Fritz Lindenmaier

deutscher Jurist, Richter am Bundesgerichtshof
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Fritz Lindenmaier (* 2. Oktober 1881 in Hamburg, † 7. Oktober 1960 in Karlsruhe) war Richter am Bundesgerichtshof.

Leben

Lindenmaier wurde 1926 zum Reichsgerichtsrat ernannt und war am I. Zivilsenat des Reichsgerichts tätig, dessen Senatspräsident er von 1937 bis zur Schließung des Reichsgerichts im April 1945 war. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er Oberlandesgerichtsrat in Hamburg. Im Jahr 1950 wurde er an den Bundesgerichtshof berufen, wo er dem I. Zivilsenat angehörte, als dessen Präsident er häufig bezeichnet wurde. Diese Stellung hatte er allerdings formal niemals inne. Zum 31. Dezember 1953 trat er in den Ruhestand.

Lindenmaier war promovierter Jurist, Ehrendoktor der Ingenieurswissenschaften und Honorarprofessor an den Universitäten Leipzig, Hamburg und Heidelberg sowie an der Technischen Hochschule Karlsruhe. Er war Mitglied des Corps Rhenania Tübingen.

Veröffentlichungen

Lindenmaier war bei der 3. Auflage 1944 und der 4. Auflage 1955 bis 1958 Bearbeiter das Kommentars zum Patentgesetz von Krausse/Katluhn/Lindenmaier (1. Auflage 1931 von Krausse). Die letzte, 1973 erschienene 6. Auflage trägt allein seinen Namen. Mit Philipp Möhring hat er die Entscheidungssammlung Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs (Lindenmaier-Möhring) zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs herausgegeben (die wesentlich auf dem gerichtsinternen Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs beruhte und inzwischen seit 2003 in anderer Form als LMK weitergeführt wird). 1957 hat er zusammen mit Lüdecke ein Werk zur Arbeitnehmererfindung veröffentlicht. Zahlreiche Aufsätze, meist in der Zeitschrift GRUR, zu Fragen des Patentrechts stammen aus seiner Feder. Einen Namen hat er sich vor allem durch die Formulierung der maßgeblich von ihm entwickelten Dreiteilungslehre zum Schutzumfang des Patents gemacht (Der Schutzumfang des Patentes nach der neueren Rechtsprechung, GRUR 1944, 49), die bis 1986 (Formstein-Urteil des BGH; BGHZ 98, 12) in Rechtsprechung und Lehre maßgeblich war.

Die Nähe des Reichsgerichts zum nationalsozialistischen Vorstellungen auch auf dem Gebiet des Patentrechts zeigt sich u.a. auch daran, dass dieses in seinen zur Zeit des Vorsitzes von Lindenmaier ergangenen Entscheidungen zum Patentrecht mehrfach Zitate aus Hitlers Mein Kampf verwendet hat. [1].

Würdigungen

Eine Nachruf auf Lindenmaier aus der Feder von Philipp Möhring (Rechtsanwalt beim BGH) findet sich in GRUR 1960 S. 513.

Einzelnachweise

  1. Karl Bruchhausen, Unverdiente Nachsicht beim Zitat oder der "Grüne Verein" in den Jahren 1933 bis 1945, GRUR 1991, 737

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