Karl Gnädinger

deutscher Geistlicher, Weihbischof in der Erzdiözese Freiburg
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Karl Gnädinger (* 1905; † 1995) war Weihbischof in der Erzdiözese Freiburg.

Karl Gnädinger stammte aus einfachen Verhältnissen. Nach dem Abitur trat Gnädinger 1925 in das Freiburger Collegium Borromaeum ein und studierte bis zum Ende des Wintersemesters 1928/29 Theologie. In Freiburg wurde Gnädinger aktives Mitglied des katholischen Studentenvereins Germania-Hohentwiel im KV. Nach dem obligatorische Jahr im Priesterseminar zu St. Peter folgte die Priesterweihe am 16. März 1930 durch Erzbischof Karl Fritz, und dann bis November 1931 die Vikarszeit in Nußbach im Renchtal und Waldshut. Anschließend kam Gnädinger bis Dezember 1938 nach Konstanz, wo er Präfekt am Konradihaus wurde. 1950 wurde er zum Kammerer, 1951 zum Dekan des Landkapitels Wiesental gewählt. Schon rund ein Jahr später, im Dezember 1952, wurde Karl Gnädinger Münsterpfarrer in Konstanz. Mit der feierlichen Erhebung des Konstanzer Münsters zur „Basilica minor“ durch Papst Pius XII. im Jahr 1955, die Gnädinger in die Wege geleitet hatte, gelang es ihm, für Konstanz wenigstens einen schwachen Widerschein des ehemaligen Glanzes der Bischofsstadt zurückzugewinnen.

Am 5. November 1960, an seinem 55. Geburtstag, ernannte ihn Papst Johannes XXIII. zum Titularbischof von Celerina und zum Weihbischof in der Erzdiözese Freiburg. Die Bischofsweihe fand am 12. Januar 1961 im Freiburger Münster statt. Neben der Leitung des Referats „Caritas“ wurde ihm auch der Vorsitz des Diözesancaritasverbandes übertragen, einige Jahre später kam noch das Referat „Ordenswesen“ hinzu, für das er in der Folgezeit auch überdiözesan als Mitglied und zeitweilig als Vorsitzender der entsprechenden Kommission der Deutschen Bischofskonferenz zuständig war.

Nach dem Tod von Erzbischof Hermann Schäufele am 26. Juni 1977 wählte das Domkapitel seinen Vorsitzenden, Dompropst Karl Gnädinger, zum Kapitularvikar und Bistumsverweser. Er war Ehrenmitglied der katholischen Studentenverbindung K.D.St.V. Bodensee zu Konstanz im Cartellverband.]