Geheimnisverrat

Art von Verrat
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Geheimnisverrat wird neben Fahnenflucht als eines der schwersten Vergehen angesehen, dessen man sich im Militär, Polizei, Justiz oder sonst irgendwo im Staatsdienst schuldig machen kann, da diese als Straftat anzusehende Handlung durch eine zu Stillschweigen, das heißt zur Wahrung von Geheimnissen vereidigte Person erfolgt. Daher sind die Strafmaße in solch einem Falle besonders hoch. Sie können variieren zwischen hohen Haftstrafen bis hin zur Todesstrafe.

Anmerkung: Die Todesstrafe gibt es in Europa seit ca. 1970 nicht mehr. Dennoch war im Zweiten Weltkrieg Geheimnisverrat kein seltenes Delikt, welches zu Hinrichtungen oder Erschießungen führte. In einigen Ländern steht auf Geheimnisverrat noch heute die Todesstrafe.

Geheinmisverrat gibt es aber auch in der Wirtschaft, wenn innerbetriebliche Angelegenheiten unbefugt an Dritte weitergegeben werden. In der Regel führt das wenigstens zur außerordentlichen Kündigung der betreffenden Person bzw. Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

Im ARD Ratgeber Recht gibt es zum Geheimnisverrat folgende Erklärung, welche die Rechtslage in Deutschland schildert: "Geheimnisverrat. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Angestellter, Arbeiter oder Lehrling eines Geschäftsbetriebs ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, daß ihm im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an jemand zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Geschäftsbetriebs Schaden zuzufügen, mitteilt. Der Versuch ist strafbar." Vergleiche: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.§17.