Relativpronomen

Wort, das die Funktion einer Substantiv-Gruppe übernimmt
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Das Relativpronomen ist ein Wort, das in einem Relativsatz den Referenten bezeichnet. In manchen Sprachen übernimmt ein nicht flektiertes Wort die Funktion des Relativpronomens, die "nota relationis"

Deutsche Sprache

Relativpronomen

Das Relativpronomen leitet einen Relativsatz ein und ersetzt darin ein Substantiv des übergeordneten Satzes (es "bezieht sich darauf"). Die deutschen Relativpronomina sind deren ,der, die, das (älter auch: welcher, welche, welches).

Beispiel:

Der Mann, dem ich noch Geld schulde, hat mir gestern einen Brief geschickt.

In diesem Satz ist

  • dem = Relativpronomen
  • Mann = Referent
  • dem ich noch Geld schulde = Relativsatz

Nota relationis

In altertümlichem Deutsch kann die Nota relationis so die Aufgabe des Relativpronomens übernehmen.

Denen, die unter dem Gesetz sind, bin ich geworden wie unter dem Gesetz, auf daß ich die, so unter dem Gesetz sind, gewinne. (1. Kor. 9,20)

In nachlässiger Sprechweise, in manchen Mundarten auch regelrecht, kann man heute noch das Relativpronomen vereinfachen zur Nota relationis wo.

Wiktionary: Relativpronomen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen