Anerkannte Regeln der Technik

technische Regeln oder -klauseln für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen
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Der juristische Begriff der (allgemein) anerkannten Regeln der Technik findet sich in vielen Vorschriften und Verträgen.

Man versteht darunter alle auf Erkenntnissen und Erfahrungen beruhenden geschriebenen und ungeschriebenen Regeln der Technik, deren Befolgung beachtet werden muss und die in zugehörigen Fachkreisen bekannt sind.
Sie werden als richtig anerkannt, beruhen auf wissenschaftlichen Grundlagen und haben sich in der Praxis bewährt.
Sie finden sich zum Beispiel in technischen Regelwerken, wie den Normen oder fachlichen Richtlinien.

Von den allgemein anerkannten Regeln der Technik unterscheidet sich der Begriff Stand der Technik, er stellt tendenziell eine Führungsposition der technischen Entwicklung dar. Der Stand der Technik bildet damit ein höheres Anforderungsniveau, als die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die dritte Stufe der Leistungsskala ist mit dem Stand von Wissenschaft und Technik erreicht. Damit werden technische Spitzenleistungen umschrieben, die wissenschaftlich gesichert sind.

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