Benutzer:Kungfuman/Jail Break

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Die Fehlbelegungsabgabe (später Ausgleichszahlung für Sozialwohnungen) ist eine Abgabe, die ein Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) an eine Stadt oder Gemeinde entrichten muss, wenn seine finanziellen Voraussetzungen sich soweit verbessert haben, dass sie ihm eigentlich nicht mehr zustünde. Es gibt je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.

Der Mieter, dessen Einkommensgrenze sich deutlich verbessert hat (meist um 20 %), muss daher nicht aus der Wohnung ausziehen.

Grundlage ist das Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) (Bundes- und Ländergesetze). Durch die Föderalismusreform im Wohnungswesen wurde die Fehlbelegungsabgabe in den meisten Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgeschafft.

Regelungen in den einzelnen Bundesländern

  • Bayern: Am 10. April 2007 wurde ein Ende zum 31. Dezember 2007 beschlossen
  • Nordrhein-Westfalen: Am 8. Juni 2006 rückwirkend zum 01. Januar 2006 aufgehoben

Siehe auch

Kat Mietrecht, Steuern und Abgaben