Der mittlere Dienst ist eine Laufbahn im Beamtentum. Grundvoraussetzung für den Einstieg in den mittleren Dienst ist die mittlere Reife.
Die Ausbildung ist mit zwei Jahren zwar zeitlich relativ kurz, inhaltlich jedoch straff gegliedert und anspruchsvoll.
Dem mittleren Dienst sind die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 des Bundesbesoldungsgesetzes zugeordnet.
- A 5 Assistent (wird nicht mehr vergeben)
- A 6 Sekretär
- A 7 Obersekretär
- A 8 Hauptsekretär
- A 9 Amtsinspektor/Betriebsinspektor
Beispielhafte Verwendung in der Bundeszollverwaltung: Zollassistent (nicht mehr vergeben), Zollsekretär, Zollobersekretär/Zollschiffsobersekretär, Zollhauptsekretär/Zollschiffshauptsekretär, Zollbetriebsinspektor/Zollschiffsbetriebsinspektor.
Beamte des mittleren Dienstes sind im Bereich der vorbereitenden, teilweise auch ausführenden, Sachbearbeitung tätig.
Siehe auch: Einfacher Dienst, Gehobener Dienst, Höherer Dienst Vorlage:Stub