Schulpflicht

gesetzliche Verpflichtung für Menschen, von einem bestimmten Alter an bis zu einem bestimmten Alter eine Schule zu besuchen
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. November 2003 um 23:49 Uhr durch 217.231.199.148 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Schulpflicht ist die Verpflichtung für Kinder ab einem bestimmten Alter die Schule zu besuchen. Dies muss durch die Erziehungsberechtigten (i.A. die Eltern) umgesetzt werden.

Allgemein beginnt die Schulpflicht mit dem 6. Lebensjahr und beträgt entweder 8 oder 9 Jahre. Für behinderte Kinder bestehen Sonderregelungen.


kleine Korrektur: Die Schulpflicht in Deutschland gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und in die Berufsschulpflicht. Die Vollzeitschulpflicht dauert in vier Bundesländern (darunter Berlin und Brandenburg) 10 Jahre, in den übrigen Bundesländern 9 Jahre. Daran schließt sich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Berufsschulpflicht an, die durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch ein reguläres Arbeitsverhältnis, den Besuch der gymnasialen Oberstufe oder eines berufsvorbereitenden 11. Schuljahres erfüllt werden kann.

Mehrere Bundesländer haben den Beginn der Vollzeitschulpflicht vorverlegt, so daß auch ein der 5jährigen bereits schulpflichtig ist.