Bundeszollverwaltung
Die Zollverwaltung wird aufgrund ihrer klassischen Filterfunktion und ihren grenzpolizeilichen Aufgaben seit jeher immer wieder mit dem Bundesgrenzschutz verwechselt und sie wurde in der Vergangenheit auch stets in die Richtung der Polizei gerückt; hierzu lässt sich sagen: Die deutsche Bundeszollverwaltung stellt als bedeutender Teil der Bundesfinanzverwaltung die Einnahmen von Bundessteuern sicher (sämtliche Verbrauchsteuern - Branntweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, usw., inklusive der Biersteuer, die aber dann an die Bundesländer abgeführt wird), sowie Einnahmen der Europäischen Union (99% aller Zölle werden an die EU abgegeben. 1% verbleibt als Aufwandsentschädigung und geht an den Bund). Der Zoll ist zudem für die Überwachung sämtlicher Einfuhren, Durchfuhren und Ausfuhren zuständig; er dient dem Washingtoner Artenschutzabkommen, achtet auf Waffen- und Drogeneinfuhren und filtert bei vielen anderen schädlichen Substanzen, verbotenen Gegenstände und illegalen Bargeldtransfers (Geldwäsche). Vereinfacht ausgedrückt, handelt es sich beim Zoll um das Finanzamt des Bundes, während der Bundegrenzschutz als Bundespolizei anzusehen ist.
Die Zollverwaltung arbeitet in vielen Bereichen eng mit Polizei und BGS/Bundespolizei zusammen, arbeitet aber völlig eigenständig in seinen klassischen und übertragenen Bereichen (z.B. Schutz des deutschen Festlandsockels in Nord- und Ostsee und Bekämpfung der Schwarzarbeit). Zudem ist der Wasserzoll zusammen mit anderen Behörden Bestandteil der Küstenwache und der Schifffahrtspolizei.
Aufbau der Zollverwaltung
Verwaltungsstruktur und Aufgaben der deutschen Zollverwaltung
Die deutsche Zollverwaltung ist dreistufig organisiert:
Oberste Verwaltungsstufe
Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen ist die Abteilung III für alle fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten der Zollverwaltung zuständig.
Mittlere Verwaltungsstufe
Bundes-Mittelbehörden sind die Oberfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt. Die Oberfinanzdirektionen verwalten zugleich als Landes-Mittelbehörden auch die Ländersteuern (Besitz- und Verkehrsteuern). Die jeweilige Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Oberfinanzdirektionen koordiniert und beaufsichtigt die Tätigkeit der nachgeordneten örtlichen Zollbehörden.
Örtliche Verwaltungsstufe
Die örtlichen Behörden sind die Hauptzollämter mit ihren Dienststellen (Zollämter, Zollkommissariate) und die Zollfahndungsämter (mit Außenstellen). Sie sind für die Durchführung der Zollaufgaben zuständig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist bei den Haupzollämtern angesiedelt (Sachgebiet E).
Verwaltungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Abteilung III
- Zollkriminalamt
- Zentrale Unterstützungseinheit Zoll (ZUZ)
- Zollfahndungsämter
- Gemeinsame Ermittlungsgruppen Rauschgift Zoll/Polizei (GER)
- Observationseinheiten Zoll (OEZ)
- Außenstellen
- Oberfinanzdirektionen (OFD)
- Bundeskassen (BK)
- Zollzahlstellen (ZZ)
- Nebenzollzahlstellen (NZZ)
- Zollzahlstellen (ZZ)
- Hauptzollämter (HZA, Binnenzolldienst)
- Zollämter (ZA, Binnenzolldienst/Grenzabfertigungsdienst)
- Abfertigungsstellen/Abfertigungsgruppen (Abfst/AbfGrp, Grenzabfertigungsdienst)
- Zollkommissariate (ZKOM, Grenzaufsichtsdienst)
- Landzoll (GAD, Grenzaufsichtsdienst)
- Wasserzoll (WZD, Grenzaufsichtsdienst)
- Grenzaufsichtsstellen (GAST, Grenzaufsichtsdienst)
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS, Binnenzolldienst) - Sachgebiet E - ehemals: BillBZ
- Mobile Kontrollgruppen (MKG, Binnenzolldienst) - Sachgebiet D
- Außenprüfung und Steueraufsicht - Sachgebiet D
- Zollämter (ZA, Binnenzolldienst/Grenzabfertigungsdienst)
- Bundeskassen (BK)
- Zollkriminalamt
Weblinks