun wollen). Daher ist ein Erguss zu "Justizirrtümern" unnötig...» --213.54.184.177 17:24, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ohne Respekt: Wenn bei dir nicht fast alle Sätze durch das Wort "Blödheit" verziert wären, würden deine Kommentare vielleicht nicht ganz so schlicht und wirr wirken. Bist du wirklich der Meinung, intelligente Menschen wären nicht zu Straftaten fähig? Falls ich dich mißverstanden habe, könntest du deine Sichtweise ja vielleicht nochmal klarlegen, möglichst ohne gleich wieder alles blöde zu finden. --Gumbo 20:57, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mit allem schuldigen (sprich: ohne jeden) Respekt vor dem Konzept der Bestrafung (warum Bestrafung, wenn es doch Prävention gibt? --[2]): «Da steht "BLÖDHEIT oder KRANKHEIT oder BESESSENHEIT oder WAS AUCH IMMER" - OK? Und mit Fähigkeit Straftaten zu begehen setze ich mich schon gar nicht auseinander, sondern mit dem Willen Straftaten zu begehen - OK?» --213.54.184.177 21:54, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Nicht okay. Aber jede weitere Diskussion wohl überflüssig. --Gumbo 19:09, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Wer eine Verknüpfung mit "oder" und den Unterschied zwischen "wollen" und "können" nicht versteht, der kann wirklich nichts Vernünftiges auf meinen Vorhalt erwidern - es wäre somit in der Sache überflüssig und in der Tat auch wenig amüsierlich. --213.54.167.230 10:00, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Diese Debatte hat offensichtlich nichts mehr mit dem Artikeltext zu tun und ist daher hier fehlplatziert, ganz abgesehen von dem Abgleiten ins Persönliche. Schluss damit. Jesusfreund 10:05, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Au contraire, mon Jesus-dawarisch... Das Konzept der Generalprävention, das sich bereits im Alten-Testament der Christen und somit wohl auch im Talmud findet (die Geschichte mit Kain&Abel), ist ja Grundvoraussetzung für die Bestrafung und somit auch für die Todesstrafe. Die Frage, die sich also bei der Todesstrafe wie bei allen anderen Strafen stellt, ist also, ob Menschen im Allgemeinen in der Lage sind, ihr Handeln zu steuern. Da es unzweifelhaft Töter gibt, die von dem Nicht-Tötungs-Gebot des Christen-G*ttes und auch des Staates bereits zur Zeit der Tötung und lange vorher wissen, kann man die Frage auch recht schnell und einfach beantworten: "Nein, im Allgemeinen gilt nicht, dass Menschen ihre Handlungen bewusst bestimmen können". Somit sind die Möglichkeiten des Einzelnen derartig zu beschneiden, dass es eben gar nicht erst zur "Straftat" kommen kann; da eine korrekte Prognose derzeit jedenfalls unmöglich ist, müssen die Beschränkungen eben für alle Individuuen gleich ausfallen (nur die Wandstärke der "Straftat-Präventions-Container" ist entsprechend der Körperkraft zu varieren). Das halte ich auch für völlig natürlich, da man mir ja auch keine Fissions-Geräte mit den Worten "Aber nicht benutzen!" in die Hand gibt.» --85.212.35.157 20:26, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mich würde jetzt schon interessieren, was man unter Beschneiden von Möglichkeiten zu einer Straftat deiner Meinung nach verstehen soll? --Gumbo 20:53, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Ich habe schoneimal eine WWW Seite mit einigen Filmen (einer auch mit Ton) dazu vorbereitet: http://home.tiscali.de/cmdr_faako/the.html]. Diesbezügliche Eingaben bei dem DHS oder der entsprechenden deutschen Behörde oder sonstigen Behörden sind nicht nötig, da ich mich bereits besonders mit Ersterer ausführlich unterhalten habe.» --85.212.35.157 21:12, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Na dann. Nach kurzem Blick auf dieses scheußliche Machwerk ist für mich jetzt endgültig Ende der Diskussion. --Gumbo 21:27, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Hmm... Nach kurzen 8 Minuten... Der Komplex "Legislative" wurde ausgelassen (rate ich einmal - bei den wenigen Hits - war heute der Erste)... "Scheußlich"? :-) Realitätsflucht? Unkorrigierbarkeit? Keine Einsichtsfähigkeit? Die Diskussion zu beenden war auch meine ursprüngliche Absicht...» :-) --85.212.35.157 21:40, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Vorreiter

Finde es nicht richtig, dass bei Schweden und Finnland 1972 als Jahr der Abschaffung genannt wird. Dieses Jahr bezieht sich auf die Abschaffung der Todesstrafe auch im Kriegsfall, die Todesstrafe in Friedenszeiten wurde in Schweden 1921 abgeschafft (letzte Hinrichtung 1910) und in Finnland 1949 (letzte Hinrichtung 1944). --vom 13:47, 8. Jan. 2007 IP:194.100.44.190

Karte aktuell?

Entspricht die Karte dem aktuellen Stand der Gesetzgebung? Hat Russland die Todesstrafe nicht abgeschafft?

Henry II 13:10, 6. Dez. 2006 (CET)Beantworten

In Russland ist die Todesstrafe lediglich ausgesetzt, das entsprechende Moratium wurde am 08.12. bis zum 01.01.2010 verlängert. Die komplette Abschaffung wurde bisher aber noch nicht ratifiziert. NoBuddy 07:18, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten

china richtet seit 1997 und pakistan seit 2000 keine jugendliche mehr hin... http://www.zmag.de/artikel.php?id=187 punkt 17

Singapur

Zitat Singapurs Justiz bedient sich hier der prima-facie-Regelung, des sogenannten Anscheinsbeweises, der eine Beweislastumkehr zur Folge hat. Dies gilt auch für ausländische Staatsangehörige. Bekannte Fälle von Ausländern waren:

Ohne weitere Ausführungen für Rechtslaien unverständlich. Entweder Erläuterungen einfügen oder intern verlinken. --Sithem 23:52, 6. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Westzonen

Ich möchte dringend vorschlagen, den Passus hinter "Landsberg" wie folgt zu ergänzen: "In Westdeutschland wurden durch die Alliierten mehr als 800 Todesurteile ausgesprochen und knapp 500 Hinrichtungen vollstreckt." Hier habe ich die serösen Angaben gefunden: http://www.fes.de/Magdeburg/pdf/d_1_7_5_4.pdf (vgl. hier das Archiv)

Leider ist diese Zahlenangabe in dem Vortrag von Mike Schmeitzner auf S. 3 ihrerseits ohne Quellenangabe. Trotz seriösem Eindruck des Vortrags ist sie daher nicht als Primärquelle brauchbar. Nur als Anhaltspunkt für weitere Recherchen. Jesusfreund 14:16, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Japan / Fortgesetzte Hinrichtung?

Mein Englisch mag ja nicht so toll sein, aber unter der angegebenen Quelle [3] in dem dortigen Abschnitt 5.2.2 vermag ich keinen Hinweis darauf zu finden, dass die Vollstreckung im Einzelfall abgebrochen wird und später fortgesetzt wird. Vielmehr wurde die Vollstreckung für 3 oder etwa 3 Jahre in allen Fällen ausgesetzt. Die Quelle schreibt in dem selben Abschnitt auch von Spuren ("traces") durch finales Zappeln ("final struggling"), die die Behörden durch Einäscherung ohne die Möglichkeit einer privaten Leichenschau verbergen wollen (in diesem Zusammenhang soll auch das Abreißen des Kopfes (Decapitatio) ein Problem sein). Warum schreibt derjenige nicht gleich, dass man Peptid-Spuren verbergen wolle...? --213.54.184.177 17:47, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich möchte daher darum ersuchen, dass ein Berechtigter umgehend folgende Änderungen in der Unter-Sektion "Japan" vornimmt:

  1. Ergänze im ersten Satz hinter "Erhängen": "ohne langen Fall"
  2. Streiche den vorletzten Satz: "Dies geschieht meist dann, wenn eine Hinrichtung abgebrochen und später fortgesetzt worden war." (es gibt für ihn offenbar keine Quelle; es erscheint auch recht unwahrscheinlich, dass man den bereits fast Bewusstlosen noch länger als er es vielleicht erwartete am Leben lässt; ferner wären in einem solchen Falle die Spuren nicht wesentlich verschieden)
  3. Ergänze im letzten Satz vor "Spuren": "besonders stark ausgeprägten"

Danke. --213.54.184.177 17:47, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Habs grad selbst gemacht... --85.212.26.75 16:34, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Todesstrafe in der BRD

Ich empfehle die Aussage zu streichen, dass die Todesstrafe in der BRD 1949 abgeschafft wurde.

Richtig ist, dass diese bei Gründung der BRD gar nicht erst eingeführt wurde, und eine Streichung somit gar nicht stattgefunden haben kann. --77.177.114.188 19:49, 4. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Da die B.Rep.Deut die Gesetze von vorher übernommen hat (insbesondere Heilpraktikergesetz; in der Präambel steht sogar noch was von Reichsminister... *kicher*) und die dann sukzessive an die Wünsche der Besatzungsmächte angepasst hat, kann man doch irgendwie sagen, die Todesstrafe sei durch die BRD abgeschafft worden. Dazu muss man vielleicht von der jeweiligen Regierungs-Organisatio abstrahieren und allein die Tatsache betrachten, dass es vor der BRD die Todesstrafe gab und irgendwann kurz nach ihrer Entstehung nicht mehr... Besser wäre also vielleicht: "Die Regelungen der vorhergehenden Regierungs-Organisationen bezüglich der Todesstrafe wurden durch die BRD dahingehend abgeändert, dass die nicht mehr angewendet wird." --213.54.182.67 23:00, 4. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Die Aussage: "die Todesstrafe wurde in der BRD 1949 abgeschafft" - steht NIRGENDS in diesem Artikel. Der Wortlaut von Art. 102 GG lautet: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Genau das sagt die Einleitung. Auch im Geschichtsteil Bundesrepublik steht nur zutreffend, dass die Landesgesetze, die eine Todesstrafe vorsahen, mit Einführung des GG ihre Gültigkeit verloren. Jesusfreund 04:36, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Die erstete Begründung kann ich anerkennen, da im Grunde genommen alle Gesetze von vor 1933 durch dei BRD übernommen wurden, Die Aussage von Jesusfreund stimmt so nicht, denn innerhalb des Artikels gibt es eine Tabelle die Staaten nennt, welche die Todesstrafe abgeschafft haben Deutschtschland West-1949, und Ost 1987. Die grundsätzliche Aussage ist aus meiner Sicht aber trotzdem fragwürdig, denn wie kann ein Staat eine Strafe abschaffen, die er nie eingeführt hat. Der Verweis auf Art. 102 des Grundgesetz mag im Sinne ja richtig sein, aber Verfassungsrecht und Strafrecht sind zwei verschiedene Dinge. Außerdem wurde das GG vor der Gründung der BRD erarbeitet, und dieser Art. 102 ist von Anfang an enthalten gewesen. Möglicherweise ist es einfach hilfreich, eine weitere Tabelle einzubauen, zu Staaten die bei Ihrer Gründung oder auch Neugründung die Todesstrafe explizit ausschlossen, da dies die Kernaussage abrunden würde. --77.177.114.188 09:46, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Meinst du nicht, dass das juristische Spitzfindigkeiten sind, die etwas über den Rahmen einer Enzyklopädie hinausgehen? Bis 1949 gab es in Deutschland die Todesstrafe, danach im Gebiet der BRD nicht mehr, seit 1987 auch in der DDR nicht mehr. Details, wie es dazu kam, kann man sicher im Fließtext beschreiben, sofern wirklich nötig. Die Tabelle soll einfach nur einen schnellen Überblick darüber geben, wie sich die Verbreitung der Todesstrafe nach Staat gegliedert entwickelt hat. sebmol ? ! 10:17, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Zustimmung zu Sebmol. Der Artikel sagt nur, dass das GG die TS in Deutschland abgeschafft hat, nicht dass sie innerhalb der Bundesrepublik abgeschafft wurde. Jesusfreund 12:58, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Quellen

"In den USA kostet ein Prozess, der mit der Hinrichtung eines zum Tod Verurteilten endet, daher im Durchschnitt mehr als eine lebenslange Inhaftierung" Gibt es Beweise für diesen Satz (findet sich hier)? Obwohl ich klarer gegener der Todesstrafe bin, fällt es mir schwer dies zu glauben. Auch wenn ein fall durch mehrere Instanzen geht und immer wieder geprüft wird und wenn der Starftäter erst nach vielen Jahren hingerichtet wird dürften die Kosten wohl kaum denen einr lebenslangen inhafttierung entsprechen. Vielleicht wenn der Verurteilte nach 15 jahren wegen guter Führung entlassen wird, aber sonst? Also ich würde diesen Satz gerne glauben, aber dafür sollte er durch eine gute Quelle belegt werden. Grüße --Wikiholic 13:04, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Magst du ausnahmsweise mal selber suchen? Es sind genügend Links mit Argumenten im Text angegeben. Irgendwo wird sich auch ein konkreter Einzelbeleg finden lassen.
Ich kann mir vorstellen, dass es stimmt, weil die Verfahrens- und Anwaltskosten (Gutachten, Revisionen etc.) bei Todesstrafenfällen oft viel höher sind als der bloße Unterhalt für einen lebenslänglich Eingebuchteten, bei dem das Verfahren erstmal jahrzehntelang abgeschlossen ist, bevor eventuell vorzeitige Freilassung oder Begnadigung erwogen wird. Jesusfreund 14:48, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten
"ausnahmsweise selber suchen"? na ja, ich hab den text nicht verfasst und zweifle die richtigkeit an, warum sollte ich dann nach einer quelle suchen, bei der ich nicht sicher bin, dass sie existiert? der autor des abschnitts dürfte aber kein problem haben eine quelle anzugeben, denn er wird die info wohl irgendwo her haben? und "irgendwo" ist auch der springende Punkt: du sagst "Irgendwo wird sich auch ein konkreter Einzelbeleg finden lassen." Toll. was nicht alles "irgendwo" zu finden ist, aber ich kann nicht alle unter den links bfindliche texte durchlesen nur um eine info zu suchen,bei der ich es für möglich halte, dass sie falsch ist. Sonst können wir anstatt Quellen anzugeben auch gleich schreiben "Beleg irgendwo im Internet zu finden" und wem soll das helfen? Und was sollte das "ausnahmsweise" bedeuten? Wenn du damit deiner argumetation nur einen zickigen, herablassenden anstrich geben wolltest, dann lass dir gesagt sein, auf dem niveau machts mir keinen spaß. gruß --Wikiholic 15:24, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Ich habe einmal etwas gesucht mit Yahoo!: http://www.deathrow-usa.us/FaktenTodesstrafeUSA.pdf Das war das Ergebnis, das mir am besten gefiel (dort wird tatsächlich die lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit einer Bewährung (das sind dann wohl die berühmten 20-fachen Lebenslangen) mit der Todesstrafe Kosten-mäßig verglichen). Allerdings ist es mehr eine Zusammenfassung von Quellen, die ich so direkt nicht überprüfen konnte. Aber ich halte die Behauptung mit den Kosten auch durch Überlegungen für plausibel, weil die Juristen sich gern nach Streitwert bezahlen lassen (sowohl die Gerichte als auch die Anwälte), und weil in den USA ein Menschenleben jedenfalls offiziell einen hohen Wert hat. Schön finde ich auch in der Quelle, dass die feststellt, dass nach Experten-Meinung die Todesstrafe (sprich: staatlich subventionierte mörderische Rachlust) den Mord nicht aufhören lässt... Ich habe es mal eingepflegt... --85.212.19.110 08:43, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Vielen Dank! Das ist das Schöne an Wikipedia: Einer findet einen Mangel und fühlt sich überfordert, ihn selber zu beheben - aber schon kommt der Nächste, für den das kein Problem ist. Und so haben wir gleich noch einen soliden Quelllink zusätzlich. Nochmal danke. Jesusfreund 08:56, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Auch von mir ein großes Dankeschön, super Quelle, --Wikiholic 18:07, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Inhaltliche Frage

"Erst das Dritte Reich sah für bestimmte Straftaten das Erhängen als eine besonders entehrende Hinrichtungsart vor, z.B. für KZ-Häftlinge, „Verräter“, die Verschwörer des 20. Juli 1944 oder abgeschossene feindliche Piloten."- War nicht die Tötung von abgeschossenen feindlichen Piloten sogar aus Sicht der Nazis extralegal und bestimmt nicht staatlich vorgesehen (höchstens als "gesunder Volkszorn" wissentliche geduldet)? sугсго.PEDIA-/+ 16:01, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Kleine Meinung

Dieser Artikel ist allerdings lehrreich und gut geschrieben. Wahrscheinlich ist es jedoch unmöglich, eine sachliche Behandlung zum Thema der amerikanischen Todestrafe aus Deutschland bzw. Europa zu erwarten. Man spürt immer diese selbstgefällige Überlegenheit. Ihr sollt ansonsten die Tatsache in Betracht ziehen, dass eine verwickelte, vielfaltige politisch-ethische Frage wie diese niemals definitiv erledigt werden kann. Die Gegenargumente sind heute allzu gut bekannt und sogar abgedroschen, und Ihr habt kein Recht, unsere Begründungen bloss als starrköpfig oder als ein Beispiel unseres primitiven Barbarismus zu pauschalisieren. Na ja. . .trotz allem habe ich das Werk gern gelesen. :-)
Vorstehender unsignierter Beitrag stammt von 66.27.73.102 10:46, 20. Mär. 2007 (CET) [ergänzt von Ibn Battuta 12:18, 20. Mär. 2007 (CET)]Beantworten

Habe ich da etwas übersehen? Der Artikel schreibt mal wieder viel zu viel über die USA (im Vergleich zu anderen Ländern), aber das ist ja leider ein Dauerproblem in deutschen Medien... und nicht nur dort. Von Barbarei kann ich da hingegen beim besten Willen nichts entdecken. Nur einige nicht belegte Meinungen (z.B. generelle Argumente, Motive US-amerikanischer Präsidentschaftsbewerber usw.)... 'n bißchen schade für einen exzellenten Artikel, aber nun gut... --Ibn Battuta 12:26, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Man sollte darüber nachdenken, den ein oder anderen Weblink und auch die eine oder andere Literaturangabe zu entfernen. So sind das zu viele. -- ChaDDy ?! +/- 22:03, 30. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Bin auf das Ergebnis deines Nachdenkens und konkret begründete Vorschläge gespannt. Die Links wurden schon ziemlich auf Qualität hin abgeklopft und thematisch sortiert. "Den einen oder anderen entfernen" und "drastisch kürzen" ist auch zweierlei. Jesusfreund 22:58, 30. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
WP:WWNI Punkt 7, Wikipedia ist keine Linksammlung. Die Linkliste in diesem Artikel ist aber eine exzessive Weblinkliste. Die muss drastisch gekürzt werden. Weblinks sollen weiterführende Informationen bieten, nicht mehr und auch nicht weniger. Z. B. der Link Umfangreiche Sammlung von Zitaten zum Thema „Todesstrafe“ kann aus diesem Grund raus. -- ChaDDy ?! +/- 23:12, 30. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Es handelt sich nicht um eine Linksammlung. Viele der Links stammen aus der Zeit vor Referenzierung und sollen bloß Refs ersetzen. Deshalb werde ich jetzt nicht mit selektivem Löschen anfangen, sondern in aller Ruhe schauen, welche der Links als Refs gemeint waren oder dienen können und sie umformatieren, andere danach löschen. Jesusfreund 01:21, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Und wie geht´s voran? -- ChaDDy ?! +/- 17:46, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

So, ich halte es nicht für sinnvoll, hier 1 1/4 Bildschirmseiten Weblinks und eine halbe Bildschrimseite Literaturangaben (bei einer Auflösung von von 1600x1200 auf einem 22 Zoll-Bildschrim!) zu horten. Entweder das wird drastisch gekürzt, oder ich mit meinem Halbwissen tue es, um WP:WWNI Punkt 7.3 zu erfüllen. -- ChaDDy ?! +/- 20:58, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Israel?

Ich finde es, mit Verlaub, eine Schande, dass Israel in den Katalog der Länder aufgenommen ist, deren Rechtspraxis zur Todesstrafe ein eigener Abschnitt gewidmet ist, gleichzeitig der Iran darin aber nicht vorkommt. Wie kann das sein? Israel hat die Todesstrafe ein einziges Mal vollzogen, an Eichmann. Im Iran sollen seit 1979 allein 4000 Homosexuelle hingerichtet worden sein, die Gesamtzahl aller Exekutierten seit dem Sturz des Schah-Regimes soll in die Zehntausende gehen. Und Iran kommt nicht vor. Ich finde das einfach unglaublich. Mit freundlichen Grüßen, Markus.(nicht signierter Beitrag von 217.185.103.204 (Diskussion) Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 12:20, 9. Apr. 2007 (CEST))Beantworten

Niemand hindert Dich daran einen objektiven abschnitt zum _Iran zu verfassen.--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 12:20, 9. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Yep, das wär gar nicht schlecht...--Wutzofant (✉✍) 18:23, 23. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ein bescheidener Anfangist gemacht... --Johannes Rohr 19:33, 17. Mai 2007 (CEST)Beantworten
.... und das war kein "staatlicher Mord"?? http://de.wikipedia.org/wiki/Lillehammer-Aff%C3%A4re Gravenreuth 19:37, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten

ist es schon, aber keine todesstrafe. einer staatlich sanktionierte tötung durch einen geheimdienst geht kein gerichtsverfahren aus. das macht es natürlich nicht besser (und ist im falle des herausgepickten geheimdienstes auch kein einzelfall), hat aber nichts mit der todesstrafe als mittel der justiz zu tun. --Edkaufman 13:23, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Todesstrafe in EU-Verfassung

Ich weiß nicht, ob es wichtig genug ist, um im Artikel Erwähnung zu finden, aber laut EU-Verfassung soll die Todesstrafe in der EU wieder eingeführt werden:

Die Welt, 27.3.2007: Ein Staat ohne Legitimation: „Dass der Vertrag "in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr", aber auch, um "einen Aufruhr oder einen Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen", die Todesstrafe wieder ermöglicht, ist kaum bekannt.“ Bei Attac wird es etwas genauer beschrieben: Im Artikel 2 der Erläuterungen heißt es: „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden...“

Das widerspricht ja wohl dem, was jetzt im Artikel steht: „Die Europäische Union (EU) hat diese vollständige Abschaffung zu ihrem Wertekanon erhoben und zur Aufnahmebedingung für neue Mitgliedsstaaten gemacht. Sie hat damit die Diskussion und Situation in möglichen Beitrittsländern beeinflusst.“

Ich bin ja kein Anwalt, kenne mich nicht so aus, wenn es aber geplant ist, die Todesstrafe in der EU wieder einzuführen, fände ich das schon erwähnenswert. -Florian.Arnd 13:36, 23. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ist weder geplant noch sind die Erläuterungen zur EMRK von 1950 dann unmittelbar geltendes Recht. Sondern dass sie dazu werden könnten, ist bisher nur eine Befürchtung eines einzelnen Völkerrechtlers, Karl Albrecht Schachtschneider (siehe [4]). Man könnte seine Kritik im Zusammenhang des EU-Teils mitsamt der geplanten "Grundwerte-Charta" der EU deutlich machen. Jesusfreund 16:30, 24. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Sicherungsverwahrung

Folgende Formulierung stößt mir übel auf: "Manche Staaten, darunter Deutschland und die Schweiz, erlauben auch nach verbüßtem Freiheitsentzug eine Sicherungsverwahrung, um die Gesellschaft weiterhin vor schweren Straftätern zu schützen. In anderen Ländern ist dieses Rechtsinstitut jedoch unbekannt. Es wird dort vielfach als Verstoß gegen die Menschenwürde und gegen das Verbot der Doppelbestrafung angesehen." Das ist doch wieder verdeckte Lobbyarbeit! In welchen Ländern wird die Sicherheitsverwahrung "vielfach" als Verstoß gegen etc. etc. angesehen? Das sollte man schon dazuschreiben, denn man müßte dann weiter untersuchen, ob die betreffenden Länder - wenn es überhaupt welche gibt - das Problem eigentlich haben. Wo kommt man schon für Mord nach 15 Jahren wieder frei?--84.132.233.181 17:12, 30. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Es ist zu sehen, dass es sich bei schweren Gewalttätern nicht etwa um eine "aussterbende Spezies" handelt. Vielmehr kommen täglich welche hinzu. Daher sind Freiheits-entziehende Maßnahmen (egal wie lang die dauern mögen - also auch befristete) allgemein ein fragwürdiges Mittel, weil ersichtlich die Strafandrohung die Ausführung der Tat nicht immer verhindert (darum gibt es Gefängnisse, weil die Drohung auch mal "zu Recht" wahr gemacht wird...)... Es hilft somit allein die Sicherungsverwahrung für alle (potentielle Opfer und Täter) mit ganz streng geregelten Kontakten zu anderen Menschen und zu explosiven Flugkörpern und zu allem, was es sonst noch so Bedrohliches gibt (vgl. [5]). gez. Der Regulator --213.54.167.185 20:44, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe hier zwei Links die geändert werden sollten:


Geschichte


Weiterführende Links mit Literatur


Hinrichtungen in der USA

Hinrichtungen in der USA

- Giftspritze 83,5 % - Elektrischer Stuhl 15,2 % - Gaskammer 1,1 % - Erhängen 0,03% - Erschießen 0,02% Stand: 13.Dez.2005

Verurteilte

Weiß  : 58 % Afroamerikaner : 34 % Latinos  : 6 % Andere  : 2 %

Erwachsene  : 98 % Jugendliche : 2 %

Frauen  : 1% Männer  : 99%

Stand: 13.Dez.2005

( 75 Länder wenden die Todesstrafen noch an ) ( 7395 Menschen wurden in 64 Staaten im Jahre 2004 zum Tode verurteilt )

DMark

Todesstrafe#Japan

Folgende Aussage habe ich enfernt:

„Nach einem seltenen Fernsehbericht zum Thema Todesstrafe in Japan werden dazu gewöhnliche Justizvollzugsbeamte als Henker verpflichtet. Die ausgesuchten fünf Beamten erfahren oft erst am Morgen des Hinrichtungstages, dass sie Exekutionsdienst haben. Bei der Hinrichtung drücken sie zeitgleich je einen Knopf, damit keiner von ihnen weiß, wer die Falltür unter dem Galgen geöffnet hat. Untersuchungen haben aber gezeigt, dass viele der Beamten darunter leiden, vielleicht eines Tages töten zu müssen.“

Grund für die Entfernung ist, dass die Aussage nicht belegt ist. In der Fußnote wurde auf ein amnesty-Papier verwiesen, das die fraglichen Aussagen nicht enthält (und selbstverständlich kein Fernsehbericht ist). Ich selbst hatte diese Fußnote eingefügt seinerzeit, aber nicht in diesen Absatz (der damals noch nicht existierte), sondern den vorausgehenden. Die Verlegung der Fußnote sieht aus wie "vorsätzlich Belegvortäuschung".

Kann jemand sagen, was für ein Fernsehbericht das gewesen sein könnte? --Johannes Rohr 18:03, 17. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Wichtig! Strafbestände

Ich habe in dem Beitrag gelesen, dass in manchen Staaten wie z. B. dem Iran ausschließlich die Frau für einen Ehebruch bestraft wird. Ist das richtig oder werden beide bestraft? Das ist eine sehr wichtige Frage. --Nata590 14:25, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe auch schon davon gehört, dass ein (westlicher) Mann schwer verurteilt wurde, weil er ne Frau komisch angeguckt hat... Ich denke mal, dass die diesbezüglichen Richtersprüche für Menschen, die westliche Kultur gewohnt sind, willkürlich und übersetzt anmuten... --85.212.48.7 10:08, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ach so: Der Bezug zum Artikel: Ich denke, dass im Artikel solcherlei Eigenarten nicht so genau beschrieben werden können/sollen... Es reicht eben, zu wissen, dass es extrem schlimm werden kann... Keinesfalls sollte man nun aus Jux und Dollerei irgendwelche Begebenheiten konstruieren und dabei hoffen, dass man das Rechtssystem des Gastlandes mal so richtig lächerlich machen kann, was wohl aus dem Artikel hinreichend deutlich wird (als ich das letzte Mal hinsah, stand da noch, dass auch Touristen für als geringfügig Anmutendes schwer bestraft wurden...)... --85.212.48.7 10:11, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ergänzung der Argumente

Es wäre für den Leser sicherlich interessant, dass mit konsequenter Einführung der Todesstrafe, es 80% weniger Vergewaltigungen geben würde, da eben diese 80% von Mehrfachstraftätern begangen werden. Quelle: Wikipedia...

Insgesamt scheinen mir die Argumente übrigens nicht sehr neutral und stark gegen die Todesstrafe. Gruß Rudolf R. (nicht signierter Beitrag von 84.58.143.182 (Diskussion) )

Ich empfehle die Artikel Bullshit und Milchmädchenrechnung. Gruß, Stefan64 14:20, 31. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Abschaffung in Ruanda

Siehe hier. Könnte man dies in den Statistiken und Karten ergänzen? Amphibium 11:26, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Fehler im Text

Laut Artikel, Abschnitt Todesstrafe#Bundesrepublik Deutschland, wollte das Land Rheinland-Pfalz noch Todesstrafen vollstrecken, dies sei aber nicht mehr gegangen, weil man über eine Guillotine erst am 11. Mai 1949, drei Tage nach Inkrafttreten des Grundgesetzes verfügte. Das ist falsch. Es waren drei Tage nach dem Beschließen des GG, und - auch wenn man Gott dafür danken kann, daß man sich dagegen entschieden hat: Rein rechtlich gesehen hätte RP die Hinrichtungen eindeutig noch bis 23.5.1949, 23:59 Uhr ausführen können. Also bitte Inkrafttreten auf Beschließen ändern.--84.154.88.106 17:31, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Tabelle der Zustimmungsraten in den einzelnen Staaten

Meiner meinung nach fehlt eine tabelle der zustimmungsraten in den einzelnen Staaten. Hier ein grober vorschlag.

Anteil der Bevölkerung die die Todesstrafe befürworten

Sind sie für die Todesstrafe für verurteilte Mörder? [6]

Land ab 2005 2000-2004 1995-1999 1990-1994 vor 1990
Litauen 90 (1995)
Japan 81 (2004)
Weißrussland 80 (1996)
Polen 77 (2004)
Südkorea 65 (2004)
Mexiko 71 (2007)
Lettland 70 (1995)
USA 69 (2007) 80 (1994)
Großbritannien 50 (2007)
Niederlande 50 (2007) 52 (2001)
Österreich > 50 (2001)
Frankreich 45 (2007) 69 (1995)
Kanada 44 (2007)
Deutschland 35 (2007)
Italien 31 (2007)
Finnland 29 (2006)
Spanien 28 (2007)
Neuseeland 28 (2004)

--Spitzl 14:58, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Nicht alle Daten der (nun im Artikel eingebetteten) Tabelle entstammen der angegebenen Quelle. Manche sind von anderen Internetquellen bzw. anderssprachigen Wikipediaartikeln. Wie wird üblicherweise im Fall von unzähligen Quellen verfahren? Ein Quellenverweis nach jeder Zahl? --Spitzl 16:49, 25. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Eben weil es für diese Länder keine gemeinsame Umfrage-Durchführung gibt, keine gemeinsame Fragestellung, Evaluierung, Methodik und Regelmäßigkeit, und zudem die Zustimmungsraten sehr oft von Einzelfällen bedingt sein und kurzfristig schwanken können, kann eine solche Tabelle wissenschaftlichen Kriterien nicht genügen. Sie suggeriert zu stark stabile Ergebnisse, die gar nicht real gegeben sein müssen (allein schon weil etwa die Auswahl der Befragten nicht einheitlich geregelt ist in den Umfragen und diese in ganz verschiedenen Jahren durchgeführt wurden). Ein solche Tabelle ist daher vorläufig nicht informativ genug für eine Enzyklopädie. Jesusfreund 19:27, 25. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Die Tabelle bietet eine schöne Übersicht über das öffentliche Meinungsbild in verschiedenen Ländern. Alle Umfragen über Kultur- bzw. Ländergrenzen hinweg sind mit Vorsicht zu genießen. Anstatt die interessanten Informationen allerdings ganz rauszunehmen, könnte man auch einfach auf die Schwierigkeiten internationaler Vergleiche hinweisen. Das wird selbst in wissenschaftlichen Studien so gehandhabt. --Spitzl 11:37, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Um die optisch, sowie mit Datenmaterial verbesserte Übersichtstabelle nicht ganz aus den Augen zu verlieren, habe ich sie (inkl. Text) hierher verschoben. Vielleicht finden sich in Zukunft ja Befürworter, sie (event. in veränderter Form) wieder in den Hauptartikel zu integrieren.


Die Zustimmung der Bevölkerung zur Todesstrafe unterscheidet sich beträchtlich von Land zu Land. Zudem schwankt der Prozentsatz über die Zeit. Die folgende Tabelle gibt die Zustimmungsraten in verschiedenen Staaten wieder.

Anteil der Befürworter der Todesstrafe in verschiedenen Ländern [1]
(in % der Gesamtbevölkerung)
Land vor 1990 1990-1994 1995-1999 2000-2004 ab 2005
Litauen 90 (1995)
Japan 81 (2004)
Weißrussland 80 (1996)
Polen 77 (2004)
Mexiko 71 (2007)
Lettland 70 (1995)
USA 80 (1994) 69 (2007)
Südkorea 65 (2004)
Brasilien 55 (1993) 48 (2000) 55 (2007)
Großbritannien 76 (1995) 50 (2007)
Niederlande 52 (2001) 50 (2007)
Österreich > 50 (2001)
Australien 47 (2005)
Frankreich 62 (1981) 69 (1995) 45 (2007)
Kanada 73 (1987) 53 (2001) 44 (2007)
Deutschland 35 (2007)
Italien 31 (2007)
Finnland 29 (2006)
Spanien 28 (2007)
Neuseeland 28 (2004)

--Spitzl 17:34, 8. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Todesstrafe in Hessen?

Ich habe mal gehört, dass in Hessen die Todesstrafe formal nicht abgeschafft wurde, sie jedoch wegen den Gesetzen in Deutschland nicht durchgeführt werden kann. Stimmt das? JCIV 18:25, 1. Jul. 2007 (CEST)Beantworten



Kurioserweise ja:

"Im noch heute zu findenden Artikel 21 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 steht:

   (1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
   (2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
   (3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln." (http://www.123recht.net/Ein-h%C3%A4ssisches-Relikt-%E2%80%93-Die-Todesstrafe__a11953.html)

Ist wenn ich mich nicht irre in Bayern auch so. --Oms 23:32, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Nein, in Bayern wurde sie 1998 per Volksabstimmung abgeschafft!

Häftlinge fordern Todesstrafe.

Am 31.05.2007 meldete unter anderem die "Presse" in ihrer Online-Ausgabe [7], dass 310 zu lebenslänglicher Haft verurteilte italienische Sträflinge in einem Brief an den Staatspräsidenten die Todesstrafe forderten, da sie die Strafe nicht länger ertragen könnten.

Ich bin mir nicht sicher, inwieweit dieser Umstand ein Argument für die Todesstrafe oder lediglich gegen lebenslängiches Wegsperren darstellt, und kann auch nicht beurteilen, ob es sich um einen kuriosen Einzelfall handelt oder ob in der Vergangenheit schon mehrfach der Standpunkt vertreten wurde, dass die Hinrichtung der Haft vorzuziehen sei. Daher möchte ich diese Sache auch nicht einfach auf eigene Faust in den Artikel einfügen, ohne ihn zur Diskussion zu stellen.

Wie sehen die anderen Nutzer diesen Fall? Sollte die Ansicht der Gefangenen im Artikel als Argument für die Todesstrafe angeführt werden?

Mit freundlichen Grüßen, Fierabrás 06:11, 14. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe diese Ansicht schon öfter gehört, es ist also durchaus eine verrbreitete Kritik. Es sollte aber als Argument Für dei Todesstrafe aufgeführt werden. --Oms 23:31, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Situationsbedingte Forderungen einzelner Bevölkerungsgruppen sind nicht mit Argumentern für oder gegen die TS zu verwechseln. Würden die Häftlingsforderungen als Argument für die TS dargestellt, läge eine Verletzung des NPOV vor. Selbst wenn alle lebenslänglich Inhaftierten einheitlich befragt würden und dies dann eine stabile Mehrheit bei ihnen für Bevorzugung der TS ergäbe, wäre damit nur die Meinung einer Häftlingsmehrheit belegt, sonst nichts. Jesusfreund 19:31, 25. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

einseitigkeit

ich weiß das ist ein sehr schwieriges thema vielleicht das schwierigste in einer demokratie. ich bin durchaus auch kritisch, aber ich muß den autoren sagen das ich den artikel schlicht zu einseitig finde. er inforimiert nicht über die todesstrafe, nein er ist ein ständiges plädoyer dagegen. es gibt und das wissen wir alle durchaus straftaten von unfassbarer grausamkeit und brutalität die die täter zu entmenschlichten monstern werden lassen. wie erklärt man einer mutter mit "ethik" warum der mann der ihre kinder stundenlang mißbraucht und schließlich qualvoll getötet hat verdient selbst noch weiterzuleben? selbst unversehrt zu bleiben? anspruch auf menschliche behandlung, medizinische versorgung und unversehrtheit zu haben - wo er doch selber so unfassbar gegen diese menschenrechte verstieß und eigentlich auch moralisch jedes recht darauf verwirkt hat. oder dieser jüngste fall in den medien, wo ein mithäftling von seinen zellenkameraden über 12 stunden zu tode gefoltert wurde und sich schließlich selbst erhängen mußte - weil seine zellenkameraden einfach "sehen wollten wie ein mensch stirbt" so deren aussage. wenn die glück haben werden die nur nach jugendstrafrecht abgeurteilt und sind nach 10 jahren wieder ein teil unserer gesellschaft in freiheit. solche fälle gibt es viele, und mit diesem spannungsfeld vermisse ich eine auseinandersetzung im artikel sehr stark. man ist wahrlich hin und hergerißen und beide positionen haben gute argumente, also stellt doch bitte euch beide positionen gleichberechtigt da -84.155.102.234 11:57, 1. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Bitte lege doch genau, an Hand von Zitaten die Stellen dar, an denen sich der Artikel gegen die Todesstrafe ausspricht (und damit WP:NPOV verletzt). --P.C. 11:59, 1. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Einführung von 44 Todesstraftatbeständen in der NS-Zeit

In der NS-Zeit wurden 44 neue Straftatbestände eingeführt, die mit der Todesstrafe bedroht waren. Vorschlag: Diese 44 Straftatbestände im Artikel Todesstrafe einzeln aufzuführen. 195.93.60.129 22:38, 4. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Zu lang, würde ich sagen. Vielleicht ein paar Beispiele. --Oms 23:30, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Neutralität

Der Abschnitt "Abschreckung" liest sich eher wie eine Erörterung, welche deutlich auf Seiten der Todesstrafen-Gegner steht. Die Argumente für die Todesstrafe werden der Reihe nach widerlegt. Mir scheint das Problem eher in der Anordnung der Argumente und im Schreibstil als im Inhalt zu liegen. --Oms 21:24, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Tatsächlich sind staatlich-pragmatische Argumente für die Todesstrafe derart schwach belegt, dass man es objektiv gar nicht viel anders darstellen kann. Eine andere Reihenfolge der Darstellung würde ja am Inhalt der Argumente nichts ändern. Dies ist also kein ausreichender Grund für eine POV-Warnung. Jesusfreund 19:29, 25. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Ich stimme Oms vollumfänglich zu. Wer ist mutig ? --Zipferlak 13:07, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Eine Meinung ist kein Argument.
Ohne stichhaltige Argumente hat ein Baustein keinerlei artikelfördernden Sinn.
Ihn ohne Argumente zu setzen ist auch nicht mutig, sondern feige. Jesusfreund 13:31, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Es ist nicht Aufgabe des Artikels zu beweisen, dass die Pro-Argumente "schwach belegt" sind. Genauer ist eine Argumentation überhaupt nicht akzeptabel, die Wertung von Argumenten ist Aufgabe des Lesers und nicht einer Enzyklopädie. Die vorgebrachten Argumente sollten belegt und unkommentiert aufgelistet werden, genauso wie auf der Contra-Seite. Alles andere ist mit Neutralität und dem Verbot der eigenen Forschung nicht haltbar. sebmol ? ! 13:32, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Sowohl Pro- wie Contra-Argumente für diesen Teil sind keine subjektiven Erörterungen, sondern referiert und belegt. Jesusfreund 13:36, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Sie sind Erörterungen. Es geht hier um eine stilistische, nicht um eine inhaltliche Frage. Die Argumente für die Todesstrafe werden genannt und dann im jeweiligen Abschnitt mit Gegenargumenten widerlegt. Große Teile dieser Argumente und Gegenargumente sind übrigens nicht belegt, als Beispiel sei der Abschnitt "Abschreckung" genannt, in dem faktisch eine Diskussion/Debatte über das Abschreckungsargument stattfindet, und das eindeutig zu Lasten der Todesstrafenbefürworter.
Nebenbei sind Formulierungen wie „Gegner der Todesstrafe verweisen“ ohne konkrete Nennung von Personen mit Quellennachweisen als Beleg untauglich. sebmol ? ! 13:47, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Stilfragen sind subjektiv und begründen keine Neutralitätsverletzung des gesamten Artikels.
Mehrere Referenzen sind für beide Seiten angegeben.
Fehlende Quellen markiert man mit Quellenbaustein an dem betreffenden Passus.
Sie fehlen auch nicht wirklich, sondern sind in der bis Ende 2005 üblichen Weise in Weblinks angegeben (siehe Argumente Pro und Contra).
Der Artikel kann nichts dafür, dass die Fakten für die Gegner der TS sprechen in Punkto Abschreckung. Das tun sie nämlich tatsächlich, und das darzustellen kann man auch durch einen anderen "Stil" (der hier nirgends konkretisiert wird) leider nicht umgehen. Jesusfreund 13:52, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Natürlich ist es möglich, diesen Abschnitt so zu strukturieren, dass eine Stellungnahme nicht stattfindet. Das erfordert natürlich extra Aufwand und auch den Willen, sich von seinem eigenen Standpunkt zum Thema zu distanzieren. Ich habe auch nirgendwo gerechtfertigt, dass der Neutralitätsbaustein im Artikel stehen muss. Ich habe lediglich die Bedenken des obigen Benutzers bestätigt. sebmol ? ! 14:00, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
P.S. Stilfragen sind übrigens keinesfalls ausschließlich subjektiv, wenn es um die Darstellung von Argumenten geht. Unter Verwendung verschiedener Stile ist es möglich, jedes Argument seriös oder lächerlich erscheinen zu lassen. Das wird auch wissenschaftlich untersucht, eine einfache Abkanzlung als "subjektiv" ist da nicht angebracht. sebmol ? ! 14:00, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Es findet keine Stellungnahme statt, es werden nicht Autorenstandpunkte wiedergegeben, sondern wissenschaftlich vielfach erforschte und begründete Standpunkte. Davon sind die Hauptargumente extrahiert und referiert, wie es für einen Überblicksartikel üblich und richtig ist.
Die direkte Gegenüberstellung dieser Hauptargumente ist unvermeidbar, wenn wir überhaupt über reale Diskussionen um die TS informieren wollen.
Allgemeine Diskussionen über mögliche Darstellungsweisen sind hier Fehl am Platz. Die Community hatte gegen den Stil der Darstellung nichts einzuwenden, Nachzügler können den Artikel gern zur Wiederwahl aufstellen und müssen spätestens dann stichhaltige, nicht auf "Eindrücken" basierende Argumente dafür nennen. Jesusfreund 14:06, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Du weichst vom Thema ab. Es geht nicht um den inhaltlichen Gehalt der wiedergegebenen Darstellungen, sondern die Art und Weise, wie das geschieht. Dass die Exzellenzdiskussion erfolgreich verlief, ist keine Garantie dafür, dass die Darstellung neutral ist, sondern dass der Artikel schlicht den Anforderungen an exzellente Artikel entspricht, die von den bewertenden Benutzern aufgestellt wurden. Ich will dem Artikel auch nicht diesen Status aberkennen, ich möchte schlicht zum Ausdruck bringen, dass die Beschreibung der Argumente tendenziös ist und verbessert werden muss. sebmol ? ! 14:17, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Thema ist hier die Verbesserung des Artikels. Insofern weicht dieser ganze Thread inklusive deiner Allgemeinplätze vom Thema ab, weil er bisher keinerlei konkrete und stichhaltig begründete Verbesserungsvorschläge aufweist. Meinungen einzelner Benutzer ersetzen keine Argumente für solche Änderungen. Jesusfreund 14:21, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

  1. http://www.deathpenaltyinfo.org/article.php?did=2165