Bundesgrenzschutz
Der Bundesgrenzschutz (BGS) war eine Polizei der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde mit dem BGS-Gesetz vom 16. März 1951 gegründet und unterstand dem Bundesinnenministerium. Ursprünglich hatte der Bundesgrenzschutz nur den spezialpolizeilichen Auftrag der Grenzsicherung, erhielt dann aber zunehmend schutzpolizeiliche Aufgaben, wurde flächendeckend ausgebaut und erhielt Kompetenzen für kriminalpolizeiliche Ermittlungen. Im Juli 2005 wurde er in Bundespolizei umbenannt.


Aufgaben
Neben dem Schutz der Zonengrenze hatte der Bundesgrenzschutz auch folgende Aufgaben, die von der Bundespolizei weitergeführt werden:
- grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes: polizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und aus der Luft; polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt sowie der Grenzfahndung; die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen, im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 50 km
- Aufgaben der Bahnpolizei (ab 1992, in Ostdeutschland ab 1990)
- Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (ab 1992)
- Schutz von Verfassungsorganen des Bundes und von Bundesministerien
- Aufgaben auf See
- polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall
- Mitwirkung an polizeilichen Aufgaben im Ausland unter Verantwortung der Vereinten Nationen (UN), der Europäischen Union (EU) oder anderer internationaler Organisationen
- Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes der Polizei beim Deutschen Bundestag
- Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland
- Unterstützung des Bundeskriminalamtes (BKA) im Schutz- und Begleitdienst (Personenschutz)
- Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik
- Unterstützung der Polizeien der Bundesländer, insbesondere bei Großeinsätzen
- Hilfeleistung bei Katastrophen und besonderen Unglücksfällen einschließlich Luftrettungsdienst
- Schutz der Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa
Dienstkleidung
Im April 1951 wurde hastig eine erste provisorische Uniform eingeführt. Vorschriften, Formulare oder Schreibmaschinen, welche eine Verwaltung möglich machten, gab es zunächst nicht.
Dienstanzug 1951
- Rundbundbluse („Eisenhowerjacke“)
- Keilhose aus leichtelastischem Stretchmaterial und Bergmütze; beides aus Beständen der deutschen Gebirgsjäger, Farbe: graugrün
- Kunststoffmantel mit ausknöpfbarem Futter („Blechmantel“)
- Hemd („Gummihemd“), Farbe: graugrün
- Brauner Leibriemen und braune Schnürschuhe für Offiziere, Meister/SB
- Schwarzer Leibriemen und schwarze Schuhe für alle Polizeivollzugsbeamte
- Stahlhelm: umgespritzter Stahlhelm der Wehrmacht
- Ausrüstung und Bewaffnung: aus Beständen der Wehrmacht, Karabiner 1898
Am 19. September 1951 wurde der „Paßkontrolldienst“ als Teil des BGS gegründet und am 1. April 1961 in „Grenzschutzeinzeldienst“ umbenannt. Im Mai 1970 musste der Grenzschutzeinzeldienst (GSE) seine blauen Kontrolldienstuniformen gegen die grau-grünen Uniformen der Verbände eintauschen. Im Oktober 1970 erhielt der GSE das Ärmelband „Grenzschutzeinzeldienst“ sowie weiße Schirmmützen, um sich vom BGS deutlicher zu unterscheiden.
Am 18. Mai 1976 wurde in Angleichung an die Länderpolizei eine neue Uniform vorgestellt, welche der Modeschöpfer Heinz Oestergaard entworfen hatte. Da der BGS jedoch der einzige Polizeiverband der Bundesrepublik war, der im Verteidigungsfall den völkerrechtlichen Schutz des Kombattantenstatus besaß, behielt er neben den am 1. Juli 1976 im Bundestag beschlossenen neu eingeführten Polizeidienstgradbezeichnungen (z. B. wurde aus Offizieren im BGS nun Kommissare und Inspekteure) seine bisherigen Schulterstücke. Der Kombattantenstatus war für den BGS zwischen 1965 bis einschließlich 1994 gesetzlich festgeschrieben.
Zur Dienstbekleidung gehörten bis 1976 auch gekürzte schwarze lederne Knobelbecher, ähnlich Modell 39 der Wehrmacht, aber verbessert und an der Außenseite mit schwarzlackierten Aluminiumverschlüssen zur Größenverstellung versehen. Die Stiefel waren zuletzt mit einer Gummisohle versehen.
2001 wurden die grünen Hosen, welche 1976 eingeführt worden waren gegen die beigefarbenen der Länderpolizei eingetauscht.
Stahlhelm
Nach den ersten Jahren wurde dann bis 1990 ein Helm getragen, der dem Stahlhelm M 40 der Wehrmacht sehr ähnlich sah, doch es gab deutliche Bauunterschiede. Insgesamt wurden in den Jahrzehnten drei Versionen dieses BGS-Helms hergestellt. In der ältesten Bauart saß das Helmfutter höher und somit der Helm tiefer im Gesicht des Trägers als beim Wehrmachtshelm. Das mittlere Modell orientierte sich beim Helmfutter am Bundeswehrhelm und bei dem zuletzt getragenen Muster verzichtete man auf die typischen Lüftungslöcher. Die BGS-Helme waren im Farbton RAL 6012 Schwarzgrün gespritzt. Zu dem Helm konnten Tarnnetze oder Helmtarnüberzüge getragen werden. Diese Überzüge waren zunächst den Splittertarnüberzügen der Wehrmacht ähnlich. Das verwendete Splittertarn (eigentlich „Buntfarbenaufdruck“ genannt) selber war bereits 1931 zunächst nur für die Heereszeltbahn in der Reichswehr eingeführt worden und blieb beim BGS bis 1962 in Gebrauch. Doch bereits 1952 hatte der Bundesgrenzschutz ein vom Sumpftarnmuster 44 bzw. 43 abgeleitetes Muster für Kampfanzüge und Zeltbahnen eingeführt, das ebenfalls zu Helmtarnüberzügen verarbeitet wurde. 1976 stellte man die Produktion der Kampfanzüge im Tarnmuster ein. Anzugteile sind aber noch auf Fotos der 1980er Jahre zu sehen und Helmtarnüberzüge waren bei Sondereinheiten noch im Jahr 2000 im Gebrauch. Das letzte Helmmodell wurde - genau wie späte Dreieckszeltbahnen - im Farbton Blaugrau ausgegeben. Im Oktober 1952 wurde der Bundesadler - der bis in die 1970er Jahre ohne den Schriftzug „Bundesgrenzschutz“ blieb - als Ärmelabzeichen auf Waffenrock und Mantel eingeführt.
Splittertarn- und Sumpftarnfelduniform
Nach Gründung des Bundesgrenzschutzes am 16. März 1951 wurde zunächst das noch aus Reichswehrzeiten stammende Tarnschema „Splittertarn“ für Ausrüstungsgegenstände und Tarnuniformen im BGS verwendet, jedoch nach Einführung des Sumpftarnmusters 1952 langsam ersetzt. Das Splittertarnmuster war bis 1962 zumindest auf Zeltbahnen noch zu sehen. Beide Muster wurden also zumindest teilweise eine Zeitlang parallel getragen. Angehörige des Bundesgrenzschutzes haben das Sumpftarnmuster bei Aufträgen zu Aufklärungszwecken an der Grenze zur DDR und bei Übungen im Gelände verwendet. Vom Tarnschema Sumpftarn gab es beim BGS drei Varianten.
1952 bis 1959 In der ersten Variante wurden die beigegrauen Flecken in unregelmäßigen Formen auf dem graubeigen Grund angeordnet. Die rotbraunen Flecken darüber eingestreut, wobei sich die beiden Flecken nicht überschnitten. Die unregelmäßig den gesamten Stoff überziehenden Linien, welche zuletzt aufgedruckt wurden, lösten die Formen zusätzlich auf.
Beim ersten BGS-Sumpftarn I, lassen sich die eingesetzten Farben folgendermaßen definieren.
- Grundton: RAL 1019 Graubeige
- rötliche Flecken: RAL 8012 Rotbraun
- Dunkelgraue Flecken: RAL 7006 Beigegrau
- Linien: RAL 7003 Moosgrau
1960 bis 1962 In der zweiten Variante blieben Grundton und Rotbraun dieselben, die bisher beigebraunen Flecken gingen jedoch einen Stich ins Grüne.
1963 bis 1976 In ihrer letzten Version bleibt nur Rotbraun erhalten, der Grundton wird heller und die Flecken sind nun deutlich Grün.
Feldtarnjacke 3. Modell: An den Taschenklappe des Ärmelbüros befand sich der BGS-Bundesadler. Die Knöpfe der Jacke wurden von einer Deckleiste überlappt. Ebenso die Knöpfe der vier Außentaschen, wobei die die unteren Taschen innenliegende Magazinfächer besaßen. Insgesamt besaß die Jacke sieben Taschen; hinten waren zwei D-Ringe aus Metall angebracht, an denen Ausrüstungsteile befestigt werden konnten. Vorne befand sich eine kleine Verbandspäckchentasche, wie dies schon wie bei der Wehrmacht zu finden war. Insgesamt hat die Jacke 7 Taschen. Hinten sind zwei D-Ringe zum Einhängen der Wasserflasche oder sonstiger Ausrüstung.
Folgende Ausrüstungsteile wurden beim BGS im Sumpftarnmuster bedruckt:
- Dreieckszeltbahn
- Zeltstangentasche
- Helmtarnüberzug
- Feldmütze
- Tarnjacke (insgesamt drei verschiedene Modelle)
- Tarnhose
- Poncho
- Anorak
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Abzeichen
Ab Mai 1957 wurden die aus der preußischen Armeetradition stammenden Kragenspiegel und Schulterstücke mit den klassischen Dienstgradabzeichen (Grenzjäger bis Obermeister, Leutnant bis Oberst, Kommandeure im BGS sowie die Schützenschnur eingeführt. 1959 kam ein neuer Dienstgrad, Fähnrich im BGS, dazu. Im Zuge des bereits sehr weit fortgeschrittenen formalen und ausrüstungstechnischen Umbaus im BGS wurde diese Kragenspiegel 2001 wieder abgeschafft.
Die Uniformen und Schulterstücke der Grenzschutzbeamten unterschieden sich deutlich von denen der Landespolizeien und ähnelten eher den auch in der NVA gebräuchlichen Uniformen und Dienstgradabzeichen, welche in der deutschen Heerestradition standen. Sie führten ihre Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „im Bundesgrenzschutz“ (z. B. Leutnant im BGS). Zu den historischen Dienstgraden siehe Dienstgrade im Bundesgrenzschutz. Wie die Kragenspiegel wurden auch die traditionellen BGS-Schulterstücke 2001 abgeschafft und den unauffälligen grünen, welche die Polizei der Länder trägt, angepasst.
Musik
Zu einem wichtigen Teil des Lebens im BGS gehörte die Kameradschaft. Ehemalige Angehörige des „alten“ BGS zwischen 1951 bis 1976 bezeichnen sich auch heute noch untereinander gerne als „Kameraden“. Diese Kameradschaft war ein Element, die Menschen aus unterschiedlichen Berufen und Richtungen zu einer leistungsstarken Einheit zusammenzuschweißen. Darum wurde gemeinsames Tun wie das Singen auch in der Ausbildung gefördert. Lieder welche damals sehr beliebt waren und oft gesungen wurden: Drei Lilien, drei Lilien, Mein Schlesierland, Die blauen Dragoner, Wir tragen den silbernen Adler am Rock, Märkische Heide, Die Jäger u.v.a.
Zu den verschiedensten Anlässen wie Paraden, Staatsbesuchen und Großem Zapfenstreich spielten BGS-Spielmannszüge neben Nationalhymnen auch Märsche aus der deutsch-österreichischen Militärtradition.
Dienstfahrzeuge
Am 17. August 1954 wurden taktische Zeichen für Dienstfahrzeuge des BGS eingeführt, durch die ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Stab (Quadrat), einem Verband (Dreieck) oder einer Einheit (kleine Kreisfläche) erkennbar war. Fahrzeuge des Bundesgrenzschutzes führten das Kfz-Kennzeichen „BG“ (für Bundesgrenzschutz). Im Frühjahr 2007 wurde sämtliche Kennzeichen auf „BP“ (für Bundespolizei) umgestellt.
1995 hatte der BGS rund 5.500 Personenkraftfahrzeuge, schwere Transportfahrzeuge, Sonderfahrzeuge und Krafträder im Einsatz.
Zu den Dienstfahrzeugen gehörten im Laufe der Jahre (Auswahl):
Transportfahrzeuge
- Schwerer geländegängiger Magirus-Deutz-Lastkraftwagen, Baujahr ab 1962
- Mittlerer geländegängiger Daimler-Benz-Lastkraftwagen LA 911, Baujahr ab 1964
Gruppenwagen
- Gruppenwagen Hanomag L 28 G, Baujahr 1951/1952 (war 1995 bereits ausgesondert)
- Gruppenwagen Hanomag AL 28, Baujahr 1963 (war 1995 bereits ausgesondert)
- Gruppenwagen Daimler-Benz L 508 DG, Baujahr 1974
Wasserwerfer
- Geländegängiger Daimler-Benz-Wasserwerfer LA 1113/42, Baujahr ab 1974
Krafträder
- Mittleres BMW-Funkrad R 60/7, Baujahr 1977
- Leichtes Kraftrad BMW R 27, Baujahr 1965 (war 1995 bereits ausgesondert)
Personenkraftwagen
- Offener Polizeitourenwagen Mercedes-Benz 170 D, Baujahr 1951/1952 (war 1995 bereits ausgesondert)
- Opel Rekord Caravan, Baujahr 1981
- VW-Kombi, Baujahr ab 1981
- Bedingt geländegängiger PKW VW Typ 181 (Nachfolger des Kübelwagen), Baujahr ab 1969
- Leichter geländegängiger PKW Auto-Union DKW Munga, Baujahr 1957
- Mittlerer geländegängiger PKW Land-Rover, Baujahr 1965 (war 1995 nur noch bedingt im Einsatz)
- Geländegängiger PKW Mercedes-Benz 280 GE, Baujahr ab 1979
geschützte Sonderwagen
- Geschützter Sonderwagen SW M 8, ab 1952 im BGS (war 1995 bereits ausgesondert). Einige dieser Fahrzeuge trugen einen mehrfarbigen Tarnanstrich.
- Geschützter Sonderwagen SW II Mowag (Büssing), Baujahr ab 1965 (1982 eingemottet)
- Geschützter Sonderwagen SW III (Alvis Saladin Mk.2 D), ab 1966 im BGS (1974 ausgesondert)
- Geschützter Sonderwagen SW III (Mercedes-Benz), Baujahr ab 1982
Geschichte
Die Gründung des BGS
Seit seiner Gründung haben sich Aufgaben und Selbstverständnis des BGS mehrfach verändert. Der BGS sicherte anfangs vornehmlich die innerdeutsche Grenze (Zonengrenze). Bis 1955 durfte die Bundesrepublik zwar keine Streitkräfte unterhalten, wollte aber eine eigene Grenzschutztruppe und eine Polizei auf Bundesebene aufbauen. Die alliierten Besatzungsmächte ließen aber zunächst nur eine Bereitschaftspolizei auf Länderebene zu. Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges änderten sie ihre Politik und gestanden der Bundesrepublik zu, eine quasi-militärisch ausgerüstete Bundesgrenzschutztruppe aufzustellen, die im Falle eines Krieges vor allem bei inneren Unruhen eingreifen sollte. Die Gründung des BGS geht zurück auf Forderungen der alliierten Vereinigten Stabschefs vom 2. Mai und 17. Mai 1950 nach einer Wiederbewaffnung Westdeutschlands: „Die Vereinigten Stabschefs sind der festen Überzeugung, dass aus militärischer Sicht die angemessene und frühe Wiederbewaffnung Westdeutschlands von grundlegender Bedeutung für die Verteidigung Westeuropas gegen die UdSSR ist“ und „Die Vereinigten Stabschefs sind ... übereingekommen, dem Rat der Außenminister zu empfehlen, dass Westdeutschland gestattet werden soll, 5.000 Mann Bundespolizei zu haben, die „Staatsschutz“ (Republican Guard) genannt werden soll. Die Vereinigten Staatschefs fordern nachdrücklich, dass die Außenminister dieser Empfehlung nachkommen, da eine solche Truppe sehr wohl der erste Schritt zu einer späteren Wiederbewaffnung Deutschlands sein könne.“
1951 wurden die ersten BGS-Verbände in einer Stärke von 10.000 Mann aufgestellt. Die erste Grenzschutzabteilung wurde Ende Mai 1951 in Lübeck aufgestellt, zum 1. Juli folgte die Aufstellung des ersten Seegrenzschutzverbands. Am 19. September 1951 wurde ihnen auch der Bundespasskontrolldienst übertragen. In den Anfangsjahren war der BGS mehr militärisch als polizeilich organisiert, so dass der BGS teilweise als Vorläuferorganisation der Bundeswehr angesehen wurde (noch bis Mitte der achtziger Jahre war der BGS auch mit leichten und mittleren Infanteriewaffen ausgestattet). 1953 wurde die Sollstärke auf 20.000 erhöht.
Vor 1965 waren BGS-Beamte faktisch als Kombattanten eingestuft, ausdrücklich gesetzlich geregelt wurde der Kombattantenstatus von 1965 bis 1994.
Die Gründung der Bundeswehr
Bis 1955 war der BGS auf 17.000 Mann angewachsen. Im Zuge der Gründung der Bundeswehr wurde beschlossen, Grenzschutzbeamte zum Gründungsdatum 1. Juli 1956 teilweise in die Bundeswehr zu überführen, soweit sie der Überführung in die Bundeswehr nicht widersprächen. Als die Bundeswehr gegründet wurde, half der BGS auch organisatorisch bei ihrem Aufbau. 57 Prozent der BGS-Angehörigen wechselten zur Bundeswehr. Der Seegrenzschutz in Nord- und Ostsee wurde zur Basis der neuen Bundesmarine. Erst 1964 wurde wieder ein eigener BGS-Seeverband aufgestellt.
Notstandsgesetze und GSG 9
Mit der Verabschiedung der Notstandsgesetze veränderten sich die Aufgaben des BGS. Die quasi-militärische Aufgabenstellung entfiel, weil im Falle des Notstandes nun auch die Bundeswehr im Inneren der Bundesrepublik eingesetzt werden konnte. Die polizeirechtliche Grundlage des BGS wurde dem Polizeirecht der Länder angeglichen. Neben den bisherigen Aufgaben wie Grenzschutz und Grenzkontrolldienst wurde der BGS nun verstärkt bei polizeilichen Großeinsätzen (Demonstrationen der 68er-Bewegung, etc.) eingesetzt. Der BGS entwickelte sich nun in Richtung auf eine Bundespolizei. 1976 wurde die Ausbildung und die Personalstruktur im Bundesgrenzschutz reformiert, wenn gleich auch weiterhin in der Ausbildung militärische Inhalte gelehrt wurden. Allerdings führten die Beamten keine militärischen Dienstgrade (z.B. Major im BGS) mehr, sondern die gleichen Amtsbezeichnungen wie die Länderpolizeien (z.B. Polizeirat im BGS) (siehe auch Dienstgrade im Bundesgrenzschutz, dort ist auch eine Übersicht über die Überführung der alten Dienstgrade in die neuen Amtsbezeichnungen).
Nachdem die regulären Polizeieinheiten bei der Geiselnahme während der Olympischen Spiele 1972 in München versagt hatten, wurde die Antiterroreinheit des Bundesgrenzschutzes Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) gegründet. Seit der Umbenennung des BGS in „Bundespolizei“ heißt die Einheit „GSG 9 der Bundespolizei“, d.h. es wurde zwar die Abkürzung beibehalten, die Langform („Grenzschutzgruppe“) wird jedoch nicht mehr verwandt.
Verschwinden von Grenzen und neue Aufgaben
Mit dem Unterzeichnen des Schengener Durchführungsüberinkommens im Rahmen des Schengener Abkommens am 19. Juni 1990 und Auflösung der innerdeutschen Grenze 3. Oktober 1990 entfiel schlagartig die Hauptaufgabe des BGS für mehr als 2600 km Grenzgebiet. Durch diesen Umstand hatte eine erhebliche Zahl der Beamten keine Aufgabe mehr. Allerdings übernahm der BGS mit dem Tag der deutschen Wiedervereinigung die bahnpolizeilichen sowie Aufgaben der Luftsicherheit in den neuen Bundesländern. Die Transportpolizei der DDR ging sofort im BGS auf.
Ab 1992 wurde dann auch die Bahnpolizei in den Grenzschutz integriert. Damit nahm der BGS diese Aufgaben bundesweit wahr, sofern nicht ein Bundesland beantragte, diese mit eigenen Kräften wahrzunehmen. Mit einer Personalstärke von 30.000 Bediensteten war er nun deutschlandweit präsent. 1994 wurde er zur Schleierfahndung ermächtigt; er führte verdachtsunabhängige polizeiliche Kontrollen im Rahmen von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im grenznahen Gebiet an den Binnengrenzen der EU durch. Seit dem 1. August 1998 durften die BGS-Beamten auf allen Bahnhöfen und in allen Eisenbahnzügen jede Person ohne Anlass und Grund hinsichtlich ihrer Identität überprüfen und ihr Gepäck kontrollieren.
Die Organisation des BGS
Bis 1992 war der BGS in die Grenzschutztruppe, den Grenzschutzeinzeldienst und die Grenzschutzverwaltung gegliedert. Die Grenzschutztruppe bestand aus den Grenzschutzkommandos mit nachgeordneten Gruppen, Abteilungen und Hundertschaften. Der Einzeldienst bestand aus der Grenzschutzdirektion und den Grenzschutzämtern und war in erster Linie für die Grenzsicherung zuständig. Die Verwaltung gliederte sich in die Grenzschutzverwaltungen bei den Grenzschutzkommandos und den Verwaltungsstellen bei den Verwaltungen.
1954-1959
Dem für den BGS zuständigen Bundesinnenministerium nachgeordnet waren die Passkontrolldirektion mit 10 Passkontrollämtern und die Grenzschutzkommandos (GSK) Süd, Mitte, Nord und Küste, das Kommando der GS-Schulen sowie die zentralen Dienststellen. Jedem GSK waren zwei Grenzschutzgruppen (GSG) nachgeordnet. Dem GSK Süd die GSG 1 und 2, dem GSK Mitte die GSG 3 und 4, dem GSK Nord die GSG 5 und 6 und dem GSK Küste die GSG 7 und See. Jede GSG (bis auf die GSG See) bestand aus drei Abteilungen (GSA), jede Abteilung aus vier Hundertschaften. Die GSG See bestand aus den Seegrenzschutzverbänden (SGV) I und II. Außerdem war jedem GSK (außer GSK Küste) eine Fernmeldehundertschaft und eine GSA Bau (GSAB) nachgeordnet; der GSAB eine Bauhundertschaft. Dem GSK Küste war dagegen nur eine Fernmeldehundertschaft nachgeordnet.
1955 wurde die Hubschrauber-Flugbereitschaft in Bonn-Hangelar eingerichtet.
1960-1962
An der Spitze des Bundesgrenzschutzes wurde die Behörde des Inspekteurs des Bundesgrenzschutzes als Mittelbehörde zwischen Ministerium und den Kommandos eingeführt. Dem GSK Süd waren nun die GSG 1 und 2, dem GSK Mitte die GSG 3 und 4, dem GSK Nord die GSG 5 und 6 und dem GSK Küste die GSG 7 nachgeordnet. Die GSG 1, 2, 3, 6 und 7 bestanden aus drei Abteilungen (GSA), die GSG 4 und 5 aus zwei Abteilungen mit jeweils vier Hundertschaften. Außerdem war jedem GSK (außer GSK Küste) eine Fernmeldehundertschaft (FMH), eine Fernmeldeausbildungshundertschaft (FMAH), Grenzschutzausbildungsabteilung (GSAA) und eine Technische Grenzschutzabteilung (GSAT) nachgeordnet; der GSAT eine Technische Hundertschaft und der GSAA eine Grenzschutzausbildungshundertschaft. Dem GSK Küste war FMH, eine FMAH und eine GSAA nachgeordnet.
1961 wurde die Passkontrolldirektion in Grenzschutzdirektion, die Passkontrollämter in Grenzschutzämter umbenannt.
1963-1967
Am 31. März 1963 wurde die Mittelbehörde „Inspekteur des Bundesgrenzschutzes“ in das Bundesinnenministerium überführt. Dem Bundesinnenministerium nachgeordnet waren die Grenzschutzdirektion mit 10 Grenzschutzämtern und die Grenzschutzkommandos (GSK) Süd, Mitte, Nord und Küste, das Kommando der GS-Schulen, die Grenzschutzfliegerstaffel und die GS-Fernmeldeabteilung nachgeordnet. Die Grenzschutzfernmeldeabteilung bestand aus einer Hundertschaft. Die Grenzschutzkommandos Süd, Mitte und Nord bestanden aus je zwei Grenzschutzgruppen mit je drei nachgeordneten Grenzschutzabteilungen (Ausnahme: GSG 2 mit 4 GSA). Jede Abteilung bestand aus vier Hundertschaften. Zusätzlich gehörten zu jedem GSK eine Fernmeldehundertschaft, eine Fernmeldeausbildungshundertschaft (ohne GSK Nord), eine Grenzschutzfliegerstaffel, eine Grenzschutzgruppe Ausbildung mit einer Ausbildungsabteilung und eine Technische Grenzschutzgruppe mit Technischer Abteilung. Das GSK Küste bestand abweichend davon aus einer Pionierhundertschaft, drei unmittelbar dem GSK nachgeordneten GS-Abteilungen (also keine Grenzschutzgruppen), einer Grenzschutzfliegerstaffel, einer Grenzschutzfernmeldehundertschaft und eine Fernmeldeausbildungshundertschaft.
1968-1975
An der Gliederung gegenüber den Vorjahren änderte sich kaum etwas. Jedoch bestanden nun wieder alle GSG aus drei GSA. Die Grenzschutzfliegerstaffeln der Grenzschutzkommandos unterstanden nun alle der Grenzschutzfliegergruppe, welche dem BMI unterstand. Beim GSK Küste wurden die GS-Abteilungen wieder in der Grenzschutzgruppe 7 zusammengefasst und zusätzlich das BGS-Amt See eingerichtet. Dieses gliederte sich in zwei Flottillen, eine Stabs-und Ausbildungsflottille und die Küstenjägerhundertschaft.
1976-1980
Der einfache Polizeidienst in der Grenzjägerlaufbahn wurde abgeschafft.
1976 wurde das GSK West gegründet und die Zahl der Grenzschutzämter auf acht verringert. Den Grenzschutzkommandos Süd, Mitte und Nord waren jetzt nur noch je eine GSG nachgeordnet, die als GSG S, GSG M und GSG N bezeichnet wurden. Den drei GSKs waren GS-Fliegerstaffen, FMH, FMAH (ohne GSK Nord), Technische Abteilungen und Ausbildungsabteilungen direkt unterstellt. Den GSG jeweils sechs Abteilungen mit je vier Hundertschaften. Das GSK Küste änderte seine Gliederung kaum: Die Pionierhundertschaft wurde in Technische Hundertschaft und die GSG 7 in GSG K umbenannt. Ansonsten blieb alles bei der Gliederung von 1968. Das GSK West bestand aus den Grenzschutzdiensten Bonn, der Grenzschutzfernmeldeabteilung, der Grenzschutzfliegergruppe, einer Technischen Grenzschutzabteilung, der Grenzschutzgruppe 9 und der Grenzschutzabteilung Bonn.
Dem BMI nachgeordnet waren jetzt nur noch die Grenzschutzdirektion, die fünf Grenzschutzkommandos und die Grenzschutzschule. Alle anderen Gliederungen die bis 1976 auf dieser Ebene bestanden wurden in die GSKs integriert.
1981-1987
Die gravierendste Änderung dieser Zeit ist die Auflösung der Grenzschutzgruppen Süd, Mitte, Nord und Küste. Lediglich die Grenzschutzgruppe 9 und die Grenzschutzfliegergruppe blieben bestehen.
Ferner kam es zur Umbenennung der Grenzschutzabteilungen. Diese wurden jetzt fortlaufend nummeriert und zwar in jedem Kommando wieder von eins an beginnend. Den Grenzschutzkommandos Süd und Nord unterstanden sechs Abteilungen, dem GSK Mitte vier und dem GSK Küste drei Abteilungen mit jeweils vier Hundertschaften.
Die Abteilungen des GSK Küste waren nicht untergliedert. Die Gliederung des GSK West blieb unverändert, dem GSK Süd wurden die BGS-Sportschule und die Bergausbildungsstätte unterstellt. Die Technische Grenzschutzabteilung beim GSK Mitte wurde aufgelöst und dem GSK West wurde eine Grenzschutzabteilung Ausbildung/Einsatz unterstellt.
1987-1991
Die einzige Änderung betraf die Einrichtung eines neunten GS-Amtes, das der Grenzschutzdirektion unterstellt wurde und für Ostdeutschland zuständig war.
1992-2005
1992 wurden die Grenzschutzverwaltungen und die Grenzschutzkommandos unter dem Namen Grenzschutzpräsidium zusammengelegt.
Am 1. Juli 2005 wurde der Bundesgrenzschutz in Bundespolizei umbenannt.
Literatur
- Hans-Jürgen Schmidt: Wir tragen den Adler des Bundes am Rock - Chronik des Bundesgrenzschutzes 1951 – 1971 Fiedler-Verlag, Coburg 1995 ISBN 3-923434-17-0
- Hans-Jürgen Schmidt: Wir tragen den Adler des Bundes am Rock - Chronik des Bundesgrenzschutzes 1972 – 1992 Fiedler-Verlag, Coburg 1994 ISBN 3-923434-21-9