Römisch-deutscher Kaiser

Kaiser des Heiligen Römischen Reiches
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Dezember 2004 um 15:34 Uhr durch Maclemo (Diskussion | Beiträge) (Augustus-Absatz aus Rex Romanorum). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Römisch-deutscher Kaiser ist die in der neueren Literatur, so auch in der Wikipedia verwendete Bezeichnung für die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Die Terminologie vermeidet Verwechslung mit den Kaisern der Römerzeit, aber auch mit dem preußischen Königtum beziehungsweise den modernen deutschen Kaisern. Beides waren die mittelalterlichen Herrscher nicht.

Diese Herrscher sahen sich allerdings durchaus in direkter Nachfolge der römischen Caesaren. Im Heiligen Römischen Reich sprach man seit dem 11. Jahrhundert vom Rex Romanorum (König der Römer) bzw. vom Kaiser der Römer und seit 1508 vom „Erwählten Römischen Kaiser“. Die Anknüpfung an das alte römische Reich hatte auch heilsgeschichtliche Gründe. Nach dem Glauben des Mittelalters gäbe es vier Weltreiche. Das vierte wurde mit dem römischen Reich identifiziert. Dieses war im Westen untergegangen, im Osten jedoch bestand es auch verfassungsrechtlich fort (Byzanz). Durch die Translatio-Imperii-Theorie war nun das Kaiserreich von Byzanz auf Karl den Großen und später auf Otto I. gekommen. Damit waren die Deutschen die Nachfolger der Römer.

Umgangssprachlich und in der älteren Literatur wurde die Bezeichnung deutscher Kaiser verwendet, doch ist diese spezifische Betonung des Deutschen aufgrund des übernationalen Charakters nicht gerechtfertigt. Im 18. Jahrhundert schlichen sich solche Bezeichnungen aber sogar in offizielle Dokumente ein.

Gültige alternative Formulierungen wären „Kaiser des Heiligen Römischen Reiches“ beziehungsweise „Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“. Der Zusatz „Deutscher Nation“ taucht allerdings erst gegen 1450 auf. Verstärkt taucht die Betonung der deutschen Nation erst in der Reformationszeit auf, als das Imperium in Italien de facto nicht mehr vorhanden war und im Prinzip auf größtenteils deutschsprachige Gebiete bezogen war. Auch im Abwehrkampf gegen Karl den Kühnen von Burgund wird diese Terminologie verwendet.

Von den Kurfürsten wurde der König gewählt, der dasnn entweder vom Papst zum Kaiser gekrönt wurde oder in der Frühen Neuzeit in das Kaiseramt nachrückte. Der Königstitel bis zur Ottonenzeit lautete Rex Francorum (König der Franken bzw. Ostfranken), danach Römischer König.

Nach der Kaiserkrönung wurde die Titulatur ergänzt um den kaiserlichen Zusatz semper Augustus - „immer Mehrer des Reiches“, da man Augustus vom lateinischen Verb augere (deutsch: vermehren, vergrößern) ableitete. Der Begriff Mehrer stand dabei für die Pflicht des Herrschers, die Rechte des Imperiums zu schützen und zu erhalten. Konkret bedeutete dies, dass man der Entfremdung von Reichsrechten wie Regalien (wie in Italien) oder dem Verlust von Gebieten (wie im westlichen Grenzraum an Frankreich) zu verhindern hatte. Allerdings wurde dieser Zusatz zum Teil auch vor der Kaiserkrönung gebraucht.


Literatur

Artikel "Heiliges Reich" im Lexikon des Mittelalters (LexMA IV, Sp. 2025 ff.).