Apostolischer Segen

Segensform in der römisch-katholischen Kirche
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Der apostolische Segen (Benedictio Apostolica seu Papalis) ist ein Segen in der römisch-katholischen Kirche, der vom Papst oder einem Diözesanbischof (von diesem bis zu dreimal im Jahr) erteilt werden kann. Sterbenden darf der Segen auch durch den Priester erteilt werden. Ebenso ist es einem neugeweihtem Priester erlaubt, den Segen am Ende seiner Primizmesse zu spenden. In Verbindung damit wird ein vollkommener Ablass erteilt. Seit 1967 ist auch der Radioempfang des vom Papst „urbi et orbi“ erteilten Segens wirksam, seit 1985 der Empfang über das Fernsehen ermöglicht wurde.

Die Bezeichnung „apostolisch“ bezieht sich auf den heiligen Petrus als Apostel, in dessen Nachfolge sich die Päpste sehen (Apostolische Sukzession).