Leerzeichen in Komposita

fehlerhafte Trennung zusammengesetzter Wörter
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Deppenleerzeichen ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für den Rechtschreibfehler, bei dem ein Kompositum in einzelne, durch Leerzeichen getrennte Wortglieder zerlegt wird. Im Deutschen werden Komposita jedoch entweder zusammengeschrieben, oder die einzelnen Wortglieder werden durch Bindestriche gekoppelt.

Schild in Hamburg
Deppenleerzeichen aus den 1980ern
Schild nahe der Uni Wuppertal: für Großveranstaltungen weicht man auf die Uni Halle (gemeint ist die Uni-Halle) aus.

Beispiele dieser falschen Schreibweise sind Service Partner, Herren Bekleidung oder Diplom Volkswirt. Diese Schreibung ist sowohl nach alter als auch nach neuer deutscher Rechtschreibung falsch.

Eine unter sinngemäßer Verwendung des Begriffs Deppenleerzeichen theoretisch ebenfalls mögliche Schreibweise, bei der die nicht am Anfang stehenden Substantive des Kompositums weiterhin einen kleinen Anfangsbuchstaben behalten, ist sehr selten.

Vorkommen

Wesentlich älter als der Begriff ist die Erscheinung selbst. Allerdings ist nicht jede Leerzeichensetzung, die den jeweiligen Rechtschreibregeln widerspricht oder widersprochen hat, als Deppenleerzeichen zu bezeichnen. Sie kann auch andere Gründe haben (siehe den Abschnitt Ursachen).

Der Schriftsteller Arnolt Bronnen gebrauchte in seinem Roman O.S. eine Privatorthographie, zu der auch die Getrenntschreibung von Komposita gehörte. In seiner Rezension des Romans bemerkt Kurt Tucholsky dazu:

„Dann aber wollen wir von arnolt bronnen sprechen, bei dem dieser Deutsche Rechtschreibungssieg nicht nur eine gesuchte Äußerlichkeit ist wie die, alle zusammengesetzten Wörter auseinanderzureißen und die Teile ohne Bindestrich hinzusetzen: welch ein Bock Mist.“

Peter Panter: Ein besserer Herr, in: Die Weltbühne, Nr. 26, 25. Juni 1929, S. 935, URL:[1]

Erich Kästner soll sich dazu einmal in dem Sinne geäußert haben, er schreibe seinen Namen im täglichen Leben auch ohne Bindestrich – daher ziehe er bei Benennung nach Personennamen wie bei Erich Kästner-Schule diese Schreibweise vor.

Sehr häufig anzutreffen ist der Fehler überall dort, wo Komposita ganz oder teilweise aus dem Englischen entlehnt sind, des Weiteren in den Bereichen, in denen Namen für Unternehmen und Produkte in Zusammensetzung benutzt werden (hier zum Teil beabsichtigt, siehe Abschnitt Ursachen).

Leerzeichen können auch für Wortspiele genutzt werden. So warb Mazda 2005 mit dem Werbespruch (der den sportlichen Anspruch des Fahrzeugs unterstreichen sollte) „Mehr Sport wagen“ für einen Kombi, die Kondomkampagne Mach's mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit Lieblings Farben.

Ursachen

Einfluss des Englischen

Als Hauptursache für das in den letzten Jahren vermehrte Vorkommen wird oft die zunehmende Anglisierung der deutschen Sprache angenommen[1]. Im Englischen werden Komposita in der Regel getrennt geschrieben. Beim Übertragen von englischen Texten ins Deutsche (auch und gerade bei maschineller Übersetzung) kann es passieren, dass die Leerzeichen irrtümlich übernommen werden: aus car wash wird Auto Wäsche[2].

Wettbewerbsrecht, Markenrecht

Viele Unternehmen legen Wert darauf, dass ihre Firma oder Marke im Druckbild als Teil ihrer Corporate Identity möglichst unverändert erscheint. Das hat juristische Gründe und hängt mit dem Schutz des jeweiligen Begriffs zusammen. Begriffe können ihren Markenschutz als Wortmarke verlieren, wenn das Wort die Herkunftsfunktion der Marke nicht mehr erfüllt, also die Verbraucher nicht konsequent auf die Eigenschaft als Marke hingewiesen werden und der Begriff klar unterscheidbar eindeutig verwendet wird. Mithin ist der Markeninhaber besonders in diesen Fällen gezwungen, seine Marke konsequent durchzusetzen und auch das optische Erscheinungsbild des Wortes abzugrenzen[3]. In Unternehmensveröffentlichungen wird daher statt des Namens häufig das Firmenlogo gesetzt (Volkswagen Partner). Hierdurch ergibt sich nach dieser Interpretation zwangsläufig Getrenntschreibung.

Die Bezeichnungen vieler Verlage können ebenfalls auf diese Begründung zurückgeführt werden (Beispiel: Carl Hanser Verlag), weil es sich dabei um Unternehmensbezeichnungen (Firmen) handelt.

Unternehmensbezeichnungen (Firmen) sind im Zweifel dann, wenn es sich um Bezeichnungen handelt, die in amtlichen Registern eingetragen sind, exakt wiederzugeben. Juristen argumentieren, damit bleibe der jeweils Verantwortliche (Rechtsträger, Gesellschaft) klar erkennbar, und das Unternehmen werde auch besser von anderen Unternehmen ähnlichen Namens unterscheidbar.

In der Werbung und in Anzeigen wird die Getrenntschreibung teilweise bewusst genutzt, um Aufmerksamkeit auf (insbesondere nicht am Anfang des Kompositums stehende) Wörter zu lenken (etwa bereits in den 1970er-Jahren Volkswagen Original Teile, hier kommt das Wort Original mehr zur Geltung), häufig aber auch unbewusst aufgrund von Nachlässigkeit oder mangelnden Rechtschreibkenntnissen (Damen Strümpfe, Garten Handschuhe). Wenn die Produktbezeichnungen auf Verpackungen aus Platzgründen auf mehrere Zeilen aufgeteilt werden, wird inzwischen fast immer auf den Bindestrich verzichtet, weil dieser nach Ansicht einiger Verpackungsdesigner die Optik störe (Beispiele: Frühlings Gemüse Suppe, Frucht Joghurt); hierbei ist allerdings nicht eindeutig, ob zwischen den einzelnen Wörtern ein Leerzeichen eingefügt (und nur nicht sichtbar) ist oder ob hier (genauso falsch, aber nicht zum Begriff Deppenleerzeichen gehörend) nur der Trennstrich weggelassen wurde.

Auch im redaktionellen Teil von Zeitungen und Zeitschriften wird die in der Werbung verwendete Schreibweise oft übernommen, da die Unternehmen dieses wünschen und als Anzeigenkunden ihren Einfluss geltend machen.

Missverstandene Rechtschreibreform

Eine weitere mögliche Ursache kann in den – 2006 teilweise wieder zurückgenommenen – Regeln zur Getrennt- und Zusammenschreibung der Rechtschreibreform von 1996 liegen. Darin wurde eine vermehrte Getrenntschreibung von Verben und Adjektiven vorgeschrieben. Dies wird vereinzelt irrtümlich so interpretiert, dass jetzt alles getrennt geschrieben werden dürfe oder gar müsse.

Abweichende amtliche Schreibvorgaben in Österreich

In Österreich bestanden bei der Benennung von Verkehrsflächen über Jahrzehnte abweichende Regeln für die Setzung von Bindestrichen:

In Wien waren nach einem Beschluss des Stadtrats vom 19. Juni 1907 nach Personen benannte Straßen mit Leerzeichen zu schreiben: Johann Strauß-Gasse, Johann Nepomuk Berger-Platz usw. Dieser Praxis in ihrer Reichshaupt- und Residenzstadt folgten viele Orte der damaligen österreichisch-ungarischen Monarchie. Die Setzung von Leerzeichen statt Bindestrichen wurde in diesen Fällen zum Teil der amtlichen österreichischen Rechtschreibregeln. In den Schulen wurde danach noch über Generationen nach diesen Regeln unterrichtet, siehe Österreichisches Wörterbuch[4]. Als Grund für die Schreibweise ohne Bindestrich wurde genannt, dass in diesen Zusammensetzungen der Bindestrich die Aufgabe habe, eine selbstständige Wortgruppe mit einem anderen Wort zu verbinden. Es bestehe kein Zweifel, dass es sich bei der Abraham a Sancta Clara-Gasse in der Wiener Innenstadt nicht um eine Claragasse, sondern um die nach dem Prediger Abraham a Sancta Clara benannte Gasse handle[5]. Zumindest in den Jahren ab 2006 folgt die offizielle Schreibung von Straßennamen jedoch den Regeln der alten wie neuen Rechtschreibung (Johann-Strauß-Gasse). Die Bezeichnungstafeln werden erst bei zusätzlichem Bedarf umgestellt, sodass die ältere Praxis noch auf längere Zeit im Straßenbild und in Landkarten sichtbar bleiben wird.

Die Rechtschreibregeln des Duden sahen in diesen Fällen stets die Schreibung mit Bindestrichen („Durchbindung“) auch bei mehrteiligen Personennamen vor (Doppelkuppelung)[6]. Das wurde auch in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts trotz der amtlich genehmigten anderen Regelung in Österreich unverändert so publiziert[7]. Das Österreichische Wörterbuch wich aus historischen Gründen bewusst in diesem wie einigen anderen Punkten von den Regeln des Duden ab bzw. ignorierte der Duden die österreichische Variante[8]. Leerzeichen in älteren topografischen Bezeichnungen, zumindest in Österreich, können auf diese Situation zurückzuführen sein.

Die Schreibweise bei Eigenschaftswörtern darf damit nicht verwechselt werden: Eine Straßenbezeichnung wird selbst dann nicht mit Bindestrich versehen, wenn das Eigenschaftswort von einem Namen abgeleitet ist[9]: Breite Gasse, Große Querallee, Leipziger Straße, Potsdamer Platz, Breitenfurter Straße[10], Triester Straße usw. Ein Bindestrich ist nur bei mehrteiligen Zusammensetzungen und Aneinanderreihungen aus Wortgruppen verpflichtend[11].

Abweichende offizielle Schreibweise in der Schweiz

Die heutige geltende offizielle Schreibweise von Straßennamen in der Stadt Zürich folgt dem oben erläuterten Wiener Beispiel von 1907: Name und Vorname einer Person werden nicht mit Bindestrich aneinander gekoppelt. Schreibweisen wie Max Bill-Platz oder Alfred Escher-Strasse entsprechen dem offiziellen auch auf Straßentafeln geführten Standard.

Technische Schwierigkeiten am Beginn elektronischer Textverarbeitung

In Texten aus den Jahren ca. 1965 bis 1975 können unnötige Leerzeichen auf den damaligen technischen Stand bei der maschinellen Textverarbeitung zurückgeführt werden:

In diesen Jahren, in denen EDV-Anlagen erstmals nicht bloß für rechnerische/statistische Aufgaben, sondern auch zur Darstellung von Tabellen und Texten verwendet wurden, gab es weitgehend keine Silbentrennungsprogramme. Zeilenumbrüche erfolgten bei Leerzeichen oder gar mitten in der Zeichenfolge. Wenn nun ein Begriff wie Südautobahn in einer schmalen Tabellenspalte unterzubringen war, kam es vor, dass von Technikern hinter Süd bewusst ein (an sich falsches) Leerzeichen eingefügt wurde, um damit einen Zeilenumbruch auszulösen und Trennungen mangels Silbentrennungsprogramm wie Süda-utob-ahn oder Sueda-utoba-hn in Texten aus Schriften gleicher Schrittweite zu vermeiden. Solcherart entstandene Zwischenräume sind keine Deppenleerzeichen, sondern Zeilenumbruchanweisungen aus der Frühzeit der Textverarbeitung. Wenn das für spätere Druckausgaben in der Setzerei und bei der Korrektur übersehen und nur der dadurch z. B. entstandene kleingeschriebene Wortteil autobahn auf Autobahn bzw. Sued auf Süd verbessert wurde, entstanden Zeichenfolgen, die auf den ersten Blick dem Lemma entsprechen. Diese Situation kam vermehrt in Arbeitsbereichen vor, die technische Schwerpunkte aufwiesen oder in denen weniger Wert auf exakte Textdarstellung gelegt wurde.

So befinden sich im österreichischen Bundesstraßengesetz 1971 in der offiziellen Bezeichnung[12] der Autobahnen und Bundesstraßen Leerzeichen in Straßennamen an Stellen, die von der Rechtschreibung her betrachtet falsch sind: Süd Autobahn, Mühlkreis Autobahn usw. Das kann mit der geschilderten technischen Situation zusammenhängen.

Nichterkennung in der Rechtschreibprüfung

Eine automatische Rechtschreibprüfung kennzeichnet die getrennte Schreibweise fast nie als falsch, da das Programm nicht erkennen kann, dass das Wort zusammengeschrieben werden muss – so sind im obigen Beispiel Auto Wäsche die beiden Teilwörter für sich allein betrachtet durchaus korrekt. Vielfach zeigen die Programme sogar die zusammengesetzte richtige Schreibweise als falsch an, da die meisten Rechtschreibprüfprogramme mit festen Wortlisten arbeiten, die aber aufgrund der unbegrenzten Anzahl an möglichen Komposita in der deutschen Sprache nie vollständig sein können. Beispiel: Die Rechtschreibprüfung von Open Office Writer markiert das Wort "Rotwein" als falsch und schlägt "Rot wein" als Korrektur vor.

Sprachfluss

Viele Leser empfinden Deppenleerzeichen als unästhetisch und den Lesefluss störend, weil ein zusammengesetzter Begriff (Kompositum) nicht mehr als solcher erkennbar ist. Zudem ist der Sinn des gemeinten Begriffs gegenüber der korrekten Zusammenschreibung oder einer Schreibweise mit Bindestrichen bisweilen vieldeutig oder verändert. Unfreiwillig komisch ist beispielsweise die Werbung eines Mobiltelefonanbieters, der mit „24 Monate ohne Grund Gebühr“ warb.

Schließlich kann die Schreibweise mit Leerzeichen auch zu veränderter Betonung führen. Der Hauptakzent eines zusammengesetzten Wortes liegt im Deutschen normalerweise auf dem ersten Teilwort. Beispielsweise liegt der Hauptakzent bei Stadtbahnwagen auf Stadt- ([ˈʃtatbaːnˌvaːgn̩]). Ein Deppenleerzeichen führt hingegen zu einem weiteren (falschen) Hauptakzent, beispielsweise in Stadtbahn Wagen auf Wagen ([ˌʃtatbaːnˈvaːgn̩]). Auf diese Weise entstehen in gesprochener Sprache häufig sogenannte Holzwegsätze.

Eigennamen im Kontext des Regelwerks zur deutschen Rechtschreibung

Im Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung wird darauf hingewiesen, dass Eigennamen nicht an die orthographischen Regeln gebunden sind und daher deren Schreibung davon abweichen kann. In den Vorbemerkungen des Abschnitts C. Schreibung mit Bindestrich heißt es:

Die Schreibung mit Bindestrich bei Eigennamen entspricht nicht immer den folgenden Regeln, so dass nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Zusammensetzungen aus Eigennamen und Substantiv zur Benennung von Schulen, Universitäten, Betrieben, Firmen und ähnlichen Institutionen werden so geschrieben, wie sie amtlich festgelegt sind.[13]

Dennoch wird von manchen auch die Durchkopplung solcher Eigennamen (z. B. Auto Teile Unger zu Autoteile Unger, Einstein Forum zu Einstein-Forum) gefordert, zumal die Bedeutung eines Namens durch eine Getrenntschreibung verkehrt werden kann. So ist zum Beispiel die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle eine Kontrollinstanz und keine Unterhaltungssoftware, wie man nach dem Lesen des Namens glauben könnte. Und das Schiller Theater müsste eigentlich das Theater des imaginären Städtchens Schill sein und nicht an Schiller erinnern.

Behördliche Namensschreibweisen folgen den jeweiligen Regeln, die von der amtlichen Rechtschreibung abweichen können. Das betrifft auch die Setzung von Zwischenräumen oder Bindestrichen. Schreibweisen der Standesämter (Personenstandsbehörden) dürfen nicht zwecks Vermeidung von Leerzeichen „verbessert“ werden[14].

Einzelnachweise

  1. „Der Einfluss anderer Sprachen auf das Deutsche“.
  2. Artikel aus der ZEIT vom Mai 1996 über aktuelle Sprachentwicklungen im Deutschen.
  3. Marke (Rechtsschutz) Grundsätze und Beispiele.
  4. „Österreichisches Wörterbuch“. Herausgegeben im Auftrage des Bundesministeriums für Unterricht. Mittlere Ausgabe. 22., durchgesehene Auflage. Österreichischer Bundesverlag, Verlag für Jugend und Volk, Wien. Mit Erlass des Bundesministeriums für Unterricht vom 17. Oktober 1951, Zl. 48.023-IV/15/51, zum Unterrichtsgebrauch an allen Schulen zugelassen.
  5. Österreichisches Wörterbuch, 22. Auflage, S. 41* oben (die mit * versehenen Seiten enthalten die Rechtschreibregeln, das Wörterverzeichnis begann selbstständig mit der Seite 1).
  6. Otto Basler: Der Große Duden. Rechtschreibung der deutschen Sprache und der Fremdwörter nach den für das Deutsche Reich, Österreich und die Schweiz gültigen amtlichen Regeln. 11. neubearbeitete und erweiterte Auflage, Bibliographisches Institut Leipzig 1934. Seite 20* Punkt VII.
  7. Horst Klien: DUDEN. Rechtschreibung der deutschen Sprache und der Fremdwörter. Bearbeitet von der Duden-Schriftleitung des bibliographischen Institutes Leipzig. 13. Auflage. Lizenzausgabe für Österreich. Globus Verlag Wien (sic!) 1952, Seite 29*.
  8. Zur Geschichte der Rechtschreibung in Österreich. In: Österreichisches Wörterbuch. 40. neu bearbeitete Auflage 2006. Herausgegeben im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. ISBN 978-3-209-05511-8. Seite 1003.
  9. So bereits Basler: Duden, Leipzig 1934. Seite 15* Anmerkung 1 Punkt 3.
  10. Oder „Breitenfurterstraße“: Die amtliche Schreibung von Zusammensetzungen mit einem geografischen Eigennamen, die ihrerseits zu einem geografischen Eigennamen geworden sind, kann von der amtlichen Rechtschreibung abweichen: E 2 zu § 46 der amtlichen Regelung.
  11. Österreichisches Wörterbuch, 40. Auflage 2006, Seite 842.
  12. Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971), Verzeichnis 1. Bundesgesetzblatt Nr. 286/1971, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2006. www.ris.bka.gv.at.
  13. Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis entsprechend den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung, Überarbeitete Fassung des amtlichen Regelwerks 2004, München und Mannheim, Februar 2006. PDF.
  14. E 1 zu § 46 der amtlichen Regeln: Die standesamtliche Schreibung mehrteiliger Personennamen kann von dieser Regelung abweichen.

Siehe auch