Der Bundesgrenzschutz (BGS) ist eine Polizei des Bundes und untersteht dem Bundesministerium des Innern.
Die Aufgaben und Befugnisse des BGS sind im Gesetz über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz - BGSG) geregelt.
Zu den Aufgaben des BGS gehört:
- Grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes
- Aufgaben der Bahnpolizei
- Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs
- Schutz von Verfassungsaufgaben des Bundes und von Bundesministerien
- Polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall
- Mitwirkung an polizeilichen Aufgaben im Ausland unter Verantwortung der Vereinten Nationen (Vereinte_Nationen - UN), der Europäischen Union (Europäische_Union - EU) oder anderer internationaler Organisationen
- Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes der Hausinspektion des Deutschen Bundestages
- Unterstützung des Auswärtigen Amtes (Auswärtiges_Amt) zum Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland
- Unterstützung des Bundeskriminalamtes im Schutz- und Begleitdienst (Personenschutz)
- Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik
- Unterstützung der Polizeien der Bundesländer, insbesondere bei Großeinsätzen
- Hilfeleistung bei Katastrophen und besonderen Unglücksfällen einschließlich Luftrettungsdienst
Der Bundesgrenzschutz hat rund 40.000 Beschäftigte. Davon sind ca. 30.000 Polizeivollzugsbeamte.
Der BGS unterhält eine Fliegergruppe mit mehr als 100 Hubschraubern unterschiedlichster Typen und die Grenzschutzgruppe 9 GSG_9, eine Spezialeinheit zur Bekämpfungs des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität (Organisierte_Kriminalität). Eine weitere Spezialkraft des BGS ist die Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft, kurz BFH.