Als Religionsstifter werden historisch überlieferte Personen bezeichnet, die den Anstoß zur Gründung einer Religion gaben, oder auf die sich eine Religionsgemeinschaft als Quelle bezieht. Oft berufen sie sich auf eine göttliche Offenbarung, die sie in ihren Heiligen Schriften niedergelegt haben.
Religionsstifter der Weltreligionen
Als Religionsstifter der Weltreligionen gelten (in zeitlicher Reihenfolge):
- Mose für das Judentum − 13. Jahrhundert v. Chr.
- Laozi (Lao-Tse) für den Daoismus – 6. Jahrhundert v. Chr.
- Siddhartha Gautama für den Buddhismus – 6. Jahrhundert v. Chr.
- Konfuzius für den Konfuzianismus – 5. bis 6. Jahrhundert v. Chr.
- Jesus von Nazaret für das Christentum – um die Zeitenwende
- Mani für den Manichäismus - 216 bis 277 n. Chr.
- Mohammed für den Islam – 6. bis 7. Jahrhundert n. Chr.
- Baha'u'llah für die Religion der Bahai – 1817-1892
Der Hinduismus kennt - wie das gesamte Heidentum - keinen Religionsstifter. Das Heidentum kennt auch keine verbindlichen heiligen Schriften, wie sie für die gestiftete Religion unerlässlich sind. Es beruht auf Mythen, die von C. G. Jung sehr einleuchtend als Archetypen, d.h. als angeborene "Urbilder der menschlichen Seele" erklärt worden sind.
Die Einteilung ist in jedem Einzelfall abhängig von der Perspektive der Betrachtung. So sehen gläubige Buddhisten Siddhartha Gautama als einen Wiederentdecker der Buddhaschaft – und nicht als deren Begründer. Gläubige Christen erkennen in Jesu Leben und Handeln den Ursprung ihrer Religion, während er selbst sich als gläubiger Jude verstand. Mohammed wird von gläubigen Muslimen nicht als Begründer oder Stifter ihrer Religion gesehen, sondern als der wichtigste und letzte Prophet eines seit Beginn der Menschheit existierenden Monotheismus.
Weitere Religionsstifter
Als Religionsstifter werden darüber hinaus jene Menschen angesehen, deren spirituelles Wirken zwar nicht zur Ausbildung einer Weltreligion geführt hat, wohl aber zu einer eigenständigen religiösen Bewegung (eine Übersicht bietet die Liste der Religionsstifter); Neugründungen von religiösen Gemeinschaften gibt es bis in die Gegenwart. Nicht als Religionsstifter gelten dagegen die Reformatoren der evangelischen Konfessionen, wenn ihr Wirken nicht direkt zur Gründung einer unabhängigen Glaubensgemeinschaft geführt hat (eine Übersicht bietet die Liste von Reformatoren).