Balduin V. (Hennegau)

Graf von Hennegau, Flandern und Namur
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Balduin V. (* 1150; † 17. Dezember 1195) war Graf von Hennegau seit 1171, als Balduin VIII. Graf von Flandern seit 1191, als Balduin I. Markgraf von Namur seit 1189. Namur erhielt er als (postumes) Erbe seine Mutter Alice von Namur, Flandern durch seine Heirat mit Margarete von Flandern 1169.

Balduin V. führte eine Auseinandersetzung um die Grafschaft Luxemburg, die durch die lange Kinderlosigkeit seines Onkels, Heinrich der Blinde, Graf von Luxemburg ausgelöst wurde. Heinrich hatte 1157 Lauretta von Elsass geheiratet, die Tochter von Dietrich von Elsass, Graf von Flandern, und Sibylle von Anjou. Die Ehe ging 1163 kinderlos auseinander, weshalb Heinrich seinen Schwager Balduin IV. als seinen Erben einsetzte, was aber zu Balduins Lebzeiten nicht mehr zu Konsequenzen führte.

1171 heiratete Heinrich IV. erneut, Agnes von Geldern, die ihm 1186 eine Tochter gebar, Ermesinde, was in Heinrichs Erbschaftsplanung nun zu Problemen führte, da er der Überzeugung war, dass sein Erbversprechen nun hinfällig sei. Balduin V. hingegen wollte auch das diesem zugestandene Erbrecht behaupten. Kaiser Friedrich Barbarossa war daraufhin gezwungen zu schlichten:

  • Balduin V. sollte die Grafschaft Namur bekommen,
  • Ermesinde sollte die Grafschaften Durbuy und Laroche erben,
  • Die Grafschaft Luxemburg sollte zurück an den Kaiser fallen, da es keine männlichen Erben gab.

Balduin und Margarete hatten sieben Kinder:


VorgängerAmtNachfolger
PhilippGraf von Flandern
1191-1194
Baluin IX.
VorgängerAmtNachfolger
Balduin IV.Graf von Hennegau
1171-1195
Baluin VI.