Lässliche Sünde

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Lässliche Sünde ist nach traditioneller katholischer Lehre eine Sünde, die nicht zum Verlust der Gnade und zur ewigen Verdammnis führt - und die darum nicht unbedingt gebeichtet werden muss. Sie ist insofern das von einer Todsünde sorgfältig zu unterscheiden.

Eine Todsünde liegt nicht vor, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  1. Es handelt sich nicht um eine gewichtige Sache.
  2. Man war sich des Bösen nicht voll bewusst.
  3. Die Tat war nicht völlig freiwillig (es lag innerer oder äußerer Zwang vor).

Die lässlichen Sünden beeinträchtigen die Gemeinschaft mit Gott und den Menschen in der Weise, dass sie zu Sündenfolgen in der zeitlichen Existenz führen, die im Todesfalle eine Reinigung im Fegefeuer erforderlich machen, ehe die Seele sich der Gottesschau erfreuen kann.

Die Todsünde als bewusste Abkehr von der Liebe Gottes bewirkt, nach gegenwärtigem Urteil (in der Zeit!) die Höllenstrafe, den Ausschluss von der Gemeinschaft mit Gott. Die Hinwendung zu Gott ist durch vollkommene Reue möglich. Diese Reue führt zur Wiederherstellung der Taufgnade. Im Bußsakrament (Beichte) spricht die Kirche dem reuigen Sünder auch dann die Vergebung Gottes zu (durch den Priester, der in persona Christi handelt), wenn die Gewissheit über die Vollkommenheit der Reue fehlt. Diese Gewissheit ist außerhalb des Sakraments nicht zu erlangen.

Die Beichte bewirkt auch die Tilgung der Sündenschuld der nur lässlichen Sünden, vermag aber die zeitlichen Sündenstrafen (Sündenfolgen) nicht aufzuheben, da diese im Wege der Genugtuung durch den Büßer beseitigt werden müssen. Hier ist nach katholischer Auffassung mit Hilfe der Kirche im Namen Christi zuverlässig der Ablass möglich.